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WchMt U MMss una gegenci Srsckeint seit äem Iakre 1841. blatt Km 1s Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zn Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. sür die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das sowie für das Königliche Vas Wochenblatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montaas, Mitt wochs und Freitags abends b Ukr für den solgenden Tag. — Bezugspreis bei Selbstabholung von der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 55 pfg., vierteljählich schO Mk., im Stadt- ezirk zugetragen monatlich SV pfg., vieneljährlich l,7S Mk., bei Selbstadholung von unseren kandau'gabestellen monatlich so psg., vierteljährlich j,S5 Mk., durch unsere tandausträger Zagetragen monatlich S5 ptg., vierteljährlich l,8ö Mk. — Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebs der Zei tungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen hat der Bezieher seinen An spruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls Vie Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht ettcheint. — Linzelver- kaufspreis der Nummer >0 psg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. b. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Lokalblatt sür Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, 'Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, sWilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. trag durch Alage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat so fern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Mtlsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht Nr. 8. Sonnabend, den 13. Januar 1817. 76. Jahrg. Amtlicher Teil. Aartoffeln bet». Wiederholt wird auf nachstehende Verordnungen hingewiesen: l. Speisekartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelmehl sowie Erzeugnisse der Kartoffeltrock nerei dürfen nicht verfüttert werden. Das Mindestmaß der Speisekartoffeln wird für den Bezirk auf 2 am festgesetzt. Kartoffeln, die diese Größe nicht erreichen, sowie kranke Kartoffeln dürfen nur an Schweine und Federvieh verfüttert werden; nur soweit die Ver- fütterung an diese Tiere nicht möglich ist, können sie auch an anderes Vieh verfüttert werden. Es ist verboten, Kartoffeln einzusäuern und Trockenkartoffelerzeugnisse zu vergällen oder mit anderen Gegenständen zu vermischen. (Reichsgesetzblatt S. (3(^, (. Dezember (9(6). 2. Die Kartoffelerzeuger haben ihre Kartoffelvorräte pfleglich zu behandeln und dürfen sie in höhe der bei ihnen beschlagnahmten Klengen nicht verbrauchen noch durch Rechts geschäfte darüber verfügen. Zur Sicherstellung der nächstjährigen Ernte sind aus der eigenen Ernte, soweit vor handen, jedem Erzeuger HO Zentner Saatgut auf das Hektar Kartoffelanbaufläche ge lassen worden. Die Verwendung dieses Saatgutes zu irgend einem anderen Zwecke ist verboten. Sollte jemand diese Kartoffeln zur Saat nicht benötigen, so hat er sie an den Kommunalverband Meißen-Land abzuliefern. (Verordnung (0^8 rr II L ((. Dezem ber tßlb). Ebenso hat Derjenige, der Saatgut aus irgendwelche Weise erwirbt, dis da durch bei ihm freiwsrdende Menge Speisekartoffeln unaufgefordert an den Kommunal verband anzubieten und abzutreten. 3. Wer den Anordnungen des Kommunalverbandes oder der Gemeinde über die Sicherstellung und Abgabe -er sichergestellten Kartoffeln zuwiderhandelt, wird mit Ge fängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntaus'nd Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die straf bare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, einge zogen werden. (Reichsgesetzblatt Seite (3(H. (. Dezember (9(6). Nr. 2( b/II K Meißen, am (0. Januar (9l7. 731 Die Königliche Amtshauptmannschast. Oeffentliche Aufforderung. Veranlagung der Kriegsabgabe von Gesellschaften und anderen juristischen Personen. Auf Grund des 8 26 Abs. 2 des Kriegssteuergesetzes vom 2(. Juni (9(6 (R. G. Bl. S. 56() werden die Vorstände, persönlich haftenden Gesellschafter, Repräsentanten, Ge schäftsführer oder Liquidatoren a) aller inländischen Aktiengesellschaften, KommanditgesellschaftenWauf Aktien, Berggewerkschasten und anderer Bergbau treibenden Vereinigungen, letzterer, soweit sie die Rechte juristischer Personen haben, Gesellschaften mit beschränkter k)aftung und eingetragenen Genossenschaften, b) aller Gesellschaften der vorbezeichneten Art, die ihren Sitz im Auslande haben, aber im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhalten, aufgefordert, die Kriegssteuererklärung nach dem vorgeschriebenen Vordruck bis zum 31. Januar 1917 an die Gemeindebehörde des Grtes, in deren Bezirke sich der Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person oder bei ausländischen Gesellschaften die Betriebsstätte befindet, schriftlich unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Soweit die Kriegssteuererklärung nicht die sämtlichen in Betracht kommenden Kriegs geschäftsjahre umfaßt, ist eine weitere Steuererklärung zum Zwecke der endgültigen Fest setzung der Kriegssteuer binnen sechs Monaten nach Abschluß des letzten Kriegsgeschäfts jahrs abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Kriegssteuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeinde behörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Kriegssteuererklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Em cbreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Kriegssteuererklärung versäumt, ist gemätz 8 54 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 (N.G. Bl. S. 524) mit Geldstrafe bis zu 5VV Mark zur Abgabe anzuhalten. Auch wird der von ihm vertretenen Gesellschaft oder juristischen Person ein Zuschlag von 5 bis 19°/« der geschuldeten Kriegsabgabe auferlegt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Kriegssteuererklärung sind m den 88 76 bis 78 des Besitzsteuergesetzes verbunden mit 88 23. 3H des Krieg steuer- gesetzes mit Geldstrafen und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu einem Jahre bedroht^" der Gefängnisstrafe mit dem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte Meißen, am (2. Januar (9(7. Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteueramt Oessentlich« Aufforderung. Veranlagung der Besitzsteuer und der Kriegsabgabe der Einzel personen. Auf Grund des 8 52 des Besitzsteuergesetzes vom3. Juli (9(3(R.-G.-Bl. S.52H) und des 8 26 Abs. ( des Kriegssteuergesetzes vom 2(. Juni (9>6 (R.-G.-Bl. S. 56l werden a) alle Personen mit einem steuerbaren Vermögen von 20009 Mk. und darüber, welche nicht zum Wehrbeitrage veranlagt sind, sowie alle Personen, deren Vermögen sich seit der Veranlagung zum Wehr beitrag um mehr als 19999 Mark erhöht hat, b) alle Personen, deren Vermögen sich seit dem 1. Januar 1914 bis 31. Dezember 1916 um mehr als 3999 Mark auf mindestens 11999 Mark erhöht hat, o) alle Personen, die andere Personen zu vertreten haben, auf welche die Vor aussetzungen unter a oder b zutrefsen, aufgefordert, die Steuererklärung nach dem vorgeschriebenen Vordruck in der Zeit vom 25. Januar bis einschließlich 15. Februar 1917 an die Gemeindebehörde ihres Wohnorts schriftlich unter der Versicherung abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewisse,! gemacht sind. lieber das Vermögen von Kindern, auch wenn es der elterlichen Nutznießung unter liegt, sind von gesetzlichen Vertretern besondere Steuererklärungen abzugeben. Die oben bezeichneten Personen sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere Aufforderung oder ein Vordruck nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werden die vorgeschriebenen Vordrucke von heute ab von den Gemeindebe hörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Steuererklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung ver säumt, ist gemätz ß 54 des Besitzsteuergesetzes mit Geldstrafe bis zu 599 Mark zur Abgabe anzuhalten, auch hat er einen Zuschlag von 5 bis 19/o der geschuldeten Besitzsteuer und Kriegsabgabe verwirkt. Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung sind in den 88 76 bis 78 des Besitzsteuergesetzes verbunden mit 88 23, 3H des Kriegsst uerge- setzes mit Geldstrafen und gegebenen Falles mit Gefängnis bis zu einem Jahre und neben der Gefängnisstrafe mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht. Wegen der Vorauszahlung der Kriegsabgabe wird auf die Bestimmungen in 8 2( Abs. H des Kriegssteuergesetzes verwiesen. Meißen, am (2. Januar (9(7. 74i Königliche Bezirkssteuereinnahme als Besitzsteueramt. Aartssi«lverka«f betr. Zur Streckurg der Kartoffelvorräte gelangen in Zukunft im Stadtbezirke Wilsdruff an Stelle von Kartoffeln Ersatznahrungsmittel mit zur Ausgabe. Ls wird von Freitag, den 12. Januar d. I. abends 6 Uhr ab zunächst die Kartoffelmarke beliefert mit 3 Pfund Kartoffeln und 5 „ Kohlrüben, für Schwerarbeiter mit (0 Pfund Kartoffeln und 8 „ Kohlrüben. Der Verkaufspreis der Kohlrüben wird b. a. w. auf 7 j!)fg. (gegen 9 pfg. Höchst preis) für das Pfund festgesetzt. Wilsdruff, am ((. Januar (9(7. 737 Der Stadtrat. petroleninbezuasinarken auf Monat Januar werden Montag, den 5. d. M., nachmittags von 2—4 Ahr in der Ratskanzlci ausgegeben. Das Petroleum ist sobald als möglich bei der Ja. Berger hier abzuholen. Es kann dem Kaufmann nicht angesonnen werden, das Oel längere Zeit hindurch unverkauft aufzubewahren. 740 Stadtrat Wilsdruff. Bezug von elektrischem Ktrom betreffend. Die Beobachtungen im elektrischen Werke haben ergeben, daß ganz offen gegen die von uns getroffene Einteilung des Strombezugs verstoßen wird. Wir verweisen noch mals auf unsere Bekanntmachung vom (. Dezember (9(6 und geben bekannt, daß wir nunmehr Jedem, dem wir einen Verstoß gegen die von uns hinsichtlich des Strombezugs zu Kraftzwecken gegebenen Anordnungen nachzumeisen vermögen, ohne Nachsicht den An schluß an unser Stromnetz entziehen, ihn auch gegebenenfalls für jede uns erwachsenden Nachteile haftpflichtig machen werden. 73« Wilsdruff, am (2. Januar (9(7. Der Stadlrat. Für I. den verstorbenen Gutsauszügler August Julius Riedrich ist der Gutsvenger Herr Max Alfred Lueius in Helbigsdorf als Gerichtsschöppe für Helbigsdorf 2. den verstorbenen Gutsbesitzer Heinrich Moritz Hahn ist der Gutsbesitzer Herr Theodor Oskar Hennig in Kaufbach als Gerichtsschöppe für Kaufbach;