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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das König!. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. §reitay> dell 29. December 1865. Z2 Lerantwortticher Rcdacleur und Verleger: A. Lorenz. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljabkgang beträgt Ist Ngr. und ist jedesmal vo l auSzubezahlcn. Sammtliche Konigl. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl Un der Redaktion), als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen dis längstens Donnerstag Vormittags 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, «iwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. Redaktion VekünntmaclkunK der Aö- lütichen Aceis-Dttectiou zu Zwickau, den Stand der Cholera-Epidemie in dein Regierungsbezirke Zwickau betreffend. Je dringender es im Interesse der betheiligten Ortschaften und deren Bewohner zu wünschen ist, daß der ge werbliche Verkehr derselben durch falsche übertriebene Gerüchte über den Stand der Cholera nicht unnöthiger Weise beein trächtigt werde, um so mehr hält es die unterzeichnete Regierungsbehörde für ihre Pflicht, über den dermaligen Stand der gedachten Krankheit innerhalb des Regierungsbezirks Zwickau auf Grund der ihr vorliegenden amtlichen Unterlagen Folgendes bekannt zu machen. In Wersau, dem zuerst und am stärksten davon heimgesuchten Orte, sind seit dem 12. d. M. neue Erkran kungen nicht erfolgt und ist seit dem 7. December kein Todesfall vorgekommen, während die wenigen im Bestand ver bliebenen früher Erkrankten in ihrer Genesung weit vorgeschritten sind. Es kann somit die Cholera als Epidemie daselbst für erloschen angesehen werden. In Zwickau, wo einschließlich des städtischen Antheils des Dorfes Marienthal im Ganzen nur 22 Erkran kungsfälle stattgefunden haben, sind neue dergleichen seit dem ist. December nicht vorgekommen und befindet sich gegen wärtig kein Cholerakranker noch in ärztlicher Behandlung. Wie ferner auch in Marienthal die Cholera als vollständig erloschen angesehen werden darf, und in dem Dorfe Crossen bei Zwickau dieselbe auf ein Haus beschränkt geblieben ist, so sind auch in denjenigen zwei Dörfern des Gerichts amtsbezirks Werdau, Langenbernsdorf und Siöckcn, in welchen vor einigen Wochen ein Paar Cholerafälle vorgekommen sind, solche ebenso vereinzelt geblieben, wie dies auch rücksichtlich des Dorfes Licbschlmtz, wenn die daselbst vorgekom menen Erkrankungen überhaupt für Cholerasälle angesehen werden können, der Fall ist. Nicht minder ist es bei dem einzigen, durch Cholera herbeigeführten Todesfall verblieben, welcher bereits am 17. November in Crimmitzschau sich ereignet hat. In Glauchau ist in den letzten 2 Tagen weder eine neue Erkrankung noch ein Todesfall vorgekommen, es ist daher auch hier die Krankheit nicht nur überhaupt in sehr geringem Umfange verblieben, sondern auch zweifellos 'M Zurückgehen begriffen. Letzteres darf endlich auch von Clsterbcrg versichert werden, wo in den letzten 2 Tagen keine neue Erkrankung und in den letzten 4 Tagen kein weiterer Todesfall vorgekommen ist, wie denn am gestrigen Tage daselbst nur ein Be stand von S insgesammt im Krankenhaus untergebrachten Kranken verblieben ist. Es steht daher zu hoffen, daß auch hier die Krankheit nicht mehr von langer Dauer sein und ein ernstere Besorgnisse verursachender Nothstand daselbst nicht entstehen werde. Aus anderen als den vorgenannten Orten des hiesigen Regierungsbezirks sind Cholerafälle nicht zur Anzeige gekommen. Die unterzeichnete Königliche Kreis-Direction ergreift sehr geru diese Gelegenheit, um die der Wichtigkeit der Sache entsprechende Umsicht, Sorgsamkeit und Energie, mit welcher die betreffenden Königlichen und städtischen Behör den bei Anordnung und Durchführung der zu Bekämpfung des Uebels und Verhinderung der Weiterverbreitung desselben ergriffenen Maßregeln zu Werke gegangen sind und in welchen dieselben soweit nöthig auch gegenwärtig noch fortfahren, sowie die Bereitwilligkeit, mit der dieselben hierbei von den Gemeindevertretern mit den erforderlichen Geldmitteln und sonst unterstützt worden sind, hiermit öffentlich anzuerkennen. Zwickau, am 18. December >865. Königliche Kreis-Direction. Uhde. v. Bosse.