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MdrufferNgeblatt Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt sÜk Wilsdruff UNd ^MgegLNd Postscheckkonto Leipzig 28614 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannfchast Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, sür den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Nr 184 Dienstag den 9. August 1921. 80. Jahrgang. Amtlicher Teil. Die Versorgung der Imker mit Zucker zur Bienenfütterung erfolgt diesen Herdst wieder ausnahmsweise durch Vermittelung der Bienenzüchtervereine. Auch diejenigen Imker, die keinem Bienenzüchterverein angehören, haben sich wegen Be stellung und Inempfangnahme des Zuckers an den für ihren On zuständigen Bienen- züchteroerein zu wenden. Es können nur die B!enenvölker mit Zucker bedacht werden, die bis 31. März 1921 beim Bienenwirtschaftlichen Hauptverem durch die Bienenzüchter vereine gemeldet worden waren. Näheres wird den B enenzüchlervereinen, von denen auch die keinem Verein ange hörenden Imker in dem betr. Bezirke mit beliefert werden, vom BienenwirlschaMchen Haupiverein miigeieilr. Gesuche um Belieferung von mehr Bienenvölkern als der bis zum 31. März 1921 gemeldeten Zahl werden nicht berücksichtigt. Doppelbefteliungen von Biensnzucker (bei mehreren Vereinen) wird mit vollständiger Zuckerentziehung bestraft. Die Amtshauptmannschaft. Nach Anordnung der Reichsgctreide- stelle ist auch tur das Wirstchastsjahr 1921/22 das Getreide, das die Mühlen für Veit Korirmunaloerband Meißen Siadt und Land zugewiesen erhalten, in der bisherigen Weile zu verarbeiten. Roggen und Weizen ist also zu 85°/». Gerste zu 75»/« auszumahlen. Meißen, den 6. August 1921. sl«s Nr. 351 ^V. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband Meißen Stadt und Land. Mittwoch den 10 d. M8 ins 1 Uhr im städtischen öer- waltungs-gebäude, das Pfund 1,20 Mk. Wilsdrusf, am 6 August 1921. siro Der Stadtrat. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Wilsdruff, an der Straße nach dem Schützenhaus, liegt beim Postamle Wilsdruff vom 15. 8. ab 4 Wochen aus. Dresden-N 6, den 5. August 1921. Telegraphenbauamt 2. Kieme Zeitung für eilige Leser. * Deutschland bat wieder durch fünf Banken eine Zahlung von fünf Millionen Dollar aus die bis zum 31. August fälligen Reparationsraten geleistet. * Die Reichsregierung gibt die neuen Steuerentwürfe — Ui an der Zahl — bekannt. * Die bayerische Regierung hat ein Ausfuhrverbot für Heu erlassen und gleichzeitig Höchstpreise für Heu festgesetzt. * Die englische Regierung verweigerte Korfanty das Paß» mfum zur Reise nach London. Die neuen Steuerentwürfe. Übersicht über die fertigen Pläne. Erhöhung der Zuckcrsteuer — Süßstoffgcfctz — Branntwein monopol — Erhöhung der Steuer auf Leuchtmittel, Zünd- warcn, Mineralwasser, Bier, Tabak — Erhöhung von Ein fuhrzölle» — Höhere Kohlenstener — Rennwettgesetz — Kraft- fahrsteuergesetz — Verfichernngssteuer — Abänderung der Um satzsteuer — Körperschastsstcucr — Kapitalverkehrsst euer — Vermögenszuwachsstcuer — Znwachssteuer aus der Nach- kriegszeit. Das neue Steuerprogramm der Regierung, wie es aus Grund der bisherigen Beratungen des Kabinetts jetzt ver öffentlicht wird, stellt sich als eine Summe von Einzelent- würfen dar, die sich im wesentlichen auf eine Belastung des Besitzes in den verschiedensten Formen erstrecken. Selbstverständlich find darin auch eine Reihe von soge nannten indirekten oder Verbrauchssteuern enthalten, aber es war offensichtlich das Bestreben der Regierung, ein Steuerprogramm aufzustellen, bei dem das Gleichgewicht zwischen beiden Steuerarten keinesfalls im Sinne eines Überwiegens der Verbrauchssteuern verschoben wurde. Das zeigt sich z. B. auch darin, daß die Krastfahrsteuer unter die Besitzsteuern gerechnet wird, was aus dem Wesen dieser Steuer nicht unbedingt zu folgern ist. Für die Gestaltung des Steuerprogramms sind schwerwiegende politische Gründe maßgebend gewesen. Politische Schwie rigkeiten sind es auch, die dem Steuerprogramm noch nicht den angestrebten Charakter einer großen, auf wirtschaft lichen Gesichtspunkten beruhenden Gesamtreform zuteil werden ließen, wie es von vielen Seiten gewünscht wurde. Darüber aber gingen selbst innerhalb des Kabi netts die Meinungen weit auseinander. Die vorliegenden Entwürfe — denn nur um solche, nicht aber um fertige, gültige Gesetze handelt es sich — werden nun im Sep tember den Reichstag beschäftigen und wohl noch manche Veränderung erleiden, ehe sie in Kraft treten. * Einzelheiten aus den Vorschlägen. Die Zuckersteuer soll von 14 aus 100 Mark für 1000 Kilo- »ramm erhöht werden. Der Entwurf des Gesetzes über das Branntweinmonopol steht Erhöhung der Hektolitereinnahme von 800 aus 4000 Mark unter gleichzeitiger völliger Umarbeit und Vereinfachung des Gesetzes vor. Bei den Verbrauchssteuern werden die Leuchtmittel steuersätze aus das Vierfache erhöht, die Zündwaren- und die Mineralwassersteuer verdoppelt, die Bier steuer auf das Vierfache gebracht unter gleichzeitiger Erwei terung der Spannung zwischen dem höchsten (50.Mark) und dem niedrigsten Steuersatz (41 Matt). Beseitigt wird die Er mäßigung der Tabaksteuersätze unter gleichzeitiger Um gestaltung der obersten Steuerklasse für seingeschnittenen Rauch tabak, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak. Die Erhöhung der Zölle umfaßt die Steigerung der Sätze sür Bananen, Datteln, Kaffee, Tee, Gewürze, Kakao und Scho kolade, sowie für eine Reihe von Waren, die sür den allge meinen Verbrauch nicht wesentlich sind oder nur dem Luxus dienen. Die Erhöhung der Kohlenstener bringt 30 Prozent des Wertes unter gleichzeitiger Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, die Steuer vorübergehend auf 25 Prozent zu ermäßigen. Das Ncnnwettgesetz läßt Buchmachcrwetten unter ent- 1 Precbendcr Besteuerung zu. Das Krastfahrsteuergesetz bringt wesentliche Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer unter Einbeziehung der Lattkrattwaaen. -Lias Berficherungssteuergesetz erhöht die gegenwärtig im Rcichsstempelgeietz vorgesehenen niedrigen Steuersätze und schränkt die Steuerbefreiung ein. Der Steuersatz soll für Feuerversicherungen auf unbewegliche Gegenstände 15 Pfennig, auf bewegliche Gegenstände 40 Pfennig für 1000 Mark betragen unter Berücksichtigung für Baunotversicherungen, Lebensver sicherungen (4 Prozent der Prämie). Vorgeschlagen wird die Verdoppelung der Umsatzsteuer unter gleichzeitiger Einschränkung der Befreiungsvorschriften bei der Ein- und Ausfuhr, wobei jedoch den Bedürfnissen des Ausfuhrhandels Rechnung getragen werden soll, Vereinfachung der Luxussteuer, erhöhte Umsatzsteuer für Luxusgaststätten, mit Zuschlagsrecht der Gemeinden. Der bisherige Bc- tciligungssatz der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer soll unverändert bleiben. Die Körperschaftssteuer soll bei der Erwerbsgesellschaft 30 Prozent des gesamten steuerbaren Einkommens betragen. Die bisherigen steuerlichen Begünstigungen der Schachtelge sellschaften sollen abgeschwächt, die Erhöhung der Körper- schaftsfteuer durch eine Milderung der Besteuerung des Divi- dcndeneinkommens in der Hand der Besitzer teilweise aus- aeglichen werden. Unler vollständiger Umgestaltung des Reichsstempelge- sctzes, aus dem die Besteuerung der Rennwetten, Versicherun gen und Kraftfahrzeuge in besondere Gesetze übernommen wor den ist, sollen die der Kapitalbildung dienenden Vorgänge in dem Kapitalverkehrssteuergesetz zusammen besonders verhandelt werden. Hierunter fallen Begründung von Gesellschaften, bei denen die Beteiligung auf Kapitaleinlagen beschränkt ist. Hier von ist insbesondere die Besteuerung der Aktiengesellschaften mit 7 Prozent zu erwähnen. Das System der Börsensteuer soll unter Vornahme von beträchtlicher Vereinfachung belassen werden, jedoch unter Erhöhung der Sätze für Dtvidendenpa- piere, insbesondere Aktien. Die Steuer soll hierfür für Kun dengeschäfte auf 6 Prozent erhöht, jedoch beweglich gestaltet werden, damit sie sich jeweils der wirtschaftlichen Lage anpassen kann. Weiter ist die Möglichkeit der Besteuerung des Devisen handels geschaffen. Die letztere Maßnahme soll aber erst Platz greisen, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse für angezeigt erscheinen lassen. Die Börsenumsatzjteuer soll auch die Ge währung von Bezugsrechten ergreifen. Endlich enthält das Gesetz eine Gewerbeanschaffungssteuer, die gelegt wird auf Erwerbe von ganzen Geschäftsunternehmungen und Sonder vermögen und eine Ergänzung der Umsatzsteuer bildet. Zu dem Entwurf eines Vermögenssteuergesetzes wird in der Begründung bemerkt: Das Reichsnotopfer soll der fort schreitenden Entwertung der Mark und der Änderung der wirt schaftlichen Verhältnisse, dem es nach seiner Anlage nicht Rech nung tragen kann, angepaßt werden. In erster Linie entbehrt das Festhalten an einem bestimmten Stichtag bei der gegen wärtigen Wirtschaftlichen Gestaltung, die jeder Schwankung der Mark folgt, der sachlichen Berechtigung. Die Ablösung des Reichsnotopfers, das auf der Grundlage einer besseren Mark errechnet worden ist, kann mit der schlechteren vorgenommen werden. Es läßt mithin gerade diejenigen im weitem Um fange unberücksichtigt, die im wahren Sinne des Wortes Nutz nießer der Geldentwertung geworden sind. Es stellt aber weiter deshalb eine unzulängliche Erfassung des tragsähigen Vermögens dar, weil die gegebenen Bewertungsvorschristen unter dem Grundsätze einer besonderen Schonung der Sach- werte stehen. Eine Berücksichtigung der Sachwerte gegenüber dem reinen Kapitalsvermögen erscheint unter den gegen wärtigen Verhältnissen nicht mehr vertretbar. Während das Kapitalvermögen sich bei gleichbleibendem Nennbeträge wirt schaftlich mit der sinkenden Kaufkraft der Mark vermindert, bleiben Gewerbebetriebe und Grundbesitz im wesentlichen von der Geldentwertung verschont. Deshalb schlägt der Entwurj einen sachgemäßen Ausbau des Reichsnotopfergedankens vor. Und zwar in der Wc-se, daß zwar der nach Gesetz über die be schleunigte Erhebung des Reichsnotopfers bezeichnete Teil er hoben, im übrigen aber an die Stelle des Restbetrages des Reichsnotopfers eine lausende Vermögenssteuer mit einem zeitlich begrenzten Zuschlag treten soll. Hierbei ist in Aussicht genommen, den festen Stichtag aufzugeben und damit alle neu gebildeten Vermögen zu erfassen, die Steuer in Zeitabschnitten von etwa 3 zu 3 Jahren oder auch in kürzeren Zeitabschnitten zu veranlagen und damit Werlsteigerungen und Wertminderun gen Rechnung zu tragen, schließlich aber das Vermögen u. a. wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten und damit die schwer empfundene Ungleichmäßigkeit der gelten den Regelung auszugleichen. Die laufende Vermögenssteuer soll von 0,05 bis 1 Prozent aussteigen und bei nichtphysischen Personen 1^ vom Tausend betragen. Hierzu soll auf die i Dauer von 15 Jahren ein Zuschlag treten, der sür physische Personen 300 Prozent, sür nichtphysische Personen 150 Prozent > der Vermögenssteuer beträgt. Jede Begünstigung des werben- ven Vermögens soll beseitigt und dadurch der Drucr aux vas Betriebs- und Grundvermögen vermehrt werden. Zur Grund lage der Wertermittlung soll grundsätzlich der gemeine Wert, wie ihn die Reichsabgabenordnung umschrieben hat, gemacht werden. Da aber in einer Zett ständiger Bewegung der Mark mit den herkömmlichen Mitteln der Wertberechnung nicht ans- zukdmmcn ist, sollen sür die Dauer des Zuschlags sür alles Vermögen, das nicht wie das Kapitalvermögen der Abwärts bewegung der Mark folgt, besonders der Geldwertbewcgung »»gepaßte Bcwcrtungsgrundsätze gelten. Das Ziel der Bewcr- tungsvorschristen soll und muß sein, die Sachwerte voll und ganz in entsprechender Weise zur Abgabe hcranzuziehen. An die Stelle des geltenden Besitzstcuergesetzes soll im An schluß an die Vermögenssteuer eine Vermögenszuwachssteuer treten, bei del die Wertung des Vermögens nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Vermögenssteuer crsolgen soll. Ver mögen, die nicht mehr als 100 000 Mark betragen, und ein Zu wachs, der 25 000 Mark nicht übersteigt, sollen von der Steuer frei bleiben. Der Steuersatz soll mit 1 Prozent für die ersten 100 000 Mark beginnen und bei Zuwachsbeträgen über 6 Mil lionen Mark den Höchstsatz von 10 Prozent erreichen. Die Abgabe vom Vcrmögcnszuwachs aus der Nachkriegs zeit wird wie folgt begründet: Die Entwertung der Mark seit ocm Jahre 1919 hat aus der einen Seite manchem Vermögen nur einen, Bruchteil ihrer früheren Kaufkraft gelassen, aus der » andern Seite riesenhafte Gewinne geschaffen, riesenhaft selbst ' unter Berücksichtigung des Umstaudes, daß es sich nicht um wertvolle Goldmark, sondern um entwertete Papiermark han delt. Diese Gewinne müssen zur Besteuerung herangezogen werden, trotz des Bedenkens, daß hierdurch eine verstärkte Steuer- und Kapitalflucht oder eine sinnlose Verschwendungs sucht oder sonstige unproduktive Wirtschaftsführung herbeige- sührt werden kann. Es sollen in erster Linie die großen Ge winne, die in direkter oder indirekter Nachwirkung des Krieges gemacht worden sind, zur Steuer herangezogen werden. Da bei muß ebenso wie bei den Kriegsgewinnen von einer Be- s griffsbestimmung der Nachkriegsgewinne abgesehen werden s und die Besteuerung unter Schonung des mäßigen Zuwachses i den in der Nachkriegszeit entstandenen Vermögenszuwachs er- ; sassen. Vermögen bis zu 200 000 Mark sollen von der Abgabe s befxeit bleiben, ebenso ein Zuwachs von nickt mehr als 100 000 j Mark. Die Steuersätze sollen sich zwischen 5 und 30 Prozent bewegen und die Bewertung soll bei dem Kapitalvermögen und dem umlaufenden Betriebskapital nach dem gemeinen Wert, das Grundvermögen und das stehende Betriebskapital dagegen nach Wahl des Steuerpflichtigen mit dem gemeinen Werte oder mit den Gestehungskosten angesetzt werden. Die erstgenannten drei Entwürfe liegen dem Reichs tage bereits vor; die übrigen Entwürfe sind entweder be reits dem Neichsrat und Reichswirtschaftsrat vorgelegt oder werden diesen Körperschaften in den nächsten Tagen vorgelegt werden. Ob und inwieweit es möglich ist, noch auf anderem Wege als dem der Besteuerung den Besitz zu den Lasten des Reiches heranzuziehen, unterliegt noch der eingehenden Prüfung des Kabinetts. polnische Truppenansammlungen. 120 000 Mann rund um Oberschlesien. Die Polen arbeiten der Entscheidung des Obersten Naics über Oberschlesien auf ihre Art vor. Sie wollen anscheinend den bevorstehenden neuen Aufstand benützen, um auch mit regulären Truppen in Oberschlesien einzu- fallen, wenn die Entscheidung in Paris nicht ihrem Willen entspricht. Neuere Meldungen wissen von großen pol nischen Truppenansammlungen zu berichten, die darauf hinauslaufen, in den Teilen Polens, die an Oberschlesien grenzen, bis zu 120 000 Mann anzufammeln. Die in Aufstellung begriffene Oberschlesier-Division, die während des letzten Putsches sich im nördlichen Kampfabschnitt aus hielt und nachher nach Posen gebracht wurde, ist jetzt in Czenstochau untergebracht. Ihre Stärke beträgt zirka 3000 Mann. Darunter befinden sich sogar Leute aus Niederschlesien. Ausrüstung und Verpflegung dieser Division ist gut, desgleichen die Besoldung. Die Division soll auch in Zukunft Bestandteil der polnischen Armee bleiben. Insgesamt liegen in Czenstochau und Umgebung zirka 60 000 Mann reguläre polnisck)e Truppen. Was Oberschlesien leistet. Der preußische Handelsminister Fischbeck hat dieser Taae nähere Angaben über den Ertrag der industriellen