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MdrufferTagebM 5 Nr. 40 Dteastag den 18. Februar 1919 78. Jahrg 3 Amtlicher Teil ft ft s v Z. v> und anderen Lustbarkeiten nach wie vor in Konzession verbleibt es bei den bisherigen ^3 »» v> ' w! s n> 3 3 v> 3 7S Nr. 155 XM Die Amtshauptma««fchast. Bekämpfung der Obstbaumschädlinge. Infolge der Abwesenheit vieler Obstbaumbssitzer und des Mangels an Arbeitskräften und Pflanzenschutzmitteln während des Krieges hat eine starke Vermehrung der Obstbaum schädlinge und Obstbaumkrankheiten stattgefunden, die durch die Witterung in den letzten Jahren noch begünstigt worden ist. Es besteht somit die Gefahr, daß die Obsterträge wesentlich zurückgehen, wenn die Bekämpfung der Schädlinge nicht mit allem Nachdruck betrieben wird. In der nachstehend unter O aufgestellten Uebersicht sind die hauptsächlichsten Obst baumkrankheiten und Schädlinge angegeben. Die Besitzer oder Pächter von Obftbäumeu des hiesigen Bezirkes werden hiermit aufgefordert, auf ihren Grundstücken die hiernach erforderliche« Bernichtuugs- arbeite« vorzunehmen. Wer dieser Aufforderung nicht oder in nicht genügender Weise nachkommt, wird mit Geld bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Die Ortsbehörde« haben sich durch Nachreoifio«e» davon zu überzeugen, ob geforderte Vertilgung der Obstbaumschädlinge oorgenommen worden ist und der Amtshauptmannschaft Anzeige zu erstatten, falls den vorstehenden Vorschriften nicht ge nügend Folge geleistet wird. Zur Vornahme der Nachrevisionen können sich die Ortsbehörden der geprüften Baamwärter gegen entsprechendes Entgelt bedienen. In den Gemeinden, wo ausgebildete Obstbaumwärter wohnen, sowie in Nachbar- PMeinden des Wohnorts von Obstbaumwärtern empfiehlt es sich, das Bespritzen der Bäume gemeindeweise deni Obstbaumwärter zu übertragen. Nr. 53 V Die Amtsha«ptma«nschaft. ! o -r L s 8 8! v> L —1 2 - Z A Uebersicht ^ber die Bekämpfung von Obstbaumkrankheiten u. Schädlingen. 1. Im Herbst und Winter. a) Tierische Schädlinge. I. Frostnachtspanner: Raupe, hellgrün mit drei weißen Längsstrichen, verur sacht im Frühjahr an jungen Blättern, dann an Früchten großen Schaden. Der Schmetterling (das Weibchen hat nur Flügelstummel und kann nicht flieden) ^scheint mit Eintritt kälterer Jahreszeit. Bekämpfung: Anbringung von Klebgürteln Ende September unterhalb der Kronenäste, °si Bäumen mit Pfählen auch an diese unter wiederholter Erneuerung des Klebstoff-s (Raupenleim), Abnehmen und Verbrennen der Klebgürtel im Januar—Februar. 2 Goldaster, 3 Ba«mweitzli«g, 4 Apfelbaumgespinstmotte: Raupen weser Schädlinge, die großen Schaden im Frühjahr an den Obstbäumen verursachen, überwintern in zusammengesponnenen und dürren, deshalb in die Augen fallenden Blättern an den Zweigen als Raupennester. Bekämpfung: Sammeln und Verbrennen leicht und gründlich möglich. 5. Schwammfpi««er: Raupen verursachen Schaden wie Schädlinge 1—4 Die Eier, 3—500 Stück, werden zur lleberwinterung von dem Schmetterling in daumdicken, fruerschwammähnlichen braunen Gebilden an Obstbäumen, Mauern und Zäunen abgelegt. Bekämpfung: Sammeln und Verbrennen; Abkratzen der Baumstämme und stärkeren Aeste. 6. Borkenkäfer: Verbreitung ist allgemein und ein durchgreifender Kampf er- sorderlich. Teils steht man jetzt vom Specht bloßgelegte Zweige, die reichlich mit Larven °4etzt sind, teils wo Splintkäfer in Frage kommen, auch durch.tiefe Bohrungen ins Holz- 'wnere zerstörte Aeste. Bekämpfung: Die Rindenteile sind herauszuschneiden und die bloßgelegten Holzteile Wit Teeranstrich oder Lehmverlag und Leinenverband zu schützen. . 7. Apfelwicklerravpe (Obstmade): Die anfavgs weißlichgelben, später fleisch- iarbenen Raupen leben im Innern der Früchte. Sie überwintern unter den Rinden- 'chuppen eingebettet. Bekämpfung: Die wirksamste Bekämpfung erfolgt durch Anlegen von Fanggürteln "n Mai—Juni. Wo das unterblieben, sind die lockeren Rindenteile durch Abkratzen jetzt entfernen und zu vernichten. 8. Blutlaus: In den Rindenriffen, alten Krebswunden, Astwinckeln, auch am ^"Urzelstock sind die überwinternden Läuse anzutreffen. Diese Stellen sind freizulegen *wd mit Karbolineum — 15°/« — oder Antisual auszupinseln. 2. Blattlaus: Teils sind überwinternde Läuse, an den einjährigen Zweigen aber Mauzende, braunschwarze Eier anzutreffen. Soweit diese Zweige beim Baumschnitt unter vas Messer fallen, sind sie zu verbrennen. Die übrigen befallenen Teile werden mit "aumkarbolineum (15°/,) behandelt. d) Pilzkra«kheite«. 10. Apfelmeltau: Wo im vorigen Sommer Apfelmelrau auftrat, finden sich jetzt graue Zweigspitzen. Soweit sie beim Baumschnitt fallen, sind sie zu verbrennen. Soweit 3 Z- ein Tanzplan aufgestellt worden, der für jeden Wirt die diesem zustehenden öffentlichen Tanztage neu festsetzt. Saalinhaber mit voller Konzession, die hierüber keine besondere Zustellung er halten haben, werden hiermit aufgefordert, Vies umgehend der Amtshauptmannschaft an zuzeigen. Es wird hierbei besonders darauf hingewiesen, daß die bisherigen Bestimmungen über die Abhaltung von Tanzvergnügungen Kraft sind. Hinsichtlich der Saalwirlschaften ohne Vorschriften. Meißen, am 14. Februar 1919. rwe Insertionopreis pfg. für die ^gespaltene Korpuszeile oder deren Raum. Lokaiprei« Pfg., Rettamen Pfg., aNe« ml! Teuerungszuschlag. Zcttraub und tabellarischer Satz mit Aufschlag. Lei Wiederholung und Jahresumsätzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil inur von Behörde»! die Spaltzeile SO Pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«- und Offertcngebühr 20 bez. ZV Pfg. / Telephonisch« Inseraten-Aufgabe schließt jedes Rekiamationsrecht aus. > Anzeigenannahme bis 41 Uhr vormittags. / Bellagengebühr bas Tausend S Mk., jr die Postauftage Zuschlag. / Für dos Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist 2ä°/. Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabastfätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtlich« Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Ärutto-Zeiken- preise«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart Ist, gilt es als vereinbart durch Annahm« der Rechnung, fall« nicht der Empfänger tnnerh. s Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Meißen, am 13. Februar 1919. Rotzfleischverkauf. Dienstag den 18. Februar von 2—5 Uhr nachmittags Verkauf von Rotzfleisch auf die Nummern 261—38S. Wilsdruff, am 15. Februar 1919. ri« Der Stadtrat — Kriegswirtschastsadteil««g. siir die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Arnsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Älls Amtsgericht und den SLadtrat zu Wilsdruff rentumt zu 2chUÜUUdt» Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614. dies nicht der Fall ist, empfiehlt sich eine mehrmalige Winterbespritzung mit Baum- karbolineum (15°^). 11. Blattfleckeukraukheit: Im Sommer gelb werdende und gesprenkelte Blätter der Johannisbeeren leiden unter der Blattfleckenkrankheil, die oft zum vollständigen Laub abfall führt. Solche Sträucher sind im Winter wiederholt mit 2°/,iger Kupfervitriol lösung zu bespritzen. 12. Stachelbeermeltau: Wo sich verkrüppelte, braunfleckige Zweigspitzen an Stachelbeersträuchern finden, dürfte es sich stets um Infektionen durch Stachelbeer meltau handeln. Als Kampfmittel kommt zunächt das Verbrennen der beim Rückschnitt der Sträucher entfallenden Zweigspitzen in Frage. Ferner sind solche Sträucher mit Schwsfelkolkbrühe oder mehrmals mit Baum- karbolineum, nach Beobachtungen von Prof. Dr. Muth auch mit 2»/,igcr Kupfervitriol lösung im Winter mit Erfolg zu bespritzen. Bei zu starkem Befall werden die Sträucher, um einer Weiterverbreitung vorzu beugen, verbrannt. 13. Sonstige Pilzkrauke Zweige: Teils unter dem Spitzenkrebs, teils unter Monilia und anderen im Kambium lebenden Pilzen erkrankte Zweige nehmen gegen wärtig an Verbreitung sehr zu. Da die Uebertragung solcher Erkrankungen auf ganz gesunde Bäume erfolgt, ist deren Bekämpfung mit allem Nachdruck in die Hand zu nehmen. Es ist erforderlich, daß derartige kranke Zweige bis in das gesunde Holz foklgeschnitten und sogleich verbrannt werden, damit die Sporen, dafern die Zweige auf den Brennholzhaufen kommen sollten, nicht erneut verbreitet werden. Desgleichen sind jetzt im Winter alle trockenen Früchte an den Bäumen — sog. Frucht mumien — abzulosen und zu verbrennen, um der vielverbreiteten Fruchtfäule am Baum zu begegnen. Gvmmiflutzkrauke Zweige gehören nicht hierher, da deren Erkrankungen auf Störungen im Zaftumlaitf zurückzuführcn sind und daher durch mechanische Eingriffe deren dauernde Heilung nicht erreicht wird. c. Zusammengefaßt empfehlen sich für die Wintermonate, abgesehen von den in ein zelnen Fällen sich ergebenden besonderen Bekämpfungsmitteln, folgende Maßnahmen: 1. Anbringen von Klebgürteln Ende September unterhalb der Kronenäste, bei Bäumen mit Pfählen auch an diese mit. Wiederholte Erneuerung des Klebstoffes (Raupen leim). Äbnehmen und Verbrennen der Klebgürtel im Januar—Februar; 2. Reinigen der Stämme und starken Aeste von loser Rinde, Flechten und Moosen: 3. Entfernung sämtlicher abgestorbenen und zusammengezogenen Blätter in den Baumkronen: Sammeln aller abgefallenen Blätter; 4. Entfernung und Verbrennung sämtlicher eingeschrumpften Früchte mit den Zweigen, an denen sie sich befinden. 5. Bespritzen der Bäume mit einer 15»/gigen Obstbaumkarbolineumlösung. K. Lockerung des Bodens auf größere Tiefe. 7. Düngung der Obstbäume. 8. Schutz und Nahrung den Singvögeln im Winter, Nistgelegenheit im Frühjahr. Auf Grund ministerieller Verfügung ist von der Amtshauptmannschaft im Ein vernehmen mit dem Saalinhaberverein Meißen und Umgegend für das Jahr 1919 für den Bezirk der Amtshaupimannschaft Meißen mit Ausnahme der Städte Nossen, Lommatzsch, und Wilsdruff IlL e z private wie amtliche, bitten wir wiederholt, alle Inserate bis spätestens HlOH vormittags 11 Uhr aufzugeben, da wir sonst nicht in der Lage sind, ein ! L LL LL H H AL. Erscheinen derselben am gleichen Tage zu gewährleisten. Wir müssen vielmehr ? alle die Inserate, die nach 11 Uhr ausgegeben sind, ohne Ausnahme sür die leweils nächste Nummer zurückstellen. Wir sind gezwungen, an dieser Maßnahme sestzuhalten, da wir seitens des Elektrizitätswerkes dse Ge- Nehmigung zur Stromentnahme für den Betrieb der Maschinen nur bis nachm. 4 Uhr haben. Geschäftsstelle d. Wilsdruffer Tageblattes. A ,W»«dN!ffer Tageblatt- erstheink käallch, mit Aucknahme der Sonn« und FF . L. FW« ab«nd« s Uhr sür drn folgenden Tag. / Bezuq«prei« bei S-lbsiabholung H Ml« v« 8 vH L/s»» L k« 1 s«OSO O«V 2'dw VE°i vächenMch M Pfg., monatlich .0 Pfg., vierteljährlich r,tv Mk.; FH LIO « I K.D LLL L 8. vVch «»(er- Au«träger . zettagen monatlich R> pfg., vierteljährlich r,40 Mk.; W- W- OG W- VGG VG j OGG « G G«V O- G OG I « A den deuischen Postanstatten vierteljährlich 2,40 Mk. ohne Zustellung«gebühr. * ' d » Postaastallen, Postboten sowie unsere Austtäger und Geschäftsstelle nehme» VNv 111110626«» l lSeneit Bestellungen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger r^?^°fnttchwn7°/-^"dfr B-^ L^ng Erscheintseitdem Lahre 1841. ß «der Nachlieferung der Zriiuna oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Ferner /» - dit der Inserent In den obengenannten Fällen keine Ansprüche, fast« die , I ätitzl»« verspäiei, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel« GHH V/W- berkauftprel« der Nummer 10 Pfg. / Auschristen find nicht persönlich zn —T «DIO» »W 2 ^res-eren, sondern an den Verlag, die Schnftleitung oder die Gesckästsstelle. / GGGU «»onpme Zuschristen bleiben unberückstästiai. / Berliner Dcrttetung: Berlin SW. 48. v> tT ->