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WaM fir WW ThmM, Wen, Menlkhii md die Umgegenden. Imlsbluü für die Agl. AmtshaupLmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 95. — — 1893. Erscheint Wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis ' vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne j Nummem 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstag» bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionsvreiS 10 Pf. pro dreigespaltenc CorpuSzeile. ' Erlaß an die Ortsbehörden, die Zählung der Rinder und Schweine betreffend. Die betreffenden Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden veranlaßt, mit Rücksicht auf die am 1. Dezember l. I. stattfindende Zählung der Rinder und Schweine dasjenige, was ihnen nach § 5 fg. der ihnen bereits zugefertigtcn Ministerialverordnung vom 11. November 1893 zu thun obliegt, mit Beschleunigung und pünktlich ausruführcn. Meißen, am 23. November 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Rirchbach. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Restaurateur Carl Hermann Reiche, - Herr Stellmachermeister Carl Julius Galle und Herr Stadtgutsbesitzer Richard Max Runtze auszuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind drei angesessene Stadtverordnete, ein angesessener Stadtverordneten-Ersatzmann und ein unangesessener Stadtverordneten-Ersatzmann. Als Wabltag ist Mittwoch, der 6. Deeemver dieses Jahres, bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §8 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezugnahme auf die im hiesigen Rathhause auShängendr Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem gedachten Wahltage in der Zeit von Vormittags 9 bis Mittags 1 Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sitzungszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche vier ansässige Bürger und ein unansässiger Bürger, welche wählbar, so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Hiernächst ist noch zu bemerken, daß bei dem Stadtgemeinderathe die Herren Stadtverordneten Kaufmann Emil Theodor Görne, Stellmachermeister Johann Gottfried Dinm derf, Redakteur Heinrich Adolph Berger, Schuldirektor Friedrich Ernst Gerhardt, Stockfabrikant und Drechslermeister Karl Gotthold Oswald Beffinann und Cigarrensabrikant Friedrich Gustav Runze verbleiben und daher dieselben gleich den Herren Stadträthen und städtischen Beamten nicht gewählt werden können, sowie, daß die am Eingänge dieser Bekannt machung gedachten, aus dem Stadtgemeinderathe auöscheidenden Herren Stadtverordneten wieder wählbar find. Stimmzettel werden ausgegeben. * Wilsdruff, am 21. November 1893. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Donnerstag, am 30. bs. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche SiKdigememderathssitzuug. Wilsdruff, am 27. November 1893. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Im Reichstage hat nach Ablauf der erstmaligen, mehr tägigen Vertagung des Hauses der parlamentarische Tanz mit der am Donnerstag eröffneten Generaldebatte über die neuen Handelsverträge ernstlich begonnen. Es kam hierbei zu leb haften Zusammenstößen zwischen der Regierung und besonders den speziellen parlamentarischen Vertretern der landwirthschaft- lichen Interessen. Es ließ sich dies auch erwarten, hat man doch von letzterer Seite die maßgebenden Berliner Kreise schon längst nicht mehr darüber in Zweifel gelassen, daß die land- wirthschastliche Interessenvertretung der gesummten Handelsver- tragspolitik des neuen Curses entschieden ablehnend gegenüber steht. Irgendeine Entscheidung wird aber natürlich die erste Erörterung der Handelsverträge mit Spanien, Serbien und Rumänien noch nicht bringen, immerhin dürfte dieselbe dem Reichskanzler bereits zeigen, inwieweit er auf eine zuverlässige Mehrbeit für diese neuen handelspolitischen Abkommen zählen kann. Unterdessen sind endlich auch die Vorlagen über die Ta bakfabrikat- und die Reichsweinsteuer, sowie die No velle zum Reichs st empclgesetz und der Gesetzentwurf, betr. die Reform der Reichsfinanzen, aus dem Bundesrathc im Reichstage eingegangen. Die Entwürfe über die Tabakfabrikat steuer und über die Abänderung des Reichsstempelgesetzes haben in der Vorberathung durch den BundeSrath nur unerhebliche Veränderungen erlitten, während bei der ReichSweinsteuer-Vor- lage schon einigermaßen größere Abänderungen vorgenommen worden sind. Vermuthlich werden die erstmaligen Verhandlungen über diese sämmtlichen Entwürfe der Generaldebatte über den Etat vorangehen, es verlautet, die Reichsrcgierung lege auf die Priorität der Steuervorlagen gegenüber derjenigen der Etats- bnathung großen Werth, da sie sich möglichst bald über die Stimmung des Reichstages in Betreff der geplanten Steuer- E Finanzreform zu unterrichten wünsche. Dieser Wunsch Ebings ganz begreiflich, ob aber seine Erfüllung "Z ^"Jierung sehr angenehme parlamentarische Stunden bringen r ' ^8 ist angesichts des jetzt schon feststehenden Faktums, daß keines der neuen Steuerprojekte sich in Reichstagskreisen allgemeiner Zustimmung erfreut, — abgesehen etwa von der Mehrbesteuerung der Börsengeschäfte und der Lotterieloose — höchst fraglich. Die Erträge der neuen Reichssteuern werden in den Ge setzentwürfen veranschlagt wie folgt: Tabaksteuer mehr als bis her 45,000,000 Mk. Weinsteuer a. Naturwein 12,738,730 Mk., b. Schaumwein 4,544,848 Mk., Stempelsteuer mehr n. für Aktien u. s. w. 4,400,000 Mk., b. Kauf- und An schaffungsgeschäfte 11,000,000 Mk., c. Lotterieloose 5,400,000 Mk., ä. Quittungen 6,500,000 Mk., s. Checks 650,000 Mk., f. Frachtpapiere 8,500,000 Mk., zusammen 98,733,578 Mk. Die Aussichten der Handelsverträge nehmen sich recht trüb aus. Es kann sicher angenommen werden, daß die Kon servativen insgesammt und die Reichspartei in der großen Mehr zahl, ferner die Antisemiten, wahrscheinlich auch die Polen, etwa die Hälfte des Centrums und eine Gruppe unter den Nationalliberalen zu den Gegnern der Verträge, insbesondere des rumänischen, gehören. Auch die wirthschaftliche Vereinigung hat sich überwiegend gegen die Verträge ausgesprochen. Damit wären die Aussichten auf das Zustandekommen der Verträge wenigstens soweit der mit Rumänien in Betracht kommt, sehr zweifelhaft. Es könnten sich daraus möglicherweise bedeut same kritische Wendungen entwickeln. Die „Nordd. Allg. Ztg." richtet an den Reichstag die Mahnung, nicht den Standpunkt eines wenn auch noch so wichtigen Einzelinteresses, sondern nur das Interesse des All gemeinwohls entscheiden zu lassen. Das offiziöse Organ läßt sich wie folgt vernehmen: „Gegen die im Reichstage zur ersten Berathung gestellten Handelsverträge stud von dem, an sich gewiß nicht als unberechtigt zu erachtende Standpunkte einzelner Interessenten mancherlei Einwendungen in der Oeffentlichkeit vorgebracht worden. So sehr es die Aufgabe des Reichstags sein muß, derartige Bedenken zu prüfen und zu würdigen, so bestimmt darf erwartet werden, daß sich die Vertretung der deutschen Nation hinsichtlich ihrer Enscheidung nicht auf den Standpunkt des Einzelinteresses stellen kann, sondem auf das höhere Niveau des allgemeinen Wohles stellen wird. Wenn die Interessenten in der Empfindung ihrer nicht berücksichtigten Interessen vielfach in persönlicher und gereizter Weise gegen die Verträge polemisirt haben, so wird, seiner höheren Pflicht entsprechend, der Reichstag, wecher ja die Stelle ist, in welcher die Divergenz der Einzclinteressen zwar ihren legetimen Aus druck finden soll, aber im Allgemeininteresse ihren Ausgleich finden muß, kaum derartigen Beispielen folgen mögen. Stellt sich der Reichstag auch in diesem Falle, wie immer, auf den Boden der allgemeinen Interessen, so kann seine Entscheidung nicht zweifelhaft sein, so sehr es auch bedauert werden mag, wenn auch das unmögliche nicht gelungen sein sollte, allen Wünschen der deutschen Erwerbsthätigkeit genüge zu verschaffen." Des Vorschlages der „Grenzboten", daß die deutschen Fürsten sich freiwillig des Vorrechtes der Steuerfreiheit begeben möchten, wurde Erwähnung gethan. Deutschland gewährt, in dem sich in den einzelnen Staaten altes landesherrliches und neues verfassungsmäßiges Recht vertragen haben, seinen zwei undzwanzig erblich regierenden Herren nachweislich zusammen mehr als 40 Millionen Mark an Einkünften; was darüber hinaus geht, ist dem Uneingeweihten schwer zu ermitteln. „Als der Große Kurfürst 1677 eine hohe Kopfsteuer einsührte", sagen die „Grenzboten" weiter, „hat er sich und sein Haus dieser Steuer ebenfalls unterworfen. Zu den Zöllen leisten bereits die deutschen Fürsten ihren Beitrag, seitdem der Zollverein die Ausnahmsstellung der Hofküchenämter und Hofkellereien, überhaupt jeden zollfreien Eingang der Waaren aus dem Aus lande beseitigt hat. Senden unsere Fürsten Werthpapiere an die Börse, so unterliegen diese der Börsenstcuer. Aber in den Matrikularbeiträgen der Staaten für das Reich, die haupt sächlich aus den direkten Staarssteucrn fließen, ist kein Zuschuß unserer Fürsten enthalten Es steht ein kaiserlicher Erlaß bevor, welcher das Tragen sogenannter Extrauniformen für Unteroffizier, Einjährig-Freiwillige und Soldaten aller Waffengattungen durchweg verbietet.