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fl- 2« Freitag den 29. März 1872 1-, 2-, 3-. Mit zerifs'nem Herzen starrst du Auf ein bleiches Angesicht, Schmerzbetäubt und angstvoll harrst du — „Gott, mein Gott — O hilfst du nicht?" Schau' vom Tod nach Golgatha, Und du fühlst den Tröster nah! Wie die frühgeschied'nen Wesen, Wirst auch du vom Weh genesen: „Der, deß Herz am Kreuz gebrochen, „Hat uns Wiedersehn versprochen!" Vertrau'! Fühlst Du, tiefgebeugt voll Reue, Fast verzweifelnd deine Schuld; - Wie du stets gefehlt auf's Neue, Frevelnd gegen Gottes Huld: . Du zerknirschte Seele schau Ferner sind nach Z 108 6 der Instruction Reclamationsanträge, welche der Kreis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, in der Regel von der Departements-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen, sofern die Veranlassung zur Reclamation nicht etwa erst nach beendigtem Kreis-Ersatz-Geschäft entstanden sein sollte. Wenn dem schwergeprüften Herzen Nirgends Trost und Hülfe winkt, Und im Ucbermaaß der Schmerzen Endlich doch der Muth entsinkt: Denk', wie in Gethsemane Christus rang mit tiefstem Weh. Ringe im Gebet um Frieden, Suche, und dir wird beschicken. „Der am Kreuz für uns gestorben, „Hat uns heil'gen Trost erworben.- die Entscheidungen der KreiS-Ersatz-Commission auf Rcclamationen werden den dritten Tag nach dem Mustcrungstcrmine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Ncclamant zur Anhörung derselben sich nicht cingefunden hat. Necnrse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen von dem Tage ab gerechnet,' an welchem die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war, beziehentlich publicirt wurde, und zwar bis Nach- * mittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der Kreis-Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinig ungen angebracht werden, (ß 108 der Jnstr.) 4., Die Entscheidungen der Departements-Ersatz-Commission gelten von und mit dem Tage der Ertheilung derselben als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen 14 Tagen vom Tage der Publication an bei der Oberrecrutirungsbehörde (Z 15 2) cin- gcreicht werden. Spätere Vorstelllingen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der OberrccrutiruugS- behörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. Dresden, den 25. März 1872. Der Civil-Vorsitzende der Königl. Kreis Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Wilsdruff. von Vieth. ' Ludwin. - ^ist du dankend, voll Entzücken Alles dessen dir bewußt, Was dir ward dich zu beglücken, . Droht dir doch auch stets Verlust. Wende d'rum von deinem Glück Hin nach Golgatha den Blick: Was dir ward von Himmelshöhen, Kann nur scheinbar hier vergeben; „Der am Kreuz für uns gelitten, „Hat uns ew'ges Heil crstritten!- Scl'ge Wort vom Paradiese! „Der am Kreuz für uns gestorben, „Hat die Gnade uns erworben." besonders aufmerksam gemacht. Nach Z 78 1 der Ersatz-Instruction sind die Militairpslichtigen, oder Personen, welche die Zurückstellung der ersteren oder andere Bcgünstigigungen rücksichtlich der Militairverhältnisse derselben beantragen wollen, verpflichtet, die zur Begründung der artiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst zur Sprache zu bringen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden soll. Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Giebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerrchtsamt Wilsdruff und den MadtraLH daselbst^ von LinS» 8 L Nr an in ZSs-«8tI«n, in ei«rn vorldvsnvL Leien L-veal«, festgesetzt worden. Indem die sämmtlichen zur Gestellung verbundenen Militairpslichtigen dieser Musterungsbezirkc mit dem Bemerken, daß ihnen von den Gemeinde-Behörden noch besondere Vorladungen zugchcn werden, zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Musterungstermine unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbefolgung nach 8 71 5 nnd ZZ 176, 177, 178 der Militair-Ersatz-Instruction zu erwartenden Strafen und Nachtheile aufgefordert werden, das persönliche Erscheinen im Loosungstcrmine aber ihrem freien Willen überlassen bleibt, wird zugleich jm Bezug auf die nach der Militair-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 zulässigen Rcclamationen auf folgende Be stimmungen ' ' ' Hin nach Golgatha! Horch! Es tönt vom Kreuz das süße, Bekanntmachung, die Musterung der Mlitairpflichtigen in dem Anshebungsbezirke Wilsdruff betr. Zur Musterung der in dem Anshebungsbezirke Wilsdruff im heurigen Jahre angemeldeten Gcstcllpflichtigen ist, und zwar für: 1 ., den Musterungsbezirk Dippoldiswalde, der 19. und 29. April d. I. ren Mati»i»an8e sn aiiie, 2 ., den Musterungsbezirk Wilsdruff, der 22. und 23. April d. I. SS» L!a8tilvt LN2N ^ei88«n Urtier L» H ii8li> uii, 3 ., den Musteruugsbezirk Döhlen, der 7. und 8. Mai d. I. in rien» Lkleinpvi8vl»«n ULv8tan» ati«n8i»eaiv su L-rv8«Ivn, ^ItinarlLt 8ia. 14, 1. LlaKv, 4 ., den Musterungsbezirk Schönfeld, der 19. Mai d. I. in «leinselken L-veaiv, zur Loosung für die genannten vier Musterungsbezirke aber der 8. Juni d. I.