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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlelm und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Dtadtrath daselbst. . V/ Freitag den S. Jeccmbcr 18 7 ü. Verfügung a» sümmtliche Gcmeindcvorständc im Amtsbezirke Wilsdruff. Behufs der nach Z 65 'der Militär-Ersatz-Instruction vorzunehmendeu Berichtigung der Stammrollen, werden die Gemeindevorstände hiesigen - Gericktsamtsbezirks hierdurch veranlaßt, die Einreichung der gehaltenen Stammrollen der Jahr gänge 1869 und 1870 bei der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Dresden, dafern dies noch nicht geschehen, sofort zu besorgen. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 8. December 1870. Leonhardi. Verfügung an stimmtliche Gemcindcvorständc im Amtsbezirke Wilsdruff. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Dresden vom 14. vorigen Mo- mats werden die Gemeindevorstände hiesigen Gerichtsamtsbezirks hierdurch veranlaßt, die angefertigten Militärstammrollen der im Jahre 1871 gestellungspflichtigen sich angemeldeten Mannschaften, sowie die Stammrollen der Jahre 1869 und 1870 den 16. December 1870 nebst Geburtslisten, Gekurts-, Gestell- und Loosungsscheinen bei dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt zur Prüfung «einzureichen, auch sind alle späteren An- und Abmeldungen der militärpflichtigen Mannschaften unverzüglich der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Dresden anzuzeigen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, den 8. December 1370. Leonhardi. Verfüg« u g an sümmtliche Gcmciudcvorständc des Gcrichtsamtsbczirkcs Wilsdruff, die Einreichung der Einwohner - Verzeichnisse bctr. Mit Bezug, auf die Vorschrift in Z 37 der Verordnung vom 23. April 1850 werden die sämmtlichen Gemeinde- Vorstände des hiesigen Gerichtsamtsbezirks mit Anweisung versehen, die von ihnen zu Aufstellung der Gewerbe- und Perso nal-Steuer-Cätaster nach 8 31, 32 und 33 der obgedachten Verordnung in ihren Ortschaften aufzuuehmenden Einwohner- Verzeichnisse, bei deren Anfertigung der in H 33 (S. 52 bis 56 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) enthaltenen Vorschriften über die darin aufzunehmenden speciellen Angaben genau nachzugehen ist, längstens bis zum 9. Januar 1^71 bei Vermeidung der für jeden Versäumnißfall festgesetzten Ordnungsstrafe von —- 20 Ngr. —- beim unterzeichneten Ge- richtsamte einzureichen und am Schluffe dieser Verzeichnisse zugleich die von den Gemeinderäthen nach 8 38 aus den mit Gemeindeämtern beauftragten Personen gewählten Ortsdeputirten namhaft zu machen. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 8. December 1870. Leonhardi. Bekanntmachung. Bei der gestrigen in Gemäßheit dcS Gesetzes vom 5. März d. I. stattgefundencn Abstimmung für die Neuwahl des hiesigen Stadt verordneten-Collegiums sind folgende Bürger gewühlt worden: Herr Louis Bretschneider, Flciscbermeisler - Traugott Springsklee, Kürscbncrmeister - Heinrich Funke, Wirthschaftsbesitzer - Friedrich Partzsch, Zimmermeisler - Otto Loßner, Schmiedemeister - Moritz Junge, Beutlermeister - Ehrenfried Böhmer, Destillateur - Bruno Gerlach, Kaufmann » - Ernst Sommer, Advoeat als Stadtverordnete, sowie Herr Theodor Nitthausen, Kaufmann - Gottlieb Günther, Stadtmusikdireetor - Gustav Vogel, Tischlermeister - August ll ihrig, Städlgmsbesitzer - Traugott Vogel, Schneidermeister - Emil Loßner, Stellmacheuneisler als Ersatzmänner. 0?ach zu Wilsdruff, am 7. December 1870. Kretzschmar.