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MM sill MsW ^latt ^mls Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Das Mochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montags, Mitt wochs und Freitags abends L Ubr für den folgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstabholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 ssfg., oierteljählich l,LO Mk., im Stadt bezirk zngetragen monatlich L0 Pfg., vierteljährlich l,75 Mk., bei Selbstabholung von unseren Landau-'gabestellen monatlich LV L)fg., vierteljährlich l,65 Mk., durch unsere Landau-träger zügetragen monatlich L5 ssfg., vierteljährlich s,85 Mk. — Im Zalle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei tungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Linzeloer kaufspreis der Nummer so j)fg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. L. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. fü* die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie kür das Königliche unä Amgegenä. Erscheint seit äem ?»kre 1841 Insertionspreis pfg. für die L-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, ^on auyev halb des Amtsgerichtsbezirkes 2OPfg., Reklamen 45 s?fg. Zeitraubender und tabellarische, Satz mit 5V Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabon nach Tarif. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 45 pfg ö-zu,. LV pfg. Nachweisungs- und Dffertengebühr20 bez. ZOpfg. Telephonische Inseralen-Aurgavc schließt jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetagen bis l l Ul 7 vormittags, an den übrigen Werktagen bis abends L Uhr. — Beilagengebühr das Taufen!: LMk., für die postauflage Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Laaer und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be- trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. So fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nichi der Empfänger innerhalb 8 Tagen, vom Rechnnngstage an, Widerspruch dagegen erbeb: Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 63. Sonnabend, den 2. Juni 1917. Amtlicher Teil. 76. Jahrg. Es wird in Erinnerung gebracht, daß nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. April 1916 (Sächsische Ltaatszeitung Nr. A2 vom 20. April 1916) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1915 (R.-G.-BI. S 287) grüner Roggen und grüner Weizen nur mit Genehmigung der zu ständigen Amtshauptmannschast oder in' Städten mit revidierter Städteordnung des Stadt- rats abgemäht oder verfüttert werden darf. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Dresden, am 30. Mai 1917. 9ll ll B ll. Ministerium des Innern. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Sora liegt beim Postamte Wilsdruff vom 2. Juni ab q. Wochen aus. D r e s - e n - A., am 29. Mai 1917. ums Kaiserliche Ober-Postdirektion. Kupfer-, Nickel- und AluminiMMi^ 1. Mit der Enteignung der durch die Bekanntmachung Nr. ^l. 200/1 I7L. K. beschlagnahmten, an öffentlichen und privaten Bauwerken zu Blitzschutzanlagen und zur Bedachung verwendeten Kupfermengen wird mit ). Juli 1917 begonnen. Die Besitzer solcher Gebäude werden deshalb veranlaßt, soweit sie dies noch nicht getan haben, nunmehr unverzüglich für Auswechslung der kupfernen gegen eiserne Blitz schutzanlagen besorgt zu sein. Zwingt die Auswechslung dazu, Frist für die Abgabe zu verlangen, so ist solche unter Angabe der mit der Beschaffung der Lieferung beaustragten Firma sofort nachzusuchen. Die etwa bisher versäumte Anmeldung kupferner Blitzschutzanlagen, einschließlich der an Blitzschutzanlagen befindlichen platinteile, ist binnen 8 Tagen nachzuholen. Die Verwendung von besonderen Meldevordrucken ist nicht erforderlich. Bei Bauwerken, die zur Lagerung oder Verarbeitung von Explosiv- und hochbrenn baren Stoffen, wie Benzin, Spiritus, Velen dienen, wird von einer Enteignung der kup fernen Blitzschutzanlagen abgesehen. Von der Enteignung und Ablieferung können auf Antrag vorläufig zurückgestellt werden: die zu Blitzschutzanlagen gehörenden kupsernen Erdleitungen nebst Zubehör, wenn sie ungewöhnlich ties, unter Mauerwerk oder befestigte Höfe und Straßen verlegt sind und ihre Entfernung mit Achten verbunden ist, die den wert der gewonnenen Aupfermengen wesemlich übersteigen würden, sowie kupferne Blitzschutzanlagen an hohen Fabrikschorn steinen ohne äußere Steigeisen, an Türmen und anderen Bauwerken von ungewöhnlicher Höhe — Wohnhäuser sind unter letzteren nicht zu verstehen'— wenn deren Abbau Achten erfordern würde, die im Mißverhältnis zur Aupfermenge stehen. Dachkupfer, dessen Anbringung vor dem Jahre 1850 erfolgte, ist von der Enteig nung ausgeschlossen, kann jedoch zum Preise von Mk. 3,20 für das kx bei Abnahme ohne Rüstung und von Mk. 3,70 für das kK falls es mittels Gerüstes abgenommen werden muß, freiwillig abgeliefert werden. 2. wer noch irgendwelches Geschirr oder wirtschaftsgerät für Aüchen und Back stuben aus Aupfer und Nickel oder kupferne Aessel, Dämpfen oder Wasserbehälter irgend welcher Art im Besitz oder in Verwahrung hat, sei es, daß deren Ablieferung bisher zurückgestellt wurde, oder daß die Anmeldung versäumt worden ist, hat diese Gegenstände unverzüglich der Königlichen Amtshauptmannschast zur Abnahme anzumelden. 3. Mit der Abnahme der durch Bekanntmachung lVIc. 500/2. 17. L. K. vom p März 1917 beschlagnahmten fertigen gebrauchten und ungebrauchten Gegenstände aus Aluminium wird ebenfalls am 1. Juli begonnen. Es wird darauf hingewiesen, daß die von der Beschlagnahme betroffenen Gegen stände -er Meldepflicht durch den Besitzer oder Verwahrer unterliegen. Säumige werden aufgefordert, die Anmeldung binnen 8 Tage« nachzuholen, wer vorsätzlich die Meldung nicht in der gesetzten Frist bewirkt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen worden sind, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden, wer fahrlässig die Meldung nicht in der gesetzten Frist erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Der Uebernahmepreis ist auf 12 Mark für jedes Ailogramm Aluminium ohne Beschläge und auf 9,00 Mark für jedes Ailogramm mit Beschlägen erhöht worden. Alle in der genannten Bekanntmachung nicht genannten Gegenstände sowie Alt material aus Aluminium werden zum Preise von 2,50 Mark für jedes Ailogramm von den Sammelstellen angenommen. ,8w Meißen, am 3s. Mai 1917. Nr 11 a II m?rl Die Königliche Amtshauptmannschast. Äartoffrlverkans. Da mit der fortschreitenden Jahreszeit die Pflege der städtischen Vorräte immer mehr Arbeit verursacht, die dazu zur Verfügung stehenden Aräfte aber kaum noch aus reichen, sollen versuchsweise Kartoffeln auf mehrere Wochen ausgegeben werden. Zu nächst werden vom 2 Juni ab die Marken für 3. bis 9. «nd Itt. bis 1k. Inni M- den Geschäften gleichzeitig beliefert. Die Abnehmer haben die darauf gelieferte Menge auf 2 Wochen einzuteilen. Nachlieferung erfolgt keinesfalls. rsos Wils druff,, am 1. Juni 1917. Der Stadtrat. Volksküche. Um einen Ueberblick zu gewinnen, in welchem Umfange sich die Bevölkerung der Stadt an einer erweiterten Volksküche beteiligen würde, fordern wir hierdurch zur An meldung bis Dienstag den 5. Inni mittags im Nahrungsmittelamte auf. Wir be halten uns vor, je nach der Zahl der Meldungen Abteilungen zu bilden, die in Tages wechsel nur dreimal wöchentlich beliefert werden. Die derzeitigen Teilnehmer be kommen nach wie vor täglich — außer Sonn und Feiertags — Mittagessen. Ebenso müssen wir ls von der Zahl der Meldungen abhängig machen, ob alle Meldungen berücksichtigt werden können. Bedingungen: auf jede volle Wochenportion sind bis auf weiteres 2 Pfund, auf die halbe also 1 Pfund Kartoffeln zu kürzen oder abzuliefern. Es ivird auch die Kürzung in der Belieferung mit Trockengemüsen, Teigwaren usw. Vor behalten. Der Fleischbezug wird auf die volle bezw. zwei halbe Wochenportionen um 3 Fleischmarken gekürzt. Der s für Einzelpersonen „ Familien „ Einzelpersonen „ Familien „ Einzelpersonen „ Familien „ Einzelpersonen Familien mit mehr als 3 Meldungen verpflichten zur Teilnahme auf 4 Wochen und ermächtigen zur Einsichtnahme des Steuerkatasters. isr« Wilsdruff, am 1. Juni 1317. Der Stadtrat. Verpachtung städtischer Ärasnntznngen. Donnerstag, den 7. Juni, vormittags 11 Ahr sollen im Ratssitzungssaale die Grasnutzungen im unteren park, am Sachsdorfer Weg, im oberen park, an der Bahnhofstraße (links und rechts des Baches) und die Badewiese unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. wie Wilsdruff, am 1. Juni 1917. Der Stadtrat. is der Tagesportion betragt bis werteres Mk. Pfg- 20 25 den Preis der Kindern 800 1600 1600 2200 2200 2200 2200 mit bis über 30 35 nächst Einkommen Ae NWt der ll-Mie ans dem MW« MgWiMe. Vie 8eesck1ackt am Skagerrak. 31. Mai bis 1. Kuni 1916. Ein Jahr ist vergangen, seit die junge deutsche Flotte in erfolgreicher Seeschlacht England die Krone des Meer beherrschers vom Haupte stieß. In den schäumenden Wellen der Nordsee am Skagerrak liegt sie begraben, die seit Trafalgar der abergläubische Glanz der Unantastbar keit geschützt hatte. England hatte eingesehen, daß dieser Glanz erblaßte gegenüber den Taten unserer Ausland kreuzer , dem Minen- und Handelskrieg unserer wackeren U-Boote und den kühnen Vorstößen deutscher Flottenabteilungen gegen die englischen Küstenplätze. Man merkte, daß die mit echt englischer Überhebung in die Welt posaunte prahlerische Formel von der „Fleet in bringt, der großen Armada, die durch ihr bloßes Dasein jede deutsche Kraftregung zur See ersticken und Deutsch lands Handel unter Englands Botmäßigkeit zwingen sollte, nirgends mehr recht ziehen wollte. Man raffte sick also zu dem Entschluß auf, das alte Nelsonsche Prinzip, daß die Flotte ein schlechtes Angriffsinstrument sein müsse, aus der verstaubten Rumpelkammer der Admiralität ans Licht des Tages herauszuziehen, und die englische Flotte marschierte. Die deutsche aber trat der Übermacht mutig entgegen und Englands Plan, dem lästigen Rivalen den Todesstoß zu versetzen und für immer die Herrschaft in der Nordsee zu gewinnen, zerrann in den schäumenden grauen Fluten vor dem Skagerrak. Ihre schweren Verluste wahrheitsgemäß zuzugeben, dazu konnte sich die englische Admiralität bisher nicht aufraffen und wird sich auch nicht dazu anfraffen. Ja, die halbe Wahrheit, die sie im ersten Schrecken über die schwere Niederlage durchsickern ließ, suchte sie inzwischen durch heuchlerische Schminke so abzuschwächen, daß als Saldo des un angenehmen Rechenexempels schließlich ein kleiner englischer Erfolg herauslugt. England durfte nicht besiegt sein, denn an der Themse weiß man nur zu genau, daß das Dogma von Englands Weltherrschaft mit dem Nimbps der englischen Flotte aus Gedeih und Verderb ver bunden ist. Fällt dieser, so wankt auch das eng lische Weltreich in allen seinen Teilen. Darum, wenn die Granaten und Panzer versagen, so muß Englands Hauptwaffe, die Weltlüge, den verfahrenen Karren wieder herausziehen. Diesmal ist es den Herren in London aber nicht gelungen, englischen Nebel über die Niederlage am Skagerrak zu bereiten. Admiral Jellicoe hatte in der ersten Bestürzung zu viel zugegeben. Die Rechnung, die man aufmachte, konnte kein günstiges Re sultat ergeben. Selbst die offiziellen englischen Zugeständ nisse können das Verhältnis der englischen zu den deutschen Verlusten nicht unter 2:1 hinunterdrücken. In Wirklichkeit ist es aber für die Engländer noch viel schlimmer gewesen. Und, wenn auch das englische Volk in altgewohntem Stolz auf feine Flotte die verzuckerten Pillen zu fchlucken geneigt ist, die Welt außerhalb Englands glaubt der deutschen Darstellung, daß in dem glorreichen Kampfe am Skagerrak