Volltext Seite (XML)
MsdmfferTageblalt ^dnifter T«-ebI«N' erwelnl «LqNch, mit «u«nakmr der Sonn, und F , /WM» Ins-UIonspnl« vfg. für die «.gespaltene Korpuszelle oder deren ttaum. Wochenblatt für Wilsdruff >>r. 2S0 Dienstag den 28. Oktober 1918 Amtlicher Teil uttg. »i. löb bis 3. zu den a<h' Wahlleiter an- Dleißen, am 24. Oktober 1919. Nr. 801 VII. pp. pp. des ,4^ b»8 der der des juristischer Personen, welche das 25. Lebensjahr erfüllt Haden und deutsche Reichs angehorige sind. Vertretung findet statt: für juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; für staatliche oder Gemeindebetriebe und Betriebe von Gemeindeverbänden durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammerbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevoll mächtigten; Von Ausübung des Wahlrechts sind ausgeschlossen: 1. diejenigen Personen, welche aus den im H 44 Absatz I unter er bis A revidierten Städteordnung bezw. aus den im H 35 Absatz I unter a bis § revidierten Landgemeindeordnung angegebenen Gründen von Ausübung Stimmrechts bei Gemeindewahlen ausgeschlossen sind; Eine 1. 2. -Z-« .Hir <s« 'iE 'S, k>e' Ke^ ZS3- und LLmgegend. Erscheint feit dem Jahre H84H. Mittwoch den 5. November 1919 von 9 Uhr vorm. bis 1 Uhr nachm. ^ie Wahlabteilungen sind derart abgegrenzt, daß a) die XVII. Wahlabteilnng den Amtsgerichtsbezirk Meißen einschließlich der Stadt Meißen und der zu dem Amtsgenchtsbezirk Kötzschenbroda gehörenden Ortschaften der Amtshauptmannschaft Meißen, b) die XVIII. Wahlabteilung den Amtsgerichtsbezirk Lommatzsch, o) die XIX. Wahlabteilnng den Amtsgerichtsbezirk Nossen, 6) die XX. Wahlabteilung den Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff umfaßt. Wahllokale sind bestimmt: für die XVll. Wahlabteilung: a) der Ratskeller in Meißen für die Wahlberechtigten der Stadt Meißen und der links der Elbe gelegenen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Meißen; d) der Ratskeller in Weinböhla für dir Wahlberechtigten der rechts der Elbe ge legenen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Meißen; c) der Ratskeller in Coswig für die Wahlberechtigten der zum Amtsgerichtsbozirk Kötzschenbroda gehörenden Ortschaften der Amtshauptmannschaft Meißen; für die XVIII. Wahlabteilnng: der Ratskeller in Lommatzsch; für die XIX. Wahlabteilung: a) Hotel „Deutsches Haus" in Nossen für die Wahlberechtigten aus der Stadt Nossen, den Orten Deutschenbora und Elgersdorf und sämtlichen nördlich der Meißen-Döbelner Bahn gelegenen Orten des Amtsgerichtsbezirks Nossen; d) Deutsche Schuhmacherfachschule in Siebenlehn für die Wahlberechtigten aus den übrigen Orten des Amtsgerichtsbezirks Nossen; für die XX. Wahlabteilung: der weiße Saal im Gasthof „Weißer Adler" in Wilsdruff für dis Wahl- Di« Amtshauptmannfchast. Besetz, die Handels- und Gewerbekammern betreffend vom 4. August 1900. 4. für Personen, dis im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch ihren gesetzlichen Vertreter. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kammerbezirk mehrfach ausüben. 8 -l. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende zur nächsten Wahl der Gewerbekammer an. 8 rv. Das Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübt werden. 8 8- ä«r Teilnahme an den Urwahlen für die Gemeindekammer sind innerhalb ^"bezirkes berechtigt: ter tet» 8 s. Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb des Kammerbezirks gleichzeitig ein Handelsgewsrbe im Sinne von HZ 1 und 2 des Handelsgesetzbuches und ein Handwerk betreiben und im übrigen den Vorschriften der HH 7 und 8 genügen, steht das Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahl berechtigt sein wollen. Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer, spätestens aber bei der Urwahl dem Wahlleiter gegenüber abzugeben; sie ist bindend für die Beitrags pflicht auf die Dauer der Wahlperiode, für welche sie abgegeben wird. Der Wieder holung der einmaligen Erklärung vor jeder Wahl bedarf es nicht. Wahlen zur Gewerbekammer. im Bezirke der Amtshauptmannschaft einschl. der Städte mit rev. Städte vorzunehmenden Pwahlrn Lur Lewsrbekammrr Dressen am 78. Jahrg. Wahlen zur Bezirksoersammlung. Für den di; Gemeinden: Batzdorf, Bockwen, Bnrkhardswalde, Constappel, Gauernitz, Grube«, Hartha, Kettewitz, Kleinschönberg, Klipphausen» Kobitzsch, Lampersdorf, Lercha, Lotze«, Munzig, Naustadt, Niederwartha, Pinkowitz, Piskowitz b. T., Polenz, Neichenbach, Niemsdorf, Nöhrsdors, Schmiedewalde, Seeligstadt, Semmelsberg, Sönitz, Sora, Taubenheim, Ullendorf, Weistropp, Weitzschen und Wildberg, sowie die selbständigen Gutsdezirke: Batzdorf, Siebeneichen, Gauernitz, Scharfenberg, Klipphausen, Munzig, Niederpolenz, Oberpolenz, Taubenheim, Weistropp und Wildberg umfassenden 8. Wahlkreis der Amlshauptmanschaft Meißen sind bei dem unterzeichnet« Wahlkommffsar folgende als gültig anerkannte Wahloorschläge eingegangen: I. 1. Münch, Otto, Steinschleifer, in Gruben-Reppina 68, 2. Wehnert, Paul, Arbeiter, in Weistropp 33, 3. Neumann, Richard, Maurer, in Naustadt 5, 4. Adler, Fritz, Dreher, in Lercha 23. II. 1, Seidel, Eduard, Fabrikant, in Munzig, 2. Risse, Paul, Gutsbesitzer, in Sora, 3. Käseberg, Karl, Wirtschaftsbesitzer, in Gruben-Reppnitz, 4 Bucher, Oswald, Schmiedemeister, in Taubenheim. III I. Keip, Max, Gem.-Vorst.,'in Taubenheim (Amtsh. Meißen), 2. Lommatzsch, Reinhold, Gutsbesitzer, in Naustadr, 3. Döhnerl, Artur, Gutsbesitzer, in Hartha, 4. Köhler, Kurt, Lehrer, in RöhrSdorf. Die Wahlvorschläge U und UI sind miteinander zu einer Gruppe verbunden, so daß sie den anderen Wahloorschlägen gegenüber als ein Wahlvorschlag gelten. Taubenheim (Amtsh. Meißen), «m 24. Oktober 1919. Der Wahlkommifsar. Max N-lp, W-iu.-B-rft. TigedUN- erschein« täglich, mit Au«nakine der Sonn« und 2 ilhr für de« folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung > ^erel vdchenlllch Pf,., monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; 'n ^„^"träger >ngetr,gen monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; " Postanflalten »ierteljährttch Ml. ohne ZufkeNungagebühr. ' Postboten sowie unsere Auaträger und Geschäftsstelle nehmen '"""een e»ige,en. / Im Falle höherer Sewall — Krieg oder sonstiger Etorungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der "j^W'nrichtungen — hat der Bezieber leinen Anspruch auf Lieferung i, M-ung der Zeitun, oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Ferner b» Irrens in den obengenannte» Fällen leine Ansprüche, fall« die * berechtigten aus den Orten des Amtsgerichtsdezirks Wilsdruff. ,.Dis WahlbereKligung geht aus den Bestimmungen der HZ 8—12 des Gesetzes, Andels- und Gewerbekammer betr., vom 4. August 1900 hervor, die nachstehend ad- ^t sind. Danach scheiden sich die Wahlberechtigten in Handwerker und Nichthandwerker. 3eder dieser beiden Klassen von Wahlberechtigten hat aus ihrer Mitte in der XVU. Wahlabteilung je 3 Wahlmänner, Insertionoprels pfg. für die »gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, Lolalpreis Pfg., Reklamen Pfa., alle« mit Teuerungszuschlag. Z 'raub und tabellarischer Gatz mit LO°/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Fahresun. 'tzen enlsprcchender Nachlaß. Delanntmachungen Im amtlichen Teil (nur von BehSr. nj die Spaltzeile so Pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«« und Offertengebühr A> be». Pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jede« Reklamationsrecht au«. / Anzeigenannahme bis 11 ilhr vormittag«. / Beilagengebühr da« Tausend Ml., Ze die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Plahvorschrist '/« Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge« meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen« Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbar« ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger tnnerh. S Tagen, vom Rechnungslage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und de» Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharandt. Leipzig Nr. Wsi< UWätet, in beschränktem Umfange »der nicht erscheint. / Einzel« » W U r der Nummer 10 pfg. / Zuschriften find nicht persänlich zu I S I » I 2 ^j,,!.v"dern an den Verlag, die Schnftleilung oder die Geschäftsstelle. / * UPGU . gluchristen bleiben unberückftchtiat. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 48. " die Amtshauptmannfchast Meitze«, für das lecher: Amt Wilsdruff Nr. S. s-Vlt fÜk a) zur Wahl von Handwerker-Wahlmännern: ft Hie Mitglieder einer Handwerkerinnung sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach h,.'ü und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerbezirke mit Einkommen von mehr als 500 Mk. eingsschätzt sind, und zwar auch dann, wenn Einkommen den Betrag von 3100 Mk. übersteigt und wenn die betreffenden Ge- »?Erreibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister ein- "SkN sind; b) zur Wahl von Nichthandwerker-Wahlmännern: Sy Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von . HH I und 2 des Handels- chd betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister hi, tzen sind, aber nach HZ 17 6 und 21 des Einkommensteuergesetzes im Kammer- nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mk. eingeschätzt sind, ferner alle Unter » fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als >^k. cingeschätzt und nicht im Handelsregister eingetragen sind; K A Genoffenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemeinden Eemeindeverbände, sofern sie nach HZ 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes i 'dem Einkommen von 600 bis 3100 Mk. eingeschätzt sind. „ 1 Wahlmann, 2. Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, solange sie m dem nach H 107 Absatz 2 der Konkursordnung vom Gerichte zu führenden Ver zeichnisse eingetragen sind 8 12. Zu Wahlmännern und Kammermitgliedsrn können gewählt werden diejenigen nach HZ 7 dis 11 wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter ft, „ » XX. „ ,1 „ ^Men, so daß von den Wahlmännern die eine Hälfte aus Handwerkern, dis andere H'chthandwerkern besteht. -L, Hn der XVII. Wahlabteiluug hat demnach jeder Wähler das Recht, einen Stimm- ft.uiit drei Namen zu wählender Wahlmänner abzugeben, in den übrigen Wahl- Mgen euren solchen mit einem Namen. i^Hie Wahlberechtigten haben sich zu der oben festgesetzten Zeit beim ^en und auf Verlangen ihre Wahlberechtigung nachzuweisen. „ „ XV111. „ „ XIX.