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Amts für die Königliche Amishaupimannschast Meißen, für das sowie für -as Königliche Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Nr. 228 Sonntag Sen 29. September 19t 8 77. Jahrg - — E^veryolung und Jahresumsätzen enlsprschender Nachlaß. Le!annlmachung«n im amilichen Teil snur »an BehördenI die Spaiizeile «0 psg. bez. Pfg. / Nachweisungä. und Offertengedühr 20 bez. 30 Pfg. / Telephonische Znseraien.Aufgabe schließi jede« R-Namaiian-lrechl aus. / Anzeigenannahme bis rr llhr vormittags. / Tieilagengebühr das Tausend b Mk-, rr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte Platzvarschrist 25"/° - - Ausschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar» * vl / / Zahlung binnen ZV Tagen Güliigleii; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge- g An V meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Bratta-Zeilen- » I I I I I »reifes./Sofern nichischon früher ausdrücklich oder stillschweigend «lsSrfüstungsort T G U d Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, »om Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff Forstrentamt zu Tharandt. Leipzig Nr. MsdmfferAlgÄa« Festtage, abends 6 Llhr für den felgenden Tag. / Bezugspreis bei SeMabholung « L .. . von der Druckerei wsih-ntlich 20 Pfg., monatlich ro pfg., vttNehäbnH 2,10 MH; 5 P IV K 8N »8 AU 8 il» K 8 »ßZß* Lolalvm^ vfe bi- s»gespalten- Korpuszeile »der deren durch unsere Austräger zugetragen monatlich SV pfg., vierteliähriich 2,40 Mk.; V SV Vr»A K G s KKK L L 8 kK 8 KI WA und tab-Narira^^-^. a blg., alles mit v°/. Teuerun«a«ükck>f.n bei den deutschen Postanstalten vierteljährlich 2,40 Mk. ohne Zustellungsgebühr. ' » V V V V VV I K -ntspr-.-hend-r^Na^^s"'^? ^"tschlag. Bel Wiederholungen «Ne Postanstalten, Postboten soioie unsere Austräger und Geschästssteüe nehmen »»«d ^N1KKr1r«n8 ' ' 2°S^^^e,anMmachungen im amilichen Test tnur^n jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger «"'gegeNv. irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der sS H a < e, s ta.'s . Befärderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung ' sU/ r > IIl feil UkM ^Zahve 4841. oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- Verlaufspreis der Nummer io pfg. / Zuschristen sind nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / slnonvme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW.4S. Amtlicher Teil. Bekanntmachung über den Verkehr mit Wild. Berichtigung. Die in Nr. 211 her Sachs. Staatszeitunt vom 10. September 1918 veröffentlichte Bekanntmachung des Ministerium- les Jnnern vom S September 1918 — 4467 a V I. III — ist unter V. Höchstpreise für Wilh, Z 16, wie folgt zu be richtigen: „Der Jagdberechtigte darf, gleichztltiß, »b er an die Abnahmestelle, einen Händler oder unmittelbar an hen Verbraucher verkämst, folgende Preise nicht über schreiten . . WUeise für MUH, BM- M MUmH, PM, QM M Köse. Auf Grund her Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 11. September 1918 »erden für den Kommun*l»erb««d Meißen-Stadt und Land folgend« Doll-, Mager- u«d Buttermilch- sowie Butter-, Quark- und Käsehöchst- preise festgesetzt. 1. Vollmilch. 1. Erzeuger-Höchstpreis. Der Erzeuger-Höchstpreis für das Liter Milch betrügt: u) bei Lieferung ab Stoll 40 Pfg- b) bei Lieferung frei AhTangsstntivn »her, falls keine Bahn- beförderung stallfindet, frei Perbrauch«»rt ohei Molkerei . . 42 Pfg- c) bei Liäferung an Stützte über 100 600 Ein»»hner und ihrs Vor orte fr«i Abgungtstativn (hierbei kommen Dresden mit Vororten und Lhemmtz mit Vororten in Frage) 45 Pfg. Wenn nachgennesenermaßen dir Fracht pro Liter I Pfg. übersteigt, darf die Molkerei oder der Handler hem Erzeuger die Mehrfracht erstatten. 2. Laden-Höchstpreis. Für den Verknus im Laden oder ab Aingen werden rr) für den Bezirk der Stadt Meißen und her Gemeinden Brockwitz, Coswig, Fischergasse, Hintermauer, Klofterhäuser, Korhitz, Kötitz, Lercha, Neucoswig, Niederau, Nlehermeisa, Obermeisa, Questen berg, Sörnewitz und Weinböhla der Lndenhöchstpreis für das Liter auf . . .52 Pfg- k) für hen übrigen Teil des Bezirks auf 48 Pfg- festgesetzt. II. Magermilch unä kultermilch. 1. Der Erzeuger-Höchstpreis für das Liter Magermilch beträgt: a) bei Lieferung ab Stall oder Molkerei 18 Pf-- d) bei Lieferung frei Abgangsstation »her, falls keine Bahn- beförderung stattfinhet, frei Verbrauchsort »her Milkerei . 20 Pf-- c) bei Lieferung an Städte über 100000 Einwohner und ihre Bor- »rte frei Abgangsstation (hierbei kommen Dretben mit Vororten unh Chemnitz mit L»rorlen in Frage) 23 Pfg. Wenn nachgewlesenermaßen bre Kracht pro Liter 1 Pfg. übersteigt, darf die Molkerei »der her Händler dem Erzeuger die Mehrfracht erstatten. 2. Der Lasteu-HöchstpreiS für das Liter Nager- «her Buttermilch beträgt: a) in der Stadt Meißen s»wie den unter I 2s. genannten Gemeinden 30 Pfg. b) in den übrigen Teilen des Bezirks . . - . . .26 Pfs- m. klemverkaukpreiz für clen Lr^euger für Vollmilch, Magermilch unü Luttermilch. 1. Im Klaiuuerkaus von Vollmilch durch ben Erzeuzer unmittelbar an den Verbraucher ab Stall dürfe« s) >n her Stadt Meißen und den unter 12s. genannten Gemeinden für haS Liter höchstens 48 Pft- b) in hen ibrig.n Teilen des Bezirks höchstens . .42 Pfg- geforden werden. c) Nur salch« milcherzeugsnde Betriebe, die mindestens dis Halste her v«n ihnen erzeugten Mllch z» hen für Orte über 16000V Einwohner bestimmten erhöhten Erzeuger-Höchstpreis verkaufen, dürfen 44 Pfg. . für das Liter fordern. 2. Im Kleiuverkuuf >»n Mager- und Buttermilch durch den Erzeuger unmittel bar an den Verbraucher ab Sl«L oder Molkerei dürfen s) in Meißen und den unter 12s. genannte« Gemeinden für das Liter höchstens 26 Pf«- d) rn den übrigen Teilen des Bezirks höchstens .... 20 Pfg- gefordert werden. IV. EroklianüelL-fföeMpreiL für Molkereien. Molkereien, die V.llmilch, Magermilch und Buttermilch an Wiederverkäufer abzeben, dü fen ' > , 1. für das Liter Vollmilch Z.) in der Stadt Meißen und den unter 12s. genannten Gemeinden höchstens b> in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens . . . . 2. für das Liter Magermilch und Buttermilch s) in her Stadt Meißen und den unter ISs. genannten Gemeinden höchstens - d) in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens . . . . fordern. 49 Pfg. 45 Pfg. 27 Pfg- ,23 Pf,- V. kuffer-köeksfpreiz. 1. Erzeuger-Höchstpreis. Der Erzeuger kann für das Pfund Butter fordern a) bei Abgabe an den Handler und s» die Ortssammelstelle b) bei Abgabe an die Bezirkssammelstelle .... 2. Aufkäufer-Höchstpreis. Der Aufkäufer kann für das Pfund Butter f»rdern a) bei Abgabe an die OrtSs«W»elstelle ..... b) bei Abgabe an die Beziikssammelstelle .... 3. Ortsfammelstellen-Höchstpreis. Die Ortssammelstelle kann für d«S Pfund Butter fordern a) bei Abgabe an die Bezirkssammelstelle .... k) bei Abgabe im Kleinhandel 4. VezirksfaMmelstellen-Höchstpreis: Die Bezirkssammelstelle kann für das Pfund Butler fordern: s) bei Abgabe an Gemeinden und Wieder»erkäufer. d) bei Abgabe im Kleinhandel 5 Kleinhandels-Höchstpreis. Kleinhändler, die Butter an Verbraucher «»geben, dürfen fordern für das Pfund Butter für das Zehntelpfund 3 Mk. »0 Pfg- 3 Mk. »5 Pfg- 3 Mk. 90 Pf,- 3 Mk. 98 Pfg- 3 Mk. 97 Pfg- 4 Mk. 14 Pfg- 4 Mk. 27 Pfg- 4 Nk. 45 Pfg- 4 Mk. 45 Pfg- — Mk. 45 Pfg- ' VI. 6uark-6öMprei5. Der Quark darf höchstens 75°/, Wassergehalt haben. Die Preise gelten für das Pfund Quark: -4) Quark, der in landwirtschaftlichen Betrieben erzeugt wird. 1. Erzeuger-Höchstpreis: Bei Abgabe au Händler und Sammelstellen .... SO Pfg- 2. Aufkäufer-Höchstpreis: a) bei Abgabe an Ortssammelstellen 85 Pf,- b) bei Abgabe an Bezirkssammelstellen 90 Pfg- 1 Mk. Pfg- 96 bei — Pfg- 1 Mk. 94 04 Land- das 2 Mk festgesetzt. VIII. Gesetzes, 1 1 1 1 1 1 1 Mk. Mk. 20 40 70 80 95 94 04 bei bei 2 Mk. 2 Mk. 04 04 Mk. Mk. Mk. Pfg- Pfg- Pfg- Pfg- Pfg- PfS- Pfg- Pfg- Pfg- a) b) Pfg- Pfg- Pfg- Pfg- 3. Ortsfammelstellen-Höchstpreis: Abgabe an Bezukssammelstellen .... Abgabe im Kleinhandel . . . . 4. Bezirkssammelstellen-Höchftpreis Abgabe an Gemeinden und Wiederverkäufer 1. Herstellerhöchstpreis für »ersandfertigen Quarkkäse bei wirten und Molkereien beträgt für das Pfund . 2. Der Großhandelspreis für d«s Pfund Käse beträgt 8. Für Käsereien, die den Kä't aus S«mme!quark gewinnen, wird vorbehältlich der Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern der Großhandelspreis für das Pfund auf der Kleinhandelspreis «uf Mk. Mk. d) bei Lieferung außerhalb des K»mmunal»erbandes c) bei Abgabe im Kleinhandel 5. Kleinhandels-Höchstpreis. k) Molkerei-Quark: s) bei Abgabe an Wnderverkäufer m.d Gemeinden b) bei Lieferung außerhalb des Kommun«Ivrrbandss c) bei Abgabe im Kleinhandel .... VII. Käse-Höchstpreis. 3. Der Kleinhandelspreis für das Pfund Käse beträgt 4. Für »ollreifen Quarkkäse beträgt der Kleinhandelspreis für Pfund Die Höchstpreise dieser Bekanntmochuug find Höchstpreise im Sinne d?S 1. . betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung so-n 17. Dezember 1814 (Reichsgesetzblatt Seite 516.) Reißen, am 27. September 1918. Nr. 1053 II O- KoMmuxalverband Meitze« Stadt u«d Land.