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Wilsdruffer Tageblatt Amts Königliche Amtsgericht und den Etadtrat zu Wilsdruff Korstrentamt zu Tharandt. für die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche Wochenblatt für Wilsdruff und Llmgegend. Erscheint seit dem Jahre ^84^. Inserttonsprciö 20 pfg. für djc ü-gespattenc Korpuszeilc »der deren Nimm, Lokalpreis 1. Pfg.. Ncttamen 4ö Pfg., atteö mit lv"/- Tcucrungsmschl«g. Zottemiü. und tabellarischer Kak mit so"/« Aufschlag. Bei MedcrlMng und I«öresnoMM entsprechender Nachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil (nur v»n BehchPeH die Spaltzeile 60 plg. bez. 4S Pfg. / Nachweisungd- und Offertengebühr r» dez. M Pfg. / Telephonische Infcemcn-Aufgabe schließt jedes Nellamationsrecht «uo. Anzciaenannadme bis 44 ilhr vormittags. / Beilagcngebühr da« Tausend « Wk, jür die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und PlLüen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte Platzvorfchrist 25'-. Aufschlag ohne Nabatt. / Die Nabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar» zrchlung binnen 30 Tagen Gültigkeit, längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zctlen- vraiscs. / Sofern nicht schön früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wüsdeuff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall» nicht der Empfänger inncrh. « Tagen, vom RcchnungStage an, Widerspruch erhebt. „WüsdooKrr Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und iMdggc, abends b ilhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis be Eelbstabholung sm, der Dneckerei wöchentlich 20 Pfg., monatlich 70 Pfg., vieneijänrlich 2,40 ML; durch mrsere Ansiräger zugetragen monatlich 80 pfg., viertehähriich 2,40 MI.; D de» deuWhen postanstallen vierteljährlich 2,40 Ml. ohne Zustcllungsgebühr. Wo Iostanüalien, Postboten sowie unsere Austräger und Geschästssteüe nehmen jKerzait Besteüangen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger iAeodwelcher Storungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der LefdrdernngSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »dar Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat »er Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zaüunq verspätet, in beschränktem ilmfange oder nicht erscheint. / Einzel- verkmffSpests der Nummer 40 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu gtztalsteren, s»adern an den Verlag, die Echristleitung oder die Geschästssteüe. > M«h«e Zachheisten bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4«. Nr. 128. I Freitag den 8. Oktober 1917. 76. Jahrg. Amtlicher Teil. List« IX. Gemäß der Verordnung de» Ministeriums des Innern vom 20. März sHsr, be-, treffend Regelung des Handels mit Ersatzmitteln zum Verkehre im Königreich Lachsen, »erden ferner folgende Ersatzmittel V»M Handel innerhalb Sachsens SUSge- schl-fsen: Dresden, den 29. September l9l7. 595 e VI XV./r. l7. Ministerium des Innern. Nr. Ersatzmittel Hersteller Mrt der Herstellung 2S5 „Büffel Extra" Büffel Extrakt-Compag- Braunschweig 296 Mandel-Aroma-Pulrer mit Trieb- nie, G. m. b. H. Kurt Seidel Pegau (Sachsen) . 297 kraft zuin Backen Phönix-Würze Spruli-Gesellsch«ft Fürth (Bapern) 2S8 Kraftbrühersatzwürfel „Original" Kraftbrühersatzwürfel „Fix" m. b. H. Oskar Tiefenthal Hamburg 2S9 Fleischbrühersatzwürfel Ferchland L Becker Halberstadt 300 „Gestreckter Pfeffer Triumph" Triumph - Pökelstoff-Ge Berlin 801 hiermit wird die Genehm „Backpulver" sellschaft in. b. H. igung Nr... 18 widerrufen Paul Zimmermann Copitz bei Pirna 302 „Deka"-Vanillinaroma Heka-Nährmitte! Breslan 303 Oelfreier Salatzusatz, Marke Kling 11 D. Kaftan Ehemische Fabrik Wil- Stuttgart 304 Suppenwürze Helm Kling Köppen 8c Co., Duisburg- 305 Speise-Nährsalz „Treppohl" G. m. b. H. Otto Hoppert Meidcrich Oberlößnitz 308 „Deka", Deutscher Hanshalltee De.ka-Nährmitlel bei Dresden Breslüiu 307 „Gloria-Backpulver" D. Kaftan Karl Augnst Langner Cossebaude 308 Kaiser-Backpulver F. W. Thraenhardt bei Dresden Hof (Saale) 309 Limburger Kräuter Käse-Geschmack Chemische Fabrik Münster (Westf.) 310 .Zucker-Gelee mit Himbeersaft C. Bohne Hermann Sommer Dresden-A. 311 hiermit wird die Genehm Phönix-Vanillinpulver Sachs. Nährm.-Fabrik igung Nr. 38 widerrufen Sprnli-Gesellschaft Fürth (Bauern) 312 Phönix-Vanillinpulver mit Zucker in. d. H. 313 Spruli-Vanillinpulver ,7 314 mit Heliotropin Alkoholarmer Punsch Heinrich Gey Chemnitz i. Sa. 315 Bierersatz Brauereigenoffenschaft Gcyersdorf 31k Kuhlmaps Stärke-Ersatz e. G. m. b. H. Maisnurwerk H. 8c G. bei Annaberg Lenden b. Dresden 317 Prima Waschpulver Kuhlmap Rud. Fiedler Leipzig 318 Cewee-Waschkönig, Waschpulver- Rud. Lehmann 8c Co. Leipzig 319 „Omsa" Schmierwaschmittcl Zoll 8c Schury Feuerbach- 320 Rasierpulver „Blitzschaum" j Herm. Herz G. m. b. H. Stuttgart Berlin Nachdem Zuwiderhandlungen gegendasVerdot desVergradens vonKadavern, Kadaverteilen und beanstandetem Fleisch (HH und 8 der Verordnung über die Beseitigung von Tierkadavern, bei der Fleischbeschau beanstandetem Fleisch usw ; vom l. Juni l9I2 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288 —) in letzter Zeit häufiger vorgekommen sind, werden die Polizeibehörden hiermit »eranlaßt, ihre Aufsichtsdeamten zu strenger Ueberwachung des Zwanges der Ablieferung zu beseitigender "Kadaver usw. an die hier für bestimmten Abdeckereien oder Beseitigungsanstalten anzuhalten und vorkommende Zu widerhandlungen gegen den Ablieferungszwang unnachsichtlich zu bestrafen. Dresden, am s. Dktober lsts?. 7Z6 U V Ministerium des Innern. Ausführungsverordnung zu der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Saatkartoffeln aus der Ernte l917 (R. G. Bl. S. 711). 1. Landwirtschaftliche Berufsvertretung ist der Landeskulturrat. 2. Die dem Kommunalverband übertragenen Geschäfte werden durch ihren Vorsitzenden wahrgenommen. 3. Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Saatkartoffeln innerhalb eines Kommunaloerbandes ist nur gegen Saatsturte gestattet. 4. Die Saalkarte wird auf Antrag dessen, der Saatkartoffeln erwerben will, vom Vor sitzenden des Kommunalverbandes ausgestellt. Sie muß den Namen und Wohnort des Erwerbers sowie die Menge, die erworben werden soll, enthalten und ist tunlichst unter Benutzung ein^s Vordrucks nach untenstehendem Muster auszustellen. Der Ausstellung hat eine Prüfung vorherzugehen, ob der Saatgutbedarf in der beantragten Höhe besteht. 5. Der Erwerber von Saatgut hat die Saatkarte dem Veräußerer bei Abschluß des Vertrags auszuhindigen. Wird das Saatgut nut der Eisenbahn versandt, so Hal sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die Absendung unter Angabe der versandten Mengen und des Ortes bescheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut ver frachtet ist. Erfolgt die Versendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarie den Empfang durch den Erwerber bestätigen zu lassen. 6. Der Erwerber hat den Empfang des Saatgutes binnen drei Tagen nach dem Ein gang seinem Kommnnaloerbande anzuzeigen; dabei sind Name und Wohnort des Ver äußerers mit anzugeben. Der Erwerber erhält zu diesem Zwecke bei der Aushändigung der Saatkarte vom Komrnunalverband einen Postkartenvordruck (vgl. das nackstehende Muster). 7. Die vom Landeskultürrat festgesetzten Richtpreise für Saatkartoffeln (Sächsische Land wirtschaftliche Zeitschrift Nr. 37 von, 15. September 1917) dürfen nicht überschritten werden. 8. Der unmittelbare gegenseitige Austausch der gleichen Menge S-aalkanoffeln zwischen zwei Wirtschaften, der zur Beschaffung von Saatgut erfolgt, ist ohne Saatkartoffelkarte und ohne besondere Genehmigung des Kommunalverbandss zulässig, .c 9. Wer Verträge auf Lieferung von Saalkartoffeln aus Orlen, die außerhalb des Kommunaloerbandes liegen, abgeschlossen hat, muß dies in jedem Fälle seinem " Kom munalverband binnen 3 Tagen nach Vollziehung des Vertrags anzeigen. Ebewo ist später in der gleichen Frist der tatsächliche Eingang der Kartoffeln mitzuteilen. 8 10. Wer gegen die vorstehenden Vorschriften Saarkartoffeln absetzc oder erwirbt, oder die rechtzeitige Anzeige nach Ziffer 6 oder 9 verabsäumt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Muster zu Ziffer 4. Kommunelvcrbcmd Saatkartoffelkarte Rr Der Landwirt i in . Eisenbahnstation ist berechtigt in Worten Zentner Saatkartoffeln zu erwerben und nach seinem Betriebsart (falls Beförderung mit der Eisenbahn statt finden soll, nach obengenannter Eisenbahnstation) senden zu lassen. (Ort der Ausstellung) den (Unterschrift, Stempel). Muster zu Ziffer 4 (Rückseite). Bei Versendung des Saatgutes mit der Bahn. Bon in . . . . sind der hiesigen Eisenbahnstation . . . . . . in Worten Zentner Saatkartoffeln zur Beförderung nach übergeben worden. den .... Die Versandstation (Wenn die Eisenbahn zur Beförderung nicht benutzt wird.) Von in . . . sind mir auf Grund umstehender Samkarte . . in Worten Zentner Soatkartosfcln geliefert worden. den (Unterschrift de? Erwerbers). (Unterschrift, Stempel). Muster zu Ziffer «. Der Landwirt in hat mir auf Grund der Saatkarte Nr Zentner Saatkarlofseln veräußert. Sie sind am bei mir eingegangcn. Dresden, am 29. September 1917. 2539a U V V. «2 Ministerium des Innern. Enteignung von Aartoffeln. Auf Grund der R-ichskartoffelordnung pom 28. Juni (9(7 ist jedem Aartoffel- srzeuger, der Aartoffeln abliefern muß, von seiner Gemeindebehörde eine Auflageverfügung zugestellt worden. Diese enthält dis^Angabe der von ihm aufzubringenden Atenge und die Bestimmung, daß die an einen ^zuschußverband zu liefernden Aartoffeln in gleichen