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MMufferTageblatt Rationale Tageszeitung für Landwirtschaft und DoS „Wilsdruffer Tageblatt" erfchetnl werktags nachm 4 Uhr. Bezugspr. monatl 2 NM frei Haus, bet Postbcstellnng 1.8V RM zuzügl. Bestellgeld. Einzelnummer Iv Rps Alle Postanstalten, Postboten, unsere Austräger u Geschäftsstelle nehmen zu jeder Zeit Be- .» stellungen entgegen Im Fall-höherer Gewalt oder Wochenblatt für Wilsdruff u. Umaeaend sonstiger Belrtebsstorun. gen besteht lein Anspruch aus Lieferung der Zct- tung oder'Kürzung des Bezugspreises Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur. wenn Rückporto beiliegt. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzetgenpretfe laut aufliegender Preisliste Nr K. — Ziffer-Gebühr: 2g Rptg. — Dorgeschrie- bcne Erschcinungstage und Platzwünfche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. — Anzetgen-An nähme bis bormittags lg Uhr e ao—i Kür die Richligleit der durch Fernruf übcrmit- Ferufpieckser. Null 38l18druff 206 teilen Anzeigen überneh men wir keine Gewähr. — Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch aus Nachlaß. Das WUsDruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 85 — 95. Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 9. April 1936 frankreM Mmrt zum «Kutschen Mümplan Ami ZchMsMe in üenWerreichl-verstanrUche 6egellp!sn rur Festigung lies frkaenr. Die französische Abordnung in Gens hat am Mittwoch zwei Schriftstücke veröffentlicht, die gewissermaßen eine Antwort aus den deutschen Friedensplan vom 1. April darstellen. In dem ersten Schriftstück, das an die englische Re gierung gerichtet ist, nimmt die französische Regierung zu den deutschen Friedensvorschlägen Stellung. Dieses Schriftstück ist auch der italienischen und der belgischen Re gierung mitgcteilt worden. Das zweite Schriftstück enthält einen Plan, in dem die französische Regierung ihre Ansichten über die Festi- gung des Friedens Europas darlegt. Der Plan bezieht ßch auf den Ausbau der kollektiven Sicherheit, die gegen- Paris wünscht neue Ausl Die Denkschrift befaßt sich zunächst mit dem deut - schenSchrittvom?. März, der Rheinlandbesetzung und den Beratungen der Restlocarnomächte und befaßt sich dann mit dem deutschen Friedensplan. Nach einer formalen Einleitung heißt es in der fran zösischen Denkschrift: I. Am Tage nach der Zurückweisung der frei und feier lich in Locarno eingegangenen oder erneuerten Verpflich tungen durch das Reich, und auf Grund des Einrückens von Streitkräften in die entmilitarisierte Zone, wäre die Regierung der Republik berechtigt gewesen, unverzüglich die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechts lage wiederherzustellen und den „feindseligen Akt" zu ahn den, den die deutsche Initiative darstellte; in dem Be- streben, Europa neue Gefahren und Verwicklungen zu er sparen, hat sie es nicht getan. Sie hat zunächst den Völkerbundsrat ersucht, die begangene Zuwiderhandlung gegen den Vertrag scstzustellen. Gleichzeitig hat sie in den Besprechungen, die vom 12. bis 19. März mit den Vertretern der anderen Locarnomächte geführt wurden, versucht, die Möglichkeiten einer gütlichen Lösung zu wahren. Die Vereinbarung, die aus diesen Besprechun gen hervorgegangen ist, beweist auf feiten der vier ver tretenen Regierungen das Bestreben, den berechtigten Empfindlichkeiten Deutschlands weitgehend Rechnung zu tragen. Die deutsche Regierung lehnt nichtsdestoweniger die Vorschläge vom 19. März als eine Beeinträchtigung der Ehre des deutschen Volkes und als eine Verweige rung der Gleichberechtigung ab. Niemand bedroht indessen die Unabhängigkeit des deut schen Volkes. Niemand verweigert ihm die Gleichberechti gung. Niemand denkt daran, seins Eyre zu beeinträchti gen: es müßte denn sein, daß es einen Anschlag auf die Ehre eines Volkes darstellt, wenn man dieses Volk an die Achtung der Verträge als Grundregel der internationalen Beziehungen erinnert. ll. Die deutsche Regierung, die in dieser Weise sich über die wesentlichen Grundsätze des internationalen Rechts hinweggesetzt hat, hat in ihrem Memorandum ebensowenig der Geschichte Rechnung getragen. Nach ihrer Darstellung sollen die Entmilitarisierungsbestimmungen für daS Rhein- land im Widerspruch zu den Grundlagen stehen, auf denen der Friede abgeschlossen wurde, und den Verpflichtungen widersprechen, die im Augenblick des Waffenstillstandes übernommen wurden. Diese Behauptungen beruhen weder unmittelbar noch mittelbar aus irgendeiner Grundlage. Die Entmilitari sierung des Rheinlandes war nichts anderes, als eine Sicherhettsgarantie, die Europa gegen neue Unterneh mungen Deutschlands gegeben wurde. Sie verletzte keinen der in den 14 Punkten des Präsidenten Wilson enthalte nen Grundsätze: wenn es anders gewesen wäre, so hätte die deutsche Delegation in Versailles nicht verfehlt, es zu behaupten. Was den Locarnovertrag anbctrifft, so möchte man jetzt die Meinung zur Geltung bringen, daß er unter dem Zwang der Ruhrvesetzung ausgehandelt worden sei. Die Ruhr war geräumt, ehe die Verhandlun gen auch nur in Aussicht genommen waren. Tatsächlich hatte der Rheinpakt das Ziel, in Westeuropa aus der Grundlage der Achtung freiwillig eingegangencr Ver pflichtungen eine neue Lage zu schaffen: und die Verhand lungen über ihn sind von der deutschen Regierung selbst herbeigeführt worden, die darin eine Sicherhettsgarantie für die Westgrenze des Reiches kuckte.. Das Friedens- seittge Hilfeleistung, die Herabsetzung der Rüstungen so wie eine wirtschaftliche und finanzielle Organisation im Rahmen des Völkerbundes unter besonderer Berücksichti gung der Bedürfnisse der europäischen Staaten. Dieser Plan ist an die drei Rcstlocarnomächte gerichtet. Außerdem werden Flandin und Paul-Bon- cour den Vertretern dieser drei Mächte die Auffassung der französischen Regierung über die Beschlüsse darlegen, die „auf Grund der letzten Londoner Besprechungen die Haltung der deutschen Regierung gegenüber den Bestim mungen der Vereinbarung vom 19. März notwendig mache". ärungen von Deutschland. Pfand, das Deutschland im Austausch dagegen beisteuerte, war die freiwillige Anerkennung der entmilitarisierten Zone. Zur Unterstützung eines Standpunktes,, der von den Tatsachen widerlegt wird, glaubt das deutsche Memoran dum eine neue juristische Theorie ansühren zu können: Keine Nation könnte freiwillig, ohne äußeren Druck, auf ihre souveränen Rechte verzichten; den Entmilitarisierungsbestimmungen liege der Zwang der Notwendigkeit zugrunde. Und auch der Locarnovertrag, obwohl er unter Bedingun gen der Freiheit und Gleichheit abgeschlossen sei, könnte keinen geheiligten Charakter haben, da er Bestimmungen wieder aufgreife, die bereits in einem auf Grund einer Niederlage abgeschlossenen Vertrag enthalten seien. Hier tritt in seiner vollen Schwere der seltsame Anspruch Deutschlands hervor, dessen Tragweite Europa Wohl abwägen muß: Behält sich Deutschland vor, soweit die Abgrenzung der Hoheitsgebiete in Europa sich aus den Verträgen von 1919 ergibt, diese ganze Regelung wieder in Frage zn stellen, gleichviel welche Begünstigun gen auch seit dem Friedensschluß hinzuqekommen sein mögen? Muß man daraus schließen, daß Deutschland auf Grund dieser neuen Rechtsbasis, die einem noch nicht ver öffentlichten internationalen Recht entnommen ist, morgen das Statut von Danzig, von Memel, von Österreich in Frage stellen könnte, oder daß es diese oder jene Grenz- revision in Europa, diese und jene Zurückgabe deutscher Kolonialgebiete verlangen wird? Die französische Regierung glaubt, daß alle diese Fraaen der Reichs- Französische V. Die Reichsregierung behauptet allerdings, durch ihren „Friedensplan" einen entscheidenden Beitrag zum Wiederaufbau eines neuen Europa zu leisten. Dieser Bei trag ist leider mehr Schein als Wirklichkeit. Die Regierung der Republik nimmt Kenntnis von dem deutschen Vorschlag auf Abschluß eines neuen Vertrages zur Wiederherstellung des Sicherheits systems, das Deutschland am 7. März hat zerstören wollen; dieser Vorschlag wird jedoch in den Augen der französischen Negierung nur Bedeutung gewinnen, wenn sie weiß, wie die Einhaltung der neuen Verpflichtungen des Reiches garantiert werden kann. Sie nimmt auch Kenntnis da von, daß sich die Neichsregierung heute, in Abweichung von ihrer noch vor wenigen Wochen den Botschaftern Großbritanniens und Frankreichs bekundeten Einstellung, für den Abschluß eines westeuropäischen LuftpaktcS ausspricht; sie möchte jedoch wissen, ob nach der Ab sicht der deutschen Regierung dieser Pakt die Luftflotten begrenzung enthalten soll, in Ermangelung derer die von ihr angebotenen Sicherheitsgarantien praktisch gleich Null wären. Die Vereinbarung vom 19. März enthält eine wesent liche Bestimmung über das Verbot oder die Beschrän kung der künftigen Anlage von Befesti gungen in einer zu bestimmenden Zone. Beim gegenwärtigen Zustand Europas ist es notwendig, die Haltung der deutschen Regierung gegenüber dieser überragend wichtigen Bestimmung zu kennen. VI. Die Feststellung ist unabweisbar, daß Deutschland mit Vorschlägen antwortet, die zur Festigung des Friedens in Europa ausgesprochen ungenügend sind. Wenn Deutsch land sich bereit erklärt, mit jedem seiner Grcnznachbarn im regterung klargestcllt werden müssen und daß diese eben falls klar daraus antworten mnß, da kein Friedensplan auf einer für die Aufrechterhaltung des Friedens so ge fährlichen Zweideutigkeit anfgevaut werden kann. III. Man könnte es sich versagen, auf die Argumenke juristischer Art einzugehen, mit denen die deutsche Regie rung ihren Schritt vom 7. März rechtfertigen will. Diese Argumente sind übrigens wiederholt widerlegt worden. Was das Reich auch immer behaupten mag, die Tatsache bleibt bestehen, daß keine der anderen Locarnomächte jemals anerkannt hat, daß der französisch-russische Pakt mit diesem Ver trage unvereinbar sei. IV. So ernst die am 7. März entstandene Lage auch war, so hatte sie doch die Locarnomächte nicht von einer Politik der Mäßigung abgeüracht. Ihre Regierungen waren bereit, mit Deutschland ei n neues Statut für das Rheinland zu suchen; sie waren bereit, in großangelegte Verhandlungen einzn- treten, um die Probleme zu regeln, die mit der Sicherheit Westeuropas verbunden sind, und um die Gesamtheit des europäischen Friedens ans soliden Grundlagen aufzu bauen. Auf der Grundlage der „Vollendeten Tatsache" war ein solches Verhandeln aber unmöglich. Unter äußerster Einschränkung ihrer legitimsten Forderungen haben die vier Regierungen von Deutschland lediglich die notwendige „Geste" verlangt, damit die vorläufigen Lösungen zur Wiederherstellung des von ihm so schwer erschütterten Vertrauens eintreten könnten. Dieser groß zügigen Einstellung hat die deutsche Regierung nur Ab lehnung entgegengestcllt. Man hat Deutschland aufgcfordert, vor den Haager Gerichtshof zu gehen: Deutschland lehnt ab; man hat es aufgefordert, auf seinem Gebiet entlang der französischen und belgischen Grenze eine durch internationale Streitkräfte besetzte Zone einzu richten: es antwortet mit einem Stillschweigen, das einer Ablehnung gleichkommt. Und wenn die deutsche Regie rung unter der Bedingung der Gegenseitigkeit und unter der Kontrolle einer internationalen Kommission damit einverstanden ist, die gegenwärtig in der Rheinzone stehenden Truppen nicht zu verstärken, so gibt si5 keines wegs die Zusicherung, daß diese Truppen nicht schon jetzt stärker sind als diejenigen, deren Einrücken am 7. März amtlich mitgeteilt worden ist. Somit haben die Ver- ständigungsbemühungen der Locarnomächte bei der deut schen Regierung keinerlei Widerhall gefunden. Geaenfragen. Südosten und Nordwcstcn unmittelbar über den Abschluß von Richtangriffsverträgen zu verhandeln, so geht es nicht davon aus, daß diese Verträge in ein kollek - tivesSystem eingcfügt werden; es geht noch weniger davon aus, daß den Verträgen Garantien des gegen seitigen Beistandes beigegeben werden sollen. Die europäische Sicherheit bildet ein Ganzes und der Grundsatz der kollektiven Sicherheit gilt nicht nur für einen Teil des Kontinents. Frankreich, das nicht nur auf die Wahrung seiner Freundschaften, sondern auch seiner Verpflichtungen als Völkerbunds mitglied bedacht ist, kann keine Regelung der euro päischen Sicherheit in Betracht ziehen, um derentwillen es sich an der Sicherheit des übrigen Europa desinteressieren müßte. Der Abschluß des französisch-sowjetrussi schen Paktes hat dem Reich den Vorwand geliesert, den es suchte, um sich den Verpflichtungen des Vertrages von Locarno zu entziehen; es hat die Drohung gegen seine eigene Sicherheit gerichteter militärischer Allianzen her ausgestellt; es ist daher merkwürdig, daß es nicht in feinem eigenen Interesse den Ab'' ''uß irgendeines Nicht angriffsvertrages mit der Sowjetunion beabsichtigt. VII. Es ist wahr, daß Deutschland sich bereit erklärt, in den Völkerbund zurückzukehren. Seitdem Deutsch land Genf verlassen hat, hat die Regierung der Republik unablässig betont, daß die europäische Sicher heit nurim Rahmen des Völkerbundes ver wirklicht werden könne; sie wäre also nich: die letzte, die sich über den am 7. März verkündeten Beschluß der Reichs regierung freuen würde. Was die herbeiznführende Trennung zwischen dcm Völker- buudspakt und dem Fricdcnsvertrag betrisft, Io mutz man von dieser schon öfter voraebrackten