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Warandt, Aossen, SieLmteßn und die Umgegenden Amtsblatt von «> sowie für das Agl. LorstrenLamt zu Tbarandt. z zlN», Lokalblatt für WtlKdnss rrmrdors, Donnerstags und Sonnabends. Dienstag, den 3. April LW6, 65. Jahrs Lorarorarr Mr MtLssm-n, naintz^ LsMtberg, Birkrnhairr, Blankesstei», Braunsdorf, BmkhsrdtsWslde, Groitzsch, Gmmbach- Sri»«- bei Rshsrs, HrMMsrf, H.M8Si»aSe Mit SmchS«L Hühsdosf, ie «><' ach, Kesielsdorf, Kleinschönöerg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotze», Mchom, MiUitz»MvitzscheN, Mmzig, NeErchkAtz stttvchWMS«L Medeewarthch O-erhmuSdo »>'7 VohrSdorf, RöbrSdorf Lei WWdruff, Roitzsch, RoLhschSsSerg Mit Perm, SachSdorf, Schmtedemalse, Sora, Steinbach bei KssMvsrf, Gteinbach Lei Rohm« Seeligstadt, Spechtshassm, Tsubrrchrim, MckerSorf, WelStrs-jr, Wildssrz. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Friedrich 8- Thomas, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Curt Thomas, beide in Wilsdruff. ! - Inserats werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. er Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, .'nen V Donnerstags und Sonnabends. s) — -- — änd f?ugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pfg., durch die Post be- mt-rzogen 1 Mk. 54 Pfg. he» n>W »d W tviirltZ alia W j nBD genz«^ di-i-»i nd z»'M IS nit cht, »'s >us iff di- d ite d«t en dcki atrib»' ul- ßf ich nii' sie eben buchst^ renn t 4g erühr-ff/ * ' U-A Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff raßet' istm^ Königliche Amtshauptmanns März 1906. >lachi, 'reis- soieo. AI> »» ff Lek mgen, anststä ht. gen >ohl, bei, li Dru<I Dresden, den 23. März 1906. Ministerium des Innern Tag' i>slitische Rnndschttrt. Wilsdruff, 2. April 1906. Deutsches Reich. folgen würden. Das Warten auf die Termine ist für die Geladenen heute geradezu zu einem Notstand geworden. Die Scherlsche „Woche" und „Prinz" Akwa. Unter dieser Spitzmarke erhält die „Tgl- Rssch." folgende, sehr lcsenswertK huschelst: „Die letzte Nummer 13 der „Woche" bringt die Abbildung des Sohnes des mehrfach wegen Verbrechens bestraften Kameruner Haupt« Ungs „King" Akwa mit der Unterschrift: „Prinz Akwa von Benambela und Bonaku". Die Nummer ist vom 31. März datiert, also kann es sich nicht um einen Aprilscherz handeln. Wiederholt ist auf den Unfug, diesen dünkel haften, ungebildeten, mit hatdverdauter europäischer Bild ung vollgepfropften Abkömmling eines Kameruner Dorf schulzen als „Prinz" zu bezeichnen, hingewiesen worden. Zahlreiche Zeitungen velöffentilchten vor einigen Tagen noch einmal die Verhandlung vom 5. Januar d. I., in welcher der Dualaneger „Prinz Akwa" wegen Betrügereien und Schwindeleien vor der Strafkammer in Altona stand und nur freigesprochen wurde, weil er als Neger nicht auf einer so hohen Bildungsstufe stehe, um das Unrecht seiner Handlungsweise zu erkennen. Und dieser Mann wird in einer vielgeleseneu, auf dec Welt verbreiteten Wochenschrift in großem Format mitten unter den Bildern fremder Gesandten und berühmter Verstorbener, wie Karl von Siemens, Kommerzienrat Stollwerck, Eduard Grise bach u. a, abgebildet und wiederum als Prinz Akwa be zeichnet. Daran ändert mchts, Vak die „Woche" in ihren Bcgleilworten zu dem Bilde den „Prinz" in Anführungs striche setzt und schreibt, daß wir Deutschen höflich den Sohn des „King" Akwa, „Prinz" nennen. Kein ernster Deutscher wird dem Sohn des lasterhaften Akwa einen solchen Titel zugestchrn, und zu Höfl chkeiten liegt einem wegen Bildungsmangel freigesprochenen Zechpreller und Hochstapler gegenüber nicht der geringste Grund vor. Zu der weiteren Titelbezeichnung „von Benambela und Bonaku" mag noch erwähnt werden, daß diese Namen zwei kleine Eingeborene-Stadtteile in Duala bedeuten und daß der (dec ii Ken das überlange Marien vor Gericht geladener Personen sich eine Verfügung, die dec preußische Justizminister kieler erlassen hat. Es heißt in der Verfügung «on neuerer Zeit mehren sich wiederum die Klagen > daß vor Gericht geladene Personen auf die Er ster Termine übermäßig lange zu warten "gt sind. Da regelmäßig auf einen Tag eine Anzahl von Terminen anberaumt werden muß , Dauer der einzelnen nicht immer mit Sicherheit Ms -u übersehen ist, läßt sich ein genaues June- der Terminszeit nicht in allen Fällen erreichen, ^reiniselbstverständlichePflicht aller Justiz- den, bei der Anberaumung und Abhaltung der Mn Termine auf die Interessen der ge- r» Personen die gebührende Rücksicht zu und in umsichtiger Weise darauf bedacht zu sein, Mil dem Erscheinen vor Gericht stets verbundenen lin, Zeitverluste und Belästigungen nach Möglich. ^Mänki werden. In den Allgemeinen Verfüg« m .14- Oktober 188t und vom 5. April 1898 ist c lieche von Gesichtspunkten hingewicsen, deren Be- geeignet ist, eine sachgemäße Anberaumung und 7'8 der Termine zu erleichtern. Indem ich diese "8"> ^erholt in Erinnerung bringe, gebe ich der ier nm he Oh^, hen in seftgeschlossenen Behältnissen erfolgt. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäß § 328 des sstufgesetzbuches oder gemäß 88 66 flz. des Reichsgesetzes vom t. — Gesundbrunnen". Ei» guter Rat. Ein Bauunternehmer halte — so lesen wir im „Vor wärts" — zu Ecdarbeitrn bei dem Bahnhof Zehlendorf bei Berlin eine größere Anzahl von Arbeitern qngestellt die in einer dicht bei Yem Arbeitsplatz gelegenen Gastwirt schaft verkehrten und von dort agch Nahrungsmittel be- zogen. Eines Tages verbot der Bauunternehmer seinen Arbeitern bei Androhung sofortiger Entlassung den Ver kehr in der Gastwirtschaft. Um den Arbeitern Ersatz zu bieten, erlaubte er seinem Schachtmeister die Errichtung einer Kantine. Der geschädigte Gastwirt klagte gegen den Bauunternehmer auf Unterlassung des Verbots und Ersatz des ihm dadurch bereits entstandenen Schadens. Diese Klage ist, nachdem mehrere Instanzen gesprochen hatten, vom Reichsgericht als berechtigt anerkannt worden. Der „Vorwärts" rät nun den Gastwirten, „in ähnlichen Fällen gegen Unternehmer oder Hauswirte, die sich derartige Ueber- griffe erlauben in gleicher Weise vorzugehen." — Der „Vorwärts" gibt hier einen Rat, der gar nicht so übel ist. Solche Fälle, wie der Zehlendorfer, kommen allerdings nur alle Jubeljahre einmal vor. Dagegen vergeht kaum ein Tag, wo nicht Sozialdemokraten Gastwirte und andere Gewerbetreibende, die nicht nach der Pfeife der Partei leitung tanzen, boykottieren, d. h in Acht und Bann tun. Die so von der Sozialdemokratie geschädigten Gewerbe treibenden werden gut tun, den Rat des „Vorwärts" zu beherzigen. Nette Arbeiterfreunde. In Lodz hat eine Aktiengesellfchaft, der Unsicherheit in Rußland müde, ihren Betrieb geschlossen und 16000 Arbeiter auf die Straße gesetzt. Der „Vorwärts" bemerkt sehr vergnügt zu dieser Nachricht, daß die Entlassenen die Schar der Revolutionäre vermehren würden. Daß die 16000 mit ihren Familien hungern müssen, ist den roten Brüdern in Berlin ganz gleichgültig. D Dis Einfuhr frischen Fleisches von Wiederkäuern und Schweinen aus 8nien, Serbien und Bulgarien nach Sachsen ist verboten, die Einfuhr Durchfuhr des Fleisches der bezeichneten Tiergattungen aber, welches als zu- § lei anzusehen ist, in dem zu 1 angegebenen Maße zulässig. Weiter wird die Durchfuhr frischen, aus Rumänien, Serbien und Bul- ,stammenden Fleisches von Wiederkäuern und Schweinen unter Beobachtung der üstcn des Riichsgcsetzes vom 3. Juni 1900 und der dazu erlassenen Aussührungs- Erwartung Ausdruck, daß es dem ver- - .2'^' °-ii Zusammenwirken aller Organe der Rechts- . » 1?*" wird, im allgemeinen Interesse die hervor- auf das nach Lage der Suche M ouche Maß zurückzuführen." - Es wäre sehr «i „ diesem Beispiel des preußischen Justiz, s auch seme Kollegen in den übrigen Bundesstaaten Die Einfuhr^i-Lch e n Fleisches von WiederMrn (Rmdem, Schafen, Ziegen) uch/ cffMjnm aus Rußland nach Sachsen, sowie die Durchfuhr solchen Fleisches ist d». Dagegen darf das Fkiich der bezeichneten Ticrgattungen, welches als zu- stet im Sinne des 812 des Rrichsgesetzes, betreffend die Schlachtvieh- undFleisch- vom3.Juui1900(Reichsgesctzbk>S 547) und der dazu erlassenen AuSsührungs- Magen anzusehen ist, mit den Beschränkungen und unter den Bedingungen, welche p Vorgesehen sind, ein« und durchgeführt werden. Für die Gemeinden Kaufbach, Unkersdorf, Roitzsch b. W. und Stein bach b. K. ist vom 1. April dieses Jahres ab anstelle des Trtchinenschauers Nedeß der Flerschbeschaucr Alexander Deubel in Keffelsdorf als ordentlicher Trichinen- fchauer in Pflicht genommen worden, während der Kletschbeschauer Ernst Moritz Kühne in Grumbach für dieselben Gemeinden und für öle Gemeinde Keffelsdorf als stell vertretender Trichinenschauer verpflichtet, worden ist. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 30 März 1906 Name „Prinz Akwa von Benambela und Bonaku" gleich, bedeutens ist mit einem „Paul SchMe von Moabit und Freitag und Sonnabend, den 6. und 7. nächsten Monats, bleiben die Kanzlei räume der Königlichen Amtshauptmann,schäft wegen der Reinigung derselben geschlossen. An beiden Tagen'werben nur dpmgllche Geschäfte erledigt. „Einigungen sowie unter der Voraussetzung zugclassen, daß die Durchfuhr bei ganzen und lAD-adungen in plombierten Wagen ohne Um- und Zulaoung oder bei Stückgut- ie di-6 in festaesäilostenen Behältnissen erfolut. ? ? Bekanntmachung, von Fleisch aus Rußland, Rumänien, Serbien und « Bulgarien betreffend, „"Ai' vom 23. März 19o6 jri- el" Auf Grund des 87 des Reichsgesttzüs, betreffend die Abwehr undMerdrückung Meuchen vom (R-ichsgesetzbl. S. 409 flz.), sowix^rt Rücksicht auf Md drr Viehseuchen in Rußland, Rumänien, Serbien und.Bulganen wird unter -ung der bestehenden bezüglichen EinfuhrbeschräiikungenMrdurch für das Gebiet mgreichs'Sachsen angeordnei, was folgt: Vansprechstnnden bei der königlichen Amtshanptmannschaft. Bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft wird von Oster« dieses Jahres ab bis auf w it res jeden Sonnabend Vormittag in der Zeit von Vs9 bis 1tt Uhr eine Bausprechstunde abgkyalten werden, IN der bei An. Wesenheit des Herrn Bezirksarztes und des HMn Hochbausachverständigen über in der Planung begriffene Bauvorhaben Rar mnd Auskunft erteilt, sowie über die Bedingungen für die Genehmigung bereits einaMchter Paugesuche mündlich verhandelt werden wird. Den beteiligten Kreisen wird anheim gegeben, im Interesse schneller und fach, gemäßer -Erledigung ihrer Bauvorhaben von dieser Einrichtung tunlichst Gebrauch zu machen. Vorherige schriftliche Anmeldung wird empfohlen. Die Königliche Amtshauptmannschast Meitze», am 30 März 1906. Frau Anna Pauline Lrguda geborene Dreßler in Etzdorf ist vom 1. April dieses Jahres ab als Bezirkshebamme für die Gemeinden Kksselsdorf, Unkersdorf, Steinbach b. K., Noitzsch, Ooerhecmsoorf und Braunsdorf u)M den selbständigen Guts- vezirk Braunsdorf mit dem Wohnsitze in Kesselsdorf in Pflicht genommen worden. 514ll Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 28. März 1906.