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elisatio»l» aubcnh«!^ — Tauft' . - NM ! 78. Jahrg Sonntag den 24. August 1S1S Uhr Ki«d<l Amtlicher Teil Slattes früheren Die Amtshauptmaunschast. II 6. 2 SIW ver- will Wilsdruff, am 23. August 1919. Der Stadtrat. ssvr Wilsdruff, am 22. August 1919. Der Stadtrat. SS04 MWH der MHOWW Meii de« deMen LiUisbHNn (2023) (1200) (110) mehrere Voraus- 916 1276 87» Rinder Kälber Schafe öerfolM i> sein E> Er M NnichlG ' auf, du te anlegtz chwer vn und Be- 8'l§druÜ^ ff-Noff" -Melß^ ennige. ltt. und sich verpflichtet, über sem Schlachkviehablieferungssoll hinaus ein dem zu kaufenden Rinde entsprechendes Eewichj aus seinem Viehbestände an Stelle des Verkäufers abzugeben. Hat Unbeschadet anderweiter Vereinbarungen hat der Erwerber dem Verkäufer als Ueber- zMepreis den Schlachtoiehhöchstpreis der Klasses, zuzüglich 10»/,, bei Ochsen zuzüglich zu zahlen. Bei dieser Preisfestsetzung har der Gewichtsabzug von 5°/, — wie es beim ^achtviehverkauf üblich ist — wegzufallen. Die Amtshauptmannschaft kann die Genehmigung versagen, wenn der Erwerber mit Schlachtviehadgabe im Rückstände ist oder sonst die Befürchtung gerechtfertigt er- ^nt, daß er die ersatzweise Abgabe nicht erfüllen kann. Nach erteilter Genehmigung wird die Berichtigung der Schlachtviehkataster bei der ^^uptmannschaft und bei den Gemeindebehörden von der Amtshauptmannschafc in Wege geleitet. Angaben des Gewichtes — an einen mit Namen bezeichneten Landwirt des zirks abgeben will. 2. eine Erklärung des Käufers, daß er das unter 1 bezeichnete Rind kaufen grenzen. Wenn die Maurer glücklich ihr Ziel erreicht haben, so beginnen die Zimmerleute, und die Maurer schließen sich aus Sympathie an. Dann kommen die Klempner oder Dachdecker, und vor lauter Sympathie, vor lauter Liebe zu den Arbeits- und Parteigenossen, wird schließlich gar nicht mehr gearbeitet. Wann soll das Haus dann unter Dach kommen und wie sollen die not wendigen Wohnstätten geschaffen werden, deren großer Mangel doch wahrlich der Arbeiterbeoölkerung schon recht fühlbar geworden ist. Den Arbeitern sind anscheinend die Wohnungen, die Lebensmittel, die täglichen Gebrauchs artikel, die Verkehrsmittel usw. noch nicht teuer genug. Sie bemerken noch immer nicht, daß sie vor allen Dingen für jeden Streiktag doppelt und dreifach Buße zahlen muffen. Aber Sympathie ist ja eine sehr schöne Sache; wie aber steht es mit einem Streik wegen Verhaftung, Beerdi gung oder Hinrichtung eines Parteigenossen? Ist das auch noch ein Ausstand zur Verbesserung der Arbeits- , Die Vermittelung des Austausches von Zuchtrindern von Landwirt zu Landwirt Bereiche der Amtshauptmannschaft Meißen übernimmt — unbeschadet der beizubringen- Ankaufsbescheinigung — der landwirtschaftliche Bezirksverband Meißen. Er erhebt ^!ür eine von ihm festzusetzende Gebühr. . Die Genehmigung des Austausches liegt der Amtshauptmanschaft ob, die hierfür Genehmigungsgebühr von 2 Mark für jedes ausgetauschte Rind erhebt. Der landwirtschaftliche Bezirks-Verband legt der Amtshauptmannschaft jeden Wellen Fall zur Genehmigung vor und bringt folgende Unterlagen bei: l. eine Erklärung-des Verkäufers, daß er ein Rind — Bezeichnung des Rindes Ausschaltung der Menschenkraft Das Streikrecht der Arbeiter ist anerkanntes Recht. Es soll nicht angetastet werden. Was aber ist Streik recht? Es ist das Recht zu gemeinsamer freiwilliger Niederlegung der Arbeit zum Zwecke der Erzielung günstigerer Arbeitsbedingungen. Die großen politischen Massenkundgebungen von Arbeitern und Angestellten während der letzten Monate haben aber mit dem Streik recht nichts zu tun. Schon der Sympathiestreik ist ein sehr zweifelhafter Streik; denn der Ausstand soll der Ver besserung der eigenen Lage dienen, sich also gegen den eigenen Arbeitgeber bezw. die Arbeitgeber desselben Berufskreises richten. Wenn aber z. B. die Holzarbeiter aus Sympathie für die Metallarbeiter streiken, d. h. um den von diesen ausgeübten Druck zu verstärken, so ist das ein unbilliger Streik, da hierdurch unverschuldet weitere Kreise in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Sympathie streik beseitiat iede MöaliLkeit. einen Ausstand zu be- Septen'^ ^es mub^ wle a» n La-^ , Ma^ Hausschlachtungen vorhandenen Vorräte aus der gemeinsamen Rinderschlachtung nicht mehr Fleisch erhalten, als zur Deckung ihres Fleischbedarfs gemäß der Zahl der zur Selbstversorgergemeinschaft gehörenden Personen auf die Zeit bis zum 1. 10. 1919 erforderlich ist. 3. Soweit aus einer derartigen Rinderschlachtung mehr Fleisch anfällt, als nach Ziffer 2 gebraucht wird, ist es an den Kommunalverband unter Anrechnung auf das Schlachtviehablieferungssoll desjenigen Landwirtes abzugeben, aus dessen Viehbestand das hausgeschlachtete Rind entnommen worden ist. Meißen, am 15. August 1919. L. Erntehausschlachtungen. i. Unter Erntehausschlachtungen sind auch Hausschlachtungen von Rindern, Kälbern und Schafen zu verstehen; derartige Hausschlachtungen werden sich infolge der Erweiterung des Kreises der Selbstversorger durch Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiter nament lich in solchen Betrieben nötig machen, in denen nicht genügende Schlachtschweine zur Deckung des erhöhten Fleischbedarfes während der Ernte vorhanden sind. II. Um die Versorgung der landwirtschaftlichen Arbeiter mit den für Selbstversorger festgesetzten Fleischmengen zur Förderung der Erntearbeiten auch weiter zu sichern, wird die Amtshauptmannschaft nach einer Ermächtigung des Wirtschaftministeriums — LandeS- Kieftr«' lieber ! frei oM fleischstelle — ausnahmsweise die gemeinsame Schlachtung eines Rindes durch landwirtschaftliche Betriebe genehmigen. Die Genehmigung ist von folgenden setzungen abhängig: 1. Jeder an der Schlachtung beteiligte landwirtschaftliche Betrieb muß a) selbst Rinder halten, b) sein Schlachtablieferungssoll erfüllt haben, o) selbst landwirtschaftliche Arbeiter beschäftigen, welche Anspruch auf die Fleischration der Selbstversorger haben. 2. Dis beteiligten Betriebe dürfen unter Berücksichtigung der bereits aus >ten, Sonntagsruhe betreffend. Wir weisen nochmals auf unsere Bekanntmachung vom 14. August 1919 hin, nach der alle in der Bekanntmachung vom 28. Juli 1919 nicht besonders erwähnten Geschäfte an den Sonn- und Festtagen geschlossen zu halten sind. Sonntagsmusik betreffend. Um das Interesse für unsere Stadtparks zu beleben, haben wir beschlossen, die Sonntagsfreikonzerte unserer Stadtkapelle zunächst versuchsweise abwechselnd auch in den Stadtparks stattfinden zu lassen. Das Konzert wird erstmalig Sonntag den 24. August vormittags 11 Uhr im oberen Stadtparke abgehalten werden. W, lariaS» Znserftonsprel« Pfg. für Sie s-gespaktene Korpuszeile oder deren Kaum. Lokalpreis Pfg., Reklamen pfg., alles mli Teuerungszuschlag. Z »raub und tabellarischer Sah mli Aufschlag. Bel Wiederholung und Zahresun. eßen entsprechender Rachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil lnur von Behör. R die Spaltzelle 60 Pfg. bez. Pfg. / Rachwelfungs- und Offertenaebühr A> be». pfg. / Telephonische Inseraten.Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 41 Ahr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend PN., Zr die Postaufiage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Strikte Platzporschrift Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar» Zahlung binnen ZÜ Tagen Gültigkeit iängeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen- pretses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Viehaufbringung. -V. Die Höhe der Umlage. Die Viehumlage für die Zeit vom 4. August bis 2. November 1919 bedeutet eine gliche Erleichterung für die Landwirtschaft. Es sind oufzubringen (in Klammern sind ^Zahlen der letzten Umlage beigefügt): kien «uns chwab^ 'ä«se^ ich m d Wilsd^ lmmerjE l. s Fettoerteilung. Auf den Abschnitt L der Landesfettkarte werden auf die Zeit vom 25. bis 31. August 1919 50 § Butter und 40 A Margarine an die Versorgungsberechtigten ausgegeben. Außerdem werden für jeden Versorgnngsberechtigte« «nd Selbstversorger des Kommunalvsrbandes Meißen-Land auf den Abschnitt 1 der Auslandsfettkarte 50 Margarine verteilt. Der Preis für das Pfund Margarine beträgt 3,55 Mk. Meißen, am 22. August 1919. LI 59 II O. sisr Kommunalverband Meitzen-Land. Kleine Zeitung für eilige Leser. b^D^Abftjmmungen in Nordschleswig sollen Ende Oktober einem Erlaß wendet sich die britische Militärbehörde »Ä die Bestrebungen Dortens. iss Unterzeichnung des österreichischen Friedensvertrages .'Ur den so. Äugust vorgesehen. ere deutsche Schiffe, die sich zurzeit noch in englt- , . ^n befinden, sind Portugal zugewrochen worden, die BolschbE^n^bereiten einen neuen großen Angriff gegen ksten baben sich mit bewaffneter Sand , " die serbische Oberberrichaft erhoben. dies Kaisers von Japan ist Korea für selbst- "Uart worden. sülti„ Der Uniersuchungsausschutz hat nunmehr end ogen Cadorna und einige seiner Unterführer oes Rückzuges an der Piave vor ein Gericht zu stellen. »Ml Wurden Ni. sowie für das Aarst- lg lösaeo. >°u>- E Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. 25530 (19850 k§) Schweinefleisch. . Um diese Umlage zu erfüllen, sind von dem Gesamtrindviehgcwichr eines Stalles zu Schlachtzwecken abzugeben. Die Schafumlage erfordert, wie bereits in der Bekanntmachung vom 19. Mai 1919 ^Mdnet worden ist, 80°/« von der 15»/» des Schafbestandes betragenden Jahresauf- °""SUNg. r Die Durchsicht der Ställe zwecks Bestimmung des abzugebenden Gewichts hat durch ^'Herren Vertrauensmänner in der üblichen letztmalig am 19. Mai 1919 bekanntgegebenen ^d'I° zu geschehen. Die Schlachtrindviehkataster sind so bald wie möglich auszufüllen und hiernach um- 'Hrnd der Amtshauptmannschaft einzusenden. 8. Austausch von Zuchtvieh. i, Zur Erhaltung der züchterisch und wirtschaftlich wertvollen Rinder und zur Er uierung des Ersatzes älterer abgängiger Zugochsen wird folgendes angeordnet: I Austausch von Zuchtkälber«. z Bei Verkauf eines Zuchtkalbes von Landwirt zu Landwirt im Bereiche der Amts- »^Mannschaft Meißen hat der Käufer — unbeschadet der Ankaufsbescheinigung — der L^hauptmannschaft gegenüber schriftlich zu erklären, daß er sich verpflichtet, über sein ..Mchtviehablieferuugssoll hinaus einen Zentner Lebendgewicht abzugeben. Dieser mehr- ^egebene Zentner Lebendgewicht wird dem Schlachtviehablieferungssoll des Verkäufers ^«schrieben. . Die Amtshauptmannschaft berichtigt alsdann die betreffenden Schlachtviehkataster benachrichtigt ihrerseits die Gemeindebehörden zwecks Vervollständigung der Schlacht- ^kataster. II. Austausch von Zuchtriuder«. ff. »ßkapeth ttt«« WuöMli >ff MdmfferTageblatt Tageblatt- erschein» täglich, mit «uänahme der Sonn- und /WM KGU''"L:LW Wochenblatt für Wlls-Ntff Postanstalten viertestährlich MI. ohne Austestungägebühr. * . ' * ' Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen NNO Di»Bestellungen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger " «Micher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der . Ersssieint seit dem ^abre 1 MmWetnrlchlungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung VL!seInI kl l>»H.?mng der Zeitung oder, auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner 1 Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die I ^A rechätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- . der Rümmer 10 Pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu I I I 8 I A z sondern an den Derlag, die Echnstlcltung oder die Geschäftsstelle. SVSV , Zuschriften bleiben unbcrückstchtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4». m die Amtshauptmannschaft Meißen, für das