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Blatt Amts« K die Amishs»»tW«»nschaft Meitze», für ras sowie für das Forst- 24» Sonmag den 26. Oktober mw »WEHM Amtlicher Teil n und er, dick' entweder oder oder Der Winn des FMaMMs UW MM» üfbar- schüft, diglr ag 4 Uhr Dis Wahlberechtigten haben sich zur Ausübung der Wahl zu den festgesetzten Zeiten beim Wahlleiter anzumelden und auf Verlangen ihre Wahlberechtigung nachzuweisen. Zen. llack, er, Nr. 10. 2. rif. Wahlen zur Bezirksversammlung. Für den die Stadt und den Gutsbezirk Wilsdruff mit umfassenden 11. Wahl kreis der Amtshauptmannschaft Meißen sind nachstehende Wahlvorschläge als gültig anerkannt worden: Montag den 3. November 1919 im Ratskeller zu Lommatzsch, Mittwoch den 5. November 1919 im Hotel Stadt Dresden zu Nossen, Freitag den 7. November 1919 im Hotel zum Weißen Adler zu Wilsdruff Itopfen. lieferbar' Lel.M 78. Jahrg. Nr. 792 V11. Die Amtshanptmaunschast. Wie hat man seinen 14 Punkten zugejubett, als wäre es die große Arie eines berühmte Tenors, wie hat man gläubig auf ihn als den Weliheiland gehofft, der alle ' Völker von dem „Verbrechen" einer kriegerischen Aus einandersetzung für immer erlösen werde! Und es erweist sich, daß er weiter nichts war, als der Geschäftsführer seiner Rüstungsindustrie. Der parlamentarische Untersuchungsausschuß der deutschen Nationalversammlung ist dazu bestimmt, hinter die Kulissen zu leuchten. Man will endlich die Leute hervorzerren und an den Pranger stellen, Lie an unserem Unglück schuld sind. Das ist vom Standpunkt der „materialistischen Ge schichtsauffassung* aus, der beispielsweise die Sozialdemo kratie huldigt, eigentlich nicht richtig. Es war das „alte System* der Geschichtsschreibung, das System Treitichke, das der Ansicht war: „Männer machen Geschichte!" Nach der Auffassung der Bebel und Mehring und Kautsky sind es nicht die Männer, sondern die Massen. „Alles ent wickelt sich nach ökonomischen Gesetzen.* Auch der Zu sammenprall großer Völker. Mithin müßte es auch, wenn man überhaupt noch eine moralische Schuld anerlennt. frecher, «ml Wtl.drnsf N- s Hinter den Knüffen. Niemand ist vor seinem Kammerdiener ein König, sagt ein französisches Sprichwort. Draußen, auf der großen Bühne der Welt, siebt man die Heldenpose, hinter den Kulissen nur abgearbeitete Komödianten. In der Welt des großen Scheins geht es viel menschlicher zu, als der AM enstehende glaubt. Auch viel schlichter und einfacher. Bismarck ist den Franzosen stets als „monstre" erschienen, als ein finsteres Untier von Vorweltgröße, als rin Menschenzermalmer voll Blutdurst und Erbarmungs losigkeit. Er war es nie. Nur das Geheimnisvolle ver leitet zu solch falscher Einschätzung. Wer einmal die großen Tragöden der Weltgeschichte aus der Nähe sieht, der-ist ernüchtert und erstaunt. Sie sind Arbeiter, wie wir alle. Ihr Leben ist Mühe, ist Kannst, ist Ringen wider das Unverständnis. Jetzt haben sich Millionen des deutschen Volkes daran gewöhnt, in Ludendorff das. böse Prinzip zu sehen. Man tritt näher, voll bebender Erwartung über ungeheure Enthüllungen, und siehe da, auch er ist nur ein Ringender gewesen, Um gekehrt ist Wilson der großen Masse als Heros erschienen. I. Max Zschoke, Buchhändler, Wilsdruff, Zsllaer Straße 39, Georg Walther, Schrnbgehüfe, Grumbach 91, Otto Trepple, Maurer, Kcsselsdorf 17t. II. Albin Kaiser, Erbgerichtsbesitzer, Grumbach, Adolf Schlichen maicr, Stadliak, Wilsdruff, Otto Preußer, Gutsbesitzer, Kaufdach. Wilsdruff, am 25. Oktober 1919. Lochia rr Lan^ ist, af einem amiliem rau zur i Koche» n. i l.Nom e dieses i«' Verkehr mit Zucker. Nach Absatz 2 der Verordnung des Wirtschaflsministeriums vom 2. September 1919 über den Verkehr mit Zucker muß die Abholung des Zuckers auf die Zuckerkarten, Be zugskarten und Ergänzungszuckerkarten für den Versorgungsraum vom 9. September bis 31. Oktober 1919 beim Kleinhändler restlos bis zum 20. Oktober 1919 erfolgt sein, da den Kleinhändlern der Verkauf von Zucker in der Zeit vom 21. bis 31. Oktober 1919, abgesehen von der Belieferung der Militärurlauber- und Binnenschiffer-Zuckerkarten, untersagt ist. Um die Versorgung a) der nach dem 20. Oktober 1919 von außsrsächsischen Orten Zuziehenden; b) der Reisenden, die nach dem 20. Oktober 1919 Zucker-Umtauschkarten zur Einlösung vorlegen; c) der nach dem 20. Okiob-r 1919 entlassenen Militärpersonen; ch der nach dem 20. Oktober 1919 Geborenen mit Zucker für die Zeit bis zum 31. Oktober 1919 sicherzustellen, wird für die Amts- hauptmannschaft Meißen einschließlich der Städte Nossen, Lommatzsch, Wilsdruff folgendes bestimmt: Z 1. Für die vorgenannten Psrsonengruppen werden auf die Zeit vom 21. bis 31. Oktober 1919 Ergänzungs-Zuckerkarten lediglich von der Amtshauptmannschafi aus- gegeden. Sie lauten auf tue Zeil vom 15 bis 31. Oktober 1919 und sind mit dem Vermerk in roter Farbe „Sofort zu beliefern! Amlshauptmannschaft Meißen" und dem Dienstsiempel der Amtshauptmannschaft versehe». Ergänzungszuckerkarten dieser Art sind durch die Kleinhcmdelsgeschäfte auch in der Zeit vom 21. bis 31. Oktober 1919 zu beliefern. 8 2 Zuwiderhandlungen werden nach der Bundesralsverordnung vom 17. Okt. 1917 bestrast. Meißen, am 22. Oktober 1919. Nr. 4926 d 11 ? 4W , Kommunalverband Meitze« Laud. Wochenblatt für Wilsdruff und LLmgegend. Erscheint seit dem Jahre 184^. t. sangabe u«ers- ilaNwA t sow^ . Kleine Zeitung für eilige Leser. Ausschuß der Nationalversammlung nahm das Ge- das Reichsnotopfer in zweiter Lesung mit 17 gegen ."'"'Nen an. lausenden Unkosten für las neue deutsche Heer Mann) betragen eine Milliarde und hundert Millionen Segen S90 Millionen (für VUo voO Mann) vor dem "'l^ bestimmt verlautet, wird die Reichsregierung eine , ,°i>me an der Blockade Rußlands ablehnen. Rcichsregierung strebt den baldigen Abschluß eines ? ^.^vertrages mit Polen an. Organisation dcS Völkerbundes sieht die Verwaltung durch einen Norweger vor. ^^ Demokratische Partei hält vom 13. bis 15. Dezember , Mg einen außerordentlichen Parteitag ab. litauische Regierung bat die Reiä sregierung gebeten, gelung "Her Differenzen eine parlamentarische , "mon nach dem Baltikum zu entsenden. einer Erklärung Fochs wird der Friedensoerlrag I » November in Kraft treten. -^dniftrr Tag,big«- »rjchkiu« täglich, Mi« »»«nahm- der s»nn- und ^2j">d« c> Uhr fßr »es f»lg-nden To,. / Bezugspreis bei Kcibst«bh»lun, Pf«., m.n.Mch pfg., vierteljährlich Ml.; «»Getragen monatlich pfg., vierteljährlich MI.; -bMen -»st.ustaüe- vierteljährlich MI. »h»e ZufteNun,«gebühr. V»stb»ten f.u,;, unsere Austräger und Geschäft«steüe nehmen ^?Mun«en entgegen. / Zm Zulle HSHerer Gewalt — Krieg »der sonstiger ^"»er Klärungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der 2^nrtch«un,en — ha« der SeN-her keinen Anspruch auf Lieferung h"«ferung der Zeitung »der auf Rtckzahlung de« Bezugspreise». Ferner e, Merens in den »bengenannte» Fällen keine Ansprüche, falls die v^nspchet, beschränktem Umfange »der nicht erscheint. / Ginzel- der Nummer 10 Pf«. / Zuschriften find nicht perlänüch zu '-ledern an den Verla«, die Schrtftleitung »der die Geschäftsstelle. / Abschriften bleiben unberückftchftgt., berliner Vertretung: Berlin KW. 4S. Meißen, am 16. Oktober 1919. «sr c) die Zweigniederlaffungen, deren Hauptniederlaffung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; ck) die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches geschäftsunfäh'gen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Vertreter (Vormund). ..Zählbar z« Wahlmänner« sind nur diejenigen zur Handelskammer wohl igsten männlichen Personen sowie die gesetzlichen Vertreter der zur Handelskammer Attechtiftten juristischen Personen, die das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche ^ngehörig^ind^ jeweils von vormittags 11 Uhr bis 2 Uhr nachmittags; § darf jeder Wahlberechtigte nur einmal seine Stimme abgeben. , Dahlbercchtigt für die Handelskammer sind (ohne Rücksicht auf die Staats- ^ichsangehörigken): 1. die natmllchen (sowohl männlichen wie weiblichen) und juristischen Personen, die ein HandelSgewerbe im Sinne von W 1 und 2 des Handelsgesetzbuches betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, ausgenommen jedoch die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerke kein selbständiges Handels- gcwerbe betreiben; 2. die in das Handelsregister eingetragenen Handwerker, die neben ihrem Handwerk ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben und vor der Ur wahl entweder der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Wahl leiter die Erklärung abgeben, zur Handelskammer wahlberechtigt sein zu wollen; 3. die.im Grnoffenichastsregister eingetragenen Genossenschaften, sofern sie ein Handelsgewerbe betreiben; 4. die Gemeinden und Gemeindeverbände für die von ihnen betriebenen Gewerbe- unternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatlicher Gswsrbc- unternehmungen; die unter 1—4 Genannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wahl abteilnug mit einem gewerblichen Einkommen (Spalts ck des Katasters) von über 3100 Mk. eingeschätzt und nach der rev. Städte- bzw. Land gemeindeordnung (H 44 bzw. ß 23 a—x) zur Ausübung des Stimmrechts bei den Gememdewahlen berechtigt sind, außerdem 5. der Staat für die von ihm betriebenen Gewerbeunternehmungen. , Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch v" weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen M't Vollmacht vl-r- Vertreter abgeben taffen. Hur durch Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und zwar durch eine« ihrer gesetzlichen Vertreter; b) der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde be stimmten Bevollmächtigten; Znsertionopr-l« Pf«, für dl« «.gespalten- Korpu«zeile »der deren Naum, Lokaiprei« Pf«., Reklamen Pf»., »Ne« mi! Teuerunz«,Uschlag, z. «r«ut und tabellarischer Katz mit Aufschlag. Del Wiederholung und Zahreäun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Vekanntmachungen im «mtlichen Teil fnur von Oehär» -st die Spaitzeile bü Pf«, be,. Pf«. / Rachweisung«. und Offertengebühr A> be». pfg. / Teiephomsche Fuseraten-Aufgab- schließt jede« Reklamation»»-«;« au«. / Anzeigenannahme bi« 11 llhr vormitta,«. / Leila,engebühr da« Tausend MI., fr die postoufla«e Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geieistet. / Strikte piatzvorschrist Aüfschiag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei i8ar» UMtsgenchj uRd den StadLraL zn Wilsdruff rENiÜM^ KN Poüschect-Koniol 1'eipzlg Nr. 28814 4S2 Die Wahlleiter. Montag aen 27. Oktober lglg, vorm. !0 Udr soll au hiesiger Genchtssteüs ein Jagdgewehr gegen sofortige Barzahlung öffentlich vertteigert werden. Wilsdruff, am 24. Oktober 1919 0 "2/19. «nr Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts I»I»«»,7IIW!»WIlIi»M»!«I»t Aüfschiag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur be! Bar zahlung binnen A> Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Sinziebung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zeilen« preise«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« »tchi der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnüngstage an, Widerspruch erhebt. ^^9 der l Tstan». ti> W LNall' Ergänzungswahl Ä iiir die Handelskammer zu Dresden. " diesem Jahre stattfindsnde Ergänzungswahl für die Handelskammer zu .^en sind zufolge Verordnung des Ministeriums des Innern gemäß dem Gesetze ^4 August 1900 in der 19. Wahlabteilung, umfassend die Amtsgerichtsbeziike ^*tzsch, Nossen und Wilsdruff, 2 Wahlmänner zu wählen. ^>e Abgabe der Stimmzettel erfolgt «ach Belieben der Wahlberechtigten