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für Wilsdruff, Tharaud, Nossen, Siebeulehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. -freitag, den 3. November l865. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. Bon dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt 10 Ngr. und ist jedeSmal vorauszubezahlen. Sämmlliche König!. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl «in der Redaciion», alt auch in der Druckerei d. Bl. in Mcißrn bis längstens Donnerstag BormittagS 8 Uhr erbeten, Inserate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, um großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. . Dlc Rcdactlon. Verhaltungsmatzregeln beim Herannahen und beim Austreten der Cholera. (Schluß.) Ist die Cholera am Orte wirklich aufgetre ten, so beobachte man noch Folgendes: Da dem Erkranken an der eigentlichen Cholera fast immer für einen oder einige Tage eine anscheinend leichte Diarrhöe vorausgeht, welche, wenn sie beachtet wird, in der l Regel leicht heilbar ist, so vernachlässige man nie diese Diarrhöe und wende sich bei dem ersten Auftreten derselben ! an den Arzt, dringe auch bei allen Personen, die zum eige nen Haushalte gehören, auf die gleiche Aufmerksamkeit. Diese Vorschrift ist von größter Wichtigkeit und kann, genau beobachtet, vielKummer undElend verhüten. Da die Ausleerungen der Cholerakranken, und zwar auch der an einfacher Choleradiarrhöe Leidenden die Träger des Ansteckungsgiftes sind, so müssen sie stets desinficirt werden, ehe sie in den Abtritt oder die Düngergrube ge schüttet werden. Ebenso ist die Leib- und Bettwäsche der Kranken sorgsam I zu desinficiren, ehe sie zum Waschen gelangt, und zwar sofort, nachdem sie verunreinigt und dem Kranken abge- I nommen worden ist. Nie lasse man sie undesinficirt hin legen und trocken werden. Desgleichen sind die Stubendielen und Gcräthe, wenn sie durch jene Ausleerungen zufällig verunreinigt sind, bal- « digst mit einem Desinfectivnsmittel zu reinigen. Im Krankenzimmer lasse inan nicht mehr gesunde Per- i sich aushalten, als durchaus nothwendig ist, und luste dasselbe ost und reichlich durch Oessnen der Fenster. Wird das Krankenzimmer als solches nicht mehr ge. braucht, so desinficire man es Lurch mehrere Stunden lang fortgesetzte Chlorräucherungen, und lasse dann die Wände mit chlorkalkhaltigem Wasser, alles Holzwerk mit Seife ab waschen. Wollene Kleider oder Betten, die nicht gewaschen wer den können, werden zugleich mit dem Zimmer durch Chlor räucherung desinficirt und dann im Freien oder auf einem luftigen Boden gut ausgelüftet. In den Häusern, in welchen Cholerakranke sich befin den, oder befunden haben, desinficire man die Abtritte be sonders fleißig und beobachte in der Lebensweise alle sonst schon angegebenen Regeln. Leib- und Bettwäsche weicht man Stunde lang in einem Gefäß mit Wasser, dem man eine Handvoll Chlor kalk zugesetzt hat, und bringt sie dann in kochendes Wasser. Mit chlorkalkhaltigem Wasser wäscht man auch die ver unreinigten Dielen rc. ab. Die Ausleerungen von Cholerakranken übergießt man in den Gefäßen, welche sie aufnehmen, sofort mit Eisen vitriol und Chlorkalk. Zum Desinficiren des leeren Krankenzimmers stellt man darin eine Schüssel mit Wasser auf, schüttet I Pfd. Chlor kalk in dieselbe, übergießt diesen mit 2 bis 3 Loth Schwefel säure und hält Thüren und Fenster mehre Stunde«: lang geschlossen. Hierbei kann man zugleich wollne Kleider und Betten mit desinficiren, indem man sie in das Zimmer vor Beginn der Chlorräucherung bringt und von dem sich ent wickelnden Chlorgas durchziehen läßt. u m s ch a u. Der Nationalverein tagt trotz der Drohnoten der Großmächte in Frankfurt und mein erwartet täglich das Einschreiten Preußens. In einem Gespräche mit den Geistlichen in Schleswig hat Gouverneur von Manteuffel seine Ansicht über die Lage ausgesprochen, in weiche Herzog Friedrich nach glücklich vollzogener Annexion der Herzogtümer kommen werde. „Man habe, sagte er, durchaus nicht in dem Sinn, den Herzog schlecht zu behandeln, im Gegenteil, man würde ibn zum Mitglied des königl. Hauses ma chen, indem er ebenso wie der Fürst von Hohenzollern