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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Mcbenlch» mid die Umgegend«,. Amtsblatt für das Königliche Gerrchtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^7 43. Dienstag den 11. Juni 1872. Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend. Obschon die Verordnung vom 28. Juni vorigen Jahres, wonach der großen grauen Nace angehöriges Rindvieh (Steppenvieh) über die sächsisch-österreichische Grenze nicht eingelassen werden darf, noch fortdauernd in Gültigkeit ist, so steht sich doch das Ministerium des Innern dnrch das neuerliche Auftreten der Rinderpest an mehreren Orten Galiziens veranlaßt, nach Maßgabe der Bestimmungen in ZZ 1 bis 4 der Instruction zu dem Reichsgesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, hiermit noch Folgendes anznordnen: Bis auf Weiteres dürfen aus Galizien nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werden: Rindvieh aller Art, Schaafe undZiegenf; ferner frische Rindshäute, Hörner und Klauen, Talg, wenn letzteres nicht in Fässern, ungewaschene Wolle, welche nicht in Säcken verpackt ist, und Lumpen. Schweine aus dem genannten österreichischen Kronlande dürfen nur in Etagewagen eingcführt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 des Neichsstrafgesetzbuches mit Gefängniß bis zu einem Jahre, beziehcndlich bis zu zwei Jahren bestraft. Dresden, den 5. Juni 1872. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. From m. Bekanntmachung, die Gestellung der militairpflichtigen Mannschaften vor der Königlichen Departements- Ersatz-Commission betr. Die Königliche Departements-Ersatz-Commission wird die Superrevision der in dem Aushebungsbezirke Wilsdruff gestellten und zur anderweiten Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commission verpflichteten, d. h. aller derjenigen Mannschaften, welche von der Kreis-Ersatz-Commission weder von jeder weiteren Gestellung entbunden, noch auf gewisse Zeit zurückgestellt worden sind, den 26., 27. und 29. Juli d. I. in den Hempelschcn Restaurations-Localitäten zu Dresden, am Altmarkt 14 I. Etage vornehmen. Indem dieß in Gemäßheit der Bestimmung in § 94' der Militair-Ersatz-Instruction bekannt gemacht wird, werden zugleich die zur Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commission Verpflichteten darauf aufmerksam gemacht, daß sie zur Vermeidung der in H 176* der Ersatz-Instruction angedrohten Strafen beim Wechsel ihres dermaligen Aufenthalts dieß der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde des zu verlassenden Orts sowohl, als auch des neuen Aufenthaltsortes unverzüglich zu melden haben. Die letztgedachten Behörden — Stadt- und Gemeinderäthe — aber haben hierüber in Gemäßheit der Bestimmung in 8 92* die erforderlichen Mittheilungen anher gelangen zu lassen. Dresden, den 5. Juni 1872. Der Civilvorsitzende der König!. Kreis-Ersaß-Commission des Aushebungsbezirkes Wilsdruff. von Vieth. Ludwig. Die Grasmlßung auf der Vogelwiese soll Mittwoch, den 12. Juni d. I., Nachmittags 5 Uhr, im Rathssessionszimmer unter den daselbst bekannt werdenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Rath zu Wilsdruff, «m 10. Juni 1872. Kretzschmar, Brgrmstr. Napoleon der Spitzbube. Es ist eine ewig denkwürdige Sitzung, die der Versailler National- Versammlung vom 22. Mai d. I. Die Reden Audiffret-Paspuier's und Gambetta's wären auch ohne die zerschmetternde Gewalt ihrer Sprache von unvergänglichem Werthe durch die Fülle des unwidcr- sprcchlichen Anklagematerials, welches sie gegen das Kaiserreich an häuften. Nach langen Jahrhunderten noch wird angesichts der auf gedeckten Verbrechen Louis Napoleons und seiner Spießgesellen jeder Geschichtsforscher warnend auf das zwanzigjährige Regiment der Volksberaubung, des planmäßigen Diebstahls weisen. Ein Volk, das zu träge ist, sich selbst zu regieren, oder zu stumpf, sich die Selbstre gierung zu erkämpfen — gelangt dahin, daß der Mann, in dessen Hände cs sein Geschick gelegt hat, nicht nur unablässig in die Volks tasche greift, sondern auch die Staatskassen für seine Privatbedürf nisse systematisch plündert, den Staat nach der Art der gemeinsten Schwindler nm Millionen begaunert, und daß seine Helfershelfer und Günstlinge dieses Exempel ihres Herrn und Meisters nach Herzens lust nachahmen. Vierhundert Millionen zahlte Frankreich jährlich für Kricgsbudget, Milliarden aus den Anleihen wurden für Wiederherstellung des zer störten Kriegsmaterials berechnet und 440 Millionen wurden allein für Umwandlung der Jnfanteriegewehre durch eine Anleihe beschafft. Und trotz alledem stand Frankreich wehrlos da; als es sich leichtfertig in den Eroberungskrieg Hetzen ließ, befanden sich drei Viertel der ihm als Arsenalbestünde vorgerechneten Waffen nur auf dem Papier, reich ten die Munitions-, Proviant und Bekleidungsvorräthe nicht für die Hälfte der Armee auf wenige Wochen hin. Lange schon vor dem Kriege hatte der Moniteur verkündet, wie großartige Leistungen der Kaiser mittelst der Militär - Reorganisation vollbracht habe, wie 700,000 Mann Linientruppen und 600,000 Mobile, von der Resexve ganz abgesehen, bis aufs Kleinste ausgerüstet, kriegsbereit ständen. „Wir sind gerüstet bis auf den letzten Gamaschcnknopf!" versicherte Leboeuf. Und kaum hatte der Krieg begonnen, so wurden von der kaiserlichen Regierung mit aller Welt die verschwenderischsten Lieferungs- Verträge zur Beschaffung von Waffen und Munition abgeschlossen, lieber zwei Millionen Gewehre, darunter 1,100,000 Chassepots, waren in den Rechnungen verzeichnet; 300,000 Mann, also höchstens 250000