Volltext Seite (XML)
Amtsblatt Dienstag, de« 2«. Februar lWK «S. Jahr» Ro. 22 feiner d wir Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Friedrich 8- Thomas, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, sür den Inseratenteil: Curt Thomas, beide in Wilsdruff. für die Ugl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, A sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bi- spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionsprcis 15 Psg. pro viergespaltene Korpuszeile. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 Ml. 30 Psg., durch die Post be zogen 1 Ml. 54 Psg. N SS aiß b »psrat, Mer A, ndtg/ .förmig ; bei 's ns derh er HÄ , welA- r wiis- me M wrichlk/' it . dad^ »m .egueV' EMM ßr MckM Warandt, Aossen, Sieöenleßn und die Umgegenden. ch 2 vt al blatt für Wttsvr» ff, so sich b Alttanneberg, Birkenhain, Blankessteis, Braunsdorf, BurktzardtSwalde. Groitzsch, Grumbach, Srm-. sv Msyor», HelvrMors, HerzozZweLde mit Landberg HühvdM - Kaufbach, KesielSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig Neukirchen, Neutannrbers, Niederwartha, Oberherm-dorf, Pohrsdorf, Röbrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rochschörüerg mit Perne, Sachrdorf, Schmiedewarde, Sora, Steinbach Sei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn Seeligstadt, Spechtshausen, Taubrnheim, Unkersdorf WeiSrrspp, Wildoerg. n. n, März 1890 die Kirchenvorstände -1' - löligen Wahlen in Gemäßheit der>V ahlmänner, mir Legitimation versehen, ad und l Loffo Amtshauptmann. Neber eine Neuregelung st de. ", in it Ä feiB chweill Saft 6^ l in U gebräA reißen 's on aE ittenell^ kalter l hr hen ^sser -cht - Säst ' Zit: l Ul Meißen, am 12. Februar r906. Der Wahikommiffar fttss den V. Synodal-Wahlbezirk oder e jrdoch « Stands oder DA > es dieA der latten. dann A Tage 1 SU Krist -s pa! Stellung geg-nüserstehe. Dem Le^?1ÄräE^ loll außer durch eine Geyaltsregelung durch Errichtung w??7^>LL, Seminarien begegnet werben. Michaelis 1905 ergab sich noch die Notwendigkeit, 60 Seminaristen zur Ausfüllung von Lücken als V-ckare abzuordnen. Die Eröffnung bes neuen Seminars in Leipzig ist Michaelis 1906 zu erwarten, und zu Ostern 1907 sollen in dieses die Pa- rallelklaffen von Annaberg übersiedeln, trotzdem aber in Annaberg neue Parallelklassen unlergebracht werden, um den Grund st ock sür ein weiteres neues Seminar zu bilden. Ebenso wird das alte Seminargebäude in Grimma noch für die nächsten Jahre beibehalten werden, während die in den Etat zum Neubau eines Seminar gebäudes in Dresden-Strehlen eingestellten 600000 M. (erste Rate) noch nicht bewilligt werden können, da der ganze Bauaufwand trotz erheblicher Abminderung bei der Ueberp.üsung durch die Hochbauverwaltung der Deputation zu hoch erschienen ist, sodaß erneute Verhandlungen mit der Regierung eingeleitet worden sind. — Auch steht die Regierung der Einführung von Oder-Realschulen nicht unsympathisch gegenüber. Es wird wegen Festsetzung der Berechtigungen dieser neuen Schulgattung mit den übrigen Ministerien verhandelt werden, und das Kultus ministerium hofft, bis zur nächsten Session dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können. auf Ä der Volksschullehrer, welche sich gegenwärtig noch in der Minimalstaffel befinden, beträgt nach dem Stande vom 1. Juli d. I. 1182 bei einer Gesamtzahl von 9936 ständigen Lehrern. Von 1915 Schulgemeinden gewähren 913 nur die gesetzlichen Mmimalge^Ute. Es befindet sich also eine ziemlich große Anzahl Lener gegenwärtig noch in der Gehallsstaffel von 1200 M. bis 2100 M. Die Ftnanzdeputation erwartet nun eine Neuordnung dieser Staffel in der nächsten Finanzperiode. Es wird darauf hingewiesen, daß der Lehrermangel noch immer beträchtlich ist und mehrere sonst sehr erwägenswerte Reformen hindert. Smange der Lehrermangel nicht behoben werde, sei auch an die gewiß erstrebenswerte Anfügung eines siebentenSeminarjahres behufs einer vertieften Ausbildung der Volksschulleyrec nicht zu den ken. Die Regierung müsse sogar aus diesem Grunde davon absehen, auf eine Herabsetzung des Zensurgrades von 1 oder 15 zuzukommen, welcher den Seminaristen, die Zu lassung zum Universitätsstudium ermöglicht. Dem Wunsche der seminaristisch und technisch gebildeten Fachlehrer an den höheren Schulen um Einreihung in den Lehrkörper steht das Kultus ministerium heute noch ablehnend gegenüber, da dem - zielt -er Gehaltsverhaitnisie -rr sächsischen Lehrer der „Zitt. Morg-Ztg." von ihrem Dresdner Parla- . ments-Berichterstatter — die Quelle des freisinnigen Organs läßt sich ja unschwer erraten — folgendes geschrieben: rli ' Es ist erst in der Donnerstag-Sitzung vom 15. Febr. , wieder in der Zweiten Kammer von einer „Sachsen- , flucht" der höheren Lehrer vornehmlich nach ew ( Pieußen gesprochen worden, da dort bessere Gehälter ge- zahlt würden, die Anstellungsverhällnisse günstiger wären ' und auch eher ein Professortitel winke. In den Deputa- tionS - Beratungen hat auch, wie jetzt bekanut wird, Kultusminister Dr. von Seydewitz zuge- geben, daß hier manche Unbilligkeit, manche Mißstände vorliegeu. Der Vorstand des Sächsischen Gymnasial lehcerveretns hat tn einer Eingabe an das Kultusmini- stcrium im März 1905 die gleichen Wünsche verfolgt und darum gebeten, das Ministerium wolle 1. bas bisherige Dienstalterszulagensystem dahin abändern, daß das Höchst- gehalt aus 6600 Mark erhöht und die Frist bis zur Er- reichung des Höchstgehalts verkürzt werde, 2. die bis- hMgen Hel« .D^hobenen Stellen abschaffen ahe^ besondere Stellen über 6606 Marr sür Konrektoren ein- richten, 3 das Militärjahr bei der Festsetzung des Besol- oungSdienstalters anrechnen. Die Angelegenheit ist in ,,^.8f"anzdeputation Zur Sprache gekommen » »hält eine Neuregelung der Gehalts- Narigvechältnisse Lehrer an den höheren Lehran st alten, wenn auch nicht in dem Staatshaushaltsetat, so doch für die über- nachsie Finanzperiode für notwendig, um dem Abzug von Lehrkräften aus Sachsen Einhalt zu tun und sur einen ausreichenden und tüchtigen Nachwuchs zu iorgen. Die Deputation war sich im Einklang mit der Staatsregierung darüber einig, daß diese Gehaltsrege, lung nur gleichzeitig mit einer Gehalts regelung der Volksschullehrer stattfiuden rönne und erwarte tunlichst für den nächsten Land- lag bereits eine entsprechende Vorlage. Dabei ^e eine Erhöhung der Beihilfen an die Gemeinden ins Auge zu fassen, welche schon infolge letzten Gehaltserhöhung schwer an den dadurch zu zagenden Lasten zu leiden haben. Die Regierung ist auch "'Hl abgeneigt, auf eine weitere Ausdehnung der Ernenn- ""g von Professoren zuzukommen. Mit der Erhöhung der ^hrergehMe steht allerdings die Frage derSchulgeld- k Höhung in einem gewissen Zusammenhang. Die "tzle Festsetzung der Schulgeloer hat im Jahre 1877 aaltgefunden, und es wird nun hervorgehoben, daß seit Mer Zeit nicht nur der Geldwert ganz beträchtlich gesunken jL- sondern auch die Aufwendungen für die höheren Schulen ganz wesentlich gewachsen seien. — Die Zahl Für die bevorstehende Vin evangelffch-luthertsche Landeslynode macht sich im Mutter- und Tochter-, oder Schwester-Gimeinden bestehen, wird auf die obencitierte E Wahlbezirk Nr. V, bestehend aus den sämtlichen Parochien der Ephorie Meißen nebst Bekanntmachung verwiesen. - - -- -- — . ... . .—--ix. Das Ergebnis dieser Wahlen^^- auf welche übrigens die Bestimmungen in § 28 Absatz 2 uno 3 der Kirchcnvorstand's- und Synodal-Orvnung Anwendung zu leiden Haven, — ist mir von jedem KirchKnöorstande Mer Benutzung des demselben zugehenden Vordruckes und unter Angabe Mfk vollständigen Namen der Wahlmänner und, wenn ein Kirchenvorstand im Koraus fM den BeHMerungsfall Stellvertreter derselben zu wählen für zweckmäßig befi nden sollte, auf deDi vollständige Namen spätestens eine Woche vor dem nnten fesMsetzten Wahltage auzuzeigen. Die WahlveMmmlaiMEelvst ist auf, Mittwoch, den^t. März d. Js., vormittags 11 Uhr anberaumt und tvlro im Mel „HumourgU Hof" hier slatiftaoen. Zu dieser WaMandluug sind dieMVahlmänner, mit Legitimation versehen, ab- zuordnen, aäch werden" die Herren GeistliÄn, welche Kraft ihres Amtes an dieser Wahl Teil zu nehmen haben, zu derselben hierMrch eingelaben. >er exemten Parochie St. Afra an Stelle deS emeritierten Pfarrers Dr.Süönberg und stp infolge Manoatsniederlegung ausscheidenden Geheimen^Qskvnomierates Andrä die Asatzwahl eines geistlichen und eines weltlichen AvgeoMetM', überdies zufolge der Be- ".uStimmung in § 38 Absatz 6 der Kirchenvorstands, und SOwdalordnung vom 30. Marz M die Neuwahl eines zweiten weltlichen AbgeokKneM nötig. »art -i» Bon dem evangelisch-lutherischen LanseSkoMtorium zum Kommissar für diese . Wahl bestellt, fordere ich unter Bezugnahme ayf Z 3 folgende der Verordnung, das 2 ^Verfahren bei den Wahlen zur evanaMch-luMrilchen Lanbessynode betreffend, vom — ovMezeichneten Parochien hierdurch auf, die ^Jorschrfften in 8 38 Absatz 2 der Kirchenvorstands. ind Synodalordnung vom 30. Murz 1HD in Verbindung mit der eine authentische Er- äuterung dieser Bestimmung.belreffenven Bekanntmachung vom 3. Juni 1871 (Gesetz- tnd Verordnungsblatt vom^ahre 1871 Seile 79) alsbald vorzunehmen und Welse ausdrücklich daraus hin^chatz jeder Kirchenvorstand aus seiner Mitte soviel weltliche Wahlmänner zu eutseuven hat, als ständige geistliche Stellen in der Parochie vorhanden lno, wobei cs keinen Unterschied macht, ob eine Slelle btos vorübergehend unbesetzt ist. Rückstchtlich der Zahl der weltlichen Wahlmänner in Kirchspielen, die aus Auch das Einkommen -er sächsischen Geist- V lichen soll eine erhebliche Auivejserungerfahren. » Dieselbe Quelle berichtet darüber: k Das Einkommen der Geistlichen Sachsens wird vo I 1. Juli 1906 an einer Neuordnung unterworfen. j Einvernehmen mit dem Landeskoastistorium hat die ' H fische Regierung eine Verordnung entworfen, „die Sta. I zulagen für Geistliche und geistliche Stellen betreffend - M welche nach Genehmigung durch die Stände der Landes, jynode vorgelegt werden soll. Nachdem die Finanzlage wenigstens tn etwas s i ckM bessern begonnen hat, glaubt die schleunigst dieser Angelegenheit näher treten zu Sie weist darauf hin, daß mehr als drei ViertelaüWWW ev.-luth. Geistlichen jetzt ein Anfangsgehalt von 2400 Mk. s und je nach 5 Jahren eine Alterzulage von 400 Mark I erhalten, sodaß sie nach einer Dienstzeit von 30 Jahren » ein Einkommen von 4800 Mark nebst freier Wohnung ! beziehen. Die Regieru g will nun unter grundsätzlicher s Beibehaltung deS bisherigen Zulagesystems und auch des l jetzigen Anfangsgehaltes die Alterszulagen auf je 500 Mk. I festsetzen, sodaß die Staffel nach 30 jähriger Dienstzeit mit I 5400 Mk. nebst freier Wohnung endet, und da die Amts- ! woynung im Penstonsfall bis zu einem Höchstbetrage von j 600 Mk. ungerechnet wird, so wird durch die neu vorge- schlagene Staffel allen sächsischen Geistlichen die ErrHt^^«^^ eines Gesamteinkommens von 6000 Mk.gewäkAeistMW Gymnasien und Realgymnasien in nicht gehobenei^n, ? Stellen und mit den Seminarlehrern in gehobenen Stellen- Hierzu ist eine Petition aus Pfarrer kreisen eingegangen, genannt nach dem Pfarrer Sachse in Dittersbach bei Frauenstein als erstem Unterzeichner, welche darauf hinztelt, denjenigen Geistlichen, die vor Em« tritt in ein geistliches Amt Hilfsgeistlicher ober Vikars waren, die in solchem Dienste verbrachte Dienstzeit, sobald sie nach der Wahlfähigkeitsprüsung, nach erfolgter i Ordination und nach Erfüllung des 2^,. Lebensjahres statt- gesunden hat, in die zu Alterszulagen berechtigende Dienst- zeit einzurechnen und diese Dienstzeit, wie es jetzt geschieht^, 1 nicht erst mit dem Beginn des der Anstellung folgenden I Kalendervierteljahres, sondern bereits mit dem Beginn des I derselben folgenden Kalendermonats beginnen zu taffen. I In Anbetracht d.s ganz beträchtlichen Mehr- ! aufwandes, und da eine solche Anrechnung nichtständiger I Dienstzeit sonst nirgendsimStaatsdienste statt- I findet, verhielt sich die Regierung diesem Wunsche gegen- ! über völlig ablehnend. Es ergab sich ein jährlicher Mehr- I aufwunb von rechnungsmäßig 96215 Mk. Die Finanz. 1 deputation der Zweiten Kammer, welche sich I mit dieser Angelegenheit beschäftigt hat, beantragt I beim Plenum, den zweiten Teil der Petition auf sich I beruhen zu lassen, den ersten Teil aber der Regierung zur I Kenntnisnahme zu überweisen, denn es liege eine gewisse I