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»dmfferÄigMa« ! 78. Jahrg Donnerstag den 28. August 1S1S Amtlicher Teil aut Nr. 187 LUO. Kommunalverband Meitze« Stadt und Land. 5556 5557 Meißen, am 23. August 1919. Die Amtshauptmauuschast. Von Nummer 1 30 d vormittags 60 90 nachmittags Der Gemeindevorstand. 5559 Alle MbmOaWk Ler Mit in MrsWei er ki - Sto«^ 31 61 91 121 5/ Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr // bis bis bis bis bis 120 151 bis bis bis bis bis üd» irrl- 11 I2 3 4 5 10 11 2 3 4 ilsM schäftsräume der Amtshauptmannschaft wegen Reinigung geschloffen. An beiden Tagen werden nur dringlich^ Sachen erledigt. nähme wieder auferlegt werden. Meißen, am 26. August 1919. neue nge Einführung von wöchentlichen, verein- Kchten Milchausweisen. Milchkontrolle ne« s' >er rne. LR«' n un^ Maik-'" Luntch ncn dar, die ordnungsmätzige Ablieferung von Milch und Milchprodukte« ««ter t««lichster Befreiung der Landwirtschaft von lästigem Schreibwerk zn erreichen und durch dieses Entgegenkommen sogar möglichst die Ab- lieferungssreudigkeit z« steigern «nd die Ablieferungen zu erhöhen. Bei einem unbegründetsten Rückgang der Milchablieferungen müssen nach ausdrücklicher Anordnung des Wirtschaftsministeriums die bisherigen großen Milchnachweisungen einzelnen Kuhhaltern oder einzelnen Gemeinden mit ungenügender Ablieferung als Zwangsmaß- löl^ oks^ snel hasi üd Ntk sperrlil t» »l> fällis" hr. um hinl«« ivsr « kaB ch s-Id« jähri«'- Noß Aülaül Rfra^ Wegen Reinigung bleibt das Gemeindeamt Sonnabend den 30. August geschloffen. Kriegs- und Erwerbslosen-Unterstützung werden Freitag vormittag 9 bis 10 Uhr auSgezahlt. Grumbach, am 27. August 1919. Oer Kampf gegen -as Vermögen. Eine Aussprache. Ein Volk von Bettlern sind wir geworden — dieses Wort haben wir uns sehr bald in Deutschland in den Mund zu nehmen gewöhnt, nachdem es erst einmal in Weimar von weithin hörbarer Stelle aus gefallen war. Ein Blick ins Leben scheint allerdings diese Darstellung der Dinge noch nicht zu bestätigen, denn man kann nicht gerade behaupten, daß Not und Entbehrung sich dem Beobachter auf Straßen und Plätzen, in"Stadt und Land aufdrängen. Aber was noch nicht ist, kann bald werden, und wenn nicht alles täuscht, sind wir auf dem besten Wege dazu, eine Gleichheit in der Vermögens- und Besitz losigkeit zu erzielen, die schließlich wirklich nichts anderes übrig läßt als ein in Armut versunkenes, ein zum Betteln verurteiltes Volk. Herr Erzberger war es, der die Parole ausgab: der einfachste Weg zur Sozialisierung ist die Besteuerung des Besitzes. Bian muß nur dabei so gründlich Vorgehen, daß im Endergebnis der Staat alles erhält und behält und für den Eigentümer, das Steuerobjekt, nur gerade soviel, daß er nicht zu verhungern braucht. Und von sozialistischer Seite wird diese Regierungsweisheit neuerdings in die Worte gekleidet: der Land- und Kopfarbeiter und der An- lall Grumbach. Donnerstag den 28. August im Gemeindeamt Ausgabe der neuen Brot-, Milch und Fleischmarken Kesselsdorf Brotmarkenausgabe Donnerstag de« 28. Aagnst vormittags 10—12 Uhr. Kesselsdorf, am 27. August 1919. i>) für jeden Butterselbstversorger 3 l. Das Sächsische Wirtschaftsministerium hat durch die Verordnung vom 11. August 1919 1 N.r. 2021 VU^.V — für das ganze Gebiet des Freistaates Sachsen versuchsweise, Unsachte wöchentliche Milchansweise nach einem bestimmten Muster eingesührt, den dringenden Wünschen der Kuhhalter nach einer Vereinfachung der Milchberichte Agen zu kommen. Zur Durchführung dieser Anordnung wird für den Kommunal- °and Meißen Stadt und Land folgendes bestimmt: y. l- Alle Kuhhalter haben vom 1. September ab anstatt der bisherigen großen halb- , glichen Milchnachweisungen vereinfachte Milchaasweise «ach dem vorge gebene« Muster für jede Woche (d. h. für die Zeit von Montag bis Sonntag) Mellen und spätestens bis zum Montag der folgenden Woche dem ört- Milchüberwachungsausschusse einzureichen. b 2. Auf den neuen Milchausweisen ist nicht mehr die tägliche Milcherzeugung und ^«brauch an Milch und Milcherzeugniffen, sondern nur die wöchentliche Ablieferung Vollmilch, Butter, Magermilch und Quark, sowie die Angabe der Anzahl der Kühe, Vollmilchbezugsberechtigten und Bulterbezugsberechtigten einzutragen. Ferner sind Marken und Bescheinigungen über die Verkäufe und Ablieferungen beizufügen. 3. Der örtliche Milchüberwachungsausschuß hat die Angaben der Kuhhalter zu über- seine durchschnittliche wöchentliche Milcherzeugung zu schätzen und auf den Mitch- ^isen einzutragen. Sodann hat er die gesammelten und geprüften Milchausweise ,Menz bis zum Donnerstag jeder Woche der Amtshauptmannschaft Meißen ein igen, wo die Ausfüllung der übrigen Abschnitte der Milchausweife und deren ein- Prüfung stattfindet. L Durch die neuen vereinfachten Milchausweise wird an den bisherigen Grund- der Bewirtschaftung von Milch und Milcherzeugniffen nichts geändert. Die Kuh- ,, br dürfen Nach wie vor nur die ihnen zustehendsn Mengen an Milch und Milch- tz?Wen für sich und ihrs Leute zurückbehalten und müssen alles übrige abliefer«. Essige wöchentliche Eigenverbrauch beträgt: s) für jeden Vollmilchselbstversorger 1 Liter Vollmilch Wochenblatt für Wilsdruff und Ltmgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. >. Kleine Zeitung für eilige Leser. ^-""englischer Seite wird die Rückbeförderung der dortigen gefangenen angekündigt, während fast gleichzeitig der Rat in Paris Liese Maßnahme wieder rückgängig ^^Sachverständigen im Reichsfinanzministerium haben , "tenumtausch einstimmig abgelehnt. Regierung will von der Nationalversammlung in ^lziü! änderen Gesetz die Ermächtigung zu vermehrtem , nachsuchen. ^«iÄ einer Verfügung des preußischen Landwirischasts- sollen alle über 65 Jahre alten Forstbeamten in den , lond treten. dem »Newyork Gerald" ist eine Gruppe deutscher , 'eure in dem zerstörten französischen Gebiet eingetroffen. ^'l^^Marn soll im Einvernehmen mit der Entente ein Staatsrat eingesetzt werden, der das neue , ernennen wird. Meldungen zufolge hat General Petljura die , »New eingenommen. ewer Blättermeldun aus Washington beläuft sich Senatoren, die Vorbehalte hinsichtlich des Vertrages machen, auf 53. c) für jeden Haushalt 40»/«, der gewonnenen Magermilch, ck) für jedes nicht mehr saugende Kalb unter 6 Wochen bis zu 42 Liier Vollmilch. Uh Der Kommunalverband wird auch weiterhin durch Stallkvntrolle« und feststellen lassen, ob die Milchausweise wahrheitsgemäß ausgefüllt ""d ob die Kuhhalter ihre Ablieferungspflichten voll erfüllen. Der Molkereisachverständig« Thiem in Meitze«, der Milchrcvisor Schweizer in Meitze«, der Milchrevisor Syatz in Rhäsa und der Milchrevisor Kietzling in Löthai« Kommunalverband in Pflicht gsnommen und angewiesen worden, die land- l^Mftlichen Betriebe und Molkereien auf Milch-, Butter- und Quarkerzeugung zu ren. Sie sind berechtigt, die Revision jederzeit auszuführen und Probemelkungen »Lehmen. Auf Verlangen sind ihnen die erforderlichen Auskünfte zu geben und die ""«denen Unterlagen vorzulegen. Die Kuhhalter, die ihren Ablieferungspflichten nicht voll nachkommen oder die Ausweise nicht wahrheitsgemäß ausfüllen oder nicht fristgemäß der örtlichen Milch- t^chungsstelle einreichen oder die Vornahme von Stallkontrollen und Probemelkungen oder ihre Auskunftspflicht nicht erfüllen, können nach Z 16 der Verordnung Staatssekretärs des Kriegsernährungsamtes über die Bewirtschaftung von Milch und V^ehr mit Milch vom 3. November 1917 mit einer Gefängnisstrafe b's zu einem »der mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft »hi?" Außer der Bestrafung haben sie noch eine verschärfte Heranziehung zur Vieh- ^eidung und den zwangsweisen Molkereianschluß zu gewärtigen. Die Ei«führ«ug der vereinfachte« Milcha«sweise stellt eine« Versuch MN Der Gemeindevorsta«d. erschein! täglich, mit »uänahme der Sonn, und 6 ahr für den folgenden Tag. / lSezugsprei« bei Selbstabholung Itzt ' Auckerei wSchenMch pfg., monatlich pfg., vierteljährlich MI.; «I d.» » zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; n.». Postanffaiten vierteljährlich Ml. ohne ZusteNungägebühr. Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen frecher! Amt Wilsdruff Nr. 6. sLAttk Ml Insertionspreis Pfg. für die S-gespaftene Korpuszelle oder deren staum, Lolalpreis pfg., Reklamen pfg., alles ml! Teuerungszuschlag. Z. «raut und labcNarlscher Satz ml! Aufschlag. Lei Wiederholung und Iahresun. ätzen entsprechendem Nachlaß. Bekanntmachungen Im amtlichen Teil snur von Lobär, ^t die SLgitzeile KO Pfg. bez. Pfg. / Nachweisunas- und Offertengebühr ro be». pfg. / Teiephontsche Iw eraten-Aufgabe schließt jedes Nellamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Leilagengebühr das Tausend- Ml-, tr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gcwäbr geleistei. / Strikte Piahvorfthrlst Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen SO Tagen Gültigkeit-, längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ae- mclnsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen dle Berechnung des Brutto-Zeiken- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stiftschweigend als Erfüllungsort Wllsdruff vereinbart Ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger Innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat z« Wilsdruff reutamt zu Tharaudt. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 08614 ^^"«fteliungenentgegen. / Im Falle häherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Siärungen der Betriebe der Zeltungen, der Lieferanten oder der «in— «al der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung l«! »„Hutung der Zeitung oder auf Rückzabiung des Bezugspreises. Kemer üdl». f" dm obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die «Nkmt». .ipmel, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzei- TZ»bttiS der Nummer 10 Pfg. / Zusckrtsten sind nicht persänlich zu an den Verlag, die Gchristleilung oder die Geschäftsstelle. , Zuschriften bleiben unberückftchftai. / Snrftner Derireiung: Berlin SW. 48. m die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Fleischversorgung. Im Kommunalverband Meißen Land, einschl. der rev. Städte Nossen, Lommatzsch und Wilsdruff, wird i« der Woche vom 25. bis 31. August d. I. ausländisches Rinderpökelfleisch und ausländischer Schmalz durch die Fleischer verteilt. Es erhalten: 1. Personen über 6 Jahre 200 S, Kinder unter 6 Jahren 100 § ausländisches Rwderpökelsleisch; 2. Personen über 6 Jahre 90 Kinder unter 6 Jahren 45 x ausländische« Schmalz. Die Abgabe an die Bezugsberechtigten erfolgt auf Abschnitt I 4 der roten Einfuhr- zusatzkarle für Auslandsfleisch. Der Klemverkaufspreis beträgt für 1 Pfund ausländ. Rinderpökelfleisch Mk. 4.50 für 1 Pfund ausländ. Schmalz . . . Mk. 9.— In der Woche vom 1. bis mit 7. September d. I. wird Frischfleisch zur Verteilung kommen. Die zu verteilende Menge wird noch bekanntgegeben. Meißen, am 25. August 1919. - Nr. 584 III.. sbss Kommunalverband Meitzeu-Land. Freitag «ud Sonnabend den 29. und 3V. Angnst 1919 bleiben die Ge- geitellte halten ihre Arvell yergegeven, um oen meoer- gebrochenen Staat wieder lebensfähig zu machen, der Be sitzende habe seinen Besitz abzuliefern, denn selbstverständlich dürfe, er nicht beiseite stehen, wo es gilt, alle uns noch verbliebenen Kräfte zum Neubau der Gesellschaft zu sammenzuraffen. Und nach diesem Programm ist in Weimar verfahren worden. Da haben wir einmal eine Erbschaftssteuer be kommen, die nicht bloß den Zweck, die Einnahmen aus dieser Steuerquelle der jetzigen Notlage unserer Reichs finanzen entsprechend gehörig zu steigern. Dagegen ließe sich selbstverständlich nicht das geringste einwenden. Nein, sie verfolgt auch den offen eingestandenen Zweck, neue Vermögensbildungen über eine gering bemessene Höhe hinaus zu verhindern, und das aus keinem andern Grunde, als weil eben der Sozialismus den Besitz als solchen nicht duldet. Er ist ihm eine Quelle der Ungleichheit, der Unterdrückung, der gesellschaftlichen und staatlichen Herr schaftsausübung, mit der die Väter der Revolution ein für allemal aufgeräumt haben wollen. Nur wenn sie dieses Ziel sesthalten und allen bisherigen Gewalten zum Trotz dem deutschen Volk aufdrängen, fühlen sie sich innerlich berechtigt, auf Anwendung revo lutionärer Kamvfmittel im Novemberfinne des