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Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt fÜl UNd j^MgegLNd Postscheckkonto Leipzig 28644 Dieses Matt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger «m» Drucker: Arthur Zsch««Ke tu Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide i« Wilsdruff. Nr. 45. Mittwoch den 23. Februar 1921. 80. Jahrgang. Amtlicher Teil. GMr-MWMhlen. 1. Für das Gemeinsame Gewerbegericht für Gemeinden im Bezirke der Amtshaupt mannschaft Meißen finden die Wahlen der Beisitzer Sonntag den 13. März 1921 statt, und zwar für die Arbeitgeber vormittags von 9—11 Uhr und für die Arbeit nehmer vormittags von 11 bis nachmittags 1 Uhr. 2. Die Arbeitgeber wie die Arbeitnehmer haben je 20 Beisitzer aus ihrer Mitte zu wählen. 3. Die einzelnen Gemeinden sind den aus der nachstehenden Liste D ersichtlichen Wahlbezirken zugeteilt. Das Wahlrecht wird in den dort bezeichneten Wahlstellen aus geübt. Es darf nur an einer Wahlstelle ausgeübt werden, und zwar an deijenigcn, in deren Bezirk der Wähler zur Z ir der Wahl seine Wohnung oder seine gewerbliche Nieder lassung hat, oder wo er in Arbeit steht. Zwischen mehreren hiernach zulässigen Wahl stellen hat der Wahlberechtigte die Auswahl. Das Stimmrecht ist in Person und durch weiße Stimmzettel ohne wesentliche äußere Merkmale auszuüben. 4. D>« Wähler Haden sich vor dem Wahlvorstand auf Erfordern über ihre Persön lichkeit und Wahlberechtigung auszuweisen. Hierzu genügt für Arbeitgeber die Bescheini gung über di- Anmeldung des Gewerbebetriebes, für die Arbeiter ein Zeugnis, wie solche von der Polizeibehörde des Wohnorts oder von den Arbeitgebern ausgestellt werden. Vordrucke für die Zeugnisse können die Arbeitgeber von den Herren Gemeindevorständen der zum Gewerkegericht gehörigen Gemeinden in der erforderlichen Anzahl unentgeltlich beziehen. Den Arbeitern wird dringend empfohlen, sich einige Tage vor der Wahl diese Zeugnisse zu verschaffen. Die als stimmberechtigt vom Wahlvorstand Anerkannten legen ihre Stimmzettel zusammcngefaltet in die Wahlurne. 5. Stimmbkrechtigt find ») als Arbeitgeber: selbständige Gewerbetreibende, welche mindestens einen Ar beiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zetten des Jahres be schäftigen. Von mehreren persönlich haftenden Teilhabern eines Gemerbe unternehmens übt jeder das Stimmrecht füc sich aus. Den Arbeitgebern , stehen die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines bestimmten Zweiges desselben betrauten Stellvertreter der selbständigen Gewerbetreibenden gleich, sofern sie nicht nach b) als Arbeiter gelten. b) als Arbeiter: Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche der 7. Titel der Gewerbeordnung Anwendung findet (also auch solche in der Binnenschiffahrt, dem Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe, dem Maurer- und Zimmerergewerde, in Steinbrüchen), ferner Betriebsbeamle und mit höheren technischen Dienstleistungen betraute Angestellte, deren Jahrcsarbeitsvcrdienst an Lohn oder Gehalt 30000 Mark nicht übersteigt; auch solche zur Zeit der Wahl erwerbslose Personen, die bis zum Eintritt ihrer Erwerbslosigkeit m der fraglichen Berufsgruppe tätig gewesen sind, es sei denn, daß sie den Willen, in Zukunft in eine andere Berufsgruppe überzugehen, bereits in einer Zweifel ausschließenden Weise zu erkennen gegeben haben. Weibliche Personen sind, sofern bei ihnen die Voraussetzungen unter 5a oder d gegeben sind, zur Teilnahme an den Wahlen berechtigt. (Nicht wahlberechtigt sind insbesondere land- und forstwirtschaftliche Arbeiter, Hausgesinde, Arbeiter in Eisenbahnbelrieben, Berg-, sowie Tonarbeiter. Auch Gehilfen und Lehrlinge m Apotheken und Handelsgeschäften sowie Arbeiier, welche in den unter Militärverwaltung stehenden Betrieben beschäftigt find, haben nicht mitzuwählen.) 6. Voraussetzung für das Stimmrecht der Arbeitgeber sowohl als auch der Arbeiter ist, daß sie a) das 20. Lebensjahr vollendet haben, b) im Gewerbegerichtsbezirke Wohnung oder gewerbliche Beschäftigung haben. o) zum Amte eines Schöffen fähig sind. (Nach c sind insbesondere Personen von der Wahl ausgeschlossen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben). 7. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte, der das 30. Lebensjahr vollendet hat. 8. Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dieses Wahlsystem setzt sowohl auf Seilen der, Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer das Vorhandensein von mindestens zwei Wählerparteien voraus, deren jede ihrs Wahlkandidalen in einer sogenannten Vorschlagsliste zu benennen hat. Die Stimmabgabe erfolgt für die Wählerpartei bez. für deren Vorschlagsliste, indem von den zu vergebenden 20 Sitzen auf jede Vorschlagsliste soviel Sitze entfallen, als dem Verhältnis der auf die Liste entfallenden Siimmenzahl zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen entspricht. Jede Vorschlagsliste har die sämtlichen zu wählenden 2S Beisitzer unter Angabe von Vor- und Zunamen, Stand und Wohnung zu enthalten und muß auch von mindestens 20 wahlberechtigt-n Arbeitgebern bezw. Ärbeimehmern unterzeichnet sein. Auf Erfordern haben die Unterzeichner ihre Slimmberechligung nachzuweisen. 9. Eine gültige Stimme kann nur für eine eingereichte Vorschlagsliste abgegeben werden. Der Stimmzettel darf nur Namen aus einem einzigen Wahlvorschlage enthalten. Ein Name genügt. 10. Die Wahlberechtigten werden daher hiermit aufgcfordert, bis spätestens zum 27. Februar 1921 Vorschlagslisten, getrennt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei dem unterzeichneten Gewerdegerichl unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Ver treters einzureichen. Die cingereichten Vorschlagslisten werden vor der Wahl in dem Meißner Tageblatt, in der Volkszeitung für Meißen usw. und in dem Wilsdruffer Tage blatt unter Weglassung der Unterschriften veröffentlicht. Wird bis zum Ablarfe des 27. Februar 1921 von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern nur eine Vorschlagsliste ein- gereicht, so kommt für die betreffende Wählergrupps die Wahl in Wegfall, und es gelten die in der eingereichten Liste gültig Bezeichneten als gewählt. Meißen, am 3. Februar 1921. r«? Ter Vorsitzende des Gemeinsamen Gewerbegerichts für Gemeinden im Bezirke der Amtshauptmanvschast Meißen. G Lifte der Wahlbezirke und WahlfteLe» 1. Weinböhla (Sitzungssaal in dortigen Rathause) mit Niederau, 2. Kötitz (Gasthof Kölitz) mit Wildberg, 3. Eoswig (Ratskeller) mit Neucoswig, 4. Brockwitz mit Clieben (Gasthof zu Brockwitz) mit Sörnewitz, 5. Fischergasse (Restaurant Fncdenshain) mit Hintermauer, Obermeisa, Nicdermeisa, Klostcrhäuser, 6. Garsebach (Gasthof Garsebach) mit Dobritz, Rodschütz, 7. Schletta (Restaurant Ziegeler Schletta) mit Niederjahna, Korbitz, kmhain, 8. Zehren (Gasthof Zehren) mit Schieritz, Keilbusch, 9 Zadel (Gasthof Zadel). Donnerstag den 24. Februar 1921 abends 7 Uhr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Die Tagesordnung hängt im Verwaltungsgebäude aus. Wilsdruff, am 22. Februar 1921. 2SN Der Stadtverordnetenvorsteher. Der Frühjahrsmarkt 28 Februar d. I. statt. Wilsdruff, am 22. Februar 1921. «87 Der Stadtrat. Kleine Zeitung für eilige Leser. * * Frankreich fordert von Deutschland eine Kriegsentschädt- tzung von 218 Milliarden Franken. * Nach den im Berliner Auswärtigen Amt vorliegenden Nachrichten sind die bisher im Jnternicrtenlager Dabie bei Krakau als Schutzhäftlinge sestgehaltenen Deutschen nunmehr sämtlich aus der Haft entlasten worden.. * Die offizielle Ernennung des Münchener Erzbischofs Faul haber zum Kardinal ist jetzt erfolgt. Faulhaber wird in der kommenden Woche zur Entgegennahme des Kardinalhutes nach Rom reisen. * Der frühere Befehlshaber der 7. Armee, Generaloberst v. Boehn, ist gestorben. — —« Oie prenßsnwahs. Zu den Kräftevcrschiebungcn, die sich bei der Wahl zum P reu bischen Landtag gezeigt haben, wird uns aus politischen Kreisen geschrieben: Es ist auch diesmal gekommen, wie es kommen mußte. Der Zug „ach rechts, der schon im Reiche scstzustellen war, hat sich in Preußen fortgesetzt. Die Wählerschaft hat in großem Maßstabe erkannt, daß die vielen Versprechungen, nut denen man sie gefüttert hatte, unerfüllt blieben. Sie mußten unerfüllt bleiben bei der fortdauernden Selbstzer- Heischuna, in der die Parteien fick aeaenseitia aufrieben. Dieser Zug nach rechts muß als das hervorstechend'ie Kennzeichen der Preußenwahlen vom 20. Februar bezeich net werden. Nicht, als ob alle Blütenträume derDcuts ch- nationalen gereift wären. Himmelstü^rende Erfolge sind ihnen auch diesmal nicht beschicden geMsen; aber um durchschnittlich 50 Prozent werden sie ihre Stimmziffern wohl doch erhöht haben. Es verdient beachtet zu werden, daß sie nicht nur auf dem Laude, sondern auch mehr mW mehr in den großen Städten festen Fuß zu fassen beginnen. Das hängt damit zusammen, daß in der Lage, in der wir uns befinden, die Haltung der Wählerschaft vielfach weni ger durch materielle als durch ideelle Beweggründe mitbe stimmt wird, daß ehrlicher Zorn, empörte Scham, glühende Entrüstung über die uns fort und fort widerfahrende Be handlung durch die Ententeregierungen, Helle Verzweif lung über die innere Not des Landes, in der Bruder gegen Bruder kämpft, ohne der Gefahren des andern zu achten, dke politischen Leidenschaften aufwühlt wie nie zuvor, ballt Wählermassen zusammen, die in ruhigeren Zeiten sich un zweifelhaft in verschiedenen Parteilagern verlaufen wür den. Aus dieser Seelenverfassung weiter Wählerkreise hat die deutschnaiionale Agitation einen großen Teil ihrer Schwungkraft herbezogen, und so ist es kein Wunder, daß sie allen Gegenbemühungen der Mittel- und Linksparteien siegreich die Stirn geboten hat. Aber immerhin, mögen auch aus den rund 5V Man daten, über die die Deutschnationale Volkspartei bishc. in Preußen verfügte, 70 oder 80 oder gar 90 im neuen Preu ßenlandtag werden, einstweilen bleibt sie nach wie vor da zu verurteilt, die Rolle einer Minderhcitsvartci zu spielen, weil der linke Flügel des Hauses in seiner Gesamtheit sich doch zu wuchtig bis gegen die Mitte hin vorschicbt. Aller dings nicht mehr ganz so weit wie nach den Januarwahlen von 1919, denn der gesamte Sozialismus, der da mals nur in zwei Parteien zerfiel, während er jetzt drei bis vier Parteien aufweist, hat über das ganze Land hin doch recht erhebliche Stimmenverluste zu verzeichnen, die zu einem Teil auf Abwanderung nach rechts, zum ander» Teil auf Stimmenthaltung, insbesondere der weiblichen Wählerschaft, beruhen. Innerhalb des Sozialismus haben die Unabhängigen eine geradezu ungeheuer liche Niederlage erfahren. Der lachende Dritte sind die Kommunisten, doch sind auch zahlreiche Wähler aus diesen Kreisen wieder zur Mehrhcitssozialdemokratte zu rückgekehrt, der sie früher schon zugehörten. So kann diese zwar einen ansehnlichen Stimmenzuwachs gegen die Zahlen der letzten Reichstagswahl vom 6. Juni 1920 auf- weisen, maßgebend aber für den Vergleich ihrer nem'u Fraktionsstärke mit derjenigen, die sie bisher besaß, sind natürlich die jetzigen und die Ziffern von vor zwei Jahren, und das führt notwendig zu einer Verminderung ihrer Fraktionsstärke im neuen Landtag. So steht also einem größeren rechten Flügel des