Volltext Seite (XML)
Amts-! Nr. 167 Mittwoch den 23. Juli IMS 78. Jahrg Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Insett!on«pre!ö pfg. für »I« S-gespaften- Korpuözelle »der deren Naum, Lokalpre!s Pfg., Reklamen Pfg., alles mik Teuerungszuschlag. Z. «raub und tabellarischer Sah mit 50V Aufschlag. Sei Wiederholung und Zahresun. 'hen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amillchen Teil snur von Behkr. nl die Spaltzeiie SV Pfg. bez. Pfg. / Nachweisungs- und Offertengebühr A> bez. pfg. / Telephonische Lnferaten-Aufgabe schließt jedes Reklamaffonsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormiiiags. / Betlagengebühr das Tausend Mk., ir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist Aufschlag ohne Rabast. / Die Rabatffähe und Neftopreise haben nur bei Bar zahlung binnen zo Tagen Gültigkeit! längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brusto-Zeiten- Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es ais vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Vas .Wilsdruffer Tageblatt' erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends ü ilhr für den folgenden Tag. / Bezugsprets bei Selbstabholung von der Druckerei wächentlich pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; durch unsere AustrLger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; »ei den deutschen Postanstaiten vierteljährlich Ml. obne Zustellungsgebühr. Alle Poftanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen ,»derzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger rgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung -der Nachlieferung der Zciiung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner Hot de, Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem ilmfange oder nicht erscheint. / Einzel» »crlaufspreis der Nummer 1V Pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu »dressieren, sondern an den Verlag, die Schristlestung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Zuschriften bleiben unberückftchstat. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4». Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. Pos«»««-»-»«-: Nr. Ws,» Mr die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Frrnsprrcher: Ami WtiSdruti Nr. k. süwie fÜT das FaPst- Amtlicher Teil Bekanntmachung über die weitere Sicherstellung des Betriebes der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke. Durch die am 30. Juli d. I. erfolgte Auflösung der Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig stnd die ihnen bisher unterstellten Abteilungen für Elektrizität, Gas und Wasser, deren Wetterführung zum Nutzen einer geregelten Verbrauchszuteilung und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit dieser Werke so lange geboten ist, als die Zwangs bewirtschaftung der Kohle aufrechterhalten werden muß, mit dem am 1. Juli d. I. gebildeten und dem Arbeitsministerium unterstellten Landeskohlenamt vom gleichen Tage an verbunden worden 1. Regelung der weitere« Sicherstellung. Die vom Reichskommiffar für die Kohlenverteilnng, Abteilung Elektrizität, Gas und Wasser, in Berlin erlassenen Bestimmungen bleiben auch nach der Auflösung der Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig weiterhin bestehe«. Die von den Kriegs amtstellen ernannten Vertrauensmänner für die einzelnen Versorgungsgebiete und die von ihnen im Einvernehmen mit den Reichs-, Staats- oder Kommunalbehörden bestimmten Dienststellen und Beamten als Träger für die Aufgaben des Vertrauensmannes sind auch im gleichen Umfange wie bisher zuständig. Sie wirken im Einvernehmen mit dem Landcs- kohlenamt und den Kommunalbehörden bei der Durchführung der durch die Bekanntmachungen deS Neichskommissars für die Kohlenverteilung erlassenen Bestimmungen über die Ein schränkung des Verbrauchs der elektrischen Arbeit und die Sicherstellung des Betriebes der Gasanstalten und der Wasserwerke und üben nach wie vor die ihnen durch diese Bekannt machungen oder die Ortsvorschriften übertragenen Rechte und Pflichten aus. 2. Durchführung der Bestimmungen. Das Landeskohlenamt als Landesstelle ist künftig in allen Angelegenheiten für Elek trizität-, Gas- und Wasser-Zwangsbewirtschaftung im Freistaat Sachsen zuständig, für die eine besondere Abteilung gebildet ist. Die Geschäftsräume dieser Abteilung befinden sich ebenfalls im Landeskohlenamt Dresden-A., Sedanstr. 9, Fernsprecher: 19029, 17117. Die Geschäftszeit ist von 8—3 Uhr täglich und der Leiter des Landeskohlenamtes sowie der Referent der vorgenannten Abteilung ist im allgemeinen täglich von 10 — 12 Uhr zu sprechen. Wegen Verhinderung in der Einhaltung der Sprechstunden durch zettweise dienstliche Abwesenheit ist jedoch eine vorherige Vereinbarung über den Zeitpunkt des Be suches zu empfehlen. 3. Uevergang der Geschäfte aus das Landeskohlenamt. Das bisher bei der Kriegsamtstelle Dresden befindliche Referat ist bereits im Landes kohlenamt untergebracht, so daß alle Zuschriften an das Arbeitsministerium, Landeskohlenamt, Abt. Elektrizität, Gas und Wasser, zu richten sind. Das entsprechende Referat 8 der Kriegsamtstelle Leipzig bleibt dagegen «och bis 31. Juli d. I. in Leipzig bestehen und die Zuschriften stnd nach Leipzig-Gohlis, Kaserne 107, Fernsprecher 1495, zu richten. Am 1. August d. I. siedelt dann dieses Referat auch in das Landeskohlenamt über. Beide Referate bilden hierauf die unter 2 erwähnte Abteilung. Dresden, am 19. Juli 1919. - 116 H Arbeitsministerin«. Abänderung von Ziffer 8 der Verordnung über Bekämpfung der Bisamratte. (Sächsische Staatszeitung Nr. 72 vom 27. März 1918.) Diele Bestimmung lautet künftig wie folgt: 8. Es wird gebeten, erlegte Bisamratten gegen Rückgabe des Balges und Rück erstattung der Verpackung?- und Versendungskosten, sowie gegen eine Sondervergütung von 3 Mk. für das Stück von jetzt ab an die Direktion des Zoologischen Garten in Dresden einzusenden. Lebende Bisamratten sind nicht zu versenden, sondern unter denselben Bedingungen der Direktion des Zoologischen Garrens in Dresden zur Abholung anzumelden. Für solche wird eine Sondervergütung von 6 Mk. gewährt. Die lebenden Tiere stnd in sicherem Gewahrsam zu halten. Hölzerne Behältnisse durchfrißt die Ratte. Dresden, am 18. Juli 1919. 118aVI.2. Wirtschaftsministerin«. Fleisch-Versorgung. Für die Woche vom 21. bis 27. Juli d. I. ist den Scklachtstätten des Kommunalverbands Meißen-Land ausländisches Hammelgefrierfleisch zur Ver teilung an die Fleischversorgungsberechtigten überwiesen worden. Erwachsene erhalten 100 Gramm, Kinder die Hälfte. Selbstversorger find vom Bezüge ans- gefchloffe«. Der Kleinhandelspreis für ein Pfund Hammelgefrierfleisch beträgt 5 Mark. Die Abgabe erfolgt «eben der sichergestellten Fleischwochenkopfmenge markenfrei anf Fleischbezngsschei«. Die «eben dem Hammelgefrierfleisch gegen Abgabe der jeweilig geltenden Reichs fleischmarken vom Fleischer auf Bezugsschein zu verabfolgende Frischfleischmenge wird für die Woche vom 21. bis 27. Juli für Erwachsene auf 125 Gramm und für Kinder bis z« 6 Jahre« auf 82 Gramm festgesetzt. Meißen, am 21. Juli 1919. Nr. 437 11 I.. Kommunalverband Meitzeu-Land. Bekanntmachung. Hiermit wird zur Kenntnis gebracht, daß als alleiniger Bezirksaufkäufer für Kar toffeln für die Stadt Wilsdruff Herr Fritz Breuer, hier, Nosenstr. Nr. 82, von der Amtshauptmannschaft Meißen bestimmt worden ist. Wilsdruff, am 19. Juli 1919. .s.- Der Stadtrat. Unter den Pferdeveständen des Ziegeleibefitzers Max Senrich, Tharandter Str. 295, Rotzschlächters August Hohlfeld, Berggasse 234, Rohprodnktenhändlers August Mickan, Berggasse 229, und den Poscharsknsche« Erben, Stadtgut Vorwerk, Dresdner Str. 216, ist die Räude ausgebrachey. Unter dem Pferdebestande des Gutsbesitzers Karl Hummitzsch, Feldweg 284 c, ist Rotzverdacht feftgestellt worden. Wilsdruff, am 21. Juli 1919 «WZ Der Stadtrat. Mittwoch den 23. Inli von 2 bis 4 Uhr E Rotzfleischverkauf Huf Bezugsschein Nr. 52 bis 237. Wilsdruff, am 22.'Juli 1919. Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabt. Gefrierschöpsenfleisch-Verkauf. Mittwoch de« 23. Juli 8—3 Uhr: Erwachsene erhalten etwa 100 Gramm, Kinder die Hälfte. Die Abgabe erfolgt markenfrei, auf Fleischbezugsschein. Preis das Pfund 5 Mark. «so» Wilsdruff, am 22. Juli 1919. Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabt. Abgabe ab 23. Juli (ausschl. Konsumvereins-Mitglieder) auf rote, blaue und gelbe Nährmittelkarten Abschnitte 13b je 1/2 Pfund Teigware« für 30 Pfg. und 1/2 Pfund Graupe« für 22 Pfg. Wilsdruff, am 2l. Juli 1919. E Der Stadtrat —Kriegswirtschastabt. Verzögerung der Kriegsgefangenen-Heimkehr Kleine Zeitung für eilige Leser. * Durch die Schuld der Entente verzögert sich die Heimkehr Unserer Kriegsgefangenen. * DaS Verbot von Zahlungen nach dem feindlichen Aus land bleibt vorläufig noch bestehen. ' Den Österreichern ist eine zehntägige Frist Mr schriftliche Bemerkungen »um Friedensvertrag gestellt worden. * Die Reichsregierung bat den Plan eines Zündholz- Monopols wieder fallen lassen. Die Geißel. Die Unabhängigen hatten sicher wieder einmal ein Fest erwartet. Für 24 Stunden sollten auf ihr Geheiß alle Rader snllstehen, nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt — wie sie volltönend, wie immer, seit Tagen ! verwundeten. Aber in dem Lärm^ den sie vollführten. ' Valerie ihnen das ltetne Mißgeschick, gar nicht zu merken, wie die Genoffen in England immer weiter von ihnen obcückten und wie die Genossen in Frankreich nicht auf hörten mit ihrer imperialistischen Regierung zu kuhhandeln, bis sie sich schließlich dem Machtspruch Clemenceaus, der hart und schroff erklärte, daß er politische Streiks unter keinen Umständen dulden werde, gehorsam unterwarfen. Nur in Italien brodelt es nach wie vor, und hier scheint die Regierung ernstlich um den Fortbestand der Monarchie besorgt zu sein. Indessen hat das mit Sozialismus und insbesondere mit unabhängigem Sozialismus wohl un gleich weniger zu tun als mit den augenblicklichen Not ständen, unter denen sich das Land infolge der Nach wirkungen des Weltkrieges wie in schweren Fieberanfällen schüttelt. Jedenfalls, von einer gemeinschaftlichen Aktion des internationalen Sozialismus schwärmten wieder einmal nur die Deutschen, die immer des Glaubens sind, was sie bewege und erfülle, dessen seien auch die Herzen aller anderen Völker voll. Wir haben eben immer noch nickt verlernt zu träumen, so grausam uns das Schicksal auch die Neigung dazu auszutreiben versucht hat. Im übrigen ist es den Unabhängigen auch diesmal im wesentlichen wohl nur darauf angetommen, ihre An hänger wieder einmal im Feuer exerzieren zu lassen. Ob man um Liebknecht und Rosa Luxemburgs, um Levins oder des Gewaltfriedens willen zu Demonstrationen und Arbeitsausständen aufruft, immer handelt es sich um Mittel zu dem einen Zweck, dem Kampf gegen die Regie rung, gegen die herrschenden Parteien und Klaffen, gegen die immer noch bürgerliche, auf Arbeit und Pflicht erfüllung gegründete Ordnung neue Nahrung zu zuführen. Daß das Proletariat in den Ententeländern bei den Vorbereitungen für ihre geplanten revolutionären Veranstaltungen des 21. Juli an die Vergewaltigung Deutsch lands zu allerletzt gedockt haben, das ist den Unabhängigen und Kommunisten gewiß nicht verborgen geblieben. Weil 1 sie eine gemeinsame Front mit ihnen erblicken wollten, I konstruierten sie eine Gleichheit der Ziele, die in Wahrheit