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Wochenblatt siir Wlsbmff — ThmM, Uossen, Siebenlehn nnd die UMMden. Imtsblult für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags Md Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionspreiS 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzrile. No. 34. Freitag, -en 28. April 18S3. Hanptübung der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Sonnabend, den 29. April ds Js., Nachmittags 6 Uhr, soll eine der in 8 51 de« hiesigen Feuerlöschregulativs vorgeschriebenen Hauptübungen der hiesigen Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Ab- theilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen rc., bei Vermeidung der in 8 52 des gedachten Feuerlöschregulatives angedrohten Ordnungsstrafe, pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der Turnhalle Nachmittags '26 Uhr statt. Wilsdruff, am 24. April 1893. Der Stadtgemeinderath. Dicker, Brgmstr. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen vom 13. März ds. Js. in No. 22 und 27 dieses Blattes machen wir die hiesigen Pferde besitzer nochmals darauf aufmerksam, daß die diesjährige Stutenmusterung und Hshkenschau mit Pvcimiirung für das Zuchtgebiet Aefselsdsrf am 4. Mai ds. Js., Vormittags 9 Uhr in Aeffelsdorf stattfindet. Zugleich weisen wir darauf hin, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produtte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werben. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerhin das bisherigere niedrigere Deckgeld von sechs Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in's Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Wilsdruff, am 25. April 1893. Der Bürgermeister. Dicker. Bekanntmachung, die öffentliche» Fmvsrmgeu nnd Jmpfreviffone» betr. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 30. März 1875 betr., von dem für den hiesigen Jmpfbezirk in Pflicht genommenen Jmpf- arzte, Herrn vr Hiester hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisiouen bis auf Weitere« auf jeden Dienstag, Nachmittags f Uhr, in dem hierzu bestimmten Lokale, dem Rathhaussaale hier, onberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der hier aufhältlichen Kinder, u-, welche im vorigen Jahre geboren worden sind, b., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder nicht gehörig genügt haben und c., welche nach hier verzogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben, sowie ä., derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgesordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu drei Tagen, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionstcrmmen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen;be finden, noch besonders vorzeladen werden, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nach zuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. Die Impflinge ans solchen Häusern, in welchen etwa ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten etc. herrschen oder in den letzten sechs Wochen geherrscht haben, dürfen znm allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden, sind vielmehr auf hiepger Rathsexpedition anzumelden und werden in der Wohnung des Herrn vr mell. Jiedler hier geimpft. . In diesem Jahre geborene Kinder, welche in den bevorstehenden Impfterminen der Impfung unterworfen werden sollen, sind vor dem Impftermine ebenfalls auf hiesiger Raths- erpedition anzuzcigen. Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. Wilsdruffs am 26. April 1893. Der Stadtrat h. Hicker. Brgmstr. Bekanntmachung. Gleichzeitig mit dem, den 30. dieses Monats fälligen 1. Termine Staats-Linkommensteuer sind zur Stadtkasse die Pachtgelder für Lemmunläuderei, Lrb« und Latzziustu sowie das Rathsgeschetz an die Stadtkämmererei abzuentrichten. Wilsdruff, am 26. April 1893. Der Stadtrat h. Hicker, Brgmstr. Bekanntmachung. Das 7. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893 enthält: No. 26. Verordnung, eine neue Gebührentaxe für die Markscheider betr., vom 9. März 1893; No. 27. Revidirte Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Trichinenkrankheit bei den Menschen betreffend, vom 10. März 1893; No. 28. Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für den Bureaudienst im Anstellungsbereiche des Ministeriums des Innern betr., vom 6. April 1893; No. 29. Verordnung, die Nachaichung der Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge betr., vom 8. April 1893; No. 30. Bekanntmachung, die Assistenten- und Sekretärprüfungen im Resort des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts betr., vom 14. April 1893 und No. 31. Bekanntmachung, eine authentische Interpretation der 88 1 und 19 der Taxordnung für Feldmesser vom 1. Oktober 1892 betr., vom 9. März 1893. Eingangs bezeichnetes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt rur Einsichtnahme auf kiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 26. April 1893. Der Stadt rath. Hicker, Brgmstr. Tllgesgeschichle. Die definitive Entscheidung über die Militär Vorlage rückt endlich doch heran. Am Montag hat die Militärkommission den umfangreichen Bericht ihres Referenten, des Centrumsabge- ordnelen Gröber, erörtert. Der Bericht welcher dem Plenum die Ablehnung der Vorlage anempfiehlt, wurde von der Kommission nach Vornahme einiger Streichungen, Kürzungen u. s. w. im Ganzen gutgeheißen. Durch Erheben von den Sitzen drückte die Commission dem Abgeordneten Gröber ihren Dank für seine ebenso mübevolle wie vortreffliche Berichterstattung aus. Am Mittwoch hielt die Kommission eine nochmalige Sitzung ab, in welcher die Vorlage, betr. die Ersatzvertheilung, berathen wurde. Inzwischen ist der Commissionsbericht im Reichstage bereits zur Vertbeilung gelangt, die zweite Plenarlesung der Vorlage beginnt dann am Dienstag, den 2. Mai, soweit bis jetzt bekannt ist. Das „Militär-Wochenblatt" enthält in einem zu Gunsten der Militärvorlage geschriebenen Artikel Mittheilungen über die Verluste im Kriege von 1870/71, wie diese in solcher Voll ständigkeit bisher noch niemals in die Oeffentlichkeit gekommen sind. Es fielen auf dem Schlachtfelde und starben an ihren Wunden auf deutscher Seite 1881 Offiziere und 26,397 Mann; verwundet wurden 4239 Offiziere und 84,304 Mann. Ver mißt wurden 127 Offiziere und 12,257 Mann. Der Ge- sammtverlust beträgt also 6247 Offiziere und 123,453 Mann. Unter den Vermißten müssen die sog. „Noch-Vermißten", d. h. diejenigen, über deren Schicksal bis zum Jahre 1882 keinerlei bestimmte Nachricht eingegangen war, zu.den Todten gerechnet werden: ihre Zahl belief sich auf rund 4000. Unter Zu rechnung dieser sowie der 17,105 Köpfe, welche die Armee während des Krieges an Krankheiten verloren hat, sind rund 49,400 Deutsche für das Vaterland gestorben. Die Franzosen dagegen verloren rund 2900 Offiziere und 136,000 Mann durch den Tod, wovon 17,633 in deutschen Lazarethen starben. Berechnet man den Antheil der durch feindliche Gewalt Ge-