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Amts für die Königliche Amishaupimannschast Meißen, für das sowie für -as Königliche Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit, längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen bersch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Königliche Amtsgericht und den Sta-trat zu Wilsdruff Korstrentamt zu Tharandt. Insertionspreis 20 vfg. für die b-gespaitene Korpuszeile oder deren Raum, Lolalpreis 1- Pfg., Reklamen 4; Pfa., alles mit 40"/« Teuerungszuschlag. Zetlraub. und tabellarischer Sah mit SV"/« Ausschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Bebärdent die Spaltzeile 60 Pkg. bez. 45 Pfg. / Nachweisungs- und Offertengebühr 2V bez. ZV Pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jedes Rekiamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend 6 Mk., für die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plähen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Plahvorschrist 25"-» Wochenblatt fürWilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Das „Wilsdruffer Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends 6 Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis de' Selbstabholung von der Druckerei wöchentlich 2V Pfg., monatlich 20 Pfg., vieneljänrilch 2,10 Mk.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich 80 Pfg., viertel,ährlich 2,4v Mk.; bei den deutschen Postanstalten vierteljährlich 2.4« Nik. ohne Zusteliungsgebübr. Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehme» jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle Häberer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Siörungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befärderungseinrichtungen — Hai der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeilung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner bat der Insereni in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzei- verkaufsprris der Nummer 1v Pfa. / Zuschriften find nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / Anonpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 48. Nr. 143. Dienstag den 23. Oktober 1917. 76. Jahrg. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, die nachträgliche Belieferung von Zuckerkarten betreffend. Es hat sich gezeigt, daß nicht alle Kleinhändler in der Lage waren, ihren Kunden den ihnen zustehenden Zucker bis zum 20. Oktober 1917 zu liefern. Um eine Beeinträch tigung des Zuckerbezugsrechts zu vermeiden, wird deshalb die mit Verordnung vom 6. Oktober 1917 bestimmte Frist, innerhalb welcher die Zuckerkarten und Bezugskarten der Reihe 6 noch beliefert werden dürfen, bis zum 25. Oktober 1917 verlängert. Die Abgabe von Zucker auf Karten der Reihe 6 nach dem 25. Oktober I9I7 ist verboten. Dresden, am 20. Oktober 1917. 587 II L I c. Ministerium des Innern. Gewährung von Beihilfen zum Ankauf von auszersächsischem Nutzvieh. Nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des Viehhandelsoerbands des König reichs Sachsen wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Meißen, am 19. Oktober 1917. Nr. 70ß II I». »u Die Königliche Amtshauptmannschast. Der Stadtrat. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes beabsichtigt, Landwirten, die vom 15. Ok tober an Kühe und hochtragende Färsen aus anderen Bundesstaaten einführen, 20 v. H. des von ihnen gezahlten Ankaufspreises als Beihilfen zu gewähren, jedoch mit der Be schränkung, daß für ein Stück nicht mehr als Mk. 300.— gewährt werden — Für solche Rinder, für die der Landwirt nicht mehr als Mk. 800.— gezahlt hat, werden Beihilfen nicht bewilligt. Anspruch auf die Beihilfe haben nur Landwirte, die 1. mindestens die gleiche Anzahl Schlachtrinder vorher zu den nach der Bundesrats verordnung vom 19. März 1917 festgesetzten Höchstpreisen an einen zum Auf kauf von Schlachtvieh berechtigten Händler oder gegen Bezugsschein verkauft haben, 2. das Nutzvieh selbst außerhalb Sachsens kauften oder durch solche Händler be zogen haben, die vom Vorstande des Viehhandelsverbandes zur Einfuhr von Nutzvieh zugelassen sind und sich einer besonderen Ueberwachung dieser Einfuhr unterworfen haben. Diese Ueberwachung hat den Zweck, zu verhindern, daß sich die Händler bei der Einfuhr des Nutzviehes unberechtigte übermäßige Verdienste verschaffen. Der zugelassene Händler erhält eine besondere Bescheinigung vom Vorstande des Viehhandelsverbandes ausgefertigt. Es liegt im Interesse der Landwirte, die Antrag auf Gewährung der Beihilfe zu stellen beabsichtigen, sich durch Einsicht der Bescheinigung zu vergewissern, daß sich der Händler den Ueberwachungsbedingungen des Viehhandelsver bandes unterworfen hat. Zur beihilfeberechtigten Einfuhr von Nutzvieh werden nur solche Händler zugelassen, die Mitglieder des Viehhandelsverbandes sind und sich den vom Vorstande des Vieh handelsverbandes aufgestellten Ueberwachungsbedingungen unterworfen haben. Anträge auf Zulassung sind unmittelbar beim Vorstände des Viehhandelsverbandes anzubringen. Die Ueberwachungsbedingungen sind in der Geschäftsstelle des Viehhandels verbandes zu entnehmen. Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind beim Vorstand des Viehhandelsver bandes schriftlich spätestens 10 Tage nach der Uebernahme des Nutzviehs durch den Land wirt einzureichen und es ist ihnen beizufügen: a) Die Kaufsanzeige, aus der hervorgeht, daß ein Schlachtrind nach dem vom 1. Juli d. I. gültigen ermäßigten Höchstpreise nach der Bundesratsoerardnung vom 19. März 1917 abgeliefert ist, k) der Schlußschein, den der Händler beim Kaufe des Nutzviehes, für welches die Beihilfe begehrt wird, dem Landwirt übergeben hat oder, falls der Aufkauf vom Land wirt unmittelbar außerhalb Sachsens getätigt ist, der Nachweis über den gezahlten Be trag sowie der Frachtbrief. Ein klagbarer Anspruch auf Gewährung der Beihilfe besteht nicht. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes behält sich die Ablehnung der Beihilfe insbesondere auch dann vor, wenn der Kommunalverband, in dem der Landwirt wohnt, mit der Lieferung der ihm von der Landesfleischstelle auferlegten Schlachtviehumlage im Rückstände geblieben ist. Der Viehhandelsverband ist auch bereit, den Landwirten auf Antrag außersächsisches Nutzvieh zu Selbstkostenpreisen zu liefern. Die Beihilfe wird in diesem Falle bei Erteilung der Rechnung abgesetzt. Leipzig, am 29. September 1917. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes des Königreichs Sachsen. Erfolgreicher Lustschiffangriff auf England. Rückwärts, rückwärts Don Rodrigo! Eben noch fabelte die russische Heeresleitung Ler ungläubig gewordenen Welt etwas vor von Truppen- Verstärkungen, die nach der Insel Oesel unterwegs seien, von einem Gegenstoß, den sie gegen die deutsche Unter nehmung vorbereite und Ler unabhängig von Wind und Wetter zur Ausführung gelangen werde — und schon hörte man, daß Reval geräumt wird, ja daß die Regie rung .angesichts der neuen Lage Maßregeln ergreift zur baldigen Räumung der Hauptstadt". Ja ja, die neue Lage. Sie zwingt Herrn Kerenski Entschließungen auf, die jede fernere Verschleierung der verzweifelten Verfassung seiner neugeborenen Republik unbarmherzig zunichte machen. Er hat sich doch etwas zu viel zugetraut, als er nach Zertrümmerung des alten Generalstabes zu seinen sonstigen Würden und Ämtern auch noch den Posten des Oberbefehlshabers auf seine breiten Schultern lud. Seitdem ist eS rückwärts gegangen mit der russischen Heeresmacht, unaufhaltsam rückwärts, und wenn jetzt sogar das heilige Petersburg von der Zivil bevölkerung verlassen werden soll, weil der Rigaische mit samt Ler Durchfahrt zum Finnischen Meerbusen in die Hand des Feindes gefallen und weil die Ostseeflotte so zerfetzt worden ist, daß von ihr wohl nicht mehr viel er wartet werden kann, so wird nun auch der letzte Muschik endlich begreifen, wa« Lie Glocke geschlagen hat. Die Revolu tion hat gesiegt, gegen alle ihre Widersacher von rechts und von links, aber Rußland ist verloren, weil eS nicht darauf verzichten wollte, zugleich mit der Neuordnung seiner inneren Zustände mit erhöhter Machtentfaltung nach außen hin zu glänzen. Die Tugend der Selbstbescheidung war den neuen Gewalthabern des Reiches nicht gegeben, oder sie wurden durch den Zwang der lieben Verbündeten daran verhindert, sie praktisch zu betätigen. DaS Ende vom Liede ist, daß LaS arme Volk von paradiesischen Glückseligkeiten, wie sie ihm verheißen worden waren, niemals weiter entfernt war al» jetzt, und daß ein Stück Landes nach dem andern, eine Stadt nach der andern verlorengeht. Ein grausames Geschick, ohne Zweifel. Aber an wohlgemeinten Warnungen hat eS ja in diesem Falle wirklich nicht gefehlt, und von der unseligen Selbsttäuschung, daß Lie Deutschen zu kraftlos geworden seien, um unseren widerstrebenden Gegnern noch fernerhin gefährlich werden zu können, wird man an der Newa jetzt wohl gründlich geheilt sein. .Mit dem Besitz von Oesel und Moon ist eine für weitere Unternehmungen uveraus günstige L)perationLbasis geschaffen", heißt eS in der neuesten halbamtlichen Schilderung der militärischen Lage in der Ostsee von deutscher Seite. Es will schon etwas bedeuten, wenn solche Feststellungen von unserer Heeresleitung getroffen und veröffentlicht werden. Aber wenn Reval geräumt wird und wenn mit Petersburg alsbald das gleiche geschieht, so sind das zwar deutliche Anzeichen angstvoller Sorge, aber die herauf ziehenden Gefahren werden mit bloßen Vorsichtsmaßregeln dieser Art natürlich nicht beschworen. Im Gegenteil, die entsetzliche Anarchie, die sich im Lande immer weiter und immer hemmungslofer ausbreitet, muß durch folche Beweise der Ohnmacht an den Zentralstellen nur noch neue Nahrung zugeführt erhalten, und auch die militärische Bewegungsfreiheit der Regierung in iinmer engere Grenzen bannen. In fünf Sechsteln des Reiches herrscht bereits nach einem Bericht der Peters burger .Börsenzeitung" die Auflösung und wenn gerade die nördlichen Gouvernements bisher noch leidlich in Ordnung verblieben waren, so wird auch für sie nunmehr mit der Räumung der Hauptstadt ein unwiderstehlicher Anstoß zum Hinabgleiten auf die Bahn der Zuchtlosigkeit gegeben werden. Schon hört man in London sagen, daß Rußland als militärisches Glied der Entente für die Westmächte ausscheide, und daß deshalbaufseineVertretung bei der nächsten Ententekonferenz in Paris kein Wert mehr gelegt werde. Man muß eben sehen, wie man ohne die Kosaken weiterkommt. In Petersburg wird man sich sehr bald vereinsamt fühlen. An Genossen im Unglück fehlt es den Russen zwar nicht, aber mit diesem Trost können sie wahrhaftig nicht viel anfangen. Grau in grau liegt die Zukunft vor ihnen, und niemand kann wissen, welches neue Unheil vielleicht schon der nächste Tag wieder bringen wird. Inzwischen freuen wir uns rückhaltlos der schönen Erfolge unserer vereinigten Land- und Seestreitkräfte an den Gestaden der Ostsee. Für sie heißt die Losung: .Vorwärts — vorwärts!" Der Krieg. (Amtlich. W. T. B.) Großes Hauptquartier, den 21. Oktober 1917. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Ostende wurde von See beschossen; in der Stadt ent stand Häuserschaden. _ Au der flandrischen Landfront blieb bei starkem Dunst bis zum Abend die Fenertätigkeit eingeschränkt. Vor Ein bruch der Dunkelheit verstärkte sich das Feuer an der Küste, bei Dixmude und in einigen Abschnitten des Hauptknmpf- fcldes. Mehrfach vorstoßcndc Erkundungsabteilungcn der Gegner wurden verlustreich zurückgrworfrn. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Nach nebligem und daher etwas ruhigerem Morgen steigerte sich bei mittags besser werdender Sicht die Är- tillcrieschlacht von Vauxaillon bis Brahe wieder zu größter Heftigkeit. Sie dauerte unvermindert, vielfach zum Trommelfeuer anschwcllcnd, auch während der Nacht an. Größere Angriffe sind bisher nicht erfolgt. Bei den übrigen Armeen blieb die Gesechtstätigkeir meist gering. 9 feindliche Flieger wurden abgeschvssen. Östlicher Kriegsschauplatz. Aus der Ansel Dagö ist die Ostküste von unseren Truppen erreicht; Strcifabtcilungcn durchdringen das Innere. Bisher sind mehrere hundert Gefangene gemeldet. Die zwischen der Ansel Moon und dem Festland ge legene Insel Schildau wurde von uns besetzt. Die russischen Scestreitkräste haben den Moon-Sund nach Norden verlassen unter Preisgabe des Wracks der Slava und von 4 aus Strand gesetzten Dampfer». Von der russisch-rumänischen Landsront ist nichts von Bedeutung zu berichten. Mazedonische Front. , Am Gebirgsstock zwischen Skumbi-Tal und Ohrida-Sec griffen gestern nach kräftiger Feuervorbercitung starke französische Kräfte an. Deutsche, österreich-ungarische und bulgarische Truppen brachten dnrch Feuer und im Gegen stoß den feindlichen Ansturm zum Scheiter». Östlich des Ohrida-Sees sowie vom Prespa-See bis zur Cerna nnd auf beiden Vardar-Ufern hat die Kampstätigkeit der Artillerien merklich zugenommcn. > Ter Erste Gcneralquartlermeister. Ludendorff * Japan und der Krieg. ' Der javanische Botschafter für Skandinavien Uschida erklärte einem Mitarbeiter des Kopenhagener Blattes .Politiken": In Wirklichkeit sei für Japan der Krieg schon