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Wcklatt U NlckH ^latt Kmts VV unä <ImgegencU besebeinl seit üem ?»kr< 1841. Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. fü* die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das V, 1,1, sowie für das Königliche Vas Mochenttatt für Wilsdruff erscheint wöchentlich dreimal und zwar Montags, Mitt- wachs und Zreitaqs abends H Uhr für den folgenden Tag. — Vezuaspreis bei Selbstädholun- vo« der Druckerei sowie allen Postämtern monatlich 65 pfg., vierteljählich l,6«Mk., im Stadt« ^rk zugeira-en monatlich LO pfg., vieneljährlich l,7K Mk., bei Selbftabholung von unseren Landau-gabestellen monatlich LO Pfg., vierteljährlich ;,L5 Mk., durch untere Landausträger Zagetragen monatlich LL pfg., vierteljährlich (,8L Mk. — Im Zalle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zei tungen, der Lieferanten oder der BefSrderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen An spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugs preises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls di» Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. — Einzeloer- ilüufsprris der Nummer (0 pfg. — Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. — Fernsprecher Amt Wilsdruff Nr. S. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Insertionspreis §?fg. für die b-gespaltene Aorpuszeile ober deren Raum. von außer, halb des Amtsgerichtsbezirkes 20 Pfg., Reklamen 46 Pfg. Zeitraubender und tabellarisch« Satz mit 60 Prozent Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen Rabatt nach Tarif» Vekanntmackmngen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die Spaltzeile 4S Pfg. b*zw. 00 Pfg. Nachweisung»- und Offeriengebühr 20bez. 30 pfg. Telephonische Inseraten-Auf-abo fchliem jedes Reklamationsrecht aus. — Anzeigenannahme an den Ausgabetage» bis N Uh» »armtttags, an den übrigen Werktagen di» abends 4 Uhr. — Veilagengebühr das Tausend t Mk., für die postauflaae Zuschlag. — Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tage« und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. — Jeder Anspruch auf Rabatt erlischt, wenn der Be trag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät - So« fern uicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff »erelubart ist, gilt es al» vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nichö der Empfänger innerhalb 8 Cage«, vom Lechnuugstage an, Widerspruch dagegen erhobt. Lokalblatt für Wilsdruff Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf. Kaufbach, Kesselsdors, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf. Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohom, Spechtshaufe«, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Nr. 29. Sonnabend, den 19. Mürz 1917. 76. Jahrg. Amtlicher Teil. Anmeldung von Anbenfauerkrant. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Uenntnis gebracht. Dresden, am 6. März 1917. 289 II B Vis. Ministeri»« tzes Inner«. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Gbst »om 8. Dezember 19'6 (Reichsanzeiger 290 vom 9. Dezember 1916), nach welcher das aus «ingeschnittenen Rüben aller Art durch Gärung gewonnene Sauerkraut der Bewirt schaftung der Uriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. h. in Berlin 57 unterliegt, for dern wir hiermit alle Betriebe, die sich mit der Herstellung von Rübensauerkraut für ei gen« oder fremden Rechnung befassen und im Jahr 10 Doppelzentner und mehr solches Uraut Herstellen, auf, unverzüglich ihre Betriebe der unterzeichneten Gesellschaft anzu melden und ( 1. die bisher verarbeiteten Alengen an Rüben, j 2. die bisher hergestellten Alengen an Rübensauerkraut, Z. die am lO. Alärz 19l? vorhandenen Bestände an Rübensauerkraut der Urie gsgesellschaft anzumelden. Gemäß Bekanntmachung der Uriegsgesellschaft vom 2. Dezember 19'6 (Reichsan- zeiger Nr. 28H vom 2. Dezember 1916) ist der Absatz auch dieses Rübensauerkrautes ohne Genehmigung der Uriegsgesellschaft verboten. Berlin, am 3. Alärz 1917. Kriegsgesellschast für Sauerkraut «. b. H. USHler, Kartoffeln bete. Wiederholt wird auf nachstehende Verordnungen hingewiesen. l- Speisekartoffeln, Uartoffelstärke, Uartoffelmehl sowie Erzeugnisse der Uartoffeltrocknerei dürfen nicht verfüttert werden. Das Alindestmaß der Speisekartoffeln wird für den Be zirk auf 2 ein festgesetzt. Uartoffeln, die diese Größe nicht erreichen, sowie kranke Uar- toffeln dürfen nur an Schweine und Federvieh verfüttert werden; nur soweit die verfütte- rung an diese Tier« nicht möglich ist, können sie auch an anderes Vieh verfüttert werden. Ls ist verboten, Uartoffeln einzusäuern und Trockenkartoffelerzeugnisse zu vergällen »der mit anderen Gegenständen zu vermischen. (Reichsgesetzblati Seite 131^ s. Dezember 1916). 2. Die Uartoffelerzeuger haben ihre Uartoffeln pfleglich zu behandeln und dürfen sie in höhe der bei ihnen beschlagnahmten Alengen nicht verbrauchen, noch durch Rechts geschäfte darüber verfügen. Zur Sicherstellung der nächstjährigen Ernte sind aus der eigenen Ernte, soweit vor handen, jedem Erzeuger HO Zentner Saatgut aus das Hektar Uartoffelanbanfläche gelassen worden. Die Verwendung dieses Saatgutes zu irgend einem anderen Zwecke ist verboten. Sollte jemand diese Uartoffeln zur Saat nicht benötigen, so hat er sie an den Uommunal- verband Meißen-Land abzuliefern. (Verordnung 10^8 a II X 11. Dezember 19>6). Ebenso hat derjenige, der Saatgut auf irgendwelche Weise erwirbt, die dadurch bei ihm freiwerdende Alenge Speisekartoffeln unaufgefordert an den Uommunalverband anzubieten und abzutreten. 3. Angefrorene und selbst erfrorene Uartoffeln können — mit sich in allen Fällen be zahlt machenden Uosten — getrocknet und in Gestalt der Uartoffelflocken zur menschlichen Nahrung verwendet werden. Es ist deshalb verböte«, angefrorene Kartoffeln z» verfüttern, gleiche viel wessen Eigentum sie sind. Die Gemeindebehörden werden veranlaßt, etwa angefrorene Uartoffeln zu sammeln und ohne Zögern zwecks Trocknuna, soweit Menaen unter 10 Zentner in Betracht kom men, an Herrn Gntsbefitzer Richard Wolf in Stahna (Bahnstation Ziegen bai«), sownt Alengen über >0 Zentner in Betracht kommen, an die Kartoffelflocke»- fabrrk, G. m. b. H., Liebertwolkwitz» Sachsen, zu übersenden. Abrechnung erfolgt durch den Uommunalverband Meißen-Land. 4- Wer den unter Ziffer 1 angegebenen Vorschriften oder den Anordnungen des Uom munalverbandes oder der Gemeinde über die Sicherstellung und Abgabe der fichergestellten Uartoffeln zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Alark oder mit e ner dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden (Reichsgesetzblati Seite (3>H, s. Dezember 1916). Nr. 116 k II X. Meißen, am 10. März 1917. »,s Die Königliche Amtsha«ptma«nschast. WWSSSS^ Gedenket der hungernden Vögel! Deutsche Überlegenheit im Lustkampf. Um SeM Wien im Mm m Westen, Sften M ins dem MW S1 FlMige ein; wir Muni A FiWeM - Eindringen denWr Slurm- Milmgen in die englische Steinig. — FrnnMche Angriffe in der Wingngne nnd nn der Mas adgewiesen. — Erstnmnng des Wendmms Naggaros. t msstsche VWrre nnd Kilo Man gesaigeigenome». - Nene lwerseebaatdenle m Wimen nm Tannen. Mer iN Ickulct? Du« politischen Kreisen wird unS geschrieben: D»e alt» Erfahrung, daß die grobe Menge, wenn eist ibr schleckt geht, die Ursachen ihrer Notlage durchaus in tzleisck und Blut vor sich sehen will, daß sie einen Schuldigen haben muß, an dem sie ihren Zorn, gleichviel »d mit Reckt oder Unrecht, nach Herzenslust auslassen lkann, sie wiederholt sich auch in den gegenwär- tiaeu Wirtschaftsschwierigkeiten unseres Volkes. Und eist war schon so gut wie ausgemacht in einem Großen Teil unserer Öffentlichkeit, daß Freiherr ». Sckorlemer-Lieser, der preußische Landwirtschafts minisler, sozusagen daS Karnickel sei, auf das man mit echt-deutscher Urwüchsigkeit losschlagen müsse, um eine Besserung der Zustände herbeizusübren. In Preußen fing «S damit an, und in den anderen Bundesstaaten fand dieses Beispiel alsbald Nachahmung. Wenn daher der preußische Landwirtschaftsminister an der Stelle, an der er fick mit seiner Amtsführung zu verantworten hat, gegen diese -u seinen Lasten angesponnene Legendenbildung zur Wehr setzt, so handelt es sich dabei doch um eine deutsche, nicht bloß um eine innerpreußische Angelegenheit, und er hat Anspruch darauf, daß seine Rechtfertigung nicht mit einer flüchtigen Lektüre des Sitzungsberichts als ab- »etan gilt. Freiherr v. Schorlemer stammt aus dem Kreise der rheinländischen Grundherren, in dem umfassende Bildung mit vornehmen llmgangsformen sich von Geschlecht zu Geschlecht wie ein unverlierbares Gut forterben. Er ver bindet mit diesen Eigenschaften die gründlichsten Fach- kenntniffe. und nichts liegt ibm ferner als die in manchen Fällen behauptete Einseitigkeit des ostelbischen Grovbesttzer- tums - des preußischen Junkertums, wie gewisse Kreise unseres öffentlichen Lebens sich auszudrücken belieben —, die über die Grenzen des eigenen Refforts weder hinwegsehen können noch wollen. Trotzdem sind gerade gegen ihn nach dieser Richtung hin die heftigsten Vorwürfe laut geworden, und man erinnert sich noch, wie erst kürzlich Herr Scheidemann im Reichstage gegen den preußischen Land- wirtschaftsmtnisler oorging. Herr 0. Schorlemer ist ihm die Antwort nicht schuldig geblieben, ihm und allen den jenigen, welche in seiner Person den Vater aller Hinder nisse zu sehen sich angewöhnt haben. Gewiß ist der Land wirtschaftsminister dazu da, um die Interessen der Landwirtschaft wahrzunehmen, aber daß mit diesen Leben und Sterben des ganzen Volkes untrennbar verknüpft ist, daß die beste Organisation uns im Stiche lassen muß. wenn die Erzeugung von Nahrungsmitteln durch staatliche Zwangseingriffe immer mehr und mehr erschwert wird, das ist doch schließlich eine Binsenwahrheit geworden, über die nickt mehr viele Worte verschwendet zu werden brauchten. Der Städter, soweit er mit dem Lande mehr, als flüchtige Sonntags- beiuche zu bewirken vermögen, Fühlung besitzt, ist sich auch dieses Zusammenhanges der Dinge wohl bewußt, aber er unterliegt doch zum groben Teile wenig stens immer wieder der Versuchung, überall agrari schen Eigennutz zu wittern, bäuerische Hartherzig keit, junkerliche Städtefeindschaft und was sonst noch immer der Landwirtschaft auf's Kerbholz ge schrieben wird. Und so ist es auch ein leichtes, ibm einzu reden, daß der oreuiniche Landwirtschaftsminister der oberste Schutz nnd Schirmherr dieses Gewerbes sei. Herr 0. schorlemer hat sich kräftig zur Wehr geletzt, das muß nian sagen: er hat feste um sich gehauen, und mancher, den es getroffen bat, wird fick alsbald be merklich machen. Ader auch in seinem Falle gilt, was neulich der Reichskanzler gegenüber dem englischen Ministerpräsidenten anfübrte: aus einen groben Klotz e>« grober Keil. Dieienigen, die jetzt durch fortgesetzte Ein gaben an olle möglichen Staatsstellen die Aufmerksamkeit auf fick und ihre Forderungen zu lenken suchen, Haden Streiche empfangen. Der Minister bat sie auf die Tatsache hingewiesen, daß es mit der Lebensmittel versorgung immer schlechter geworden ist, ie mein man seine Zuständigkeit zugunsten der neubegrüu- beten Reichsämler beschnitten hat, so daß es eigent lich den Gipfel der Ungerechtigkeit darstellt, wenn man ibn hinterher noch für die schleckten Erfahrung n verantwortlich machen will. Der umgekehrte Schluß läge ungleich näher: daß es Nickt erst so weit gekommen wäre, wenn man auf die wirklich sachverständigen Mahnungen des preußischen Landwirtschastsministers und seiner Ver waltung mehr Gewicht gelegt hätte. Wie die Dinge jetzt liegen, kann er eigentlick nur noch mit verschränkten Armen der weiteren Entwicklung zuseden und die G.m.b.H.-W>il» schäft iw Reiche sich ungehindert ausleben lassen. Ader fein lebendiges Pflichtgefühl wird es so weit nicht kommen lassen. Heutzutage darf niemand die Flinte ins Ksen werfen, und niemand darf seinen Posten verlassen, solange er aus ihm noch etwas zu leisten imstande ist. Die Städter mögen es sich nock epmial ruhig überlegen, ob ein Manu, her in so gerader und offener Weise für seine Überzeugung eintritt wie Herr 0 Schorlemer es hier getan hat, «« Kleber sein kann, und db sie wirklich recht daran tun,