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Tharandt, Aossen, SieLmteßn und die Umgegenden. Amtsblatt Donnerstag, Sen 11. Januar 1906 H. ei fremden Sprache« (oec lateinischen, griechischen, er^ fast il Unkenntnis der politische Kirche der auf Protestant^ Kultur der Selbständig konfesstonellen Friede»' abruwebren snlkki' Mensti »ners nr Ar and 1YS5. ische Bund kann Besriedigang oie im pcotestantWN teressen kcäfi.gec einzuwirken, ohne selbst eine politische Partei zu m^den oder sich einer polnischen Partei dienst bar zu maHrn; ahn er hat es verschmäht, seine äußeren Grenzen badisch za erweitern, daß er sich zu einem schlecht hin antiultcarngMnen V.-rem oder ?u einem reliaions- Dte Aranken» und Invalisenversicyerungrbetträge p jahr 1905 sind bis zum 15. S. Mts. anher zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist beginnt das geordnete Mahn- e>' verfahren. Etwa noch rückständige An- oder Abmeldungen sind unven stellen zu bewirken. Wilsdruff, am 10. Januar 1906. Die Gemein-ekrankenverff^ Aahlenberger, B bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Erteilung des Besäbigungs- scheines unter Beilegung der oben unter a bis c erwähnten Papiere schriftlich hier einznreichen und vor dem 1. April dieses Jahres das gedachte Be fähigungszeugnis beizubringen haben. Liessen, den 2 Januar 1906 Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. Anmeldung -er wehrpflichtigen zu -en Aekrutierungrftummrollen. Nach 8 25 der deutschen Wehrorvnung vom 22. November 1888 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1901 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Be- / ginn der Militärpflicht (das ist ver 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Rekrutier ungsstammrolle anzumelden. — Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig durch die Over-Ersatz-Kommtsston entschieden worden ist und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelangt sind und sich im Besitze eines Uclaubspastes befinden. Die Anmeldung hat bei der Octsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an dem Militärpflichtige ihren dauernden Aufenthalt bezw. Wohnsitz haben Smd Militärpflichtige von oem Orte, an dem sie sich ausyallen, zeitig ab wesend (auf der Reise begriffen, auf der See befindlich usw.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle an zumelden. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht verens zum akuven Dienst eingetreten sind, bei dem Zivil vorsitzenden der Ecsatzkommission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Be- rechtigungsscyeines schriftlich oder mündlich zu melden und Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. B i der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsort selbst erfolgt, das Geburtszeugnis, bei Wiederholung der Anmeldung aöer der im ersten Gesiellungsjahce erteilte Losungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seine» dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Aushebungs- ooer Musterungsoezirte verziehen, io hat er solches behufs Berichtigung der Stamm rollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle aus genommen hat, als auch nach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Wer diese vocgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird nach Z 25 der Deutschen Wehrordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tage« bestraft. Es werden hiermit alle diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der Deutschen Wehrordnung hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit um L ZMM Kis MI. Wnm dss. As. mi> Mt mmülG zur Eintragung ihrer Namen in die Rekrutierungsstammrolle in der hiesige« Rats expeditiou unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder Losungs- u Gestellungsicheine anzumelden. Wtlsoruff, am 8. Januar 1906. Der Kta-trat. Kahlenberger. Fernsprecher Rr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Friedrich 8- Thomas, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Curt Thomas, beide in Wilsdruff. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitag? biS spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. j 6ä. Fahrg. Mhe s sofort 1 an ontr. »KallErscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, ttzUN« Donnerstags und Sonnabends. Preiss vierteljährlich l Mk. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Pfg. werden die im Jahre 1tS6 geborenen juugeu Männer, >1-8 Besitze eines den Vorschriften tnH 9» der Wegroronung entsprechenden ieißnersk über ihre wissenschaftliche Besthjgung befinden, aufgeiordert, bei Anrechtes zum einjährig-frewtlligen Militärdienste bis zu Teue Aem Tage ihr Gesuch um Erteilmg des Berechtigungsscheines Tonne^gung der oben unter 2 vis c oezelchnttn Papiere Uno des fraglichen l. Mk, gszeugnisse- schriftlich hier einzcheichen. iweidaetki wird noä., daß die im Jahre geborenen Schüler höherer teu. m?lcki, , „k pes den l tzvix^ abzuoatle^gen nächsten Oster- einzult--?- > «— . n N! ">! 3fch! Den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. MfMci der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit ^"^vwung in 8 91 der Webrördnung vom 22. November 1888 im Laufe des vachmdrärz dieses Jahres die Frühjahrsprüfungen über die wiffenschaft- rger Lsähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst avgehalten su»ge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der ^eten Königlichen Prüfungskommission nach U 25 und 26 der Wehrvrdnung -^-^flichtig sind, wollen ihr schriftliches Gesuch um Zulassung zu der Prüfung Lki^erzeichnete Stelle spätestens m den 1. Februar dieses Jahres s. ach diesem Tage eingehende Gesuche sind nicht zu berücksichtigen. Ja« !M mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere ^IliGin standesamtlicher Geburtsschein, IDie Einwilligung des gesetzlichen Vertreters m t der Erklärung, 'hAVÜ^aß tuc oie Lauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, "14. ZMil Eilffchluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung von t ' dem B:werber getragen w;rden sollen;, statt Vieser Erklärung grnüD'die Erklärung des gesetzlichen Vertreters ooer eines dritten, daß er sich dem usLZ ^genüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und A g >aß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich ieser gegenüber für die Ecsatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. j)NÖ Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des dritten, sowie Jann e Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des dritten . ' brr Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. U-ber- ^ll^immt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Ab- bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht on kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der ge- chtlichen oder notariellen Beurkundung, in Unbescholtenheitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen ymnasien, Rmlgymuasten, O^crealschulen, P.ogynnastm, Realschulen, ealprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den üorigen Militär-berechtigten hranstalten) durch den DicMor ver Lehranstalt, für alle übrigen jungen ute durch ihre vorgesetzte/Dienstbehöcoe oder durch die Polizeiobrigkeit szustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. bensjahre an W zum Mage der Anmeldung zu umfassen, m vom Gesuchsteller s/lbstgeschciebeuer Lebenslauf. apiere unter a bis /r! stad im Originale emzuctuchen. Ja den ZulaffangS- ugeben, in welchen der englischen bez/ rufsischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, oft, und wo/ er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche ? für den ei hrig-freiwilligen Nttlitärdienst vor einer Prusungs- e L-P^eits ^nterfzogeu hat. aenwk'' zar .PruiFung zuzulassindm Bewerber wird von hier aus rechtzeitig Ibvs/^duuö Ziehen. nsGvkebrigen bezüglich des UtUfanges der Prüfung und der an die eäeks M-udEs Ansprüche aus den Jryalt oer der Weyroronung als Anlage 2 nur beiMn Mrüfungsordnung zumeinjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. m Me Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen^ für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tbarandt. Mr« Lorolblan für WNsornff, anneberg, Birkenhain Blankxstem, Braunsdorf, Burkhardrswalde. Groitzsch, Grumbach, Gruud bei Rotzor«, Helbtgttorf, HerzogSwalde «ü Landberg, Höhndorf, kaufstz Keffelsdorf, Klernschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohom, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutannebrr«, Niederwartha, OberhermSdorf, oben. 'Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzfch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmisdewalöe, Sora, Steinbach bet Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn > ' Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Mldoer^