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Erscheint seit dem Jahre 1841. Königliche Amtsgericht und den Siadtrat zu Wilsdruff für die Königliche Amishaupimannschafi Meißen, für das sowie für das Königliche Zorstreniamt zu Tharandt Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 28614. Nr. 34. Sonnabend Sen S. Februar 1918. Amtlicher Teil Hein: Dresden, am 5. Februar 1918. Meißen, am 7. Februar 1918. Nr. 239 a ll Der KommunalverdMu» Meitzeu-Land Wilsdruff, am 7. Februar 1918. 12*7 Der Stadtrat. — Kriegswirtschaftsabteilung. Dresden, am 6. Februar 1918. Der Gemeindevorstaud. ErWW EMMMchtz Us k« meWAil M«fer. P D«' igrnr«. worden. Dresden, am 6. Februar 1918. > . 200 II 8 I V. Ministerium des Innern. Diphtherie-Sera mit den KonlroUnummern 249, 250 und 251 aus dein Säch- fijchen Serumwerk in Dresden sind wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt 187 II ick Ministerium des Innern. »Ml äxbrhe zemM. L>vü- Acbeit' nk öes is Her renke» Fuhre Trockeneigelb (Futter für Hühner), das Pfund etwa 4,65 Mark, steht uns zur Verfügung. Anträge auf Zuteilung sind'soiorl m der KiiegSwirtschaftsuhteflung zu stellen. 59 II 8 I u. Ministerium des Innern. befreiten Polen haben, sich bis setzt zur Einberufung ihrer manenfälligen Jugend noch nicht unfraffen können — sie nbeinen es' für ausgemacht zu halten, daß sie — den beiden Mittelmächten gegenüber — auch ohne dies an das tz Ziel ihrer Wunsche gelangen werden. Aber in dem Augenblick, wo der unabhängige Stan: der Ukraine, greifbare Gestalt angenommen hat und wo damit gerechnet werden muß, daß leine ÄemeM mspruche. vom Vierbund anerkannt werden könnten, taucht plötzlich jen seits unserer Schützengräben die polnische Armee ans, t«» bis zur Revolution einen untrennbaren Bestand teil der russischen Heeresgruppen gebildet, sich aber seither unter eigener - Führung ausgesondert und mehr und mehr von der bisherigen Oberleitung unabhängig gemacht hatte. Zunächst hatte sie sich darauf beschränkt, fick abseits der russischen Operationen zu galten, je Noch ein Mimaium. Die russische Revolution kämpft für ihr Leben, da? muß man sagen. Zu allen den inneren.Kriegsichaimlöden, auf denen sie bereits ihre Rote Garden aufgrdoten hat, ist lest noch ein russisch-polnischer. Konflikt hinzugekommen und es siebt nicht danach aus, als sollte der Regierung der Sowjets hier ein besserer Erfolg beschicken sein, als bei den blutigen Auseinandersetzungen mit den anderen Fremdoölkern, die sich von der Petersburger Zentralgewalt endgültig befreien wollen. Das polnische Heer, das plötzlich in den Gang der inncrrussischen Geschichte handelnd eingreift, ist natürlich nicht die berühmte Armee, die von Warschau aus nun schon seit Jahr und Tag ins Dasein gerufen werden soll, ober weder leben noch sterben kann. Nein, die von uns wehr ^indessen die Sowjets ihre Herrschaft auf allen Seiten hin auszubreiteu suchten, desto kühler wurde d-e Haltung der polnischen. Truppen und den Einbruch maximalistischer Ideen und Grundsätze webten sie von wvrnb^rein mit aller Entschiedenheit ab. Nun sind auch sie in den offenen Kampf gegen die Sowjetgewalt "einge- treteu. Man hat den Eindruck, als müßten bestimmte Fäden von ihrem Hauplguartier zu den politischen Mittel- mHttten des Polentmns, nach Warschau und Krakau, herüberlaufen oder auch umgekehrt; jedenfalls könnte der Feldzug, den sie begonnen haben, kaum anders gegen Rußland geführt werden, wenn er von einer wirklichen polnischen Armee, d. h, einer von der Regierung des neu erstandenen Königreiches ausgestellten Heeresmacht unter nommen worden wäre. Im Süden wurde gegen Minsk marschiert und dieser Bekanntmachung über die Kartoffelverforgung für den Nest des ErnLejahres 1917 18. ' Die Landeskartoffelmarke L erhält Gültigkeit für si Zentner, auch für Kinder unter 4 Jahrein Sollte sich im Laufe des Sommers herausstellen, daß die vorhandenen Karloffel- vorräte noch weitere Zuteilungen, gestatten, so werden auf die Nummerkarten, welche am oberen Rande der Laudes^artoffelmarke angebracht sind, noch weitere Mengen abgegeben. Die Landeskartoffelmarke O wird, um die Eindeckung der Bezirkseingesessenen sichsr- zustelltn, zum Einkauf im eigenen KoinnmualverbLnd schon ab 18. Februar 1918 freigegeben, im übrigen erst ab 10. März 1918. Ab 16. März 1918 erhält also die Marke 6 Freizügigkeit im ganzen Lande. cch cer Kesselsdorf, am 8. Februar 1918. 1206 sbche ÜfLNG' ers chloß« Lhltm ' leder st ÜM. > statten. ?ergs- m H,- läßt. arAj gegen mit- 0 die lu«A, silen- rüfte. r Rb- . nrgen asirlt kräfte affer: »eiter Lin« ichaft. hs-n. iegs- mü.s- inge^ chaft - Znscnwnöpreiä 2 Pfg. für die k-gespasscne Korpuözeile oder deren Raum, Lolaipreis i. Psg., Reklamen 45 Pfg., Mes mii .vz, Leucrungszuschlag. Zeitraub und iabctiarischer So« mit 50-/, Ausschlag. Sei Wiederholung und Ii>hresumsLgcn entsprechender Rachlaü. Nekanmmachnngcn im amtlichen Teil (nur pon Behörden! die Spaitzeiie 60 Pfg. bez. 45 Pfg. / Rachweisüngs- und Offcrtengebübr 20 bez. Zü Pfg. > Telephonische Inscratcn-Aufgabc schließt jedes Rctlamationsrecht aus. Anzeigenannahme bis 14 übt pormittags. / Bcilagengebühr das Tausend n Mk. für die postauflagc Zuschlag. / Zur das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen wird keine Sewähr geleistet. / Steisse Platzvorschrist 25"/. Ausschlag ohne Rabass. / Äie Rabasssähc und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 50 Tagen Süssigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Arusso-Zeilen- prcises. / Sofern nichtschon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff ncreinbari ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger inncrh. 8 Tagen, vom Rcchnungstagc an, Widerspruch erheb!. Das .Wilsdruffer Tageblatt" erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends 6 Uhr für den folgenden Tag. , Bezugspreis bei Selbstabholung , von der Druckerei wöchentlich 20 Pfg>, monatlich 70 Pfg., oierieljäbrlich »,10 Mk.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich 80 Pfg., vierteljährlich 2,40 Ml.; bei den deutschen PostanstaNen vierteljährlich 2,4« Mk. ohne ZufteNungsgebühe. Atle Postanstaiten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Zm Kalle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder dee- Befördcrungselnrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung dcS Bezugspreises. Ferner hat »er Inserent in den obengenannten Kästen keine Ansprüche, falls die sanuma verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- verkauispreis der Rümmer 1g Pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schriftloitung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Auschristen bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin GW. 48. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Äffe Ke Krn Kien ihntt Er brr lux Ge >ils^ . btU: B. »SS tUS- nu- sen- dr: ß-'- TkLS ' itrr, k «ts I Nährmittelkarten erhallen alle im Bezirke des Ko,nmunalverbands wohnenden Per sonen und zwar x I. Kinder vom Tage der Geburt bis zum vollendete^ 4. Lebensjahr je eine gelbe Nährmütelkarte. 2. Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten '65. Lebensjahre je sine rore Nährmittelkarte, , 3. Personen im Alter von mehr als 65 Jahren je eine blaue Nährmitteikarte. Keine Nährmittelkarte erhalten Personen in voller Selbstversorgung mit Fleisch oder Ferr oder Gerste bez. Hafer und sämtliche Angehörige ihres Haushaltes mit Aus- «shme der Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahre von- solchen Selbstversorgern, die ^weniger als 2 Kühe haben oder Gerste bez. Hafer nicht erbauen. Für die, Berechnung des Alters der Bezugsberechtigten ist der Tag der Karttnaus- gabe maßgebend. Das Alter ist auf Verlangen der Gemeindebehörde durch Vorlegen des Geburtsscheines nachzuweisen. Die Menge und Gattung der jeweils zur Ausgabe gelangenden Nährmittel wird in ortsüblicher Weiss bekanntgegedsn. In Kriegs- und Betriebsküchen darf Effen nur gegen Abgabe von Abschnitten der Nährnnttelkarle verabfolgt werden. Das Nähere bestimmt die Gemeindebehörde nach Gehör-der Küchenvsrwaltung. > > An der Einrichtung der Säuglingspflege undlden Grundsätzen über Sonder- bewilligungen von Nahrungsmitteln an Kranke wird durch diese Bekanntmachung nichts geändert. ' . ' Zuwiderhandlungen werden nach der BundeSratsvsrorduung vom 25. / September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 150.0 Mark bestraft. Regelung der Abgabe von Nährmitteln. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums,des Innern vom 29. De zember 1917 — Sachs. Staatszeitung Nr. 280 vom 3. Dezember 19! 7 wird für den Kommunalverband Meißen-Laud folgendes bestimmt: Nährmittel (Hülsenfrüchte, aus solchen hergcstelltes Mehl, Grieß, Graupen, Gersten- und Hafernährmütel jeder Art (Mehl, Flocken, Grütze usw.j, Teigwaren, Kartoffelpräparate und kochfertige Suppen) dürfen im Bezirke des Kommunalverbandes nur gegen Nähr- mittelkarreu abgegeben und bezogen werden. Die. Ausgabe der Nährmittelkarteu erfolgt durch die Gemeindebehörden. Die Zeit wird noch bekanntgegeben. ! 77. Jahrg Die Gültigkeit der Zuckerkarten für den laufenden Versorgungszeitraum (Reihe 7) erlischt -mit dem 12. Februar 1918. Nach diesem Zeitpunkte darf auf Karren, der Reihe 7 kein Zucker mehr nn Kleinverkauf abgegeben werden. Die Einlieferung der vereinnahmten Bezugsausweise und Hezugskarten der Reihe 7 hat spätestens zu erfolgen: seitens her Kleinhändler an dve Zwischengroßhäudler bis zum 18. Februar 1918; seitens der Zwischengroßhändler an die der Zuckerverteilungsstelle für das Königreich Sachsen angehörenden Großhändler ' ' bis zum 23. Februar 1918; seitens der letzteren an dis Zuckerverteilungsstelle / bis zum 28. Februar 1918. Vom 13. Febtuar ab gelten die Zuckerkarten und Bezugskarten der Reihe 8. Die Kleinhändler haben die von ihnen abgetrennleu Bezugsausweise der Reihe 8 spätestens bis zum 5. März 1918 ihrem Liefsrünten-einzusenden. Die Einsendung hat unter „Einschreiben" oder mittels Wertpaket zu geschehen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird ich Falle dos Verlustes Hein Ersatz geleistet. Die bei der Zucker- verteiluugsstelle eingehenden Karten werden durch Lochen entwertet. Dmchlochce Karlen dürfen nicht mehr beliefert werden. Die vorzeitige Belieferung von Zuckerkarten wird auf Grund von Z 32 Nr. 5 der Bundesratsoerordnung über den-Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 bestraft. Fleischverkauf Sonnabend veu 9. Februar 1918 von vocmittägs 8 Uhr bis nachmittags 3 Uhr gegen Botlegung und Abstempelung der Fleifchbezugsscheine an alle Inhaber in deii auf den vorqelegteu Bezugsscheinen festgesetzten Mengen. , Auf Nr. 392- 544, 'ausgenommen tue H-Karten, kann die doppelte Meng? gegeben werden. Von nachmittags 3 Ahr ab Feintalg-Verkauf je 2V Gramm gegen Vorlegung und Abstemp'elung der grauen Lebensmittelkarten Nr. 376—850 bei Bretschneider, > - „ 851-876 „ Neubert, „ 877—950 „ Schirmer. Wilsdruff, am 8. Februar 1918. »212 Der Dorfteher des Fleischversorgungsbezirkes. Kesselsdorf. Petroleum- und Spiritusmarken werden Sonnabend den 9. Februar 11 Ahr poxm. nach der bisherigen Regel abgegeben. »