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Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk mrdtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund Sei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Mederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmtedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn« Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro Viergespalteve Ksrpuszelle. Druck unö Verlag von Marlin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redskti-ru Martin Berger kakibü. . Ns 144. Sonnabend, den 5. Dezember 1963. 62. Jahrg. Auf Blatt 81 des Handelsregisters ist heute das Erlöschen der Firma Lwalö Keukevt in Wilsdruff eingetragen worden. Wilsdruff, den 2. Dezember 1903. Äonigliches Amtsgericht. BekanntmaMung, Fabrikation vsn Mineralwassern nnb bergt, betr. Durch eine neuerdings ergangene Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist bestimmt worden, daß der gleichen medizinalpolizeilichen Kontrolle, wel cher verordnungsgemäß die Fabrikation von Selters- und anderen kohlensauren Wässern unterliegt, künftig auch die gewerbsmähiae Herstellung aller sonstigen, -nreh künst liche Imprägnation mit Kohlensäure hsrgestellten Ge tränke, — mit Ausschluß der Schaumweine — zu unterstellen ist. Weiter ist noch angeordnet worden, daß zur Fabrikation der Mineralwässer und aller sonstigen durch künstliche Imprägnation mit Kohlensäure hergestellten Getränke in dem vorstehend? erwähnten Umfang an Orten mit öffentlicher Wasserleitung nur Leitungswasser verwendet werden darf. Genauste Befolgung dieser Vorschriften wird hiermit zur Pflicht gemacht. Wilsdruff, am 3. Dezember 1903. Der Bürgermeister. 914 H. Kahlenberger. Jgr. Bekanntmachung. Nach einer Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen vom 2. April 1901 dürfen die offenen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr an den letzten 14 Wochentagen vor Weihnachten, d i vom y. bis mit 2». Dezember syOS, mit Ausschluß der Sonntage, bis sv Uhr abends geöffnet bleiben. Solches wird andurch zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Wilsdruff, am 3. Dezember 1903. Der Bürgermeister. Kahlsnberger.L. Zur Er öffnung des Reichstages. Am Donnerstag mittag fand im Königsschlosse zu Berlin die Eröffnung des neuen Reichstages statt. Ohne den Kaiser, ohne die sonst bet so hochbedeutsamem An lässe übliche Entfaltung des Zeremoniells; — aber nichts destoweniger ein Akt, würdig und ernst und verheißungsvoll als Einführung in eine neue, arbeitsreiche Gesetzgebungs periode des Reiches. Was wird dieser Reichstag dem deutschen Volke bringen? Wird er in sachlicher, emsiger Arbeit sich seinen Aufgaben widmen, — wird er ein Spiel ball der sozialdemokratischen Oppositionsneigungen werben? Niemand kann das mit Sicherheit Voraussagen, — das Eine aber darf als Gewißheit ausgesprochen werden, daß die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes keine Fort setzung der vom vorausgegangenen Reichstage beliebten obstruktionistischen Skandale wünscht! Energische, zweck bewußte Opposition gegen alles, was die Rechte, die geistigen Güter des Volkes bedroht, entschlossener Widerstand gegen soziale und wirtschaftspolitische Maßnahmen, welche eine einseitige Bevorzugung einer einzelnen Volksklasse darstellen, — aber im übrigen offenes Verständnis für den Begriff der parlamentarischen Arbeit, für die Bedürfnisse und Forderungen eines hochstrebenden Kulturvolkes, Sinn und Verständnis für die diesem Volke gestellten nationalen Aufgaben! Das ist es, was das deutsche Volk von diesem Reichstage wünscht und erhofft! Und wenn jedes vaterlandstreue Mitglied unseres Rcichsparlamentes diesen Wünschen und Hoffnungen zu entsprechen strebt, — dann wird die achtzrgköpftge sozialdemokratische Fraktion für ihre Obstrukttons- und Verschleppungskünste einen nur kleinen Spielraum im neuen Reichstage vorfinden. Die vom Reichskanzler Grafen Bülow bei Eröff nung des Reichstages verlesene Thronrede lautet: „Geehrte Herren! Seine Majestät der Kaiser haben mich zu beauftragen Keruht, Sie in Seinem und der verbündeten Regierungen Namen am Beginne der ersten Tagung der neuen Legis laturperiode willkommen zu heißen. Seine Majestät ver einigen sich mit seinen hohen Verbündeten in dem Wunsche, daß es Ihnen gelingen möge, die wichtigen und schwie rigen Fragen, welche auf den verschiedenen Gebieten der Reichsverwaltung an Sie herantreten werden, in ein mütigem Zusammenwirken mit den Regierungen zu ge deihlicher Lösung zu bringen. Auch haben Seine Majestät mich beauftragt, von dieser Stelle aus seinen kaiserlichen Dank auszusprechen allen, die an seinem Leiden und an feiner Heilung einen seinem Herzen wohltuenden Anteil genommen haben. Der wirtschaftliche Druck, welcher seit mehreren Zähren auf allen Staaten mit hochentwickelter Industrie fastet und auch gegenwärtig noch nicht ganz überwunden A. hat auf die Finanzlage des Reiches eine ungün stige Einwirkung ausgeübt. Trotz sparsamster Bemessung der Ausgaben muß zur Herstellung des Gleichgewichts im Reichshaushaltsetat neben der Heranziehung der Bundes ¬ staaten zu den ungedeckten Matrikularbeiträgen wiederum aus eine Anleihe zurückgegriffen werden. Das Bedürfnis einer besserenOrdnungderReichs- finanzen und des finanziellen Verhältnisses zwischen dem Reich und den Einzelstaaten hat sich immer mehr- geltend gemacht. Wenn auch eine durchgreifende organische Reform zur Zeil noch nicht erfolgen kann, so soll sie doch einstweilen durch Befestigung der bestehenden größten Uebelstäude wenigstens ungebahnt werden. Zu diesem Zweck wird dem Reichstag ein Gesetzentwurf, be treffend eine anderweitige Ordnung des Finanzwesens des Reiches zugehen. Auf dem Gebiet des Heerwesens soll zunächst die Verlängerung des mit dem 31. März 1904 ablaufeuden Gesetzes, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 25. März 1899 um einJahr vor geschlagen werden. Es ist ferner allseitig als dringendes Bedürfnis anerkant worden, das Versorgungswesen für die Offiziere und Mannschaften des Reichsheeres den zeitigen Lebens- und Erwerbsverhältnisseu entsprechend gänzlich neu zu regeln. 2 Gesetzentwürfe, durch welche auch die Versorgung der Offiziere und Mannschaften der Marine und der Schutztruppen auf gleicher Grundlage neu geordnet werden soll, werden Gegenstand der Beschlußfassung des Bundesrats sein. Die sozialpolitische Gesetzgebung auf den inden früheren Kundgebungen vorgezeichneten Grundlagen fort zuführen, den Bedürftigen erweiterte Fürsorge, den Schwachen erhöhten Schutz zu gewähren, sind die verbündeten Re gierungen, unbeirrt durch politische Strömungen, fest ent schlossen. Sie geben sich der Hoffnung hin, in allen Kreisen volles Verständnis dafür zu finden, daß durch das schnelle Anwachsen unserer Bevölkerung und durch die allseitige Entwickelung unserer Erwerbsverhältnisse die Tätigkeit der Regierung und die Opferfreudigkeit des deutschen Volkes noch vor große Aufgaben gestellt find, wenn wir den An forderungen der steigenden Kultur gerecht werden wollen. Durch eine besondere Vorlage ist den verbündeten Regierungen vorgeschlagen, in Erfüllung eines weit ver breiteten Wunsches Streitigkeiten der Handlungs gehilfen aus ihren Dienstverhältnissen vor einem durch fachkundige Beisitzer aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstärkten Gericht in einem schleunigen Ver fahren zum Austrag zu bringen. Das Börsengesetz vom 22. Juni 1896 verfolgt in den Bestimmungen des Abschnitts 4 über den Börsen terminhandel u. a. das Bestreben einer Ausnützung des Börsenverkehrs zu unwirtschaftlichen, insbesondere zu Spiel zwecken entgegen zu arbeiten. Indessen haben sich unter dem Schutze einzelner Vorschriften des Gesetzes Mißbräuche herausgebildet, welche Treu und Glauben verletzen und hierdurch den volkswirtschaftlich berechtigten und notwendigen Börsenverkehr empfindlich schädigen. Um diese Erscheinungen zu beseitigen, wird die Aenderung jenes Gesetzabschnittes zur Beratung gestellt werden. Im Anschluß hieran soll versucht werden, durch Aenderung der Reichsstempel gesetzgebung den berechtigten Interessen des Börsen verkehrs entgegen zu kommen. Dabei werden auch die Unzuträglichkeiten zu beseitigen sein, welche sich im Gebiet dieser Gesetzgebung in anderer Richtung, insbesondere in Bezug auf Ausspielungen, ergeben haben. Bedauerlicherweise sind neuerdings in einem Teil des deutschen Weinbaugeländes Schädlinge in einem Umfange aufgetreten, welcher für die Zukunft unseres Weinbaues zu schweren Besorgnissen Anlaß gibt. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben sich zu einer erfolgreichen Bekämpfung der drohenden Gefahr in manchen Punkten als unzulänglich erwiesen. Es wird daher eine Vorlage ausgearbeitet, welche den Behörden schärfere Waffen in die Hand geben soll, um auf diese Weise jenen kostbaren Zweig der deutschen Landwirtschaft vor größerem Unheil zu bewahren. In Erfüllung eines Wunsches, welcher vom Reichs tag in früheren Legislaturperioden wiederholt ausgesprochen worden ist, verhandelt der Bundesrat über einen Gesetz entwurf, welcher die Frage eines gesetzlichen Entschädi gungsanspruches für unschuldig erlittene Unter- suchungshaft zu regeln bestimmt ist. Die wirtschaftliche Erschließung unserer Schutz, gebiete hängt davon ab, daß es gelingt, sie mit leistungs fähigen Verkehrsmitteln auszustatten. Besonders dringlich ist dies für die Entwicklung von Deutsch-Ostafrika. Es besteht die Absicht, den schon im letzten Reichstag vor gelegten Gesetzentwurf über die Zinsgarantie für die Bahn von Dar-es-Salaam nach Mrogoro, nachdem dieser Ent wurf wiederholter Prüfung unterzogen worden ist, mit einigen Abänderungen Ihrer Beschlußfassung von neuem zu unterbreiten. Auf Grund des im vorigen Jahre ausgestellten neuen Zolltarifes sind mit mehreren Staaten des europäischen Kontinents Unterhandlungen wegen Neugestaltung der be stehenden Handels- und Tarifverträge eingeleitet worden. Bei der gegenwärtigen Sachlage erscheint es zweckmäßig, die bisherigen Grundlagen für die Regelung des Handels- politischen Verhältnisses zum britischen Reiche einstweilen beizubehalten. Es wird Ihnen deshalb der Entwurf eines Gesetzes zugehen, welches dem Bundesrat über den 31. Dezember d. I. hinaus die Befugnis zur meistbegünstigten Behandlung britischer Angehöriger und Erzeugnisse beilegt. Das Deutsche Reich unterhält zu allen fremden Mächten gute und freundschaftliche Beziehungen. In der schwebenden mazedonischen Frage, welche die europäische Diplomatie in der letzten Zeit beschäftigte, stehen die deutschen Interessen erst in zweiter Linie. Die Regierung Seiner Majestät des Kaisers hat aber an ihrem Teil mitgewirkt, um ernsteren Verwickelungen tunlichst vorzubeugcn und zum Erfolge der Bestrebungen der nächst beteiligten Mächte für ruhige und geordnete Zustände in Mazedonien beizutragen. Seine Majestät der Kaiser- Hat zu seiner Freude auch in diesem Jahre mit seinen