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SiclwnlclM und die Umgegenden. Amtsvc-ltt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 34. Dienstag den 12. Zuti 187Ü. Bekanntmachung der Prüfungscommission für einjährig Freiwillige zu Dresden, die Anmeldungen zum einjährigen Frriwilligcndienst betr. Bei der Unterzeichnern Commission werden vom 5. September d. I. an die vorschriftmäßigen Prüfungen zur Erlangung der Be rechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste abgehalten werden. Diejenigen nach 8 20 der Militär-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 im Dresdner Negierungs bezirke gestcllpflichtigen jungen Leute, welche noch in diesem Jahre die Berechtigung zu erlangen wünschen, haben, vorausgesetzt, daß sie das 17. Lebensjahr vollendet, das dienstpflichtige Alter aber noch nicht erreicht haben, ihre bezügliche Anmeldung bis zum 2ft. August dieses Jahres mittelst schriftlicher Eingabe zu bewirken und letztere unter gleichzeitiger Beifügung a., eines Nachweises der Staatsangehörigkeit, b., eines Geburtsscheins (Taufzeugnisses rc.), o., eines Einwilligungsattestcs des Vaters oder beziehentlich Vormundes, ä., eines Unbescholtenheitszeugnisses, welches für Zöglinge von höheren Schulen von dem Director der betreffenden Lehr anstalt, für andere junge Leute von der Polizeiobrigkeit des Wohnortes auszustellen ist, an das Bureau der Commission (Schloßstraße Nr. 15 1 Treppe) gelangen zu lassen. Im klebrigen wird auf die Vorschriften in M 20, 148—155 der Militär-Ersatz-Jnstruction verwiesen. Dresden, am 1. Juli 1870. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Stelzner, Geh. Regier.-Rath. von Schimpff, Oberstlicutenant. , — Stenz. Bekanntmachung, die Gestellung der militairpflichtigen Mannschaften vor der Königs. Departements- Ersatz-Commission betreffend. Die Königl. DepartementS-Ersatz-Commission wird die Superrevision der in dem Aushebungsbezirke Wilsdruff zu Dresden ge stellten und zur anderweiten Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commission verpflichteten, d. h. aller derjenigen Mannschaften, welche von der Kreis-Ersatz-Commission weder von jeder weiteren Gestellung vollständig entbunden, noch auf gewisse Zeit zurückgestellt worden sind, den 1., 3. und 3. August dss. Jö. m den Localiläten des Gewandhauses zu Dresden vornehmen. Indem dies in Gemäßheit der Bestimmung in Z 94^ der Militär-Ersatz-Jnstruction bekannt gemacht wird, werden zugleich die zur Gestellung vor der Departements-Ersatz-Commission Verpflichteten darauf aufmerksam gemacht, daß sie zu Vermeidung der in § 176^ der Ersatz-Instruction angedrohten Strafen beim Wechsel ihres dermaligen Aufenthaltes dies der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde des zu verlassenden Ortes sowohl, als auch des neuen Aufenthaltsortes unverzüglich zu melden haben. Die letztgedachten Behörden — Stadt- und Gemeinderäthe — aber haben hierüber in Gemäßheit der Bestimmung in ß 92^ die erforderlichen Mitthcilungen anher gelangen zu lassen. Dresden, am 7. Juni 1870. Der Civilvorsitzeude der Königl. Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks „Wilsdruff." von Ludwig. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 20. Juli 1870 das dem Lohgerbermeister Friedrich Hermann Beßler in Wilsdruff zugehörige Haus- und Gartengrundstück Nr. 138 des Catasters, Nr. 190 des Grund- und Hypothekenbuchs für Wilsdruff, welches Grundstück am 12. Mai 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1348 Thlr. —- —- gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Königl. Gerichtsamt Wilsdruff, am 17. Mai 1870. Leonhardi. Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Kreis-Direktion zu Dresden das über das Feuerlöschwesen der hiesigen Stadt aufgestellte Regulativ genehmigt hat, so wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß dieses Regulativ nach Ablauf der in § 9 des Gesetzes vom 11. August 1855 festgesetzten Frist nunmehr in Kraft tritt. Die Einsicht des Regulatives steht Jedermann binnen der nächsten 14 Tage an Rathsexpeditionstelle hier frei, auch liegt je ein Exemplar desselben in den hiesigen Gasthöfen und Schankwirthschaften öffentlich aus. Rath zu Wilsdruff, am 11. Juli 1870. Kretzschmar.