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MmfferTageblatl Blatt Nr. 18« Donnerstag den 14 August 1819 78. Jahrg. N Amtlicher Teil hat, »0>n Berlin, am l. August 1919. Die Mühle« haben die Mehlbestände getrennt nach Mehl ans der Nr. 1240 W. Kommnnalverband Meißen Stadt und Land. r 5300 sdrvß Dresden-A., am 9. August 1919. 961 II X. Meißen, am 12. August 1919. ges Hy Der Kommnnalverband Meißen Stadt und Land. der 53VZ rri2 Die Wirtschaftslage Deutschlands betr. vom -sonist kür«' Meißen, am 11. August 1919. Die Amtshauptmaunschast. ckell ng. in i« n n ämxh'l Der Plan über die Herstellung einer teils ober-, teils unterirdischen Telegraphenlinie in SachSdorf liegt beim Poftamle Wilsdruff vom 14. August ab 4 Wochen aus. walten zn lassen. Meißen, am 15. Auaust 1919. Der Neichswehrminister I. A.: Hedler. 1. Bei öffentlichen Tanzmusiken ist nach jedem einzelnen Tanze eine Pause von mindestens zwei Minuten einzulcgen. 2. Zur Einnahme des Abendessens durch die Musiker ist bei solchen Veranstaltungen eine besondere Pause von zwanzig Minuten einzuschieben. 3. Beide Pausen haben für sämtliche Musiker gleichzeitig emzurreten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden auf Grund von H 146 Reichsgewerbeordnung bestraft. . Österreich uuterzcichnet nicht! Aus der Durchreise nach St. Germain erklärte ^r,r» ""zl" Dr. Renner, Lsterrcich werde den FricdenS- djj- a "«cht unterzeichne», falls nicht ganz bedeutende ""«gen zngestandcn würden. Nr. 554 VII. Der Stadtrat. Nachstehende Verordnung des Reichswehrministers, die auch für wachsen Geltung wird hiermit zuf allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 7. August 1919. 887 III Xr. I. Wirtschaftsministerin«». Bekanntmachung. Nr. X X. 420/7. 19. XX^. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung fertigen unter uuL an ihre Pflichten gegenüber der Ge samtheit erinnert werden. Es wäre die höchste Zeit. Der Minister ging von der Feststellung aus, daß der preußische Eisenbahnbetrieb jetzt täglich einen Zuschuß von zehn Millionen Mark erfordert. Das macht also einen Jahresfehlbelrag von mehr als NL Milliarden Mark. Diese Tatsache allein tonnte schon genügen, um selbst den beherztesten Mann mit Zittern und Zagen zu erfüllen. Dabei stehen abermals ungezählte Hundertmillionen- forderungen- des Personals vor der Tür, und die Material- preise steigen auf allen Gebieten, als wenn die Bewegung überhaupt nicht mehr aufzuhallen wäre. Zwischen Mä z und Juli dieses Jahres konnte der Verkehr von 15 auf 42 °/o des früheren Umfangs gehoben werden, aber die fortwährenden Streiks, die Kohlenknappheit und der Mangel an Lokomotiven haben alle Bemühungen wieder zunichte gemacht. Der Personenverkehr wird mehr und mehr eingeschränkt werden müssen, und doch werden wir mit der Verminderung der Kohlenerzeugung nicht Schritt zu halten vermögen. Wie soll es erst werden, wenn unsere sichüß ibuslck inr nuni!? ist ul' ü. rkassss ehr al ¬ ben Kommunaloerband haftbar gemacht hat. Diese Menge erreicht fast die im vorigen Jahre von den Landwirten des Meißner Bezirks abgelieferte Menge Hafer. Der Kommunalverband ist anfGrnnd der Bestimmungen derReichs- getreideorduang verpflichtet, die ihm auferlegte Haferlieferung aus die Gemeinden seines Bezirks und ans die einzelne« Betriebe umznlegen. Die betr. Mengen werden den Gemeinden and den liefernngspflichtigen Landwirten bis Anfang September d. I. in einem besonderen Benach richtigungsschreiben mitgeteilt werden. Auf folgende Bestimmungen der Reichsgetreideordnung wird nochmals hingewiesen: 1. Verträge über Lieferung von Hafer aus der Ernte 1919, die vor dem 16. August 1919 abgeschlossen worden sind, sind nach 8 13 b der Reichsgetreideordnung nichtig. 2. Verträge, durch die sich Erzeuger zur Lieferung von Hafer an Dritte ver pflichtet haben, sind nach ß 13 a Absatz 1, letzter Satz, der Reichsgetrndeordnung insoweit nichtig, als dadurch die Lieferung der auf die betreffenden Erzeuger «m- grlegten Mengen unmöglich wird. 3. Erzeuger, die infolge der Abgabe von Hafer an Dritte zur Lieferung der auf sie umgelegten Menge nicht imstande sind, Haden nicht nur ihre Bestrafung nach ß 80,. Absatz 1, Nr. 13 der Reichsgetreideordnung zu gewärtigen, sondern sie haben nach ß13-r Absatz 2 das. auch noch als Schadenersatz an d:e Reichsgetreidestslle einen von der Amtshauptmannschaft festzusetzsnden Geldbetrag zu zahlen, und zwar in Höhe des doppelten des zur Zeit der Festsetzung geltenden Marktpreises oder, falls der von ihnen erzielte Verkaufspreis höher ist, in Höhe dieses Verkaufs preises. Angesichts Ler harte« Folgen, welche die Nichtabliefernng der den einzelnen Betrieben vnfzuerlegeude« Hafermeugen habe» wird, wird es im eigenen Interesse der Landwirte liegen, bei dem Verkauf von Hafer vor Erfüllung der ihnen auserlegten Ablieferungspflicht besondere Verficht kil- geleit' . Gü^ ing SIE Der Stadtrat. Zer m aük" llrbeit^ NllM ld M lprrB rn B WP ir. Mehlbestaudsanzeigen. Die Bäcker, Mühlenbäckereien, Mehlhändler und Mühlen des Kommunal Landes Meißen Stadt und Land haben ausnahmsweise ihre nächsten Bestands- Wgen nicht nach dem Stande vom 15. August, sonder« nach dem Stande vom Sonntag den 17. August 1919 einzureichen. Diese Bestandsanzeige umfaßt also Zeit vom 1. bis 17. August und ist am 18. August abzugebe«. Was soll werden? Das sorgenvollste Leben unter den preußischen Staats- ministern ist wohl zurzeit Herrn Oeser beschicken, dem das Eisenbahnwesen untersteht. Begreiflich, wenn man sich das Verkehrselend unserer Tage vergegenwärtigt, den bejammernswerten Zustand des Wagen- und Maschinen materials, die sich von Tag zu Tag weiter verschlechternde Lage des Kohlenmarktes und die zunehmende Gärung in der Beamtenschaft und Arbeiterschaft, die aller Beruhi gungsoersuche zu spotten scheinen, auch wenn sie mit noch so groben materiellen Opsern für die Gesamtheit ver bunden sind. Der Minister hat wenigstens einen Weg gefunden, um fein Herz zu erleichtern: im Kreise der Berliner Handelskammer hat er in einem mehrstündigen Vortrage die Verhältnisse geschildert, wie sie liegen, und der Öffentlichkeit die schreckensvollen Aussichten unter breitet, mit denen wir schon für eine nahe Zukunft zu rechnen haben. Vielleicht, daß die Lauen, die Wider strebenden. auf diese Weise etwas aufgerüttelt, die Leicht ¬ en ist Nil § sewitz« ioen j> wiüg .-. M nchanf arm«! el rfligu^ en in .HM"' s!^ Bezirk' Be»' 7. November 1918 (RGBl. S. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates der Volks- ^»uftragten über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung 12. November 1918 (RGBl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der Reichs- Gierung betreffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung 26. April 1919 (RGBl. S. 438) wird folgendes angeordnel: WWUg W Hafer W her Ernte 1818. , Wie schon in der Bekanntmachung des Kommunaloerbandes Meißen Stadt und YE 22. Juli d. I. — Nr. 1180 XV — hervorgehoben wurde, ist der Hafer im Wirtschaftsjahr zwar nicht beschlagnahmt. Der Reichsgerre,bestelle ist jedoch im «13^ der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 das Recht ein- ^räumt worden, die Lieferung der zur Durchführung der Nährmittelversorguug ^forderliche» Hafermenge» auf die Kommunaloerbände bezw deren landwirtschaftliche Triebe umzulegen. - Auf Grund dieser Bestimmung hat die Reichsgetreidestelle dem Komckunalverband Sitzen Stad und Land die Lieferung von 7IM DoMhcntntt - I420VV Zentner Wer Erlegt, für deren restlose Aufbringung das Wirtschafisministerium (Landesgetreidestelle) Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Donnerstag den 14. L. M. werden im Verwaltungsgebäude — Zimmer 2 — für alle Selbstversorger Zusatzkarten für Auslandsfett ausgegeben. Anspruch hierauf haben nach Verordnung des Wirlschaftsministeriums — Landes stelle — vom 30. Juli 1919 alle Selbstversorger. Wilsdruff, am 13. August 1919. Artikel I. ' In der Uebersichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. Ost. I 1/3. 16. XX-V, destankserhebung und Beschlagnahme von Chemikalien und ihre Behandlung, 1 März 1916 fällt die Klasse L fort. Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 1919 in Kraft. SS«« Ober-Postdirektion. Znseiljvnsprels pfz. für die «.gespaltene KorpuHetle oder deren Raum, Lotaiprci» pfg., Reklamen pfg., alles ml! Teuerungszufchlag. Z. traut und tabcdarlscher Katz mit 50°^ Ausschlag. Bel Wiederholung und Zahresun 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil inur von Bchör. -I die Spaltzeiie so pfß. bcz. pfg. / Rachweisungs- und offertengebtihr ro be». pfg. / Telephonische Znseratcn-Aufgabe schließt jedes Reklamattonseecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. X Beilagengebiibr das Tausend Vik., tr die Postauflage Zuschlag. / Zur dos Erscheinen Ler Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte platzvorschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen ZO Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge- meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Beuttv-ZejUn- prettes. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt cs als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rcchnungstage an, Widerspruch erhebt. ss n !rli«L sÄ-Mlsdmftrr Tageblatt- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und "j^^bends ü tthr für d,n folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung ' s?" Druckerei wöchenlll-b pfg., monailtch pfg., vierteljährlich Md; Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; »o.°ä"/^sthen Postanstatten vierteljährlich MI. ohne ZufteNungsgcbühr. ^ha"iialien, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen k/V Bestellungen entgegen. / Zm Aaste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der "nowerungselnrlchtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung z-, ?^khsteferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner ru» ' Inserent tn dkn obengenannten Jüsten keine Ansprüche, falls die verspätet, beschränttem Umfange oder nicht erschein«. / Sinzel- rrnomsprei« der Rümmer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu -"nheren, sondern an den Vertag, die Echnftlcltung oder die Geschäftsstelle. / ^onpinr Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 48. Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken. Zum Schutze der Musiker bei Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken wird auf Grund Z 120 k der Reichsaewerbeordnung für den Bezirk der Amtshauptmann schaft und dre L>tadt Meißeu folgendes ungeordnet: Kleine Zeitung für eilige Leser. Erzherzog Josef behauptet, die Mehrzahl der ungarischen ^volkerung sei monarchistisch. i ' Eine Massenversammlung der Deutschen Westungarns Mch sich für den Anschluß an Deutsch-Osterreich aus und °'°ert eine Volksabstimmung unter neutraler Kontrolle. v. Nach Londoner Meldungen beabsichtigt man, von dem gegen Wilhelm II. Abstand zu nehmen. ^.Präsident Wilson will gegen die Teuerung in den Ver eisten Staaten mit scharfen Gesetzen vorgehen. d„ Die Entente richtet in einem Ultimatum die Forderung Rumänien, sich den Anordnungen der Friedenskonferenz iuaen. für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das F-rn,„rechen Amt Wilsdruff Nr. S. slAMiK fÜk düs Iprft- Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 28SI4 r N--P Hintes blan^ >r H°^ M e i ß e n , am 12. August 1919 Nr. 960 11 X. "«> Kommnnalverband Meißen Stadt und Land. Brotversorgung der Selbstversorger. Vom 16. August 1919 ab >st die Selbstoersorgecrarion in Brotgetreide auf zwölf lc^ den Kopf und Monat hsraufgesetzt worden. Gelegentlich der nächsten allgemeinen "'oimarkenausgabe (Ende August) erhalten die Brot-Selbstversorger für die Zeit vom bis 31. August entsprechende Ergänzungsmarken zum Selbstversorgerbogen August 1919. ipB «itry neue« Erute anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden auf Grund der Reichsgetreide- "'dstung vom 29. Mai 1918 bestraft. zen er itzschti ?r27^ cht me< ). Ull^ istsste»'