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für Wilsdruff, Tharaud, Nofsen, Siebenlehn und die Umgegenden. Z m t 8 h f a t t für das Königl. Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Einundzwanzigster Jahrgang. Fceilag, den w. August 18M. ZI. Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: Albert Reinhold. Von dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage eine Nummer. Der Preis für den Vierteljahrgang beträgt ti) Ngr. Sämmtliche König!. Postämter nehmen Bestellungen darauf an. Anzeigen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl in der Nedaction, als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bis längstens Donnerstag Vormittag, in Tharaud und Nossen aber bis längstens Mittwoch Nachmittag erbeten — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Mattes entsprechen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. Dir Redaction. Bekaimlmachimg des Ministeriums des Innern, den Reiseverkehr nach den kaiserl. königl. österreichischen Staaten betr. Nach den für die kaiserl. königl. österreichischen Staaten bestehenden paßpolizeiltchen Vorschriften müssen die von ausländischen Behörden ausgestellten Reisepässe, einschließlich der Wanderlegitimationen, insoweit nicht ein Uebereinkvmmcn mit der betreffenden fremden Regierung eine Ausnahme begründet, mit dem Visum einer k. k. Mission oder eines dazu ermächtigten k. k. Consulats versehen sein. Von diesem Erfordernisse kann unter allen Umständen und auch dann nicht abgesehen werden, wenn der Rei sende den Sitz einer k. k. Gesandtschaft rc. auf seiner Reise bis an die Grenze nur berührt, wie z. B. wenn derselbe Dresden auf der Eisenbahn nur -assirt. Da es bereits vorgekommen ist, daß Reisenden in Ermangelung des k. k. Visums der Grenzübertrtll hat versagt werden müssen, so nimmt das Ministerium hiervon Veranlassung, das Publikum, insbesondere die reisenden Haudwerksgehülfen zu Vermeidung von Zeit- und Kostenaufwand auf jene Bestimmung und auf die Nothwendigkeit der rechtzeitigen Paßvidirung andurch besonders aufmerksam zu machen. Dresden, den 2. August 1861. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust.Lebmann, S. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern Stach einer dem Ministerium des Innern im diplomatischen Wege zugegangenen Mittheilung wird von Dordrecht aus der Vertrieb von Loosen einer sogenannten „Großen Holländischen Waarcn- vcrthtilnng zur Abhiilse der Ucberschwemmungsnoth an der Waal und Maas" unter der Anpreisung versucht, daß cs keine Nieten in dieser Lotterie gebe. Die angestellten amtlichen Erörterungen haben jedoch ergeben, daß ein solches Lotterieunternehmcn in Dordrecht gänzlich unbekannt ist, und daß umhin die noch unermittelten Loosabseuder auf eine planmäßige Betrügerei ausgehen. DaS Ministerium des Innern nimmt daher Veranlassung, das Publikum vor aller und jeder Betheiligung bei der angeblichen Lotterie, sei es durch Kauf von Loosen oder durch Begünstigung des Vertriebs derselben, welche übrigens nach dem Gesetze gegen die Theilnahme am Lotto und den Vertrieb auswärtiger Lotterieloose, vom 4. December 1837, zu ahnden sein würbe, hierdurch zu warnen und aufzufordern, über etwaige Zusendungen von Loosen, sowie über alle damit zusammenhängende Umstände, welche zur Entdeckung des Betrugs füh- ven können, bei der betreffenden Polizeibehörde oder deren Organen sofort Anzeige zu machen. Dresden, den 29. Juli 1861. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschütter. Lehmann, G.