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MMufferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ Da» »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 NM. im Monat, bei Zustellung durch die Bote» 2,30 RM.» bei Postbestellung 2 «M. zuzüglich Abtrag» _ , . n s. gebühr. Einzelnummern l»«pf,.All«Postanst°i»n Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Polibm-nunL tri,-rundDrschLftsftrllcn nrhmcn zu icder Zru Br. stell»»,m entgkgrn. ImFaUc HSHerer Sewall, Arie, oder sonstiger BelriedsstSrungeu besteh« dein Anspruch aus Lieserung der Heilung oder ÄLr,ung Les Bezugspreises. — AnchsenLung eingesandler Schrislstückr ersolgt nur, wenn Porto beiltcgt. für Bürgertum/ Beamte/ Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20Rpfg., die < gespaltene Zeile der amtlicher Bekanntmachungen 40 Reichs« Pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile l Reichsmark. Nachweisungsgcbül : 20 Aeichspfennige. 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Internationale Arbeitskonferenz ab — durch- aus nicht unter glücklichen Voraussetzungen. Sein Direk tor, Albert Thomas, der französischer Munitions- mimster im Weltkrieg gewesen war und erfolgreich nach der Russischen Revolution vom März 1917 in Petersburg die Fortsetzung des Krieges betrieben hatte, ist der Vor kämpfer des Washingtoner Abkommens über den Acht stundenarbeitstag. Er muß sich heute aber selbst sagen — und er tut dies auch ganz offen —, daß er von dem darin gesteckten Ziel weiter entfernt ist denn je. Eng lands Regierung hat erklärt, das Abkommen nicht rati fizieren zu wollen, weil seine wirtschaftliche Lage eine solche Ratifikation glatt verbiete. Eine Revision sei not wendig — und die ist auch schon bei der Januarberatung des Verwaltungsrates dieses Arbeitsamtes beantragt und mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter auch zuge standen worden. Aber nach welcher Richtung? Man kann es dem Direktor Thomas wirklich nicht ver denken, daß er in seinem Bericht erregt verlangt: „Man soll nun endlich einmal offen sprechen und das ewige Verstcckspiel anfgeben, bei dem man sich immer wie der geweigert hat, zu sagen, wogegen sich die Einwendun gen und Widerstände richten." Aber das wird er wohl vergeblich verlangen und der „Leidensweg des Achtstun denarbeitstages" und der „Kalvarienberg des Überein kommens von Washington", wie sich Thomas ausdrückt, wird zwar auf der Konferenz eifrigst diskutiert werden, ohne daß man aber dabei viel weiterkommen wird. Bis her haben dieses Abkommen von den SS Staaten, die beim Arbeitsamt vertreten sind, nur ganze fünf wirklich ratifi ziert und darunter befindet sich kein Staat, dessen Industrie Von größerer Bedeutung ist. An und für sich bedeutet die englische Forderung nach einer Revision des Abkommens eigentlich einen Fort schritt, denn die ganze Entwicklung war — das gibt übri gens Thomas selbst zu — auf einem toten Punkt an gekommen. Es ging nicht mehr vorwärts. Kein größerer Staat wollte dieses Abkommen in seiner bisherigen Form bedingungslos ratifizieren. „Niemand wird sich wirklich notwendigen Änderungen und Klarstellungen widersetzen," erklärt Thomas, denn man wolle sich nicht einklammern lassen zwischen einem unabänderlichen Übereinkommen, das nicht ratifiziert werde, und mit Drohungen schwer wiegender Änderungen seiner „schon Gemeingut gewor- denen" Grundsätze. Allzuviel Zutrauen auf die „moralische Kraft", die der Glaube der Arbeiterschaft der Welt an das Übereinkommen darstelle und „mit der gerechnet werden müsse", scheint Thomas aber doch nicht mehr zu haben, sein Optimismus ist stark gesunken und er zweifelt daran, daß die bestehenden Hindernisse in absehbarer Zeit über wunden werden können. Denn nun müssen erst einmal alle im Arbeitsamt vertretenen Staaten nach ihrer Ansicht über die Umgestaltung des Abkommens gefragt werden und dann erst ist zu versuchen, wie man die sicherlich recht stark auseinandergehenden Meinungen unter einen Hut bringt. Ähnlich steht es mit einer anderen Frage, die die Konferenz beschäftigen soll, nämlich mit dem Verfahren zur Festsetzung von M i n d e st l ö h n e n. Hier liegen die Dinge in den einzelnen Ländern und den ein zelnen Wirtschaftszweigen womöglich noch viel verschie dener und sind infolgedessen noch viel schwieriger zu be handeln als bei der Arbeitszeitfrage. Selbst wenn man nur den Versuch macht, lediglich das Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen zum Beratungsgegen stand zu machen, so stehen sich hier die Meinungen selbst in der Arbeitnehmergruppe sehr schroff gegenüber und die meisten Regierungen lehnen es vor allem ab, sich eine gleichmäßig für alle Länder geltende Uniform in dieser Frage anlegen zu lassen, da man die freie Selbstbestim mung der beiden Parteien, also der Arbeitgeber auf der einen, der Arbeiter auf der anderen Seite, denn doch nicht immer weiter einschränken lassen will. Man sieht: über meist theoretische Wünsche und Dis kussionen wird auch diesmal die Arbeitskonferenz nicht recht hinauskommen. Das Weil im Stettiner Femeprozeß. Oberleutnant Schulz freigesprochen. Im Revistonsprozeß Klapproth und Genossen wegen versuchten Mordes an dem Feldwebel Gädicke im Jahre 1923 wurde nach elftägiger Verhandlung folgendes Urteil gefällt: Das Schwurgericht erkannte gegen den Angeklag ten Klapproth wegen Körperverletzung mit einer das Leben gefährdenden Behandlung auf ein Jahr Gefängnis. Diese Strafe wird mit der im Urteil des Schwurgerichts zu Landsberg a. d. Warthe vorn 3. November 1926 gegen den Angeklagten Klapproth erkannten Strafe von fünfzehn Jahren Zuchthaus auf eine Gesamtstrafe von fünfzehn Jahren zusammengezogen. Die Angeklagten Schulz und H e y n wurden f r e i g e s p r o ch e n. Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit Verurteilung erfolgte, den An geklagten, im anderen Falle der Staatskasse zur Last. Drahtlose Hilferufe? Die vor einigen Tagen aus Oslo verbreiteten Nach richten, daß der General Nobile mit seinem Polarschifs „Italia" wieder in Kingsbay gelandet sei, haben sich nicht bestätigt. Obwohl die „Italia" spätestens am Sonnabend hätte in Kingsbay eintreffen müssen, da der Brennstoffvorrat des Luftschiffes nur bis zu diesem Zeitpunkt reichte, war selbst bis Montag mittag kein Lebenszeichen von der „Italia" Sei den zuständigen Stellen eingegangen. Es sind verschiedene Hilfsexpeditionen für die „Italia", um deren Schicksal man sehr besorgt ist, geplant. Nach Meldungen aus Sau Franzisko haben sowohl die dortige Rundfunkgesellschaft wie verschiedene Radio amateure verstümmeltedrahtloseNotsignale ausgefangen, die dem Inhalt nach von der „Italia" stammen sollen. Soweit es sich aus den aufgefangenen Bruchstücken ermitteln ließ, befand sich die Radio- station St. Paul in Alaska mit dem Luftschiff in Verbindung. Es war jedoch wegen der atmosphärischen Bedingungen zwischen St. Paul und San Franzisko nicht möglich, den Sachverhalt einwandfrei festzustellen. Noch immer verschollen Das Hilfsschiff im Pack is. Kopenhagen, 28. Mai. Wie „Extrabladet" über Oslo erfährt, ist die „Citta di Milano" am Sonntag früh ^9 Uhr von Kingsbay aus in nördlicher Richtung in See gegangen. Bereits in der Nähe der Amsterdam-Insel stieß das Fahrzeug jedoch auf so festes Packeis, daß ein weiteres Vordringen unmöglich wurde. Infolge verschiedener Umstände kommt man jetzt immer mehr zu der Ueberzeugung, daß die „Italia" am Freitag kurz nach 5 Uhr morgens zwischen dem, 77. und 81. Grad nördlicher Breite und Das Stettiner Urteil ist genau dasselbe, das im No vember des vorigen Jahres das Schwurgericht in Lands berg a. d. Warthe gefällt hat; auch damals erhielt Klapp roth ein Jahr Gefängnis, Oberleutnant Schulz und Heyn wurden freigesprochen. Inzwischen hatte das Reichsgericht der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben und das Landsberger Urteil wegen der zahlreichen in der Verhand lung begangenen Formfehler aufgehoben. Die neue Ge richtsverhandlung ist aber zu keinem anderen Ergebnis gelangt. In der Urteilsbegründung wird u. a. ausge- sührt: Zu diesem Urteil ist das Gericht auf Grund der ein gehenden Würdigung der Beweisaufnahme gelangt. Als Hauptstütze der Anklage lag das Geständnis des Angeklagten Heyn vor. Andererseits war Entlastungsmoment sür den Angeklagten Schulz insbesondere der Umstand, daß er seiner seits darauf gedrungen hatte, daß Gädicke vom Kommandan ten verhaftet und dem ordentlichen Strafverfahren zugeführt werden sollte. Es hat sich kein genügender Beweis dafür er geben, daß Schul; das ihm zur Last gelegte Komplott ge schmiedet hat. Es ist nicht erwiesen, daß Klapproth auf Ver anlassung des Schulz nach Tschernow gefahren ist, um Gädicke zu töten. Es fehlt der Beweis dafür, daß Klapproth den Gädicke mit Überlegung hat töten wollen. Seine Tat stellt sich als ein Affekthandlung dar. Zu dieser Überzeugung ist das Schwurgericht gekommen auf Grund der Ortsbesichtigung. Es ist Klapproth nicht widerlegt, daß er in plötzlich aufsteigen der Wut den Gädicke geschlagen hat. Es ist auch nicht erwiesen, daß er ihn mit dem Vorsatz geschlagen hat, ihm das Leben zu nehmen. Einschränkung bei der Reich-Verwaltung. 40 bayerische Finanzämter aufgehoben. Nachdem im Laufe der letzten Jahre im Reiche bereits eine Reihe kleinerer Hauptzollämter, Finanzämter usw. mit benachbarten Bezirken vereinigt worden ist, werden nach einer Verordnung des Reichsfinanzministers Dr. Köhler jetzt im rechtsrheinischen Bayern, und zwar im Einvernehmen mit der bayerischen Staats regierung, eine größere Zahl von Finanzämtern, insge samt 40 aufgehoben, deren Weilerbestehen mit den Grund sätzen einer sparsamen Wirtschaftsführung nicht vereinbar erscheint. 'Im Landesfinanzamtsbezirk München werden 11, im Bezirk Nürnberg 22 und im Bezirk Würzburg sieben Finanzämter aufgehoben. Die Aufhebung der ein zelnen Finanzämter wird schrittweise erfolgen. Sie be ginnt am 1. Juli 1928 und soll längstens bis zum 31. De zember 1929 durchgeführt sein. Wegen Aushebung weiterer Bezirksstellen der Neichsfinanzverwaltung auch in anderen Teilen des Reiches sind Verhandlungen im Gange. Reichstagsrröffnuog 13. Zum. Die Regierungsbildung. Der neue Reichstag wird, wie jetzt bestimmt feststehen soll, nicht, wie anfänglich geplant, am 12., sondern am 13. Juni einberuken werden. Der frühere Zusammentritt 17. und 28. Grad östlicher Länge niedergegangen sein muß. Am Spätobend des Sonnaberd fand, wie aus Oslo gemeldet wird, in der dortigen italienischen Gesandtschaft eine Besprechung statt, die bis in die späte Nachtstunde hinein dauerte und in der die Aus sichten einer Hilfsexpedition erörtert wurden. Man einigte sich da hin, von Kingsbay aus einen Vorstoß nach Norden zu versuchen. Der norwegische Flieger Luetzow-Holm ist am Montag früh von Horten mit einem Marineflugzeug nach Tromfö gestartet und dort wird er sich mit seiner Maschine auf dem Seehundfänger „Hobby" einschisfen, der sofort nach Kingsbay auslaufen soll. Die ,Z>obby" soll als Ausgangspunkt sür Erkundungsflüge dienen. Die eigent liche Hilfsexpedition soll erst abgehen, wenn Luetzow-Holm seine ersten Flüge beendet hat. Man will zu diesem Zweck ausländische Flugzeuge, vermutlich deutsche oder italienische, benutzen. In Sibirien gesichtet? Neuyork, 29. Mai. Das amerikanische Marinedeparte- ment bekam von dem Chef des amerikanischen Geschwaders im Fernen Osten die Meldung, daß der Transportdampfer Chau mont in den chinesischen Gewässern einen über Wladiwostok ge kommenen Funkspruch ausgenommen habe, nach dem die Italia ge stern um. 14.40 Uhr nachmittags über Sibirien kreisend gesichtet worden ist. MWneW-jßMW Einigung? Tokio, 28. Mai. Nach Meldungen aus Schanghai, die aber in Tokio noch keim Bestätigung finden konnten, hat Tfchangtsolin mit den Japanern ein Abkommen abgeschlossen, nachdem Japan die gewünschten Eisenbahnpositionen in der Südmandschurei und I damit das militärische Besetzungsrecht erhält. Früher als an diesem Tage werden auch die Ver handlungen der maßgebenden Parteien über die Bildung des neuen Kabinetts nicht zum Schlußergebnis gelangen. Im allgemeinen soll man der Ansicht sein, daß eine Erschwerung der Regierungsbildung durch Fraktionsver- handlungen, Fraktionsforderungen und Fraktionsbedin- gungen vermieden werden müsse. Im Gegenteil will man die baldige Ernennung eines Kanzlers durch den Reichspräsidenten anstreben. Der neue Reichskanzler soll dann seine Ministerliste zusammenstellen und an den Reichstag die Vertrauensfrage stellen. In der ersten Sitzung des Reichstages wird der älteste Volksvertreter, der Zentrunlsabgeordnete Herold, den Vorsitz als Alterspräsident führen. An der Wiederwahl des bis herigen sozialdemokratischen Reichstagspräsidenten Löbe ist Wohl kaum zu zweifeln. , Ewiger Friede zwischen Afghanistan und der Türkei. Abschluß eines Freundschaftsvertrages. Zwischen den Ministern des Auswärtigen von Afgha nistan und der Türkei wurde ein Vertrag über die Freund schaft und das Zusammenwirken zwischen beiden Ländern unterzeichnet. Das Vertragswerl umfaßt neun Artikel, von denen Artikel 8 und 9 den gleichen Artikeln des tür kisch - persischen Vertrages entsprechen, und ein Protokoll. Artikel 1 erklärt: Zwischen den beiden Ländern herrscht unverletzlicher Friede und ewige, auf richtige Freundschaft. In den folgenden Artikeln wird u. a. bestimmt: Falls eine der beiden vertragschließenden Parteien einem feindseligen Akt von dritter Seite gegenübersteht, wird die andere vertragschließende Partei alles in ihren Kräf ten Stehende tun, um einen Angriff auf den Vertrags partner zu verhindern. Wenn trotzdem der Krieg sich als unvermeidlich erweisen sollte, werden beide Parteien noch mals die Lage prüfen, um einen der Interessen beider Vertragsparteien entsprechenden Entschluß zu fassen. Keiner der Vertragspartner kann an einem Bündnis, an einer politischen, militärischen oder wirtschaftlichen Entente oder schließlich an einem feindseligen Akt teilneh men, die gegen den anderen Vertragspartner gerichtet sind. Beide Parteien werden mit allen ihnen zur Ver fügung stehenden Mitteln und im Austauschverhältnis für den Aufstieg und den Fortschritt der beiden Länder und Völker arbeiten. Die Türkische Republik verpflichtet sich, Fachmänner auf juristischem, militärischem und wissenschaftlichem Gebiet auszuwählen und zur Förde- rung des Unterrichtswesens und des Heerwesens Afgha- nistan zur Verfügung zu stellen. Die Angehörigen beider Länder ersreuen sich der Rechte der meistbegünstigten Nation, worüber noch ein besonderer Vertrag abge- schlossen werden wird. Soweit Bestimmungen des vor- hat sich nicht ermöglichen lassen, da die Prüfungsarbeiten des Reichswahlkommissars erst am 12. Juni abgeschlossen werden können.