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MMatt fiir MMrilss Marandt, Nassen, Sieöentehn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amlshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkyardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruud bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn. Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich IM. 30 Pf-, durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis sväteftens mittags 12 Mr angenommen. — JnserttonspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzellel Druck und Verlag von Martin No. 13«. Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. Donnerstag, de« 3. November 1W4. «3. Jahrg. Auf Blatt 58 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Fr. Theodor Müller in Wilsdruff betreffend, ist heute eingetra^ " > Die Gesellschaft ist aufgelöst. Als Liquidator ist ernannt Herr Kaufmann Theodor Görne in Wilsdruff. Wilsdruff, den 2. November 1904. Aonigliches Amtsgericht. Reg. 205/04. Bekanntmachung. Donnerstag, den 3. November d. I., nachmittags 6 Uhr, öffentl. Stadtgemeinderatssitzung Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, den 2. November 1904. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Alle Tage nehmen die Geschäftsstelle, die Ausgabestellen, die Post boten und Postanstalten Bestellungen auf das „AikaiMer AoNnblatt" entgegen. Wir laden zu recht zahlreichem Bezug unseres Blattes höflichst ein. Verlag des „Wilsdruffer Wochenblattes". als einer, dem der Vorwurf, die Popularität Königs Georgs und seines Regiments durch jenes Vorgehen indirekt mehr beeinträchtigt zu haben, als es direkt alles Hetzen und Wühlen seiner offenen Gegner vermochte, nicht erspart werden darf." Oslitische Rundschau. Wilsdruff, 2. November 1904. Deutsches Reich. Kteinwürfe aus dem Glashaus? Landrichter Freiherr O'Byrn in Dresden erhob in einer zum Gedächtnis des Königs Georg im Konservativen Verein zu Dresden gehaltene Rede schwere Vorwürfe gegen die verschiedensten Volkskreise Sachsens. Der Redner bezeichnete König Georg als „den unglücklichsten des Stammes der Wettiner" und führte zur Begründung u. A. folgendes aus: Die Regierung des dahingestorbenen Königs konnte nur eine traurige Episode der vaterländischen Geschichte werden, traurig durch die namenlosen Leiden des edlen Kranken, traurig durch das lügnerische und zersetzende Treiben einer gewissenlosen Presse, traurig durch die Frechheit, mit der die unsaubersten und unlautersten Elemente ungestraft ihre Stimme erheben durften . . . Wenn aber der königliche Dulder schließlich an gebrochenem Herzen gestorben ist, so tragen die Schuld nicht nur die Hetzer und Wühler, sondern auch die, von denen der König erwarten durfte, daß sie offen seine Partei ergreifen und ihn gegen die ungerechten Angriffe verteidigen würden. Wo waren denn die Männer, die durch Stel lung oder Geburt in erster Linie dazu be rufen waren, dem Throne und dem Könige ihre ganze Kraft zu leihend Warum haben sie geschwiegend Hatten sie des Heimgegangenen Königs Eigenart nicht verstanden? Oder beherrschte sie der verächtlichste aller Menschenfehler, die Menschenfurcht? Die schweren Anklagen, die hier O'Byrn erhebt, haben zweifelhaft ihre Berechtigung. Man wird aber einem trefflich geleiteten Leipziger Blatte, den „Leipz. N. N." beipflichten müssen, wenn es die Reihe der Vorwürfe wie folgt ergänzt: »Mehr vielleicht als alles Hetzen und Wühlen seiner offenen und heimlichen Feinde hat dem greisen Monarchen das Vorgehen seiner ergebensten Diener geschadet, die ihm unter Anwendung von Mitteln, die kein schmückendes Epitheton verdienen, am 3- Mai 1903, als er zurückkehrte aus dem Süden, wo erLinderung seiner Leiden gesucht, einen begeisterten Empfang in Dresden vortäuschten. Die Erbitterung, die damals namentlich unter der Dresdener Beamtenschaft gesät wurde, die „veranlaßt" wurde, mit ihren Angehörigen die Tribünen zu füllen, an denen der König vorüberfuhr, — diese Erbitterung wirkt heute noch nach, denn sie fraß sich um so tiefer ein, als sie still und schweigend getragen werden mußte. In den Reihen derer, vor denen Freiherr O'Byrn seine Rede hielt, saß mehr Kaiser und Bischof. Unsere Leser werden sich des vor einigen Monaten unter obiger Spitzmarke wiedergegebenen Artikels erinnern, in welchem die überaus scharfen Tadel wiedergegeben waren, die Kaiser Wilhelm auf dem Bahnhof Straßburg an den Bischof Benzler wegen des Famecker Kirchhof interdikts richtete. Der Artikel, welcher damals unwider sprochen blieb, macht jetzt erneut die Runde durch die Blätter. Die „Germania" beeilt sich diesmal, auf Gruud eines Briefes Benzlers den Artikel als erdichtet zu be zeichnen. Der Wirkung dieses wahrhaft herzerquickenden Artikels wird dieses Dementi allerdings wenig Einhalt tun! Zur Erkrankung des Prinzregenten Luitpold wird aus München berichtet: Am Mittwoch stellten sich bei dem Regenten bereits die neuralgischen Schmerzen in recht heftiger Weise ein. Prof. Dr. v. Angerer bestand darauf, daß der Regent sich zu Bett legte. Die dem Regenten zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in St. Bartholomä am Köaigssee waren indes durchaus unzu länglich, und der Leibarzt drang auf eine schleunige Rückkehr nach München. Dazu wollte üch der Regent aber unter keinen Umständen bestimmen lassen, da er auf ein baldiges Vorübergehen des Leidens hoffte, das ihn schon öfter empfindlich gequält hatte. Er ieß sich deshalb zu Wagen nach Hintersee bringen und hofft, in wenigen Tagen wieder soweit hergestellt zu sein, daß er die Jagden wieder auf- nehmen kann, eine Erwartung, die Prof, von Angerer indes nicht teilen soll. Der Regent ist schon wiederholt in diesem Herbst von neuralgischen Schmerzen heimgesucht worden. — Die Korrespondenz Hoffmann meldet: Im Befinden des Prinzregenten ist eine langsame Besserung zu konstatieren. Der Prinzregent unternahm einen Jagd- ausflug, vor besten Beginn er noch den Vortrag des Ministerpräsidenten Freiherrn v. Podewils hörte. 36 Millionen Defizit hat die erste Hälfte des laufenden Finanzjahres gegenüber den Voranschlägen im Staatsbeutel des deutschen Reiches ergeben. Hoffentlich macht die zweite Hälfte das Manco wieder glatt. Der Bundesrat zur lippischen Frage. Der Bundesrat sprach sich dahin aus, daß 1) die Regentschaft des Grafen Leopold-Biesterfeld zu Recht besteht, 2) daß die übrigen Streitigkeiten durch ein unter Vorsitz eines Herrschers aus Mitgliedern des Reichsgerichts zu bildendes Schiedsgericht zu entscheiden sind. Mit einer Zivilliste für den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin will die mecklenburgische Regierung ihr Land beglücken, und zwar soll die Zivilliste eine Höhe von 800000 Mark aufweisen. Mecklenburg ist bekanntlich das einzige deutsche Land, das noch keine Verfassung besitzt und noch immer absolut regiert wird. Eine Verfassung dem Lande zu geben, dem setzt die Regierung stetig einen starken Widerstand entgegen, freundlichst unterstützt von den mecklenburgischen Konser- vativen. Eine Zivilliste zu fordern, deren Aufbringung im Lande die Steuern gerade verdoppeln würde, scheut man sich nicht, und man ist noch dazu so geschickt, diese Forderung gerade in die Zeit zu verlegen, in der im Wahlkreise Schwerin-Wismar eine Reichstagsersatzwahl bevorsteht, für die man den Sozialdemokraten einen so äußerst wirksamen Agitationsstoff liefert. Schon bei der Hauptwahl gelang es nur mit Mühe, den Wahlkreis den bürgerlichen Parteien zu erhalten. Der katholische Propst und der „Gott der Rache". Ein böses Beispiel katholischer Unduldsamkeit berichtet nach der „Dtsch. Zig." kürzlich auf einer Ver anstaltung des Gustav Ädolfvereins ein hoher evangelischer Kirchenbeamter. JmPosenichen wurde eine evangelische Kirche eingeweiht. Der Festzug zum neuen Gotteshause mußte an der katholischen Kirche vorbei. Die Teilnehmer am Festzuge waren nun nicht wenig erstaunt, als sie an der Tür der katholischen Kirche mit großen Kreidebuchstaben folgende Worte lesen mußten: „Herr, Gott, der die Rache ist, erscheine! Erhebe dich, du Richter der Welt! vergilt den Hoffärtigen, was sie verdienen!" Das war der Gruß der „Schwester"kirche, geschrieben von der Hand des katholischen Propstes! Sein Rachegebet war entnommen aus dem 94. Psalm, dem „Gebete gegen die Unterdrücker des Volkes Gottes!" Genützt hat der „Rache"-Schrei des „toleranten" katholischen Wüterichs aber nichts; die Einweihung der evangelischen Kirche verlief ohne Zwischenfall. Ein gerichtlicher Bandwurm. In seinen „Preuß Jahrbüchern" erzählt Professor Delbrück von einem Prozeß, der nicht weniger als 8 gericht liche Urteile aufwies, um schließlich doch durch Vergleich beendet zu werden. Der deutsche Ostmarkenverein hatte Delbrück wegen Beleidigung verklagt. Zuerst lehnte das Amtsgericht die Klage ab, die Strafkammer des Land gerichts entschied dagegen die Annahme der Klage. Darauf verurteilte das Schöffengericht Delbrück zu 300 Mark Geld strafe, die Strafkammer bestätigte das Urteil mit ver änderter Begründung. Das Kammergericht als Revisions instanz hob die Verurteilung mit einer für Delbrück günstigen Begründung auf, worauf Delbrück von der Straf kammer freigesprochen wurde. Dies Urteil wurde vom Kammergericht wiederum ausgehoben und die Klage wurde an die Strafkammer zurückgewiesen, diesmal mit einer zum ersten kammergerichtlichen Urteil in starkem Gegensatz stehenden Begründung. In der dritten Strafkammerver handlung endlich wurde die Angelegenheit durch einen Vergleich aus der Welt geschafft. Also 8 Gerichte befaßten sich mit der Klage, und jedes hatte über sie eine andere Anschauung. Auch gerade nicht ein Beweis der Rechts einheit im Deutschen Reiche! Ueber einen Schildbürgerstreich der Polizeibehörde berichtet die „Cuxhaven-Döser Zig.": In dem Auguststurm ist in Duhnen die in die See gebaute lange Brücke, die sogenannte „Heimliche Liebe", unter der Einwirkung des schweren Seeganges in Trümmer gegangen. Die Trümmer sind durch die hohe Flut dort an Land gespült worden und wurden dann in Sicherheit gebracht. Jetzt verlangte nun die Zollbehörde von der Kurhausgesellschaft