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MtiiM R WlsSrW Tharandt, Wohen, Siebenteln und die Amgegendm. Amtsblatt für die Rgl. 2lmtshauptmannschaft Aleißen, für das Rgl. Amtsgericht urld den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilssraff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grimd bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzosgwalde mit Landberg, Hübndvrf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschonberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Mündig, Neukirchen, Ncm- tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorst Pohrsdorf, Rshrsdori bet Wilsdruff, No-mH, Nothschöuberg mit Perne, Lachsdor' S hmiedewalde, Lora. Steinbach bei Kesselsdori, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechlshansen, Taubenheim, ltnkersdors, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pou bezogen 1 Mk. 55 Pf. Ins er>ne werden Montags, Mittwochs und Freitags vis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Insenionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Eorpuszeile. imd Vniao non Mcirnn Berqer in Wlsdmsj. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berner daielbil. 60. Jahr« L^navend, F. Januar 1001 No 3 Bekanntmachung Die in den U 2 und 3 des Straßeureiniguugsregulativs vom 1. Februar 1856 1. seiner Hausfront entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte zu gewärtigen. Sand und Asche zu streuen, sowie 2. bei eintrelendem Thauwctter binnen 24 Stunden vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz, sowie das an dasselbe angrenzende Gassengerinne von Schnee nnd Eis zu reinigen und letzteres von der Gasse Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtszeugnitz, bei Wieder holung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahre erlhettte Loosungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Ausheb- ungs- oder Mnslerungsbezirk verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stamm rollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle aufge- nomm-n hat, als auch nach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3V Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der deutschen Wchrordnnng hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit vom ZS. Januar bis 1. Februar dieses »Jahres Der Bürgermeister Kahl-nberg-r. Der Bürgermeister Kahlenberger. Mark oder mit Haft bis zu 8 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 2. Januar 1901. Der Bürgermeister Kahlenberger. Vormittags ! behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpedition unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder Loosungs- und Gestellungsscheine anzumelden. Wilsdruff, 2. Januar 1901. entgangenen Steuerbeträge haftbar gemacht werden. Wilsdruff, den 3. Januar 1901. Der Ktadtrath. Kahlenberger. In das Gülerrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß der Handarbeiter! Hermann Gustav Hahn und dessen Ehctran Marie Hahn, verw gewesene Symmank geb. Schneider in Groitzsch durch Vertrag vom 1. Dezember 1v00 Guter-§ trennung vereinbart haben. Wilsdruff, den 29. Dezember 1900. Aonigliches Amtsgericht. Schubert. In den nächsten Tagen wird jedem Grundstücksbesitzer eine Liste zuge- fertigt werden, in welche alle diejenigen Hausbewohner einzutragen sind, die am 10. Januar ole-es Jahres einen oder mehrere Hunde, gleichgültig, ob solche zu versteuern sind oder nicht, halten. Es sind in dieser Liste ferner alle Hunde (auch junge) zu verzeichnen; außerdem ist darin anzugcben, ob die ausgeführten Hunde solche sind, die lediglich als Zug- oder Kettenhunde verwendet werden. Hierbei wird ausdrücklich darauf hin- gewiescn, daß als Kettenhunde nur solche Hunde betrachtet werden können, die mindestens unausgesetzt während des Tages bis zur eingebrochenen Nacht an der Kette gehalten werden. Wenn kein Hausbewohner einen Hund hält, so ist dies auf der Lifte aus Anmeldung der Wehrpflichtige« zu den Rekrutirungsstammrolle«. Nach ß 25 der deutschen Wchrordnnng vom 22. November 1888 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Militärpflicht (d. h. nach dem 1. Januar dcsKalendcr- Mhres, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig durch die Ober-Ersatz-Kom mission entschieden worden ist, und Rekrnten, die noch nicht zur Einstellung gelangt sein sollten und sich im Besitze eines Urlauvspasses befinden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an dem Militärpflichtige ihren Aufenthalt bez. Wohnsitz haben. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an dem sie sich gewöhnlich aufhalten, zeitig abwesend, (auf der Reise begriffen, auf der See befindlich rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stamm rolle anzumeldcn. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht ver.tts znm aktiven Dienn cingetrcten sind, bei dem Civilvor- sitzenden der Ersatzkommfision ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berech tigungsscheines schriftlich oder mündlich zu nielden und ihre Zurückstellung von der Aus- hebung zu beantragen. Bekanntmachung. Es ist in neuerer Zeit vielfach darüber Beschwerde geführt worden, daß beim Wasscrholen und bei dem hiermit in Verbindung stehenden Spülen der Gefäße das überlaufende bezw. unreine Wasser nicht in die bei den Plumpen angebrachten Schleusten, sondern vor den Plumpen ausgegosien werde. Da durch solches Gevahren, namentlich im Wmter, sehr leicht Jemand zu Schaden kommen kann, so wird alles Ausgießen von Wasser vor den Plumpen, sowie auf den öffentlichen Wegen, sowie nach Orten hinaus, wo Menschen zu verkehren pflegen, hier mit nachdrücklichst verboten. Zuwiderhandelnde haben Bestrafung nach 8 366, 8 des Rcichsstrafgesetzbuchs drücklich zu bemerken. Der Hausbesitzer oder der ihn vertretende Hausverwalter ist verpflichtet, alle Eintragungen in die Liste wahrheitsgetreu zu bewirken. Es werden deshalb später Revisionen darüber gehalten werden. Krankenkasse. Die Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung auf das 4. Vier'eljahr 1900 find zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung bis zum 15. Januar 1801 zu bezahlen. Wilsdruff, am 31. Dezember 1900. Die Gemeindekrankenvevsicherung. Kahlenberger, Brgrmstr. hinwcgzuschaffen hat, Uvcrden andnrch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach 8 5 des obengedachlen Regulativs in Verbindung mit 8 366 Punkt lO des ReichSstrafgesetzvnches mit Geldstrafe bis zu 60 Für jeden Steuerverlust, welcher durch wissentlich gemachte oder durch ... - - . . grobe Fahrlässigkeit verschuldete unrichtige Angaben der Stadt erwächst, i enthaltenen Bcsttmmungeu,^ daß^zur ^Eszett hattet der Hausbesitzer neben dem Hausbewohner als Selbstschuldner,! und verfällt außerdem für jeden Zuwiderhandlungsiall dieser Art in eine Geldstrafe von 3 Mark. Eine Woche nach erfolgter Zustellung der Liste, spätestens aber« bis zum 18. Januar 1001 ist dieselbe, io Gemäßheil der obigen Bestimmung ans gefüllt und unterschrieben, in der Stadtkasie einzureichen. Diejenigen, welche dieser Anordnung zuwiderhandeln, werden auf ihre Kosten an die Erfüllung ihrer Schuldigkeit gemahnt, bei weiterer Säumniß mit einer Ordnungsstrafe von 3 Mk. belegt und für die durch ihre Säumniß ^slitische Bundschau. Kaiser Wilhelm traf Donnerstag früh in Ham burg ein und wurde dort vom vreußifchrn Gesandten Grafen Wolff, sowie den Bürgermelstei n empfangen. In Begleit ung des Kaisers befand sich Reichskanzler Graf Bülow u. A. Der Monarch besichtigte einige Schiffe und wohnte im Schauspielhause dem Märcheuspiel des Fürsten Philipp Eulenburg bei. Am heutigen Freitag erfolgt die Rückkehr nach Berlin. — Wie es heißt, wird der Kaiser Anfangs Februar in Wilhclinshaven oie mit dem Dampfer „Frauk- fult" hcimkehrendcn Chiuakämpfer begrüßen. Der Kaiser gegen das Civilgehen der Offi ziere. Bei der Parolcausgabe am Neujahrstage im Berliner Zeughause brachte, wie der „Münch. Allg. Ztg." berichtet wird, der Kaffer die Rede auf das Umsichgreifen des Zivilgehens der Offiziere; unter Hinweis auf die Spielerprozesse sprach er sich dagegen aus. Einführung in die Staatsgeschäfte. Prinz Heinrich von Preußen, der Bruder des Kaisers, arbeitet I jetzt im Auswärtigen Amt zu Berlin, um mit dem Gange j der Geschälte der äußeren Pmitck sich vertraut zu machen, s Später soll er in die Geschäfte der inneren Politik ringe- «führt werden. Auch der Kronprinz soll demnächst in die