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MmATageblatt :rie <N7» M' p ,»getragen monatlich ^0^ Postanstalten »ierteljährlich »r. 251 Mittwoch den 29. Oktober 1919 78. Jahr« Amtlicher Tei! Dresden, am 20. Oktober 1919. L Wirtschaftsmi«isteri«m. 1175 c 111 Lr. 1 8 NtrorduiW über -«sKuchcOillkrn in gewerblichen Mieden bis 518 im 526 Erleichterungen in der Ostseeschiffahrt er 134 >' /> /> 2 2 rL. s' ?!.Z In Betrieben, in denen Schwarzbrot, Weißbrot oder Zwieback aus Getreidemehl hergekellt oder verkauft wird, ist es verboten, Kuchen aus Getreidemehl hsrzustcllen, feilzuhalten oder zu verkaufen. Da wahrgenommen worden ist, daß diese Bestimmung nicht immer Beachtung ge funden hat, wirb sie bei den Behörden m Erneuerung gebracht. Uli 2 Zi 8 Kartoffeln wochenweise beziehen wollen. Wilsdruff, am 28. Oktober 1919. s 2. itag: Brand onner >onna> lgfern bis 2., illchml mochte. Schon als die siegreichen Männer der Revo lution ihre ersten Schläge gegen Schule und Kirche zu führen begannen, rafften die katholischen Volksteile im deutschen Westen wie auch in Posen und Oberschlesien sich zu entschiedenster Abwehr aus mit dem Erfolg, daß die neue Verfassung Les Reiches sich schließlich mit lenden^ lahmen Kompromissen begnügen mußte. Was jetzt neue Stürme zu entfachen droht, ist die allgemeine Haltung des neuen Systems in bezug auf die verschiedenen Bekenntnisse, der namentlich der katholische Klerus nickt länger untätig zusehen zu wollen scheint. Noch handelt es sich zunächst um vereinzelte Vorstöße; für den auf merksamen Beobachter der Zeitereignisse aber besteht kein Zweifel, daß sie als Vorläufer schwerer Gewitteraus brüche zu bewerten sind. Als Rufer im Streit ist an diesem Sonntag der Münchener Erzbischof Faulhaber auf den Plan getreten. Man erinnert sich noch der Austritte, denen er ausgesetzt war, als in der Zeit der Rätediktatur der päpstliche Nuntius Pacellt von dm damaligen Machthabern auf das schimpflichste behandelt wurde. Erzbischof Faulhaber fand jubelnde Zustimmung bei seinen Zuhörern auf dem Münchener Katholikentag, als er dafür eintrat, daß der Religion und der Kirche ihr früherer Einfluß im öffent lichen Leben unter allen Umständen wieder gesickert Nachdem vom 1. November 1919 ab die Unterverteilung der zur Verfügung stehenden Betriebsstoffmenge« für Kraftfahrzeuge durch die für die Zulassung solcher zuständigen Behörde« erfolgen wird, sind von jetzt ab Anträge auf Zuweisung von Betriebsstoff für Kraftfahrzeuge nicht mehr an die Mineralöloersorgungsgesellschaft Berlin, sondern an die Zulassungsbehörden für Kraftfahrzeugs mittelst bei ihnen zu entnehmender Vordrucke zu stellen. Als zuständige Behörden gelten die Kreishauptmannschaften, außer dem für die Stadt Dresden die Polizeidirektion daselbst und für die Städte Chemnitz, Leipzig, Plauen und Zwickau die Polizeiämter daselbst. Dresden, am 24. Oktober 1919. 1789 1V kl Ministerium des Innern. I» g, z- Dev Stadtrat. < <5 > * 2 ' 2 s- sft 554 1V blb Ministerium des I««er«. eiwa^'' 96^ 8 2. Als Getreidsmehl im Sinne des Z 1 gelten: Roggenmehl, Weizenmehl und Gersten mehl, gleichgültig, ob aus- oder inländischen Ursprungs. 8 3. Zuwiderhandlungen werden gemäß Z 67, 80 Nr. 12 der Rsichsgetreideordnung für dis Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 (RGBl. S. 525, 535) bestraft. 8 4. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. April 1917 (Nr. 80 der Sächs. Staatszeitung vom 7. April 1919) und die Bestimmung unter Nr. 1 der Aus führungsverordnung vom 18. Dezember 1915 (Sächs. Staatszeitung Nr. 294) zur Bundes- ratsvsrordnung über die Bereitung osn Kuchen vom 16. Dezember 1915 (RGBl. S. 823) werden aufgehoben. ' Kleine Zeitung für eilige Leser. b Regierung läßt die Südgrenze der zweiten Ab- VNgszone in Schleswig von Truppen besetzen, u^m die ^reichen Schiebungen nach dem Abstimmungsgebiet zu nächste,, Sitzung des parlamentarischen Untersuchungs- ^sirs werden voraussichtlich auch Hindenburg und > ^orff beiwohnen. Streik im belgischen Besatzungsgebiet am Nieder» > üt beendet. ' E? Zahl der Flüchtlinge aus den demnächst abzutretenden des deutschen Ostens wird bereits aus etwa 120 000 Küchen den deutschen Truppen im Baltikum und den Truppen ist zur Vermeidung von Zusammenstößen Vokale Zone gebildet worden. Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. Aufschlag ohne Rabatt. / Ole Rabaltsätze und ä , zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtlich- Einziehung, ge meinsame Anzeigen vcrsch. Fnserenien bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen« preffes. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fasts 2b cu Z § Hst A 0 2 v> § werden mutzte. wrzvochos Faulhaber blieb jedoch bet dieser allgemeinen Forderung nicht stehen. Er nahm kür jeden Gottesgläubigen das Recht in Anspruch, den Steuer eid zu verweigern, da die Gottesgläubigen durch den Eid bis auf den letzten Pfennig gefaßt und versteuert würden, während die Freireligiösen nicht in Gefahr kämen, wegen Meineides bestraft zu werden. „In Weimar," sagte der Erzbischof, „teilte man den Eid in einen religiösen für die Gläubigen und in einen bürgerlichen für die Un gläubigen. Schwören ist aber nicht zweierlei. Entweder es geschieht unter Anrufung Gottes oder es gibt kein Schwören. Wenn man auf der einen Seite Gott beseitigt, darf man ihn auf Ler anderen Seite nicht wieder herbei holen, wenn man sich nicht anders zu helfen vermag. Der heilige Eid Idarf nicht zu Polizeizwecken erniedrigt werden. Der neue Staat will an Gott erinnern, um eventuell die Steuer restlos zu ersoffen, nachdem man keinen Polizeihund hat, um die versteckten Vermögen herauszuholen. Jeder Gläubige hat das Recht zu sagen: Ich verweigere den Steuereid, wenn du, neuer Staat, den Herrgott nicht brauchst zu anderen Dingen, dann brauchst du auch nicht beim Steuergesetz zu Gott zu greifen." Nach Scheidung und Entscheidung rief der Erzbis l os und verkündete unerbittlichen Kampf gegen alle offene und versteckte religionsfeindliche KickturpoMik. M-v Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre H841. 2 o 2 -- w ft <o 2 s .Die nachstehend unter o aufgeführten Ae«deru«gen einiger Preise der pichen Arzneitaxe 1919 treten als vorläufiger Nachtrag zur Deutschen Arznei- 20. Oktober 1919 in Kraft. Dresden, am 17. Oktober 1919. ' die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amt DM,diu,, Nu t> saune für bas Forst« , Ein «euer Kulturkampf? Barometer steht auf Sturm, so scheint es. Im d- Reiches beginnt es zu wettern und zu brausen «kich" sAij-f Anzeichen mehren sich, daß wir mit einem neuen '!t Mvf zu rechnen haben, ähnlich demjenigen, den ^'smarcks Meisterhand nicht zu gewinnen ver- Fnseriioneprei« pkg. für Me s«gespaltene Korpuszelle oder deren Raum, Lokalpreis Pfg., Rellamen Pfg., alle« ml! T-uerungszuschlag. Z «raub und tabellarischer Sah mll Aufschlag. Bei Wiederholung und Fahre«»». 'tzen entsprechender Rachlaß. Bekanntmachungen Im amillchen Teil (nur von Schär, -st die Spallzeile SO pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«, und Offertengebühr Al be». pfg. / Telephonische Znseraten-Aufggbe schließ! ,edes ReNamalion«rechl aus. Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormillags. / Beilagengebühr das Tausend Pik., tr die Postaustage Zuschlag. / Für dos Srschelnen der Anzeigen an bestlmmlen . .... - . .. . . , Strikte Plahvorschrlst Relioprelse haben nur bei iLar» nicht der Empfänger innerb. S Tagen, vom Rechnungslage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu 2charaudt« Dostschtck-Konto: Leipzig Nr. 26614 ' 8 5. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 24. Oktober 1919. 3093V^^Ib Wirtschaftsministerin«. Landeslebensmittelamt. -21 LI Z >x p- " S ä o H -2 L. r»: Z v L s - * D- j "4 l^ach 1 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 22. November 1875 Fabrikation von Mineralwässer«, Seite 418 des Gesetz- und Verord- ^°lattes vom Jahre 1875, dürfen Fabriken von Mineralwässern nicht eher in Betrieb Werden, als bis die Einrichtung derselben von dem Apothekenprüfer und dem h arzte geprüft und dab i für tüchtig befunden worden ist. Damit dis Prüfung erfolgen kann, haben die Ortsbehörden, btt welchen nach § 14 der Gewerbe- die Anmeldung von dem Betriebe einer Mineralwasserfabrik zu erfolgen hat, von Anmeldung unverzüglich dem betreffenden Apothekenprüfer und Bezirksarzte Mit- zu machen. ,z ««WEN, Postboten sowie unsere Austräger und Geschästssteste nehmen 1631 entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger ,,ga hfl' hUtt Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der " Nilselnrlchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung " h, !?(*rung der Zeitung »der auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner u AKent den obengenannte« Fällen keine Ansprüche, fast« die Akstpätet, in beschränktem Llmfange oder nicht erscheint. / Einzel« der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu sondern an den Vertag, die Schrtstleitung oder die Geschästssteste. / "-Zuschriften bleiben unberückstchtial.Berliner Verlrelun«: Berlin SW.48. Butterverteilung. Auf den Abschnitt 1 der Landesfsltkarte werden auf die Zeit vom 27. Oktober 2. November 50 Butter an die Versorgungsberechtigten ausgegeben. Dis Krankenbutterkarten werden gleichfalls mit 50 § Butter beliefert. Meißen, am 27. Oktober 1919. Nr. L 82 11 O. Komm«nalverba«d Meitze« Land. Mittwoch den 29. Oktober 1919 vormittags 10—12 Uhr Ausgabe der Kartoffelkarten städtischen Verwaltungsgebäude — Zimmer 2 — an diejenigen Personen, die ihre Tageblatt' erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn« und . ü ilhr für »en folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung >622 1- , >»< "'"ei wöchentlich Pfg., monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; .„««Un, -««, vierteljährlich M>.; »>,,'Uchen Postanstalten »ierteljährlich Mt. ohne Zustestungsgebühr. ^,^,^UUen, Postboten sowie unsere Austräger und Geschästssteste nehmen 0,1 b — 60 v v ' ' 1 77 4 80 ^SooLinum nitricum .... 0,01 77 — 10 n v .... 0,1 77 — 60 Sollnr^olum 0,1 77 — 35 1 ^7 2 90 10 77 23 20 *Lre«8cltLl 1 — 50 10 4 10 100 77 32 90 */ockotormium ^>ulv 1 77 1 05 v 7, .... 10 77 8 50 100 77 68 15 *^ockokc>rmo§6n I 77 — 60 10 77 4 70 100 77 37 55 *^soäum 1 77 1 05 10 8 30 *sotkion 1 77 1 .55 10 77 12 55 *XLlium ^ockatum 1 77 — 80 7? 77 10 7, 6 55 7? 7) 100 77 52 20 LOO 77 91 35 *Kreosotum oardonicum . . . 1 77 — 35 77 77 , . . 10 77 2 95 77 77 . . . 100 77 23 50 ^Xatrium soOsTum 1 77 — 85 77 77 10 77 6 90 Zirupus llerri jockati . . . . 10 77 — 40 77 77 77 .... 100 77 3 I5 lincruro b'srri composlro. . . . 100 77 1 - 77 77 7» ... 200 77 1 75 77 7) 77 ... 500 77 3 50 ''lincturL socli ...... 10 77 I 35 100 77 10 95 200 77 19 15 *Hnc:rurL ^socki ckseolornrÄ 10 77 1 10 Unguentum Kolli jockari . . . 10 77 1 05 77 77 77 ! 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