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Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Fernsprecher Wilsdruff Rr. 6 Postscheckkonto Dresden 2640 I l» Grstheint feit dem Zehre ^»4^ Dieses Blatt enthüll die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts za Wilsdruff, des Stadtrat» zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger ,»d Dr««ke«: Arthur Asch,«Ke i« WUsdr«ff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für de« Inseratenteil: Arthur Zschuuk«, beide i» WUedruff. Schrein! täglich mit der Sonn, und §«D«ge nachmittags r Uhr ftir de» felgenden Tog. 2ezugsdre!s bei Selbstabholx-g manallbch M»„ durch UNftre Austräger zugetragen in der «ladt monatlich Ml., auf dem Lemd« Ml., durch di« d«Mg«a vierteljährlich Ml. mit ZufiellungsgebOhr. Alle p»fl-nstalt-n und PoOboten sowie unsere Austräger uu» «ifchWUstelle nehmen jederzett LeAelluugen entgegen. Im Fall« häherer »«Walt, Krieg oder svnstiger Letriebchbtirwgeu hat der L-zieher lelnen Anspruch auf Lieferung der Zeitung »der Kürzung des LeMgspretse«. Insertiensprels Ml. für die » gespaliene Korpuszeile »der deren Raum, Reklamen, di« r spalitge Korpuszeile Ml. Bet Mtederholung und Zahresaustrag entsprechender Preisnachtaß. lSelanntmachungen Im «mAchen Teil snur von Behörden) die r gespaltene K»rpnsgetle Ml. Nachweise»gs^Sebühr L« Pfg. Angelg»nann«hme bis vormittags 1« Uhr. Jür die Richiiglett der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir leine Garantie. Zeder Rabatt. anfprnch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Rr 299 Freitag de« 23. Dezember 1921. 80. Jahrgang. Amtlicher Teil. Auf Blatt 135 des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma Hermann Muß bach H Sohn in Wilsdruff und als deren Inhaber sind die Holzwarenfabrikanten Friedrich Hermann Mußbach und Max Edmund Mußbach, beide in Wilsdruff, ein getragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Herstellung von Holzwaren aller Art, insbesondere von Holznadeln. R.ex. 208/21 I247 Amtsgericht Wilsdruff, am 20. Dezember 1921. Kleine Zsrilrnq für eilige Leser. * Scharfe Widersprüche zwischen Reichsregierung und unte ren und mittleren Beamten haben die Gefahr eines Beamten streiks nahegerückt. * Llopd George hat vorgeschlagen, das linke Rheinufer zu neutralisieren und die Besatzungstruppen zurückzuziehen. * Das Reichsgericht verurteilte den wegen Beteiligung am Kapp-Putsch angeklagten früheren Berliner Polizeipräsidenten v. Jagow zu fünf Jahren Festung. Gegen die Angeklagten v. Wangenheim und Schiele wurde das Verfahren eingestellt. * Die Franzosen machen die Kontrolle der deutschen Finan zen und die Loslösung der Reichsbank von der Reichsregie- rung zur Vorbedingung eines Zahlungsaufschubs. * Der Oberkommissar des Völkerbundes für den Freistaat Danzig hat eine Entscheidung gefällt, nach der Danzig das Recht auf eine selbständige Außenpolitik nicht zusteht. * Für Anfang nächsten Jahres plant Lloyd Georgs eine Fünf-Mächte-Konferenz zur Lösung der europäischen Krisis. * Der amerikanische Senat hat den Gesetzentwurf angenom- men, durch den 20 Millionen Dollar zur Unterstützung für die Hungerleidenden in Rußland gewährt werden. DLKZsg an der Jahreswende. Das Schicksal Danzigs beginnt sich zu vollenden. Noch darf cs sich eure „Freie Stadt" nennen. Aber seine Freiheit wird nun Stück für Stück abgetragen, und ob es mit dem, was davon übrig bleibt, als wirklich selbständi ges Gemeinwesen den Wechsel der Zeiten überdauern wird, muß schon heute im höchsten Grade zweifelhaft erscheinen. Auch dann, wenn es nicht das Polenreich wäre, mit dem der Versailler Vertrag es in so unheilvoller Weise ver koppelt hat. Die Polen fühlen sich gegenüber der Freien Stadt Danzig in der gleichen Rolle wie die Franzosen gegenüber dem linken Nheinufer. Hier wie dort ging das eigentliche Ziel auf völlige Einverleibung des heiß ersehnten Be sitzes. Hier wie dort mußte man sich zunächst bescheiden und versucht nun stückweise zu erreichen, woraus der Wunsch des Herzens gerichtet ist. Die Franzosen wurden dabei gezwungen, diesen oder jenen Schritt auf das Ziel, den sie schon gewagt hatten, wieder zurückzutun, und auch den Polen ist noch nicht jeder Anschlag gelungen, den sie gegen Danzig im Sinne hatten. Am ungestümsten dräng ten sie auf Übernahme des militärischen Schutzes des Freistaatgebietes. Wäre es dazu gekommen, Danzig hätte schon heute kaum noch den Schein eines unabhängigen Staatswesens. Aber hier waren es die Engländer, die sich im Völkerbund auf Vas entschiedenste gegen diesen Bärendienst zur Wehr setzten und erreichten, daß Polen lediglich auf eine Art Bereitschastsstellung vor den Toren der Stadt beschränkt wurde. Eine wirkliche militärische Aktion darf ohne Zustimmung des Obersten Rates nicht eingeleitet werden. Dasür geht jedoch mit dem 1. Januar 1922 die wirt schaftliche Selbständigkeit des Freistaates an Polen ver loren. Danzig wird dem polnischen Zollgebiet einverleibt, was zu voller Umkehrung seiner Wirtschaftsphysiognomie führen muß. Die Kaufmannschaft, auf deren großzügiger Handelsvermittlung die wirtschaftliche Bedeutung der alten Hansastadt in der Hauptsache beruht, sieht sich um ihrer Selbsterhaltung willen genötigt, den neuen Zollver hältnissen Rechnung zu tragen, ohne freilich voraussehen zu können, zu welchen Folgen die Absperrung vom großen deutschen Wirtschaftsgebiet über kurz oder lang führen wird. Der einzige Rückhalt, der ihr bleibt, ist die Bei behaltung der deutschen Reichsmark, die, so tief ihr Kurs auch gesunken und so unbeständig er auch in den Stürmen der Zeit hin und her geworfen wird, doch den Vergleich mit dev polnischen Mark immer noch sehr gut bestehen kann. Es ist aber unschwer vorauszusehen, daß von der polni schen Handelswelt her ein stiller, aber auch hartnäckiger Kampf gegen den Fortbestand der deutschen Währung im Danziger Freistaatsgebiet geführt werden wird. Die Polen können es nun einmal nicht vertragen, daß irgend ein zu ihnen gehöriger Volksteil sich dauernd in besserer Lage befindet als sie selbst. Daß aber Danzig trotz aller staatsrechtlichen Vorbe halte im Grunde schon jetzt zu ihnen gehört, das ist sür die Polen eine ausgemachte Sache. In dieser Anschau ung müssen sie auch bestärkt werden durch die Entscheidung, die der Oberkommissav Haking auf das Ersuchen des Präsi denten der Freien Stadt Danzig über die Art der Füh rung der auswärtigen Angelegenheiten der Stadt durch die Republik Polen gegeben hat. Polen hat, so erklärt er, durchaus das Recht, die auswärtigen Ange legenheiten Danzigs so zu führen, wie es ihm gut dünkt, sogar in direktem Gegensatz zu derjenigen auswärtigen Ponnr, oie oer Danziger Negierung angebracht erscheint. Polen muß vollkommene Freiheit behalten hinsichtlich der Leitung seiner eigenen auswärtigen Beziehungen, selbst wenn diese nicht mit der auswärtigen Politik Danzigs übereinstimmen. Also dürfe keine Entscheidung auf die politische Maßnahme Polens störend einwirken. Damit eröffnen sich für Danzig gewiß sehr unangenehme Aus sichten für seine politische Zukunft; aber auf eine solche Entscheidung mußte es nach dem Wortlaut des Friedens vertrages gefaßt sein, und es ist schwer abzusehen, wie es sich ihr, sei es aus eigener Kraft, sei es durch Mitwirkung außenstehender Mächte, entziehen sollte. Polen ist ja im Augenblick durch die Verhandlungen über Oberfchlesien etwas abgelenkt. Es gehört aber nicht zu denjenigen Völkerschaften, die gutmütig genug sind, aus menschen freundlichen Rücksichten auf einen Raub, der ihnen ein mal gelungen ist, oder auf einen zweifelhaften Besitz zu Verzichten. » So geht Danzig einen schweren Weg, und es wird der ganzen Besonnenheit, der ganzen Wachsamkeit und der' ganzen Festigkeit seiner nationalen Gesinnung be dürfen, um den Freistaat nicht ganz und gar im polnischen Meer untergehen zu lassen. Es gilt, sich zu bewahren und sich aufzusparen für mögliche Wechselfälle der Zukunft. Auch das deutsche Mutterland darf niemals vergessen, was ihm Danzig gewesen ist. Rettiraü'sierung des lmkenRheinufers? Englische Wünsche und französische Bedingungen. Die Londoner Besprechung zwischen Lloyd George und Briand läßt neben dem ungewohnten Sturmtempo, in welchem die großen neuen Ideen und Vorschläge einander jagen, bereits deutlich die Hemmungen erkennen, die der schwerfällige Apparat internationaler Beschlüsse der Ver wirklichung jeder großzügigen Reform in den Weg stellt. Der Standpunkt Englands läßt sich kurz dahingehend zusammenfassen: Großbritan nien gibt seine gesamten Forderungen an Deutschland auf mit der Begründung, daß das verwüstete Gebiet Groß britanniens sein Handel ist, und daß die einzige Art der Erholung, die Wiederherstellung des europäischen Handels, an die Beseitigung des fruchtlosen Reparationssystems ge knüpft ist. Danach würde Frankreich ein Vorrecht auf die Vcutfchen Zahlungen erhalten, und dafür stellt England seine Bedingungen, vor allem die französische Abrüstung. Da nun Frankreich die Erfüllung dieses Wunsches ohne Garantien für unmöglich erklärt, hat Lloyd George die vorläufige Neutralisierung des besetzten Rheinlandes vorgeschlagen, wodurch sowohl Truppen wie Geld gespart und zugleich ein Schutzwall zwischen Deutschland und Frankreich hergestellt würde. Die Franzosen haben in einer Note als weitere Garantie gefordert: eine Kontrolle der deutschen Zölle und eine Veränderung im Statut der deut schen Rcichsbank. Deutschland müsse veranlaßt werden, die Reichsbank zu einem von der Reichsgewalt so unab hängigen Institut zu machen, wie es die Bank von England oder die von Frankreich sei. Vor allem müsse dis Reichsbank von der Pflicht befreit werden, auf Befehl der deutschen Regierung jede beliebige Summe Papier geld ausgeben zu müssen. Die Banknotenver mehrung solle nur unter Kontrolle und Zustimmung der Alliierten erfolgen dürfen. Es scheint, als ob Lloyd George mit diesen französischen Forderungen einverstanden wäre, wenn er seinerseits die Zurückziehung sämt licher Besatzungstruppen am Rhein erreicht. Von Deutschland sollen dann weitere Garantien gefordert werden, daß es während der vom Friedensvertrag vorge schriebenen Fristen in den befreiten Gebieten keine weiter- gehende Verwaltungstätigkeit ausüben wird, als ihm heute unter der Besetzung möglich ist. Diese weitgehenden Eingriffe in die inneren deutschen Angelegenheiten werden sogar in England in manchen Kreisen als eine Türktsierung Deutschlands bezeichnet, weil dadurch ein ähnlicher Zustand herbeige- führt würde, wie er in der Türkei früher unter der euro päischen Finanzkontrolle bestand. Ob diese Pläne sich ver wirklichen, ist noch sehr dahingestellt, denn vor allem ist zu beachten, daß die jetzige Konferenz in London nur einen vorbereitenden Charakter hat und daher nur Entwürfe ausarbeiten kann, über die der Oberste Rat anfangs näch ster Woche zu beschließen haben würde. Lloyd Georges Wünsche gehen aber weiter. Er hat für Anfang Januar eine Fünfmächtekonferenz vorgeschlagen, zu der auch die Vertreter Rußlands und Deutsch lands eingeladen werden sollen, denn er vertritt die An sicht, daß die Fragen, um die es sich augenblicklich handle, eine einzige JUfammenhäugende Frage bttveren, die Deutschland, die Reparationen, sie Abrüstung, Rußland und den nahen Osten einschließe. Nach dein Plane Lloyd Georges soll die Freiheit der Dardanel len gewährleistet werden. Frankreich soll endgültig er sucht werden, die Sowjetregierung anzuerkennen, wozu auch England bereit ist. Frankreich verlangt dafür wieder um die Voraussetzung, daß auf die Anerkennung der russi schen Schuld auch die Bezahlung folgen werde. Man sieht also, daß eine Flut von Problemen vor liegt, die alle auf einmal gelöst werden sollen. Vorläufig beraten die Sachverständigen, d. h. also, man ist von einer Entscheidung noch weit entfernt. Das Llrieil im Kapp-Prozeß. Jagow verurteilt, das Verfahren gegen Schiele und v. Wangenheim eingestellt. 8 Leipzig, 21. Dezember. Qm 4 Uhr 80 Minuten heute nachmittag verkündete der Vorsitzende des Reichsgerichts nach vorausgegangener Begründung das Urteil. Der Angeklagte, Regierungspräsident von Jagow, wird wegen Beihilfe zum Hochverrat zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt. Gegen die beiden andern Ange klagten, Freiherrn von Wangenheim und Dr. Schiele, wird das Verfahren eingestellt, da sie nicht als Führer anzusehen' sind. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten gegen die beiden letzten Angeklagten werden der NdichSkasse auferlegt. Die übrigen Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten von Jagow zur Last. Der Haftbefehl gegen Freiherrn von Wangenheim und Dr. Schiele wird aufgehoben. Die Angeklagten nahmen das Urteil ohne sichtbare Erregung auf. Au irgendwelchen Kundgebungen im Zufchauerraum kam es nicht. In der Begründung wurde ausgeführt, daß dem Angeklagten von Jagow mildernde Umstände zugebilligt seien. Ande rerseits sei aber auf eine verhältnismäßig hohe Strafe zu erkennen gewesen, im Hinblick auf die weittragenden Fol gen und Nachwirkungen des unheilvollen Unternehmens. Prag und Wien. Ein österreichisch-tschechischer Garantievertrag. Der tschechische Außenminister Benesch und der österreichische Bundeskanzler Schober haben ein politi sches Abkomme.n geschlossen, welches jetzt in Wien und Prag gleichzeitig bekanntgegeben wurde. Die beiden Nach barstaaten, die früher beide zur Habsburger Monarchie gehörten, verpflichten sich darin, die Verträge von Saint Germain und Trianon in vollem Umfange durchzuführen. Sie garantieren einander dis gegenseitigen Staatsgebiete und die Neutralität im Falle eines fremden Angriffs auf eine der Vertragsparteien und sagen sich gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Geheimorganisa- tioncn zu. Strittige Fragen wollen sie gegebenenfalls dem internationalen Gerichtshof unterbreiten. Und das Selbstbestimmungsrecht? Man muß Wohl annehmen, daß die Versicherung, die Ver träge von St. Germain und Trianon, die dem von Versailles recht ähnlich sind, durchzuführen, nicht ohne jede Einschränkung gelten soll. Wie stark die Gegnerschaft gegen einen solchen Ge danken wäre, geht aus einer Entschließung hervor, die jetzt von der großdeutschen Vereinigung in Wien ge faßt wurde. Darin wird die Revision des Friedens von Saint Germain verlangt und ferner darauf hingewiesen, daß die Volksabstimmung in Tirol und in Salzburg den klaren Willen der Bevölkerung zum Anschluß an Deutschland ergeben habe. Es gehe nicht länger an, daß das Recht der freien Selbstbestimmung den Deutschen Österreichs ent- zogen werde. Der Gieuerabzug im Jahre 1922. . Vom 1. Januar ab. Auch der Reichsrat Hal der iw. Reichstag beschlossenen Neu festsetzung der Einkommensteuern zugestimmt, so daß die Steuerabzüge vom Lohncinkommen wie die sonstige Einkom mensteuer vom Jahresbeginn sich nach den neuen Bestimmun gen zu richten haben. Dem Steuerabzug sind sämtliche in Privatem oder öffentlichem Dienst beschäftigte oder angestellte Personen in bezug auf alle Einkünfte die sich aus dieser Be schäftigung oder Anstellung beziehen, unterworfen. Es ist gleich gültig, ob die Einkünfte aus Geld oder aus Natural- oder aus Sachbezügen wie freier Wohnung, freier Verpflegung, freier Kleidung, Deputaten usw., deren Geldwert von den Landes finanzämtern oder Finanzämtern festgestcllt ist, bestehen, und es spielt keine Rolle, ob sich der „Arbeitslohn" aus Gehältern, Pensionen, Wanegeldern, Gratifikationen oder ähnlichen Be zügen zusammenfetzt. Auch die Vergütungen sür überschichten, Sonntagsarbcit, Nebenbeschäftigung usw. unterliegen dem Steuerabma. Daacaen werden vom Stcuerabzua nickt Vs-