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WwmfferAgMM Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Var „Wilsdruffer Tageblatt" erschein! werllags nachm -I Uhr Bezugs»! Mlinar! 2RM frei Haus, bei Posibeftellung l,8ü RM zuzügl Bestellgeld Einzelnummer w Rps Alle Postansialten, Paslbolen. unsere Austräger u Geschäftsstelle nehmen zu jeder Zeit Be- . -- . ftellungen entgegen Im Fall-höherer Gewalt oder Wochenblatt sUk Wilsdruff U. Umgegend sonstiger B-irtebsstorun. gen besteh, lein Anspruch aus Lieferung der Zet- tung oder Kürzung des Bezugspreise» Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolg, nur, wenn Rü-kporlo beilieg. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise lau, aufNegender Preisliste Nr 8. — Zlf'er-Gebühr: 20 Rpsg, — Porgeschtte- bene Erschetnungrtage und Plahwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtig, — Anzeigen-Annahm» bi« vormittag» lv Uhr Für die Rtchligleil del durch Fernruf übermti- Fernsprecher: Ami Wilsdruff 206 letten Anzeigen Überney. men wir keine Gewähr — Bei Kontur» unt Zwangtlvergleich erlisch, ieder Anspruch au« Nachlaß Dos Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amishauplmannschaft Meißen und des Stadt- rats zu Wilsdruff behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmackungen des Amtsgerichts Wilsdruff, des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt. Nr. 281 — 95. Jahrgang Drablanschrist: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden S6M Mittwoch, den 2. Dezember 1936 Er- eine Aufruf -es Neichsfugen-führers Der Reichsjugendführer erläßt folgenden Aufruf: Der Führer, dessen Namen wir mit Stolz und Ehr furcht tragen, hat soeben ein Gesetz unterschrieben, das uns für alle Zukunft mit seiner Person und seinem national sozialistischen Staat verknüpft. Dankerfüllten Herzens blicken wir auf ihn, der be fohlen hat, daß alle deutsche Jugend in dem Geist erzogen werde, der unsere freiwillige Erziehungsgemeinschaft in schweren und guten Tagen erfüllt hat. Die Sendung unserer 21 gefallenen Kameraden der „Unsterblichen Gefolgschaft" ist erfüllt: die ganze deutsche Jugend ist Hitler-Jugend! ES lebe der Führer! höriger, der wissentlich und gewissenlos aus grobem Eigennutz oder aus anderen niederen Beweggründen den gesetzlichen Bestimmungen zuwider Vermögen nach dem Ausland verschiebt oder im Ausland stehen läßt und da mit der deutschen Wirtschaft schweren Schaden zufügt, mit den« Tode bestraft. Sein Vermögen wird eingezogen. Der Täter ist auch strafabr, wenn er die Tat im Auslände be gangen hat. Für die Aburteilung ist der Volksgerichtshof zuständig. Erschließung von Bodenschätzen Angenommen wurde weiterhin ein Gesetz zur Im Reichsgesetzblatt wird eine Verordnung des Ministerpräsidenten Göring über das Verbot von Preiserhöhungen veröffentlicht. Hiernach sind Preiserhöhungen für Güter und Leistungen jeder Art, insbesondere für alle Bedürfnisse des täg- lichen Lebens, für die gesamte landwirtschaftliche, gewerb liche und industrielle Erzeugung und für den Verkehr mit Gütern und Waren jeder Art sowie für sonstige Entgelte verboten. Dieses Verbot gilt rückwirkend vom 18. Ok tober 1936 ab. Verträge, die von beiden Vertragspartnern erfüllt sind, bleiben von der Rückwirkung unberührt. Als eine Preiserhöhung ist auch anzusehen, wenn die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen zum Nachteil der Abnehmer verändert werden. Weiter wird verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar diese Vorschriften umgangen werden oder umgangen werden sttegs nicht nur zu tragen, sondern ihm auch die Kraft zu geben, materiell die härtesten Proben zu überdauern. Die Welt nötigt uns, wirtschaftlich auf eigenen Füße« zu steheir. Sie glaubte uns wirtschaftlich treffen zu können, um uns politisch Handschellen anzulegen. Sie übersieht in ihrer angeblichen Harmlosigkeit, daß ein solcher Versuch von vornherein bei einem Volk mit gutem Gewissen und un gebrochener Lebenskraft auf höchsten Widerstand stoßen muß, weil nur eine ehrlose Nation sich solchermaßen be- handeln läßt. Unser Boden ist bei aller Armut immerhin noch reich genug, zusammen mit der unerhörten Leistungs fähigkeit und schöpferischen Kraft der Nation das abzu- geben, was nötig ist, um den Bestand des ganzen Volkes auch materiell zu garantieren. Wenn ich als Reichskommissar der Aufgabe, die mir gesetzt ist, in dem Umfang, der jetzt Geltung gewonnen hat, gerecht werden will, muß ich in die wirtschaftlichen Vorgänge gestaltend mit eingreifen, um aus organischen Werten ein wirkliches Preisbild zu gewinnen. Ich muß mich also mit all den Dingen be fassen, die als wichtige Faktoren im Werdegang des wirt schaftlichen Lebens eine Rolle spielen und demgemäß de« Aufgabenkreis in einer Weite und Tiefe zu meistern ver suchen, der gleichbedeutend ist mit dem Versuch, Ideen und Erscheinungen ein Ende zu bereiten, die aus der Ver- gangenheit bis in die jüngste Gegenwart hinein lebendig geblieben sind. Die durch den Vierjahresplan nunmehr weithin sicht bar eingeleitete Wandlung in unserem wirtschaft lichen Leben darf unter keinen Umständen das sozial politische Gefüge unseres Volkes nachteilig beein flussen oder gar erschüttern. Demzufolge ist mir als vordringlich die Verpflichtung auferlegt, die Lebensmöglichkei 1 der weitesten Schichten des deutschen Volkes unter allen Umständen durch die Sicherung vernünftiger Preisrelationen aller Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der neuen Verordnung nahm der Reichskommissar für die Preisbil dung, Gauleiter Wagner, Gelegenheit, vor Vertretern der Presse nähere Ausführungen über seine Arbeit und seine Aufgabe zu machen. Er führte u. a. aus: Mit aller Entschiedenheit muß Bestrebungen und An schauungen entgegengewirkt werden, die etwa der Mei nung sind, man könne das geistig-politische und kulturelle Leben nationalsozialistisch bestimmen, das wirtschaftliche Geschehen aber sogenannten Gesetzen überlassen, die nichts anderes sind als Ausfluß von Auffassungen, die der Ver gangenheit in Deutschland anzugehören haben. Wer mein Wirken als Reichskommissar für die Preisbildung richtig deuten und erfassen will, mutz wissen, datz ich meinem Handeln das Gedankengut der nationalsozialistischen Idee zugrunde lege. Meine Tätigkeit als Reichskommissar wird bestimmt zuerst von der Notwendigkeit, aus dem gesamtwirtschaft lichen Geschehen heraus Entschlüsse zu fassen und Entschei dungen zu treffen, und zum zweiten getragen von den ent scheidenden Gedanken und Ideen, die dem wirtschaftlichen Leben von nationalsozialistischer Seite und von unserem Staat beigemessen werden. Die Wirtschaft ist nicht ein Instrument an sich, noch kann sic etwa aus ihrer materiellen Bedeutung heraus irgendwelche politischen Machtansprüche stellen, die ja immer nur einseitig sich zum Verderben eines Volkes auswirkcn müßten. Die ersten vier Jahre des nationalsozialistischen Auf bauwerkes haben Aufgaben gemeistert, die vor aller Welt offenliegen. Die Folgerichtigkeit nationalsozialistischen Denkens und Handelns offenbart sich nun in dem Be mühen, neben diesem unerhörten Aufstieg, der ja, einzig und allein in der völligen Neuordnung unserer Gesamtver hältnisse auf Grund nationalsozialistischer Leistungen er reicht worden ist, im wirtschaftlichen Leben gleichfalls Fundamente zu errichten, die als genügend stark in der Lage sind, das gewaltige Gebäude des politischen Uui- rung des Vierjahresplanes. Ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die De visenbewirtschaftung schafft neue Möglichkeiten zur wirksamen Bekämpfung von Devisenzuwiderhandlun gen und Umgehungen des Devisengesetzes. Ein Gesetz zur Milderung der Ruhensvorschriften des Reichsversorgungsgesetzes beseitigt gewisse Härten, die sich aus diesen Vorschriften für die Kriegsbe schädigten und Kriegshinterbliebenen ergeben haben. Winterhilsswerl rechtsfähige Stiftung Das Gesetz über das Winterhilfswerk des deutschen Volkes verleiht dem Winterhilfswerk die Stellung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Das Winterhilsswerk wird durch den Reichsminister für Volks- aufklärung und Propaganda geführt und beaufsichtigt. Ein zweites Gesetz zur Aenderung und Ergänzung des Reichsnaturschutzgesetzes soll verhindern, datz unter Vermeidung des nicht immer zweckmäßigen sollen. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung wer den mit Gefängnis- und Geldstrafen, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Im Reichsgesetzblatt wird ferner die erste Ausfüh rungsverordnung des Reichskommissars für die Preis bildung zur Verordnung über das Verbot von Preis erhöhungen veröffentlicht. Im Reichsgesetzblatt wird schließlich eine Ueber- lettungsverordnung zum Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 29. Oktober 1936 veröffentlicht, in der bestimmt wird, datz die bisher auf dem Gebiet der Preisfestsetzung und Preisüberwachung erlassenen Ver ordnungen, Anordnungen und allgemeinen Vorschriften in Kraft bleiben, soweit sie nicht durch das Gesetz vom 29. Oktober 1936 über die Einsetzung des Reichskommis sars für die Preisbildung aufgehoben worden sind. Nur das Gesamtinteresse entscheidet! Der Preisbildungskommissar über seine Arbeit. In einer Sitzung des Reichskabinetts gab der Führer und Reichskanzler zunächst eine eingehende Darstellung über die außenpolitische Lage. Sodann verabschiedete das Kabinett das Gesetz über die Hitler-Jugend, nach welchem die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes in der Hitler- Jugend zusammengefaßt wird. Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitler- Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Natio nalsozialismus zum Dienst am Voll und zur Volksge meinschaft zu erziehen. Die Aufgabe der Erziehung der gesamten deutschen Jugend in der Hitler-Jugend Wird dem Reichsjugendführer der NSDAP, übertragen. Der ,^ugendsührer des Deutschen Reiches" hat die Stellung einer Obersten Reichsbehörde und ist dem Führer und Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Weiterhin wurde das Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin be schlossen, nach welchem eine Einheit der Verwaltung zwi schen dem Oberbürgermeister und dem Leiter der Landes behörde (bisher Staatskommissar) hergestellt wird. Der Leiter der beiden Behörden führt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und Stadtpräsident. Der Oberbürger meister ist unmittelbarer Landesbeamter. Der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters ist der Erste Beigeordnete mit der Amtsbezeichnung: Bürger meister. In seiner Funktion als Stadtpräsident hat der Leiter der Landesbehörde einen besonderen Vertreter, der die Amtsbezeichnung „Vizepräsident" führt. Der Beauf tragte der NSDAP, für die Reichshauptstadt ist der Gau leiter des Gaues Berlin. Regelung der Realsteuern Die vom Reichsminister für Finanzen vorgelegten Ge- setze für eine reichsrechtliche Regelung der Real steuern wurden ebenfalls verabschiedet. An die Stelle von 16 verschiedenen Landesgesetzen und verschiedenen Grundsätzen erfolgt nunmehr eine einheitliche reichsgcsetz- liche Regelung der Realsteuern. Die Grund- und Gebäudesteuern sind in Zu kunft nur noch Gemeindesteuern, die nach einheitlichem Reichsrecht geregelt werden. Die Aenderung des inne ren Finanzausgleichs zwischen Ländern und Gemein- den soll bis zum 1. April 1938 in Form einer neugestal teten Steuer- und Lastenverteilung erfolgen. Neben dem Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen, wonach die Gemeinden vom 1. April 1937 ab die G e w e r b e st e u e r nur nach dem neuen Gewerbesteuergesetz und vom 1. April 1938 ab die Grundsteuer nur nach dem neuen Grundsteuer gesetz erheben dürfen, wurden diese beiden genannten Ge setze beschlossen, ebenso ein Gesetz zur Aenderung der Vor schriften über die Gebäudeentschuldungssteuer. Danach tritt vom 1. April 1937 ab eine grundsätzliche Neu regelung bei der Gebäudeentschuldungssteuer ein. Zu dem neuen Gewerbesteuergesetz ist noch bemerkenswert, daß die Berufs st euer überhaupt fallengelassen worden ist, so daß auch die freien Berufe der Gewerbesteuer n bt mehr unterliegen. schließung von Bodenschätzen, wonach beschleunigte Erschließung auch dann ermöglicht wird, wenn der Berechtigte dazu nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, das Landesbergrecht aber keine Abhilfe bringt. Dieses Gesetz steht im Zusammenhang mit der Durchfüh und auch nicht immer notwendigen EntrechtungSvcrfay- rens die Ortschaften in ihrer Gesamtentwicklung oder die Besitzer von bebauten Einzelgrundstücken gegen die Be stimmungen des Reichsnaturschutzgesetzes verstoßen. Das Gesetz will daher die Möglichkeit schaffen, auch geschlossenen Ortschaften und sonstigen bebauten Flächen innerhalb eines Reichsnaturschutzgebietes die erforderlichen baulichen und sonstigen Beschränkungen aufzuerlegen. Gegen Wirtschaftssabotage Schließlich verabschiedete das Reichskabinett das von dem Beauftragten für den Vierjahrcsplan, Ministerpräsi dent Generaloberst Göring, vorgelegte Gesetz gegen Wirt schaftssabotage. Danach wird ein deutscher Staats« nge- Rückwirkend ab 18. Oktober Preiserhöhungen verboten! Für Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs. Wichtige neue Gesetze verabschiedet: Sie gesamte deutsche Zagend in der HZ. Berlins Verwaltung wird vereinheitlicht — Maßnahmen gegen Wirtschaftssabotage