Volltext Seite (XML)
Sonntag Sen 21. Juli 1918 77. Jahrg. Nr. 168. Amtlicher Teil 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. in Kraft. folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeugerpreis Ztr- Tafeläpfel 35 Mk. je Ztr. I« Der Ttadtrat. Leu das innsrhttLb des König folgende Groß- und Kleinhandels- Der Gemeiudevorstand. 28 60 28 25.— 15.— Tafelbirnen Wirtschaftsbirnen Tafeläpfel Wirtschaftsäpfel Tafelbirnen Wirtschaftsbirnen Früh- und Edelpflaumsn (gelbe u. roie Pflaumen, gelbe, blaue oder grüne Reineklauden, Spillinge) Hauspflaumen GroßhandelS- zuschlag: 10.—M. je Ztr. Kleinhandels zuschlag: 15.—M. je Ztr. Für autzersächfisches Obst dürfen höchstens zuschläge in Ansatz gebracht werden: ratsverordnung über die Pre'sprüfungsstellen 25. Sspt./4. Novbr. 1915 mit Gefängnis bis zu 15 35 15 reichs Sachsen erzeugt ist, erübrigt sich infolge der besonderen Regelung des Ver kehrs mit diesem Obst auf Grund der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 17. Juli 1918 — Nr. 1421 n V 6 1 — über die Kernobsternte 1918. Die Preise, zu denen die Bezirksobstsammelstellen Obst an die Kommunaloerbände »nd Marmelade- fabriksn liefern, werden diesen besonders bekanntgegeben. Für Edelobst werden Höchstpreise nicht festgesetzt. Hk. Die Festsetzung von Großhandelspreisen für Obst, » 1488 V 6 1. Ministerium des Innern. Zuwiderhandlungen gegen III Absatz 4 werden nach Maßgabe des K 17 der Bundes- und die Versorgungsregc-lung vom IV. Die obigen Preise und Bestimmungen gelten für das gesamte Gebier des König reichs Sachsen. Die Preise bezw. Preiszuschläge stellen Höchstpreise im Sinne des Ge setzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 <RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen dar. In diesen Sätzen sind sämtliche Nebenunkosten wie Transportkosten, Provision der Aufkäusi-r, natürlicher Schwund und Verderb der Ware, Stellung von Packmaterial sowie die allgemeinen Unkosten indegnffen. Irgendwelche besondere Entschädigungen dürfen nichr in Ansatz gebracht werden. Autzersächfisches und a«tzerd rutsch es Kernobst darf im Kleinhandel nur in de» vom Komurunalverband zum Verkauf solchen Obstes zugelafseueu Ge schäften verkauft werden. Die Zulassung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die zugelassenen Geschäfte sind als Verkaufsstellen für außersächsisches bezw. außerdeutsches Obst Kenntlich ZU mache« und dürfen nicht gleichzeitig nn: säch sischem Obst handeln. Die Landesstclle für Gemüse und Obst ist befugt, Ausnahmen zuzulassen. Kleinhandelspreis 60 Mk. ' 5.— „ l0.- „ 5-- „ 8-- „ 15.— „ 8.- , Höchstpreise für frühes Kernobst. I. Als Edelobst sind solche Aepfel und Birnen anzusehen, die sich von den übrigen Speise- und Mrifchaftsfrüchren hervorheben durch: 1. Sorten, die sich geschmacklich von anderen Sorten hervorheden (Tafelobst in züchterischem Sinne): sie sind m Friedenszeiten nicht zu Marmelade, Gelee, Obstweinen und dergleichen gewerbsmäßig verarbeitet worden; 2. vollkommene Ausbildung in Reise, Größe und Aussehen; 3 sorgfältigste Behandlung bei der Ernie, sachgemätze Sortierung nach Grötze und zweckmässige Verpackung. Die Früchte müssen die Baumreife erlangt haben; unreife, d. h. vorzeitig geerntete Früchte scheide» als Edelobst aus. Früchte mit kleinen Schönheitsfehlern sind zulässig, dagegen nichr solche mit Schorf (Fusicladium), Druckflecken oder Wurmfraß. Als Tafelobst sind alle übrigen gepflückten, nach ihrer Beschaffenheit sofort oder nach Ablagerung zum Rohgenuß geeigneten Früchte anzusehen unter Ausscheidung sämt licher kleinen, verkrüppelten und beschädigten Früchte. Wirtschastsobst ist alles Schüttel-, Most- und Fallobst sowie Las aus der Gruppe 2 ausgeschiedene Obst. Das Obst muß jedoch für die Herstellung von Marmelade, zum< Kochen und Dörren und zu sonstigen Wirtschaftszwccken geeignet sein. II. Auf Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst werden für frühes Kernobst Kesselsdorf, am 19. Juli 1918. rsoi Früh- und Edelpflaumen (gelbe und rote Plaumen, gelbe, blaue oder grüne Reineklauden, Spillinge) 50 Hauspflaumen 30 Kirfchen-Verkauf. Sonntag Nrn. 2801—3000 je 1 Pfund. Wilsdruff, am 20. Juli ^918. An» Der Stadtrat — Kriegswirtschaftsabterlung Freibank Wilsdruff. Montag den 22. Juli 1918 von IO Uhr vormittags bis nachmittags 2 Uhr Rindfleisch im rohen Zustande. Preis 1,29 Mark das Pfund. Verkauf findet gegen Abgabe von Fleischmarken statt. Es werden die grauen Lebensmittelkarten Nr. 752—1309 beliefert. Einzelgeld sowie Gefäße oder Papier sind mitzubringen. Diese Verordnung tntt am 22. Juli 1918 Dresden, am 17. Juli 1918. 2812 Kesselsdorf. Bestellungen auf Brennholz WteilrMnl für den Winterbedarf, I Meter 32,25 Mark, werden bis zum 25. Juli im Gemeinde amte entgegengenommen. Ei« Posten Burfcheuanzüge (Joppe und Hose) steht zum Verkauf. Meldungen i im Gemeindeamt. Erneute smzWe MGMerW MM Sommerlicher Zweiktang. (Am Wochenschlutz.) Trifft es sich gut oder trifft es sich ungut, daß der Deutsche Reichstag, kaum, daß er nach fleißig getaner Arbeit über Sommer und Herbst vertagt wurde, durch deM österreichischen Reichsrat abgelöst worden ist? Daß das Reden über Krieg und Frieden, das in Berlin bis zum letzten Augenblick angedauert hat, in Wien also mit un- geschwächten Kräften fortgesetzt werden kann? Die An sichten darüber werden schwerlich unter einen Hut zu bringen sein. Schon hat Graf Burian den alten Faden wieder ausgenommen, den Grak Czernin so eifrig gesponnen, und der die äußeren Feinde der Donaumonarchie doch nicht im mindesten dazu- bewogen hat, ihre Wühlarbeit gegen den inneren Frieden des Reiches abzuschwächen oder gar einzustellen. Trotz allem wendet er seine Blicke „immer hoffnungsvoller"' auf die feindlichen Völker, ob denn nicht endlich die Verblendung von ihnen weiche, bemerkt aber mit aller Entschiedenheit, daß die Monarchie jeden fremden Eingriff in ihre innerstaatlichen Verhältnisse durchaus ab- lehne. Nun, die Franzosen haben fast vier volle Jahre dazu gebraucht, um das schreiende Unrecht, daS sie den verschleppten Elsaß-Lothringern gegenüber, Hunderten an der Zahl, allen Satzungen des Völkerrechts zu wider begangen haben, wiedergutzumachen — und auch dazu vermochten sie sich erst zu entschließen, als sie Gefahr liefen, andernfalls die Kriegsgefangenschaft von Hunderttausenden ihrer Soldaten, deren Heimsendung von Deutschland, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit natürlich, angeboten wurde, für unabsehbare Zeit zu ver längern. .An diesem einen Beispiel kann man ermessen. wie ungeheuerlich Lie Verblendung ist, mit den wir es zu tun haben, und wie nur mehr oder minder sanfte Gewalt ihrer Herr werden kann. Auch ihre inneren Schwierigkeiten sucht Lie Regierung oes Herrn v. Seidler durch Reden zu meistern. Eben ist in Prag ein tschechisch-slowakischer Nationalausschuß mit dem sattsam bekannten Dr. Kramarz an der Spitze ge gründet worden; als sein Ziel bezeichnet er das Selbst« besiimmungLrecht m einem selbständigen tschechisch-slowa kischen Staat mit eigener Verwaltung im eigenen Haus und unter eigener Leitung. Weiter kann man nicht gut gehen in der Abkehr von der Volksgemeinschaft, die vor läufig immer noch von der Habsburgischen Kaiferkrom umsaßt wird, in Ler Aufkündigung einer Staats' gewalt, Lie sich allen Unglücksraben zum Trotz selbst in einem Dreifrontenkriege nicht hat über, wältigen lassen. Aber die Wiener Regierung ver zieht keine Miene zu diesem Beginnen. Sie glaubt sich nach wie vor berechtigt, von der „unerschütterlichen An hänglichkeit gegenüber der Dynastie, der staatstreuen Gesinnung Ler Bürger sowie dem festen inneren Zusammen, ) Hang unseres Staatswesens im Rahmen der Monarchie"' zu sprechen, als wenn sie Worten dieser Prägung ein« Wunderwirkung zutraute gegenüber Tatsachen, die klar und unleugbar vor aller Augen liegen. Der Reichsrat, noch vom alten Kaiser dereinst der Verjüngungskur des allgemeinen gleichen Wahlrechts unterzogen, ist jetzt drauf und dran, die Staats-, ja sogar auch Lie Kriegs- notwendigksiten zu verweigern, und das einer Regierung, dir selbst unter den allerschwersten Verhältnissen am Parlamentarismus festzuhalten sich ent schlossen zeigt,, und die keinen Tag fast vorübergehsn läßt, obne ihrer FneüenLsehnfucht Ausdruck zu geben. In Österreich sterben ja die Allzuzuversichtlichen nicht auS, und man muß zugestehen, daß sie schon in Fällen Recht behalten haben, die anderwärts unweigerlich zu Enenbarth- kuren herausgefordert hätten. So verliert jetzt auch Herr o. Seidler nicht den Mut. Er bekennt sich sogar zu der Notwendigkeit einer deutschen Politik und scheint doch mit den Polen und Tschechen einigermaßen auskommen zu wollen. Wie er es fertig bringen will, zwischen diesen Gegensätzen hindurchzukommen, das bleibt vorläufig sei« Geheimnis. Häuer» wir es bei den Mittelmächten zurzerr nur mit parlamentarischen Auseinandersetzungen dieser Art zu tun, mit Reden über Belgien, über Friedensmöglichkeiten und Verständigungen, der Ausblick in die Zukunft wäre, bei Lem immer noch ungebrochenen Vernichtungswillen unserer Feinde, nicht gerade rosig zu nennen. Aber im rechte« Augenblick hat Hindenburg sich wieder zum Wort ge meldet, und das gibt dann sofort einen Zweiklang, den man sich schon eher gefallen lassen kann. So hallt di« französische Hauptstadt nicht bloß vom Echo mehr iHer weniger schöner Ministerreden wider. Der Kanonen donner ovn Reims läßt die Pariser nicht mehr zur Ruhe kommen. Auch ihr jüngster Freund, der „lange Wilhelm", hat sich pünktlich zur Wiederaufnahme der deutschen Offensive eingestellt und entbietet der immer noch schönen Marianne über eine Strecke von mehr als hundert. Kilometern hinweg seine ehernen Grüße. Im Handum drehen habe»! unsere unermüdlichen Feldgrauen auf dem Südufer der Marne einen stattlichen Brückenkopf yerge« stellt, uno mit Len Franzosen haben auch die lieben Ameri kaner diesmal gute Aussichten, mit Hindenburg und rerr in hle )ße ich- 3e- em vf- sick nie 2s ten en er- gt, »er in !er en an »e- MsdmsserTageblM Blatt für die Königliche Amishaupimarmschast Meißen, für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff sowie für das Königliche Korstrentamt zu Tharandt Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 28614. Wochenblatt für Wilsdruff und Ltmgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. Amts- Vas »Wilsdruffer Tageblatt- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends s Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung so» der Druckerei wöchentlich A) Pfg., monatlich 70 Pfg., vierteljährlich 2,10 MI.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich so pfg., vierteljährlich r,40 Ml.; bei den deutschen Postanstalten vierteljährlich 2,40 Ml. ohne Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen iederzell Bestellungen entgegen. / Zm Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fasten leine Ansprüche, fasts dt- Zettung verspätet, !n beschränltem Umfange oder nicht erschetni. / Ktnzet- verlaufsprets der Nummer 10 Pfg. / Zuschrtsten sind nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schnsticituna oder die Geschäftsstelle. / llnonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner-Vertretung: Berlin SD.48. Insertionsprris Pfg. für die s-gespaltenc Korpuszeile oder der-n Naum, Lololpreis Pfg., Nellamen Pfg., alles mit 0°/« Teuerungszuschlag. Zeilraub und tabellarischer Sah mrt 5l//« Ausschlag. Bei Wiederholung und "adresumsätzen enisprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amstlchcn Tetl (nur von Behörden! die Gpattzeiic so Pfg. bez. Pfg. / Nachweisungs- und Offertengedühr 20 bcz. 30 Pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließ« jedes Rellamationsrech« aus. / Anzeigenannahme dis 11 Uhr vormittags. / Beilagengcbühr das Tausend v Mk., ir die Posiauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gcwäbr geleistet. Strtfte platzvorschritt 26°/» Aufschiag ohne Rabatt. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar- Zahlung binnen ZV Tagen Galligkeit; längeres Ziel, gencktstche Einziehung, gc. mcinsame Anzeigen verseh. Inserenten bedmgen die Berechnung des Brutiv-ZeHen- pretfes. / Sofern ntcht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Er-Mungsort Wilsdruff vereinbar! ist, gilt es als vereinbart durch Annabme der Rechnung, 'fasts nicht der Empfänger innerh. s Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erbebt.