Volltext Seite (XML)
WenM sür MMjs vlatt Kmls Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsd^rM Forstrentamt zu Tharandt. M* die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das , lomie iür das Königliche unä Amgegenck. - Erscheint seit äem Inkre 1841 lvocl-endlatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montaas, Mitt- n«lds »«ud Freitags abe,^>s - Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstäbholung nM «r Dr»»ckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 jDfg., vierteljählich 60 Mk., im Stadt- zuaeveagen monatlich 60 p>fg., vierteljährlich l,75 Ulk., bei Selbstabl^olung von r LandasLadestellen monatlich 60 f)fg., vierteljährlich 1,65 Mk., durch unsere ger zugetragen monatlich 65 ssfg., vierleljährlich 1,86 Ulk. — Im Falle Gewalt, Ärieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei- , dvr Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungrn hat der Bezieher keinen An- Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs- serner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls g verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Linzelver- der Nummer 1(0 Z)fg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — sprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Infertionspreis z^sg. für die L-gespaltene Aorpuszeile oder deren Raum, -au halb des Amtrgerichtsbezirkes 20pfg., Reklamen 45 ssfg. Zeitraubender und tckbeistgvGrLei Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nacb ÄkE- Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaitzeile 45 Pfg. -0 pfa. Nachweisungs- und Offertengebühr 20 bez. 30 pfg. Telephonische Inseraten schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Aarsgabetagen bis N Wh' vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Uhr. — Beilagengebühr das Ta»sd^ L Mk., für die Postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte« und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, «emi dvr De- trag durch Alage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. - fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort WSiH«s Vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, faTe der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankeystein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaulbach, Kefselsdors, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oderhermsdorf, Pohrsdorf, Ätzh-sdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdors, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshaufs«, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 49. j Sonnabend, den 28. April 1917 76. Jahrg. Amtlicher Teil. Auf Grund von H 9 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstellr vom 27. »origen Monats über die Versorgung der in der Kriegswirtschaft tätigen bürgerlichen Personen sowie der hilf-dienstpflichtigen mit Web-, Wirk-, Strich- und Schvh- »aren (Nr. 9 Leite 2 der Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle) werden nach Verneh men mit dem Finanzministerium als „zuständige Stelle»" im Linne von ß 6 a. a. V. zur Begutachtung von Anträgen der Belriebsunternehmer auf Berufskleidung und Unter kunftsbedarf bestimmt: j. die Berginspektionen für solche Betriebe, die der berg- und betriebspolizeilichen Aufsicht des Bergamts (H H08 des Allgemeinen Berggesetzes vom 3 s. August 1910, Gesetz- und Verordnungsblatt Leite 217, und tz f der Verordnung vom 12. Mai t900, Gesetz- und Verordnungsblatt Leite 256) unterworfen sind; 2. die Gewerbeinspektionen für die ihrer Aufsicht — nach tz 1,39 b d. GM. — unter stehenden Gewerbebetriebe; 5. die Ltadträte der Städte mit revidierter Ltädteordnung, im übrigen die Amts- hauptmannschaften für alle uicht unter Ziffer 1s und 2 fallenden Betriebe, z. 8. solche der Landwirtschaft. Dresden, am 2^. April 191?- H70 ft III Xr. I Ministerium des Innern Höchstpreise für Apfelmus. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 23. April 191?- 4-87 H 8 Via. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Apfelmus. Aut Genehmigung des Herrn Bevollmächtigten des Reichskanzlers werden für Apfelmus folgende Preise festgelegt: Preis für Dose Mk 1,30 pro Dose. „ „ V" // " 0,72 „ ,, 2/ 0 „ , /I /, // „ ,/ » ,/ /i <- » 6,o5 „ „ Der Absatz wird den Fabriken hierdurch freigegeben, jedoch darf die Lieferung nur »n Lazarette, Lanatorien, Krankenanstalten erfolgen. Berlin, am 17. April 191?- Kriegsgesellschüft für Obstkuuserven und Marmeladen m. b. H. A. Hartwig. Klein. Rartsffclabgabc. Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks ernährnng vom 22. Mai 1916 (Reicksgesetzblatt L. -101) hat der Stellvertreter des Reichs kanzlers am 24- März 1917 eine Bekanntmachung über Kartoffeln erlassen (Reichsgesetz blatt L. 278), die das Königliche Ministerium des Innern am 2. April 1917 durch die Amtsblätter veröffentlicht hat. Nach dieser Verordnung hat jeder Kartoffelcrzeuger, der im Erntejahr 1916 mehr als Vc Hektar Land mit Kartoffeln bestellt hat und dem bei der herbstbeschlagnahme 40 Zentner Saatgut für das Hektar belasten worden sind, bez. der durch -Zukauf sein Saatgut auf 40 Zentner für das Hektar ergänzt hat, noch j 8 Zentner Kartoffeln für das Hektar seiner Kartoffelanbaufläche 1S1S zum Zwecke der Volksernährung abzugeben. Die Kartoffelanbaufläche 191? wird damit voraussichtlich in vielen Fällen um etmbt 1/5 eingeschränkt werden. Cs wird empfohlen, die frei werdenden Flächen Landes mit Kohlrüben, Möhren, Kraut, Hülfen-" oder Meifrüchten zu bestellen. Das Eigentum an den abzugebenden Karloffelmengen wird hiermit auch dem KoM munalverband Meißen-Land übertragen. Die von der Verordnung betroffenen Erzeuger werden hierdurch aufgsfordert, die auf sie Entfallenden Abgabemengen auszusondern und deren Abforderung gewärtig zu sein. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch können die Kartoffeln, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, gleichviel westen Eigentum sie sind, eingezogen werden. , 1»« Meißen, am 25. April s9f7. Nr. 28I0/II K. Die Königliche Amtshauptmannschast. Wurstherstellung. Auf Grund vom Königlichen Ministerium des Innern erteilter Lrmächtiguv/ wird für den Bezirk des Kommunalverbands Meißen-Laub- zur Erhöhung-. deraverfUgbaren lvurstmenge genehmigt, daß zur Bereitung von Kochfleischwurst künftig nicht nur Eingeweide, Blut und der sogenannte Kram, sondern auch Muskelfleisch verwendet wird. Meißen, am 21. April 1917. i»«4 Nr 2^4 II I. Kommunalverband Meitzen-Land. WmH, den 2. Mi M, oorniiW 1,18 M findet im Sitzungssaal«: der amtshauptmanuschaftlichen Kanzlei öffentlich« Sitzung des Bezirksausschusses statt. X Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer des amtshauptmannschaftlichen Dienst gebäudes aus. Meißen, am 25. April 19t?- >»««!! Die Königliche Amtshauptmannschast. Für drc Arbeiterzählung am 1. Mai dieses Jahres werden rechtzeitig die erforderlichen Vordrucke zur Verteilung den Gewerbeunternehmern zugehen. Dis Gs Werbeunternehmer haben sie am 1. Mai ordnungsgemäß auszWllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und darauf ungesäumt an die Mrtsbehörde zurückzngeben. Bei der Ausfüllung dieser Vordrucke sind die darauf befindlichen Anmerkungen ge nun zu beachten. Die ausgefüllten Zählbogeu find am 2. Mai 1917 abzuliefern. Wilsdruff, am 25. April 1917. 154? Der Stadtrat. GenmIIeutmt Gmm AW 11 die Meiler. MedolM-MM M MWw. - W Arm gesteigerter deilmseitiger AMmekmps - WWe WM Wich der Sturge oerWeich adgmiesm. - Heiliger ArlMiekWs in der EhmgM. - Zm Wesleii 11 feindliche Flngzenge nnd 2 Fessel»« oemchlel. allen Kräften. Jetzt gilt's — leder von uns bat km Empfindung, daß die Tage der Entscheidung gekommen Und. datz aus allen Setten die äußersten Kräfte angesetzt werden, um das Schicksal zu zwingen, und daß wir berechttgt find, in Bälde die Früchte üleftr schweren drei Kriegs' labre reifen zu sehen, wenn wir noch bis zum letzten Augenblick stark und groß bleiben. Mit ehernem Griffel schreibt unter Generalstab jetzt Welt« geschickte. Die erschütternde und zugleich auch erhebende Sprache seiner Tagesberichte gibt uns Rechenschaft über das Strafgericht, das unsere Kanonen /und Haubitzen, unsere Maschinengewehre und Fliegergeschwader, unsere Bataillone und Regimenter an den Sturmmassen des eng' liscken Heeres unerbittlich vollziehen. Jetzt mutz auch das schnöde, das perfide Albion sein kostbares Blut in Strömen hergeben, und seine Divisionen, drei Jahre hindurch in zäher organisatorischer Arbeit zusammengestellt und ausgebildet, zerschellen eine nack der andern an dem undurchdringlichen Wall unserer Siegsriedstellung, die ihren Namen nicht umsonst beigelegt erhalten hat. Jetzt gilt's darum auch, tu der Heimat still und ruhig seine Arbeit zu' tun, mit »sil« Hingebung seinen Pflichten nachzugehen und da i ruver hinaus mit allen Kräften unsere lieben Feldgrauen zu umsorgen, wie und wo jedem von uns nur irgend dazu I Gelegenheit gegeben ist. Halten wir treu zusammen, unter einander und mit den Fronten draußen, damit der rechte Geist die Scharen unserer Kämpfer beherrsche vom ersten bis zum letzten Mann. Auch der Reichstag hat der rechten Empfindung für das Gebot der Stunde Ausdruck gegeben. Sein Hauptausschutz, der die Vorberatung des Heeresetats wieder ausgenommen hat, übermittelte dem General feldmarschall v. Hindenburg telegraphisch seinen Dank „an die unvergleichlich tapferem deutschen Helden von Arras, an der Aisne und in der Champagne für ihre in der Weltgeschichte einzig dastehenden Leistungen" und knüpfte daran „für das deutsche Volk" das Gelöbnis, „mit ganzer Kraft unerschütterlich für seine opfermutige Verteidigung bis zum baldigen Frieden zu sorgen". Nur der eine Vertreter der sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft schlotz sich von dieser Kund gebung aus; alle anderen Parteien, Polen und Elsässer nutinbegriffen, scharten sich einmütig und freudig um dieses Wahrzeichen deutscher Treue, und wir dürfen sicher sein, daß ihr Gruß unseren todesmutigen Brüdern im Westen eine wahre Herzstärkung sein wird in den schweren Tagen, die ihnen noch beoorsteben. Zu gleicher Zeit hat der Reichskanzler ein Rund schreiben an die Bundesregierungen gerichtet, in dem er die ungeheure Wichtigkeit der Aufgaben, die unsere Munitionsindustrie gerade jetzt zu leisten hat, mit ernsten Worten unterstreicht. Unausgesetzte, an gestrengteste Arbeit in allen Betrieben sei unbedingt not wendig, wenn nicht die Schlagfertigkeit unserer Truppe« in Frage gestellt und den Plänen und Berechnungen un serer Heeresleitung die Unterlage entzogen werden soll. Die aufgeklärte deutsche Arbeiterschaft wisse, was sie der Verteidigmrg des Vaterlandes schuldig sei. Aber die Versuche, sie mündlich, schriftlich oder durch Verteilung von Flugblättern und Handzetteln zur Arbeitseinstellung zu bestimmen, seien nicht überall erfolglos geblieben. Die Staatsbehörden würden mit den deutschen Arbeitern und in Übereinstimmung mit der Leitung ihrer bewährten Berufsorganisationen gegen solche verbrecherischen Machen schaften anlamHfen und die schweren Strafen des Landes verrats gegen diejenigen zur Anwendung bringen, die auf die angegebene Weise einer feindlichen Macht Vorschub leisten oder der deutschen Kriegsmacht Nachteil zufügen. Ehrlos und treulos diejenigen, die unseren tapferen Kriegern in diesem heiligen Kampfe in den Rücken fallen, sie stellen sich außerhalb der Volksgemeinschaft und solle« von der ganzen Schärfe des Gesetzes getroffen werden.