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Amts Blatt Königliche Amisgenchi und -en Gia-irat zu Wilsdruff Postscheck-Konto: Leipzig Re. 2Süi4. Freitag den 8. Februar 1918 Nr. 33 «M „Mttdrvffer Tageblatt crjchvin! täglich, mit Ausnahme der Kann- und , ZWtWs, abends S llhe für den folgenden Tag. > Bezugspreis bei Gclbstabhaluna »dl« der Dnnkerei wöchentlich Al Pfg., monatlich 70 Pfg., vlerteljährliw r,<0 M!.j dnrch unsere Austräger zugetragen monatlich «0 pfg., oierteljährlich 2,40 Ml.; bei den deutsthcn postanstaltcn vierteljährlich 2,40 Ml. ohne Austellungsgebühr. M» Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen «derMit Bestellungen entgegen. , Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger dgoidwelchcr Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der «jlsdcruneMnrichtungcn — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Lachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlurtg des Bezugspreises. Ferner Hal der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die jeltuna verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Enzel- »ckraasspeets der Nummer 40 pfg. / Zuschriften - sind nicht persönlich zu rdreMereu. sondern an den Verlag, die Gchristlcltung oder die Geschäftsstelle. / tlnompue Zuschriften bleiben unberückfichstgt. Berliner Dertreiung: Berlin KW.4». Mr die Königliche Amtshauptmannschast Meißen, für das Kömgliche Amtsgericht un Wu-d,°„ Ar«. sowie für das Königliche Zorstrentamt zu Tharandt 77. Jahrg. / s . L. FWU Inserffonsprer^ 2 Pfg. für die H-gespaliene Kokpuszeile adel'äderen Raum, /Momonmair sBr GV V' V H>v V s « V G V -W- 'be G vG I » entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil tnur von Behörsenj » . .. ' , ' , ' ' die Spaltzeiie SV pfg. bcz. 4Z pfg. / Nachweisung«- und Offertenqebühr M bcz. Mül) LlMiLSQSlKtl ' Z« Pfg. x Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt jedes Nellamastonskecht aus. »»—V -- Anzeigenannahme bis 1t llhr vormittags. Beilagcngcbühr das raufend SMI.. a- ckyrteizetnl keil für die pvftauflagc Zuschlag. / Für das Erlcheinen der Anzeigen aü bestimmten I 4 iI V e ««« Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte plahvorschrtst 2L-,, Aufschlag ohne Rabatt. / Äie Nabattsätze und Nettopreise haben nur bei ^Bar zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung dos Brutto-Zeilen- , Preises. / Kosern nicht schon früher ausdrücklich oder Mschtvcigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rewnungstagc an, Widerspruch erheb«. Amtlicher Teil. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kennrnis gebracht. Dresden, am !. Februar 1918. V2 1/ Normaldose l 15. mit 3.04 - 1.55 1 über- Nr. 1 k II X. Meißen, am 5. Februar 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. ir«v dürfen die folgenden >202 Kaffee-Ersatz sür 3V Pfennig Wilsdruff, am 6. Febrrurr 1918. Graupe« Grieß . ,4.88 4.88 4.48 4.28 4.08 . 3.68 3.18 4.08 3.98 3.78 3.48 2.88, 2168 2.18 6i28 6.08 5.68 5.18 4.98 4.58 3.48 > 4.78 2.84 2.59 2.4S 2.29 1.74 " 2.3S Freitag den 8. Februar nachmittags von 2—4 Uhr Lebensmittelamte ausgegeben. Beliefert werden die /^-Karten, die Nr. 387 434 «ad Nr. 1 165. Der Stadtrat. Es werden abgegeben je 286 Gramm 206 Gram« 146 Gramm Rieseustangenspargel . '. . Etangenspargel, extra stark . Stangenspargel, sehr stark. . Etangenspargel, stark. . . Stangenspargel, mittelstark . Stangenspargel, 50/60er Stangenfpargel, dünn Brechspargel, Riesen . . . Brechspargel, extra stark. . Brechspargel, stark. . . . Brechspargel, mittel . . Riesenstangenspargel . . . . Stangenspargel, extra stark . .. Stangenfpargel, sehr stark . . Stangenspargel, stark.... Stangenspargel, mittelstark ., '. Stangenspargel, 50/60 er. . . Stangenspargel, dünn . . Brechspargel, Riefen .... Brechspargel, extra stark . . . Brechspargel, stark Brechspargel, mittel Brechspargel, dünn .... Brechspargel, ohne Köpfe Abschnitte Köpfe, weist, extra stark stehend Köpfe, weiß, sehr stark stehend. K^fe,>weiß, stark stehend . . Köpfe, weiß, extra stark liegend Köpfe, weiß, sehr stark liegend . Köpke, weist, stark liegend . ) Köpfe, grüne . . . Köpfe, blau, sehr stark . NN Der Lebensmittelsorfteher. 202 ll L VM ». Ministerium des Inuer«. i - >. Die auf die Landeskartoffelmarken Und 8 bezogenen Kartaffeln haben bis zum April 1818 zu reichen. Die Landeskartoffelmarke O darf innerhalb des Kommunalverbandes Meißen-Land je 1 Zentner beliefert werden: ns für Einwohner der AmtSha«ptma«nschast Meißen in der Zeit vom 18. Februar ab, k) für Einwohner aller anderen Kommimalverbände (einschließlich der Stadt Meißen) erst vom 18. März 1918 ab. Etwa vorher abgeschloffene Verkaufs- Verträge sind ungiltig. Der vorzeitige Weckauf und Einkauf sind strafbar. 2. « Wer seine auf die Karten und ö bezogenen Vorräte vorzeitig aufgebraucht hat, geihl des Rechtes auf Zent«erversorga«g auf die Marke O verlustig und wird^ für den Rest des Ecntejahres in WochenverfvrgUNg genommen. - . Die normale Wocheuoersorgung beträgt 7 Pfund wöchentlich Die Wochenversorgung ist bei Personen, welche die Hilse des Kommunülverbandes wegen UeberverbraucheS vor dem 15 März in Anspruch nehmen, entsprechend niedriger zu bemessen, uuv zwdr, wenn dies schon vor dem 1. März geschieht,.auf 5 Pfund wöchemlcch, wenn dies vor dem 15. März geschieht, auf 6 Pfund wöchentlich. 3. Es bleibt den Orlsbehörden des Kommunalverbandes Meißen-Land freigestellt, für ihre eigene« Einwohner den zentnerwsisen Einkauf auf Marke L ganz zu untersagen und ihre Einwohner ausnahmslos in Wachenversorgung zu nehmen, wenn sie dies für zweck mäßiger hallen. , Jie können die Kartoffeln für mehrere Woche« zusammen UN Voraus ausgeben. ' - ' 4. - Jeder sonstige Erwerb oder die Entäußerung von Kartoffeln außer auf L-Macken oder auf Einkaufsschein des Kommunalverbandes Dirißen-Land, insbesondere auch der Verkauf oder Kauf auf Bezugsscheine auswärtiger ^Behörden, ist innerhalb des Bezirks der unterzeichneten Nmtshauptmannschaft verboten. Wer den Bestimmungen in Abschnitt 1 oder 4 zuwiderhandelt, wird uach der Bundesratsverordnung vom 7. Febsiiar 1916 H 10 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mir Geldstrafe bis zu 1500 Mack bestraf«. ,, 1.45 1.32 1.27 1.17 0.90 1.22 0.63 >0.61 0.58 0.56 6.53 0.48 0.42 0.53 0.52 0.49 0.46 0.38 0.36 0.29 0.81' 0.78 0.73 0.67 0.64 0.59 0.46 0.62 2.44 2.34 2.24 2.14 2.04 1.84 1.5'9 2.04 1.99 1.89 l.74 1.44 1.34 1.09 3.14 1.25 1.20 1.15 1.10 I.V5 0.95 0.82 1.05 1.02 0.97 0.90 0.75 0.70 0.57 1.60 Bezugsmarken für Brennspiritus werden Kartoffelversorgung betreffend. Zufolge Verordnung des Ministeriums des Innern, Landeskartoffelstelle, wird Fol gendes bekannt gewacht: . für 15 Pfennig . für 18 Pfennig Derteilung von Kaffee-Ersatz, Graupen und Grieß. Der Verkauf der auf grünen Warenbezugsschein Nr. 5 angemeldeten Waren erfoigl vom 8. Februar d. I. ab. Riesmstangenspargel ... . . . , . . . Stangenfpargel, extra stark . . . . . Stangenspargel, sehr stark , . . . . . . . . Stangenspargel, stark . , . . . . . . . Stangenfpargel, mittelstark . . . . . . . Etangenspargel, 50/60er . . . . ,j. . . Stangenspargel, dünn - - - . . Brechspargel, Riesen . . . . ^ . . . . . Brechspargel, extra stark . . . ... .... Brechspargel, stark. ..... Brechspargehmittel . . . . . Brechspargel, dünn . I . . . . . ... Brechspargel, ohne Köpfe . . . . '. . . Abschnitte . . . . . . . . . Köpfe, weiß, extra stark stehend , . ... Köpfe, weiß, sehr stark stehend / . . Köpfe, weiß, stark stehend . . . Köpfe, weiß, extra stark liegend . . . . . . / Köpfe, weiß, sehr stark liegend, c . .... . Köpfe, weiß, stark liegend ... . . . . . . Köpfe, grüne Köpfe, blaue, sehr stark ..... ... . . . Zu diesen Preisen müssen die Konserven frei Sranon des Kleinhändlers geliefert werden. III. Beim Absatz durch, die Kleinhändler an d,e Verbraucher Preise nicht überschritten werden (Kleinhandelshöchstpreise): Brechspargel, dünn . . . . , . . .. Brechspargel, ohne Köpfe . , Abschnitte . ... Köpfe, weiß, er'ca stark stehend . . . . . Köpfe, weiß, sehr stark stehend. . . . . . Köpfe, weiß, stark stehend . . . . . i . Köpfe, weiß, extra stark liegend .... . . - Köpfe, weiß, sehr stark liegend. Köpfe, weiß, stark liegend . . . . . . Köpfe, grüne . Köpfe, vlau, sehr stark Braunschweig, am I9. Januar 1918. Gemüsekonserven-Kriegsgesellschast m. d. H. vr. Kanter. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs-GeseM. S. 46)' wird, mir Zustimmung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers folgendes bestimm!: 1. Beim Absatz der Spargelkonserve« aus der Ernte 1917 durch die Her steller dürfen folgende Preis» nicht überschritten werden: Zu diesen Preisen ist hie Ware frachtfrei Emptangsstation zu liefern II. Beim Absatz an die Kleinhändler dürfen die nachstehenden Preise nicht schritten werden (GroßhandelsHöchstpreise): . V. '/, ' Normaldose 1.70 0.95 0.55 3.35 - 1.60 0.90 0.50 3^15 -1.35 0.75 0.45 2 65 3.50 1.87 1.00 6.80 3.40 1.82 0.95 6.60 3.20 1.68 0.90 ' 6.20 2.95 1.55 0.85 5.70 2.85 1.50 0.82 5.60 ,2.60 1/40 0.75 5.10 2.05 1.10 0.63 4.00 2.70 1.45 0.80 5.30 nsn . V. '/!! Normaldose 2.49 1.28 0.65 4.98 2.3S 1.23 063 4.78 2.29 1.18 0.60 4.58 2.19 1.ö3 0.58 4.38 2.0tz 1.08 0 55 4.18 1.89 0.98 0.50 3.78 1.64 0.85 0.44 3.28 2.08 1.08 0/55 4.18 2.04 1.05 0.54 4.08 1.94 1.00 0.51 3.88 1.79 0.93 ft 0.48 3.58 1.49 0.78 0.40 2.98 1.39 0.73 0.38 2.78 1-14 0.60. 0.31 2.28 3.19 1.63 0 83 6.38 3.09 1.58 0.80 6.18 . 2.89 1.48 . 0.75 5.78 2.63 1.35 0 69 5 28 2.54 . 1.30 0.66 5.08 2.34 1.20. 0 61 4.68 1.79 0.93 0.48 3:58 2.44 1.25 0.64 4.88 . /r ' V- '/4 ' . . Normaldose 2.75 1.48 0.80 5.40 2.65 1.43 0.78 5.20 2.55 1.38 0.75 5.00- 2 45 1.33 0.73 4 80 2.85 , 1.28 0.70 4.60 2.15 1.15 0.65 4.20 1.90 1.00 0.55 3.70 2.35 1.28 0.70 4.60 2.30 1.25 0.70 . 4 50 2.20 1.20" 0.65 4.30 2.05 1.10 0.63 ' 4.00