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Jagdhund ihm das U-t aü, -'nen , Kinderstl / und . bald des meine ertes u> ,r, das Ach dreien, Di- emem ich do« MihtlM sür Mlskuff Tharandt, UoD. Mealkha aad die Umseseaden. Imlsölull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. 2lmtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 PfL durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens. Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Bkrlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für ins Redaktion H A. Berger daselbst. No. 74. Donnerstag, -en 23. Juni 1896. Pflücket Rosen, windet Kränze, Hebt der Liebe fromme Pflicht, Daß das ärmste Grab erglänze Heut im Blüthenlicht! Denn geschmückt zu höchster Feier, Wie gehüllt in Blumen-Schleier Ist die Schöpfung weit und breit . . . Es ist Sonnwendzeit! Sonnenwende! Süße Schauer- Gehen durch der Erde Herz, Blüthenlust mischt sich mit Trauer, Und mit Freude Schmerz; Nach des Frühlings schönen Tagen Kürzt den Lauf der Sonnenwagen, Und was heut in Farben glüht, Ist gar bald verblüht. St. Johannistag. Still in ihrer Gräber Frieden Schlafen sie, die wir geliebt, Und die Blüthen all hienieden Sind für sie zerstiebt; Ja, sie selbst, die nicht mehr wallen, Blüthen sind's, vom Baum gefallen, Die des Todes Hauch verstreut In der Sonnwendzeit. Weiße Rose, süße, bleiche Blume, die auf Gräbern wacht, Mahnst gleich einer schönen Leiche Heut mit Deiner Pracht: In der Lenzzeit denk' ans Ende, Dir auch kommt die Sonnenwende, Jede Lust und jedes Glück Sinkt in nichts zurück. Doch die Blüthe muß vergehen, Denn das ist ihr ewig' Los, Menn die Frucht soll auferstehen Voll aus ihrem Schoß; So sind alle, welche starben, Saat gesa t zum Tag der Garben In den kühlen Erdensand Von des Vaters Hand. Laß darum, o Herz, dein Klagen, Halte nur die Liebe fest, Die trotz Schmerz und Trauertagen Nicht vom Lieben läßt! Deckt die Gräber zu mit Blüthen . . . Mög die Todten Gott behüten, Die er heimrief aus dem Streit In der Sonnwendzeit! Bekanntmachung über den nächsten Aufnahmetermin in die Soldatenknaben-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen. Die Soldateiiknaben-Erziehungsanstalt zu Kleiustruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlusse an den 8jährigen Kursus der Volksschule bez. nach der Konfirmation ans. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, finden bei der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. Die Anmeldung für den nächsten Anfnahmetermin zu Ostern 1897 hat von jetzt ab beim Kriegs-Ministerium bis spätestens im Monat Dezember zu erfolgen und sind hierbei folgende Ausweise zu beizubringen: a) die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben; b) das kirchliche Taufzengniß oder eine Taufbescheinigung; c) ein ärztliches Zeugnis; über den Gesundheitszustand des Knaben mit Angabe über Körpergröße und Brustumfang; 6) die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; s) ein Schulzeugnis; nach dem auf Seite 204 205 des Königlich Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; k) ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und Vermögensverhältnisse der Angehörigen; A) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Obervormundschafts-Behörde; V) der Militärpaß und das Führungs-Attest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient; i ) die Heirathsurkunde der Eltern des Knabens und K) die Sterbeurkunde der Eltern bei Waisen. Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nnr solche Knaben Aussicht zur Aufnahme, welche bei guten Schnlcensuren folgende Mindestmaße besitzen: bei 13'/. Jahren 140 cm Körperlänge und 66 bis 71 cm Brustumfang, bei 14 Jahren 142 cm Körperlänge und 67 bis 73 cm Brustumfang, bei 14^ 2 Jahren 144 cm Körperlänge und 68 bis 74 cm Brustumfang. ,, Die Zöglinge der Anstalt zu Kleiustruppen werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier - Vorschule zu Marienberg überführt, aus letzterer nach 2 wahren in die dortige Unteroffizierschule versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. Die Unteroffizierschüler gehören als solche bereits zu den Militärpersonen des Friedensstandes und wird die auf der Unteroffizierschule verbrachte Zeit vom erfüllten H Lebensjahre ab als aktive Militardienstzeit gerechnet. Die Erziehung nnd Ausbildung in der Anstalt zn Kleinstruppen, in der Unteroffizier-Vorschule und in der Unteroffizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. . Das Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschnlen ist nenerdings wesentlich erweitert worden, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr als bis- hcr die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamten-Stellen aufzurücken. ... . . . . Unteroffiziere, welche diese Schulen besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des Civilversorgungsschems be- siuden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 Mark die Anwartschaft ans Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstelle des Staatsdienstes erwerben. Die vollständigen Aufnahme-Bestinmmngen für die Anstalt zu Kleinstruppen können bei jedem Bezirks-Kommando bez. auch vom Kriegs-Ministerium entnommsn werden. Dresden, im Juni 1896. Kriegs - Ministerium, von der Planitz. An Stelle des von Limbach verzogenen Herrn Rittergutsbesitzers Georg Andrä ist am 18. dies. Mts. Herr Rittergutspachter Oswald Gbendsrfer daselbst als Friedensrichter für den Bezirk Limbach mit Rittergut und Birkenhain in Pflicht genommen worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 20. Juni 1896. vr. Bekanntmachung. Am 30. dieses Monats ist der II. Termin Landrente und Landeskultnrrente und vom 1. bis spätestens den 11. nächsten Monats das II. Vierteljahr SchM- geld für Kinder der Bürgerschulen zu entrichten. . . Hierbei werden alle Diejenigen, welche noch mit Schulgeld für Schüler der einfachen sowie der höheren Fortbildungsschule stch nn Rückstand befinden, ausgefordert, bei Vermeidung von Weiterungen ebenfalls bis spätestens den 11. nächsten Monats Zahlung an die Stadlkämmerei zu leisten. Wilsdruff, am 22. Juni 1896. Der Stadtrath daselbst. Goerne. Bekanntmachung. nm c. . Diejenigen hiesigen Einwohner, welche sich im Besitze noch unversteuerter Hunde befinden, werden bei Vermeidung der auf die Hinterziehung derHundest«ler gesetzten ui den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe hiermit aufgefordert, die Steuermarken spätestens bis zum 11. nächsten Monats m der Stadtkammem zu löse*.