Volltext Seite (XML)
^rnwrecher Wilsdruff Nr. 6 sÜf ÄllsdsU^ UNÜ ^NMßMd Postscheckkonto Dresden 2640 «.a.chcini löslich mii Aufnahme der Sonn- und Festiaac nachmittags 5 ithr für den folgenden Tag. Dczug-Vreis bel Selbstabholung monalllch 5 Mk., durch unsere Austräger zugetragcn in der Stadt monatlich 5.50 Mb, auf dem Lande 5.S5 Mt., durch die Post bezogen vierteljährlich 17.25 Mt. mit Zusteüungsgebühr. Atle Postanstalten und pottboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Erscheint seit Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts za Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger «nd Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann LSssig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide i« Wilsdruff. dem Jahre 1844 Znseriionspieis 1.50MI. für die S gespattene Koepuszeile ode- Heren Raum, Reklamen, die r fpalttge Korpuszcile 5.50 Ml. Bei Mcdcrbolung und Zahresaufirag enisprechendcr Preisnachlaß. Belannimachungcn lm amllichen Teil (nur von Behörden), die 2ge!valtene Korpuszeile s.50 Ml. Rachweisungs-Gcbübr 5V pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 Ahr. Für die Richtigleii der durch Fernruf übermittelien Anzeigen übernehmen wir leine Garantie. Zeder Rabatt- anfpruch crlischl, wenn der Betrag durch Klage eingczogcn werden muß oder der Auftraggeber In Kontur« gerät. Nr. 241. Freitag den 14. Oktober 1921. 80. Jahrgang. Amtlicher Teil. Aufforderung an die Arbeitgeber. Nach der Verordnung vom 21. Juli 1921 (RGBl. S. 947) haben privaie Arbeit geber auf 20 bis einschließlich 50 insgesamt vorhandene Arbeitnehmer ohne Unterschied des Geschlechtes, wobei Lehrlinge und unständig Beschäftigte einzubeziehen sind, mindestens einen Schwerbeschädigten zu beschäftigen. Arbeitgeber, die mehr Arbeitnehmer beschäftigen, haben auf je 50 weitere Arbeitnehmer mindestens einen weiteren Schwerbeschädigten zu beschäftigen, ein Ueberschuß von 20 wird dadel vollen 50 gleichgerechnet. Bel der Berechnung dieser Zahlen werden mehrere Betriebe, Büros und Verwal tungen desselben Arbeitgebers insoweit zusammengefaßr, als sie sich im Bezirk der Haupt fürsorgestelle befinden. Die danach zur Beschäftigung Schwerbeschädigter verpflichteten Arbeitgeber werden hiermit aufgefordert, dem Kreisamr für Krisgerfürsorgr Dresden, Friesengasse 6, bis zum 1. Dezember 1921 zu melden: 1. Die Zahl der am 1. Oktober 1921 insgesamt beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Angestellten, Arbeitern, Arbeiterinnen und Heimarbeitern bzw. -arbeilerinnen, 2. die Zahl und genauen Personalien dec darunter befindlichen Schwerbeschädigten und 3. Wünsche für die Einstellung weiterer Schwerbeschädigter, soweit am Tage der Meldung der Mindestverpflichtung nicht genügt ist oder darüber hinauSgehcnd Schwerbeschädigte beschäftigt werden können. Vordrucke zur Meldung können beim Kreisaml für Kriegerfürsorge, Abteilung für Schwerbeschädigte, Fnesengaffe 6, (Fernspr. 25 856) angefordert werden. Von der Meldepflicht befreit sind Arbeitgeber, die seit dem 1. Juli 1921 dem KreiSamt bereits gemeldet haben, sofern sie am 1. Oktober 1921 eine ausreichende Zahl von Schwerbeschädigten entsprechend der Mindestverpflichtung beschäftigen. Diese Aufforderung ergeht mit dem Hinweis, daß gemäß Z 9 des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 6. April 1920 (RGBl. S 459) jeder Arbeit geber zur Auskunftserteilung verpflichtet ist und bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Ver stoß durch Unterlassung oder bei Abgabe der geforderten Meldung auf Antrag der Haupt fürsorgestelle mit einer Buße bis zu 10000 Mk. zu belegen ist. (Z 14 a. a. O.) Gegen Arbeitgeber, die nach dem 1. Dezember 1921 durch das Kreisamt für Kriegerfürsorge erfaßt werden und diese Aufforderung nicht befolgt haben, wird unnach sichtlich gemäß 8 14 a. a. O. eingeschritten. Die Vertretungen der Arbeitnehmer werden gemäß ß 11, Abs. 1 des Gesetzes vom 6. April 1920 und des Betriebsrätegesetzes § 78 Ziffer 1 und 7 aufgeforderl, ihre Arbeitgeber bei der Durchführung dieser gesetzlichen Vorschriften zu unterstützen. Dresden, am 10. Oktober 1921. Das Kreisamt für Kriegerfürsorge bei der Kreishauptmaanschaft Dresden. Gemäß Z 12 der Satzungen der Gemeindeverbandssparkasse in Deutschenbora wird bekanntgegeben, daß der Privatmann Robert Döring in Deutschenbora als Vorsitzender und der Gemeindevorstand Hermann Poppe in Tanneberg als stellv. Vorsitzender der Gemeindeoerbandssparkasse in Deutschenbora auf die Zeit vom 2. Januar 1921 bis zum 31. Dezember 1923 wieder gewählt worden sind. rse Meißen, am 10. Oktober 1921. Nr. 1027a VI. Die Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung der Allgemeinen Ortskrankenkaffe Wilsdruff-Land Die auf den 16. Oktober 1921 anbrraumte Wahl der Mitglieder des Ausschusses findet nicht statt. Nachdem auf Grund der Bekanntmachung vom 2. September 1921 (die Wah! der Ausschußmitglieder betr.) kerne Vorschlagsliste eingegangen ist, gelten dre im Wahlvorschlag des Vorstandes genannten Bewerber ohne weitere Wahlhandlung als gewählt. ES sind dies: I. Aus dem Kreise der Arbeitgeber Vertreter I. Obendorf», Georg, Ritlergutspachter, Limbach 2. Gebhardt, Willy, Ziegeleibesttzer, Grumbach 3. v. Schönberg-Rothschönberg, Josef, Rittergutsbesitzer, Rothschönberg 4. Kaiser, Alwin, Erbgerichtsbesitzer, Grumbach 5. Döring, Harald, Gutsbesitzer, Burkhardswalde 6. Pietzsch, Otto, Gutsbesitzer, Groitzsch k) Ersatzmänner 1. Lehmann, Curt, Gutsbesitzer, Schmiedewalde 2. Düngen, Rudolf, Gutsbesitzer, Kesselsdorf 3. Gießmann, Alwin, Gutsbesitzer, Unkersdorf 4. Grießbach, Max, Erdgenchikpachter, Hsrzogswalde 5. Umlauft, Anhur, Gutsbesitzer, Grumbach 6. Pietzsch, Richard, Gutsbesitzer, Kesselsdorf 7. Hennig, Oskar, Gutsbesitzer, Kaufbach 8. Koch, Bernhard, Gutsbesitzer, Röhrsdorf 9. Bachmann, Arno, Gutsbesitzer, Blankenstein 10. Bär, Otto, Gutsbesitzer, Sachsdorf 11. Obendorfer, Kurt, Gutsbesitzer, Burkhardswalde 12. Bormann, Otto, Gutsbesitzer, Helbigsdorf II. Aus dem Kreise der Versicherten 1. Gruppe s) Vertreter 1. Erler, Otto, Vogt, Rothschönberg 2. Ranft, Oswin, Wirtschafter, Kleinschönberg 3. Muster, Oswald, Vogt, Munzig 4. Horn, Otto, Schirrmeister, Sora 5. Scholz, Arthur, Schirrmeister, Sora 6. Hombsch, Franz, Landarbeiter, Munzig 7. Küchenmeister, Emil, Großknecht, Helbigsdorf 8. Rentzsch, Alfred, Gutsschmied, Klipphausen 9. Boeft, Paul, Landarbeiter, Weistropp 10. Zimmermann, Paul, Kutscher, Grumbach beschäftigt bei Gappisch Fl. Kühne R. Zumpe P. Riffe C. Philipp R. Zumpe A. Lucius C. Böhme Dr. Kunze W. Gebhardt K) Ersatzmänner 1. Bachest, Georg, Arbeiter, Birkenhain R. Wetzel 2. Hentschke, Gustav, Kaufmann, Blankenstein freiwillig Versicherter 3. Klmgner, Franz, Glöckner, Blankenstein Gemeinde 4. Gälnsch, Otto, Arbeiter, Helbigsdorf freiwillig Versicherter 5. Däbler, Paul, Arbeiter, Röhrsdorf A. Däbler 6. Boden, Bruno, Landarbeiter, Limbach G. Obendorfer 7. Beckert, Arthur, Landarbeiter, Roihschönberg Gappisch 8. Mühlberg, Adolf, Landarbeiter, Groitzsch Gappisch, Rothschönberg 9. Erler, Oswald, Landarbeiter, Munzig R. Zumpe 10. Beyer, Paul, Landarbeiter, Weistropp Dr. Kunze 11. Lippmann, Kurt, Vogl, Hühndorf R. Pohl 12. Ludwig, Kurt, Schirrmeister, Kaufbach A. Peters 13. Henke, Arthur, Gutsmaurer, Herzogswalde Grießbach 14. Götze, Friedrich, Schäfer, Limbach Obendorfer 15. Schnür, Max. Landarbeiter, Klipphausen C. Böhme 16. Richter, Friedrich. Schirrmeister, Birkenhain R. Wetzel 17. Rothe, Gustav, Schäfer, Klipphausen - E. Böhme 18. Münster, Paul, Vogt, Wildberg A Kunze 19. Fleischer, Robert, Moiorführcr, Limbach Obendorfer 20. Urban, Paul, Landarbeiter, Weistropp Dr. Kunze 2. Gruppe 8 Vertreter 1. Schanze, Max, Packmeister, Munzig E. Seidel 2. Richter, Hermann, Maurer, Birkenhain Zimmermann d) Ersatzmänner 1. Richter, Oswald, Bruchmeister, Kleinschönberg Roscher 2. Müller, Arthur, Maschinist, Grumbach, W, Gebhardt 3. Hänsch, Oswald, Maurer, Grumbach O. Kühne 4. Schmidt, Richard, Maurer, Herzogswalde O. Kühne Die Ersatzmänner treten in der Reihenfolge ihrer Benennung ein. Klipphausen, am 13. Oktober 1921. i«r Der Kassenvorstaad Oswald Friedrich, Vorsitzender Kleive Zeitung für eilig« Leser. * Der Genfer TeilungSplan steht vor, daß außer den Krei sen Pleß und Rybnik die Bezirke Kattowitz und Königshütte Polen zuaesprochen werden und daß während einer Übergangs periode die wirtschaftliche Einheit des Landes aufrecht erhalten werden soll. * Der deutsche Botschafter in Paris hat ebenso wie der in London Vorstellungen wegen der schlimmen Folgen einer Los- reißung Oberschlesiens erhoben. * Das Reicbskabinett hielt mehrere Beratungen über die oberschlesische Krage ab. Die Gerüchte über Zwistigkeiten im Kabinett werden als falsch bezeichnet. * Die Regierungsparteien sind der Ansicht, daß das Kabinett bei einem ungünstigen Bescheid über Oberschlesien voraussicht lich zurücktreten wird. * König Alexander von Serbien beabsichtigt, auf den Thron zu verzichten. Deutschland protestiert. In Paris und in London hat der Reichskanzler Dr. Wirth durch seine dort beglaubigten diplomatischen Ver treter noch im letzten Augenblick gegen das neue Unheil, das für uns im Anzuge ist, feierlich Einspruch erheben lassen. Herr Dr. Sthamer sowohl wie Herr Dr. Mayer waren beauftragt, daraus hinzuweisen, daß nicht nur schwere wirtschaftliche Nachteile bei einer Zerreißung des oberschlesischen Jndustriebezirkes, wie der Völkerbundsrat sie beabsichtigt, in Frage stehen, daß vielmehr unabsehbare innerpolitische Nachwirkungen die Folge sein müßten, daß das Kabinett Wirth sich kaum werde halten können und daß weder das Londoner Ultimatum noch das Wiesbade ner Abkommen, vom deutschen Standpunkt aus gesehen, aufrecht zu erhalten seien, wenn Oberschlesien uns in seinen besten Teilen verloren gehe. Die beiden deutschen Bot schafter wurden, wie man nach den Berichten aus London und Parts annehmen muß, von den Herren Curzon und Briand sehr kühl empfangen. Man hörte sie anstands halber an und ließ sie wohl ausreden, aber es wurde ihnen kurz und trocken bedeutet, daß die Entscheidung in Genf fallen werde, und daß man nicht in der Lage sei, auf sie noch irgend welchen Einfluß zu nehmen. Damit mußten die Vertreter des Deutschen Reiches sich bescheiden. Es wird also auch in diesem Falle kommen, was kom men mußte. In der Sache wird der Völkerbundsrat min destens ebenso ungerecht entscheiden, wie cs vom Obersten Rat zu erwarten war. Die machtpolitischcn Interessen im Ententelager sind in Genf nicht weniger wirksam zur Gel tung gebracht worden als in Paris. Der Welt gegenüber aber kann man sich darauf berufen, daß ein sozusagen zur Unparteilichkeit verpflichteter Gerichtshof die schließliche Entscheidung gefällt habe, und daß man deswegen von Deutschland beanspruchen dürfe, daß es sich dieser end-