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WMlMt für Mk dmff Thuui^t. Hoffen, Ätbtnlthn nnd die Umgegenden. Imtsölutt für die Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u. zwar Dienstags und Freitags. — Abonnementspreis > vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne j Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Znsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. S«. Freitag, de« 13. Juli 1894. Bekanntmachung, die Einziehung des innengenannten Fußweges betreffend. Es wird beabsichtigt, den hinter dem Dorfe Schmicdewalde, ziemlich parallel mit dem dasigen Dorfwege in der Richtung nach Burkhav-tswal-r hinführenden, unter No. 4, 5 und 5a des Flurbuches für Schmiedewalde und No. 59, 60, 65 und 67 des Flurbuchs für Burkhar-tsrval-e eingetragenen Fußweg einzuziehen. Gemäß 8 14 Abs. 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Widersprüche dagegen binnen 3 Wochen unter gehöriger Begründung hier anzubringen sind. Meißen, am 3. Juli 1894. Königliche Amtshauptmaunschaft. i. V. Meusel, Bezirksassessor. Bekanntmachung, deu Gutsbezirk Rothschöuberg betr. Als stellvertretender Gutsvorsteher für den Bezirk des Rittergutes Rothschöuberg ist Herr Rittergutspachter Richard Zieger in Rothschönberg verpflichtet worden. Meißen, den 3. Juli 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. i. V. Meusel, Bezirksassessor. Obst - Verpachtung. Die diesjährigen Obstnutzungen an den nachstehend aufgeführten fiskalischen Straßen sollen an den dabei bemerkten Tagen und Orten gegen sofortige Vaarzahlung und unter den vor Beginn der'Perpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffentlich im Wege des Meistgebotes verpachtet werden, nämlich: Montag, den 16 Juli l. I. von nachmittags 3 Uhr an, im Gasthofe zu „Stadt Hamburg" in Cölln: die an der Meißen-Großenhainer Straße, Abtheilung 1d und 2, die an der Meißen-Radeburger Straße, Abtheilung 1, die an der Meißen-Niederauer Straße, die an der Meißen-Dresdener Straße, Abtheilung 2, Strecke im Orte Cölln, und die an der Meißen-Nossener Straße, Abtheilung 1, einschließlich Rauhenthalstraße, sowie Abtheilung 2 und 3, Dienstag, den 17. Juli L. I. von nachmittags 'Z3 Uhr an, im Gasthofe zu Coswig: . die an der Meißen-Dresdener Straße, Abtheilung 2 (mit Ausnahme der Strecke im Orte Cölln) und Abtheilung 3, Mittwoch, den 18. Juli l. I. von nachmittags z1 Uhr an, im Gasthofe zu Wölkisch: die an der Meißen-Leipziger Straße, Abtheilung 1—4, die an der Zehren-Döbelner Straße, Abtheilung 1—3, die an der Seerhausen-Riesaer Straße und die an dec Zehcen-Niedermuschützer Straße, Freitag, den 20. IM l. I. von nachmittags z2 Uhr an, im Gasthofe „Zum Adler" in Wilsdruff: die an der Meißen-Wilsdruffer Straße, Abtheilung 2 und die an der Kesselsdorf-Nossener Straße, Abtheilung 1—3. Sonnabend, den 21. Juli l. I. von nachmittags 2 Uhr an, im Gasthause „Zur Post" in Nossen: die an der Meißen-Nossener Straße, Abtheilung 4 und 5, die an der Kesselsdorf-Nossener Straße, Abtheilung 4 und 5, die an der Nossen-Oschatzer Straße, Abtheilung 1 und 2 und die an der Hainichen-Strehlaer Straße. Meißen, am 7. Juli 1894. Königl Straßen- und Waster-Banirypektion H. Königl. Bauverwalterei. Neuhaus. Friedrich. Auktion. Mittwoch, den 18. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr kommen auf der Grube „Erzengel Michael Lrbftsllen" in Mohorn 2 Füge-, 2 Hobelbänke, 1 Bohrmaschine, I eiserne Haspel mit Welle, 1 stark. Seil, 1 Materialien-, 1 Bücher und 1 Küchenschrank, 1 Decimalwaage, 1 Auszieh- 1 Wasch- und andere Tische, 1 Feilbank, 1 große Parthie versch. Handwerkszeug, Regale, Bänke, 1 Gartenhaus, sowie Hölzer und mehrere andere Gegenstände zur Versteigerung. Tharandt, am 10. Juli 1894. Der Gerichtsvollzieher bei dem Königl. Amtsgericht das. A.-G.-Wachtmeister Nrscker. Redemptoristen und Jesuiten. Mit der nunmehr erfolgten Entscheidung des Bun- desrathcs, welcher den die Aufhebung des Jesuitenge-- setzeö betreffenden Reichstagsbeschluß ablehnte, hat die Frage des Jffuitengesetzes wieder einmal ihre Erledigung bis auf Weiteres gefunden. Denn es scheint vorläufig, als ob seitens der Centrumspartei, etwa zunächst in den führenden Preßor ganen kein größerer Ansturm gegen das Votum des Bundes- rathes unternommen werden solle. Auch liegt ja in dem Um stande, daß der Pundesrath bei seiner Entscheidung die Orden der Redemptoristen und der „Weißen Väter" von dem Jesuiten gesetz ausgenommen hat, eine immerhin bemerkenswerthe Ab schwächung des letzteren. Freilich ist es trotzdem nicht ausge schlossen, daß das Centrum die Haltung des Bundesrathes ge genüber dem Jesuitenantrage der genannten Partei bei passender Gelegenheit einmal benutzt, um im Parlamente einen Vorstoß gegen die Regierung zu unternehmen. So wäre denn die längst erwartete Entscheidung im Bun- ve -rathe gefallen: die Zulassung der Jesuiten ist abgelehnt, aber die Rückkehr der Redemptoristen ist gestattet. Diese Lösung der Frage wird schwerlich eine befriedigende genannt werden können, dagegen ist sie sehr bezeichnend für die heute so beliebte Politik der kleinen Mittel, welche, anstatt das Uebel von vornherein in seinem ganzen Umfange und mit aller Ent schiedenheit abzuweisen, froh ist, wenn sie das größere Uebel durch Zulassung des kleineren vermieden zu haben glaubt. Man sagt A, ohne daran zu denken, daß man nun auch bald B sagen muß. Denn man täusche sich nicht, das Centrum ist hact wie Shylock und wird als unerbittlicher Gläubiger auch seine übrigen Forderungen, die Rückkehr der Jesuiten, die Preis-