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MilM B Nlsönlss Tharandt, Massen, Sieöenteßn und die Amgegendm. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Mlsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttannrberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsvorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne,Sachsdo rf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, — Seeligstadt, Spechlsbauscn, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal unb zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. - Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergejpatleue Lorpuszeile. Druck und Verlas van Marlin Berger in Wilsdruff. — BeranlwoNticd für die RsüaMmi Martin B eraer daklbff. No. «1. Donnerstag, den 2z. Mai 1991. 6». Jahrs Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Cigarrenfabrikanten Friedrich Gustav Kunze in Wilsdruff, Zellaerstr. 38, wird heute am 20. Mai 1901, Mittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Paul Schmidt in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderuugen sind bis zum 20. Juni 1901 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf Son«abe«d, de« 1S. J««i 1901, Borm. 10 Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Sonnabend, den 29. Juni 1991, Borm. 10 Uhr, — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. Juni 1901 Anzeige zu machen. K. 2/0l 1 Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff, den 20. Mai 1901. ^Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Lohgerbers Max Paul Zschoche in Wilsdruff ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensslücke der Schlußtermin auf öen 4Z. )uni lyoi, Vormittags y Ahr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Wilsdruff, den 19. Riat 1901 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Auf Blatt 20 des Handelsregisters für das unterzeichnete Amtsgericht ist heute eingetragen worden, daß die Inhaberin der Firma Heinrich Uhlemann in Wils druff nach erfolgter Wiederverheirathung Antonie Selma Seemann verw. gew. Uhlemann, geb. Köhler heißt. Wilsdruff, den 20. Mai 1901. Aonigliches Amtsgericht. Auf Blatt 26 des Handelsregisters für das unterzeichnete Amtsgericht ist heute eingetragen worden, daß die Inhaberin der Firma August Schmidt in Wilsdruff nach erfolgter Wiederverheirathung Emmy Franziska Fritzsche verw. gew. Schmidt, geb. Tenz heißt. Wilsdruff, den 21. Mai 1901. königliches Amtsgericht. Hslitifche Rundschau. Kaiser Wilhelm weilt nach Beendigung seines Aufenthaltes im Reichslande augenblicklich in Westpreußen, wo er zunächst sein Landgut Cadinen besichtigte und dann seinen angekündigten Jagdbesuch beim Grafen zuDohna- Schlobitten in Pröckelwitz ausführte. Am Pfingstsonntag Morgen gedenkt der hohe Herr im Neuen Palais bei Potsdam wieder einzutreffen. - Die Maßnahmen zur persönlichen Sicherheit des Kaisers bei seinem öffentlichen Erscheinen werden noch immer vermehrt. Hierzu gehört auch die Anordnung, daß künftig bei der Zulassung dienstlich nicht betheiligter Per sonen zu Veranstaltungen, an denen der Kaiser theilnimmt, eine schärfere Controle geübt werden solle. Bereits sind in dieser Beziehung bestimmte Anordnungen für militärische Veranstaltungen der nächsten Zeit, bei denen der Monarch zugegen sein wird, ergangen. Der Kaiser und die Boeren. Der Pfarrer v. Bodelschwingb in Bethel bei Bielefeld erfreut sich der höchsten Werthschätzung des Kaisers. Der verdienstvolle Geistliche, der erst jüngst bei der Feier seines 70. Ge burtstages vom Kaiser ausgezeichnet worden war, erlaubte sich unlängst, den Monarchen auf die boerenfreundliche Stimmung des deutschen Volkes aufmerksam zu machen. Wie die „Kölner Volksztg." aus hochgestellte» und unter- richteten Kreisen erfährt, ward dem freimüthigen Pastor darauf eine außerordentlich scharfe Antwort zu Theil. Der Kaiser hat seine Meinung über die Boeren also that- sächlich geändert. Zu einer Besprechung zollpolitischer Angelegenheiten hat der Reichskanzler Graf Bülow die zuständigen Minister Preußens, Bayerns, Sachsens, Württembergs, Badens und Hessens auf den 4. Juni nach Berlin ein- lleladen. Möglich, daß es sich bei dieser angekündigten Ministerkonferenz um vertrauliche Erörterungen der deut- scherseits einzuleitenden neuen Handelsvertragsunterhand- lungen mit dem Auslande handelt. Andererseits erscheint auch dje Annahme nicht ausgeschlossen, daß sich diese Mwisterkonferenz mit dem Zolltarifentwurfe beschäftigen wird. Der Bundesrath hält die Nachlese zu der einstweilen abgeschlossenen Reichstagssession. In einer Plenar- sitzUU vom 17. Mai überwies er die Beschlußnahme zu der Reichstagsresolution in Sachen des Gesetzentwurfes über die Privatversicherungsgesellschaften dem Reichskanzler, genehmigte das Weingesetz in der vom Reichstage be schlossenen Fassung und stimmte dem Uebereinkommen zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarv zu, welches sich auf den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte an! Werken der Litteratur, Kunst und Photographie bezieht. Ueber den Zeitpunkt des Beginnes der sommerlichen Ruhe pause auch in den Bundesrathsverhandlungen scheint noch nichts Bestimmtes festzustehen, vermuthlich wird aber die selbe frühestens erst in der zweiten Jnnihälfte eintreten. Möglicherweise trifft der Bundesrath vor seiner Sommer vertagung noch eine wichtige Entschließung, nämlich die jenige hinsichtlich der schwebenden Frage der Zulassung der Abiturienten der Realgymnasien zum medi- cinischcn Studium. Wie bestimmt verlautet, haben sich die zuständigen Bundesrathsausschüsse kürzlich mit der Angelegenheit der vorgeschlagenen Gleichberechtigung der Abiturienten der Gymnasien, Realgymnasien und Oberreal schulen für das Universitätsstudium beschäftigt, wobei sich mehrseitiger entschiedener Widerstand gegen dieses Projekt kundgab. Schließlich einigte man sich, wie weiter versichert wird, dahin, den Abiturienten der Realgymnasien das Studium der Medizin freizugeben, welcher angekündigte Beschluß vom 1. Oktober ab Geltung erlangen soll. Zu nächst muß jedoch noch abgewartet werden, inwieweit diese Nachricht den Thatsachen entspricht. Still ist es dagegen wieder von der Frage der Zulassung der Abiturienten der Realgymnasien auch zum medizinischen Studium geworden, welche in der Tagespresse anläßlich der Einschreibung des Kronprinzen Wilhelm bei der juristischen Facultät der Universität Bonn lebhaft erörtert wurde. Es scheint nicht, als ob letzteres Eceigniß zum Vorläufer der Eröffnung auch der juristischen Laufbahn für die Zöglinge der Real gymnasien werden sollte. Wenn der deutsche Kronprinz als Jurist bei der Bonner Universität eingeschrieben worden ist, obwohl er als Abiturient einer preußischen Cadetten- anstalt nicht die zum juristischen Studium vorgeschriebene Reife eines humanistischen Gymnasiums besitzt, so dürfte hierbei lediglich ein Ausnahmefall obwalten, der sich durch den hohen Rang des Kronprinzen von selbst erklärt. Die von dem bisherigen Chef der Reichspost- und Telegraphenverwaltung, Herrn v. Podbielski, ausgegangene Anregung zur Schaffung einer einheitlichen Postmarke für das deutsche Reich scheiterte bekanntlich seinerzeit am Widerstande Bayerns und Württembergs. Inzwischen hat sich wenigstens in letzterem Lande ein Umschlag zu Gunsten des genannten Podbielski'schen Planes vollzogen, wie der in der württembergischen Abgeordnetenkammer ge stellte und dort an die Finanzkommission verwiesene An trag der Volkspartei, einheitliche Postmarken für die Post- verwaltungen des Reiches und Württembergs einzuführen, bekundet. Aus den bei der Besprechung des Antrages abgegebenen Erklärungen des Ministerpräsidenten v. Breit ling geht hervor, daß die Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und der württembergischen Regierung in der Frage einer einheitlichen Postmarke in jüngster Zeit wieder ausgenommen worden sind und daß die Staalsre- gierung dem Landtage nach dem Abschlusse der Verhand lungen Mittheilung von deren Ergebnissen und den ge faßten Entschlüssen des Ministeriums machen wird. Davon, ob man unterdessen auch in Bayern der Anregung der Einführung einer einheitlichen deutschen Postmarke wieder näher getreten ist, verlautet jedoch noch nichts. Herr v. LucanuS, als Chef des Zivilkabinets der Vertrauensmann des Kaisers, vollendet am Freitag jein 70. Lebensjahr. Er ist in Halberstadt (Provinz Sachsen) geboren und wurde vom Kaiser nach dessen Regierungs antritt im Jahre 1888 geadelt. Der jüngste französisch-marokkanische Zwischen fall, der sich an die Ermordung des französischen Unter- thanen Poget durch räuberische Marokkaner anknüpfte, wird zweifellos durch die Nachgiebigkeit Marokkos seine Beilegung finden. Bereits hat der Sultan Mohammed el Tores dem französischen Gesandten in Tanger jein Bedauern wegen der Ermordung Poget's ausdrücken lassen. Doch verlangt Frankreich noch eine weitere Genugthuung durch Bestrafung der Mörder und Gewährung einer Ent- schädiguug an die Hinterbliebenen Poget's. Der erste Dolmetscher der französischen Gesandtschaft in Tanger, Fumey, hat von Paris aus Befehl erhalten, direkt beim Sultan diese Ansprüche Frankreichs geltend zu machen. Die am Sonntag in Spanien vollzogenen Neuwahlen zur Deputirtenkammer haben, wie zu erwarten stand, den Sieg der Regierung ergeben, denn dieselbe verfügt nach einer vorläufigen Feststellung über eine relative Mehrheit von 230 Stimmen in der neuen Kammer. Leider sind die Wahlen vielfach unter blutigen Tumulten vor sich gegangen, bei denen zahlreiche Personen verwundet und auch nicht wenige getövtet wurden. Der Postkonflikt zwischen der Pforte und den Botschaftern sollte durch das Entgegenkommen der ersteren wieder beigelegt worden sein. Diese Meldung erweist sich indessen als verfrüht, es sind lediglich gewisse entgegen kommende Vorschläge von der Pforte gemacht worden, die aber nicht die allseitige Billigung der Botschafter gefunden haben sollen, weil verschiedene Botschafter die gemachten Vorschläge nicht als genügend erachteten. Immerhin steht eine baldige befriedigende Erledigung dieses Zwischenfalles infolge der Initiative des Sultans zu erwarten. Er hat nach eingehender Information über die Verhältnisse be- fohlen, den früheren Zustand der Dinge in vollem Umfange wiederherzustellen und den Minister des Aeußeren Tewfik