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vlatt Km 1s Nr. 47. Dienstag, Sen 24. April 1917 Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. fü^ -re Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, für das lamie kür das Königliche Vas Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montags, Mitt wochs rr»d Lreitags abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstäbholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 Pfg., viertelsählich 1,60 Mk., im Stadt- czirk zngetragen monatlich 60 pfg., vierteljährlich i,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren Landau''gabestellen monatlich 60 pfg., vierteljährlich ^,65 Mk., durch unsere Landausträger zugetragen monatlich 65 Pfg., vierteljährlich 1,85 Mk. — Im Lalle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei tungen, der Lieferanten oder der Befövderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Lerner hat der Inserent in den obengenannten Lällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Linzelver- raufspreis der Nummer l0 Pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Lernsprecher Amt Wilsdruff Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesfelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdon bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohom, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Vortag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. unä Umgegenä. Erscheint seit «lern Inkre 1841. 76. Jahrg Insertionspreis s^fg. yür die 6-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, von halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 pfg., Reklamen 45 pfg. Zeitraubender und tabellarische, Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nach Tarif. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 45 Pfg^ b»zw. 60 pfg. Nachweisungs- und Vffertengebühr 20 bez. 30 pfg. Telephonische Inseraten-Aufgab« schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis Uhr vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends 6 Uhr. — Beilagengebühr das Tausend 6 Mk., für die Postauflage Zuschlag. — Lür das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. -- So« fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch dagegen :'chsbt. Amtlicher Teil. Arbeiterzählung am s. Alai. Auch in diesem Jahre ist am s. Mai eine Arbeiterzählung vorzunehmen. Den Vrtsbehörden werden daher rechtzeitig die erforderlichen Vordrucke zur Verteilung an die Gewerbeunternchmer zugehen. Die Gewerbeunternehmer haben sie am 1. Mai ord nungsgemäß auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und darauf unge säumt an die Vrtsbehörde zurückzugeben. Bei der Arbeiterzählung sind außer den unter Ziffer f und 2 am Schluffe des Vor drucks aufgetührten Fabriken, Werkstätten und anderen Betrieben insbesondere noch fol gende unter Ziffer 3 und H des Vordrucks fallende Betriebe zu berücksichtigen: Werkstätten der Aleider- und Wäschekonfeklion; Werkstätten, in denen Frauen- und Ainderhüte besetzt (garniert) werden; Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackierer arbeiten ausgeführt werden; Werkstätten, in denen zur Herstellung von Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Uau oder Schnupftabak erforderliche Verrichtungen vorgenommen oder fertige Ta bakwaren sortiert werden. Werkstätten, in denen durch elementare Uraft bewegte Triebwerke vorhanden sind, (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität usw.), sind auch dann zu berücksichtigen, wenn darin in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden. Ausgenommen bleiben jedoch solche, in denen ausschließlich jDersonen beschäftigt werden, die zur Familie des Arbeitgebers gehören. Dagegen find auch jetzt nicht zu berücksichtigen Anlagen, auf die die Gewerbe- »rdnung keine Anwendung findet und die nicht unter Ziffer f—4 des Vordrucks fallen (z. B. landwirtschaftliche Nebenbetriebe, wie Branntweinbrennereien), selbst wenn bei ihnen durch elementare Urast bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen. Für die Besitzer von Bau- und ähnlichen Geschäfte« ist hierbei zu beachten, daß nur diejenigen Arbeiter zu zählen sind, die am s. Alai auf dem Bauhofe (Zimmer platz »sw.f beschäftigt werden, während die außerhalb bei Bauten Arbeitenden »«berücksichtigt zu bleiben haben. Für Unternehmen, in denen nach vorstehendem die Zählung der Arbeiter vorzu nehmen ist, für die der Gemeindebehörde ein Vordruck aber nicht zugegangen sein sollte, ist um einen solchen unter genauer Angabe des Namens und Gegenstandes des Betrie bes umgehend hier nachzusuchen. Die ausgefüllten Zählbogcn sind von den Grtsbehördrn spätestens bis ZUM 10. Mai hierher zurückzusenden. Nr. 33 s VII Weißen, am 18. April lyl?. «» Königliche Amtshauptmannschaft. Abgabe von Schlachtvieh. Nach der im Einverständnis des Uöniglichen Ministeriums des Innern erlassenen Bekanntmachung des Viehhandelsvcrbands vom 3. dieses Monats dürfen die Mitglie der des Verbandes, die auf der ihnen ausgestellten Ausweiskarte (große Karte, 5V M Gebühr) als Viehhändler oder Handelsfleischerbe- bezeichnet sind Vieh, innerhalb des ganzen Königreichs Sachsen aufkaufen. Da sie die Pflicht haben, von jedem erfolgten Ankauf dem Hauplhändler des Uommu nalverbandes, in dem die Tiere beim Uaufe gestanden haben, sofort Mitteilung zu machen, und der Haupthändler alle ihm als aufgekauft angezeigten Tiere nur an die zu beliefernden Zuschußbezirke verladen lassen darf, so ist Gewähr dafür vorhanden, daß alle von einem Inhaber der großen Uarte aufgekauften Tiere dem Uommunalverband auf seine Ablie ferungsschuldigkeit ungerechnet werden. Die Diehhalter des Bezirks können daher von jetzt an unter Anrech nung auf die ihnen obliegende Ablieferungspflicht Schlachttiere nicht nur an die Fleischer des Meißener Bezirks und der Stadt Meißen, sonder« auch an alle mit der großen Karte versehenen Mitglieder -es Viehhas- delsverbandes künftig abgeben. Nach wie vor sind die Viehhalter aber verpflichtet, nach jeder Ab gabe die Art und Zahl -er abgegebenen Schlachttiere dem zuständigen Ge meindevorstand ««zuzeigen, damit sic in dis von diesem zu führende Liste eingetragen werden. Viehhalter» die Vieh abgeben wollen, haben sich künftig nicht mehr an die Königliche Amtshanptmannschast, sondern an einen Viehhändler oder Fleischer des Bezirks oder der Stadt Meißen zu wenden. Die Viehhändler des Bezirks und der Stadt Meißen erhalten hiermit Auftrag, die Gemeinden und Rittergüter, in denen sie bisher regelmäßig gekauft haben, fortgesetzt aufzusuche«, um die mit Haarschnitten versehenen Rinder sowie anderes adzugebendes Schlachtvieh anfzukaufen, damit die dem Uommunalverband auferlegte hohe Viehumlage möglichst ohne Anordnung weiterer Zwangsmaßnahmen aufgebracht wird. Meißen, am 20. April 191?- Nr. 5fö II O. 10, Kommunalverband Meißen-Land. Heerernäharbeiten. Die Vergebung von Heeresnäharbeiten für Wilsdruff, Birkenhain, Grumbach, Hel bigsdorf, Uaufbach, Ueffelsdorf, Ulipphausen, Limbach, Röhrsdorf und Sora ist Herrn Schneidermeister Robert Heinrich in Wilsdruff, Bahnhofstr. 1^7, übertragen worden. Zuteilung von Heeresnäharbeitsn erfolgt nur gegen Vorlegung von Ausweiskarten, deren Ausstellung bei der Uöniglichen Amtshauptmannschaft Meißen, in Wilsdruff beim Stadtrate zu beantragen ist. Wilsdruff, am 2s. April s9s?. 1515 Der Stadtrat. Bekanntmachung. Von, 23. April bis 5. Mai s9s7 sollen im hiesigen Stadtbezirke die Schornsteine gereinigt werden. «« Wilsdruff, am 23. April l9s7. Der Stadtrat. Käseverkaus Mittwoch, den 25. April, vormittags 9—s2 Ahr, bei Herrn Iohannes Heinickel an die Inhaber der graue« Lebensmittelkarten Nr. 1031—1280. Wilsdruff, am 2L. April s9s7. Der Vorsteher des Lebensmittelbezirkes. isiL Gerlach. 17 FlNWge, 1 WWes WM nd I Mkllms »MM „f)oken?oUerismus." Aust in den Tagen, in denen unser glorreiches Kaiser- -an? auf ein halbes Jahrtausend seines Werdens und Wachsens zurückblicken konnte, erneuern unsere Freunde im Westen den Versuch, dem „Hobenzollerismus" oder dem „Kaiserismus" der Deutschen, wie sie sich mißtönend auszudrücken belieben, das Grab zu schaufeln. Die Eng länder namentlich find darin unermüdlich, und stets wissen sie neue Gründe dafür vorzubringen, daß wir uns ohne monarchische Spitze ungleich wohler und glücklicher fühlen würden. Sie selbst erfreuen sich zwar auch eines König tums, und niemand denkt drüben daran, an ihm Ärgernis zu nehmen oder gar es nach russischem Vorbild beseitigen zu wollen. Aber die Hohenzollern sind nun einmal für sie das rote Tuch und deshalb soll das deutsche Volk von ihrer Herrschaft befreit werden. Bester noch, wenn es sich selbst von ihr befreite. Deshalb die immer wieder einsetzenden Versuche, uns davon zu über zeugen, daß Kaiser und Reich in Deutschland durchaus nicht zusammengehören, daß im Gegenteil beide zum Unter gang verurteilt seien, wenn sie nicht bei Zeiten vonein ander getrennt würden, und daß sogar Herr Wilson es gnädig mit uns machen würde, wenn wir nur unserer Re gierung und allem, was dazu gehört, den Abschied geben wollten. Es ist rührend, wenn man sieht, wie besorgt diese Herrschaften um unser Seelenheil sind! Besonders munter sind sie wieder geworden, seitdem es den »Eschen Bundesgenosten gelungen ist, den Zaren und sein S«nzs» Haas mit einer verhältnismäßig leichten Hand bewegung aus den Angeln zu heben. Vor der Re volution hatte man ihr zwar in England das Ziel ge steckt, national in der Gesinnung, konstitutionell in der Verfassung und unverkennbar treu gegen den Zaren zu sein, aber da das russische Volk es doch schließlich anders beliebte, mußte man eben umlernen. Flugs verwandelte sich der bis dahin vergötterte Herrscher aller Reußen, das „edle" Oberhaupt, die „teure" und „geheiligte" Person des von Gott eingesetzten Monarchen in einen willenlosen Schwächling, der im Grunde sein Volk verraten, es jedenfalls ins Unglück gestürzt hätte und höchstens verdiente, als heimlicher Verbün deter Kaiser Wilhelms in der Geschichte fort zuleben. Eine Sorte von Bündnistreue haben wir da erlebt, die wirklich keinen anderen Schluß mehr zuläßt als den, daß in England die Scham zu den Hunden ent flohen sein muß. Und diese Leute wollen uns nun vor- schreiben, wie wir bei uns zu Hause unsere inneren Ver hältnisse zu ordnen haben. Für sie gibt es nichts Be- glückenderes auf Erden als die schrankenlose Demokratie, und da sie es nun einmal mit uns so besonders gut meinen, müssen sie immer wieder darauf zurückkommen, baß wir nichts Besseres tun könnten, als den russischen Spuren zu folgen. Die Weltdemokratie ist gegen ben „Hohenzollerismus", künden sie; je klarer uns das gemacht wird, desto mehr würden wir bestrebt sein, das Auge, das ärgert, herauszureiben. Des halb sollten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um uns eine große militärische Niederlage beizubringen; sie würde die soziale und politische Unzufriedenheit inDeutschland um ein Vielfaches vermehren, «schon glauben sie bei uns eine „in ihren Anfängen sichtbare" Revolution wahrzunehmen, die einen reißenden Fortgang gewinnen müßte, wenn sie, unsere Feinde, ihre Anstrengungen verdoppelten anstatt nachzulassen. Nur darüber geht eigentlich in England erst der Streit, ob man das deutsche Volk, nachdem es sich von dem „Kaiserismus" befreit Haden wird, in Gnaden aufnehme» oder weiter in der Verbannung schmachten lassen soll. „Der Hunne wird Hunne bleiben, gleich in Sklaventum und Bestialität, bis wir die ganze Organisation des Hunnentums vor seinen Augen in Trümmer gelegt haben", meint die ehrenwerte „Pall Mall Gazette", und das angeblich vornehme »Journal des Dobats" ist gleichfalls nicht gewillt, uns gegenüber Gnade vor Recht ergehen zu lassen, wenn wir unser Ner- fassungswesen nach den Wünschen — oder sagen wir lieber: nach den Bedürfnissen — der Entente änderten; die ver diente Strafe müßten wir unter allen Umständen erleiden. Aber die eine Hoffnung bleibt uns vielleicht, daß sie es etwas milder mit uns machen könnten, wenn wir, bevor alles vorbei ist, wenigstens den guten Willen zur Be herzigung ihrer Ratschläge an den Tag legten. Noch ist es dazu nicht zu spät und, wie gesagt, die Rusten haben es ja eben erst gezeigt, welchen Weg wir zu gehen haben. Nun, die Herrschaften stellen sich denn doch die Dinge einfacher vor als sie in Wirklichkeit sind. Vor drei Jahren hätten sie auch nicht geglaubt, daß der deutsche Militaris mus den vereinten Kraftanstrengungen aller seiner offenen und heimlichen Gegner so lange erfolg- mrd siegreich