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WrM Men, Menlehn md die Umgegenden. Imtsölslt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf^ durch die Post bezöge« 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertiouspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H A. Berger daselbst. No. 77 Donnerstag, den 2. Ink 18S6. WWSSSSSWSSWSWSSWSWWWl»MWWW»MSSieMlIIIS»WSSSSSSWSSSSVSMSSWWSSSSSSWWSSSSSSMSWSSSSSSlM Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste betr. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Mouats September dieses Jahres die diesjährigen Herbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgshalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach U 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch nm Zulassung zu der bevorstehenden Prüfnng an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum 1. August dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassem Nach diesem Termiue eingehende Zulassungsgesuche können nach 8 91 der Wehrordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassuug zur Prüfung sind beizufügen: a) ein Geburtszeugniß, 5) eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, -en Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Aosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist odnigsteitlivl, Lu besvksinigen; uud c) ein Unbescholtenheitszeugmß, welches für Zöglinge von höheren Schulen, Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realpro gymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Poli^eiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde ausznstellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen, der lateinischen, griechischen, französischen und englischen, der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche ans den Inhalt der der Wehrordnnng als Anlage 2 zu 8 91 beigefügteu Orüfungssrvnnng zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Dresden, am 1. Juli 1896. Königliche Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige. - Or. Geuthe, Ober-Regierungsrath. von Schweinitz, Oberstlieutenant. Auf Folium 51 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts ist die Firma Richard wätzel in Wilsdruff und als deren Inhaber der Ziegeleibesitzer Herr Moritz Richard Wätzel daselbst heute eingetragen worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 27 Juni 1896. Auf Fol. 52 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts ist die Firma Gustav Adam in Wilsdruff uud als deren Inhaber Herr Karl Gustav Adam daselbst heute eingetragen worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 29 Jnni 1896 I>i EHsuxlollk. Tagesgeschichte. Berlin. Der „Neichsanzeiger" veröffentlicht das vom Kaiser genehmigte Abschiedsgesuch des Handelsministers von Berlepsch unter Belassung des Titels und Ranges eines StaatS- winisters. Ernannt ist der Unterstaatssekretär der öffentlichen Arbeiten Brcfeld zum Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe. Die .Post" erinnert an die Reichsfinanzreform. Sie schreibt: .Das Zurückbleiben der Reichseinnahmen in den letzten Monaten des laufenden Jahres aus den Zöllen und Reichsstempelabgaben gemahnt daran, den Gedanken der Fortführung der Reichsfinanzreform nicht aus dem Auge zu verlieren. Im übrigen kann nicht nachdrücklich genug darauf verwiesen werden, daß im Jahre 1894 95 die Ausgaben des ordentlichen Etats im Reiche weniger betragen wie der Etats- »nsotz, und daß auch die Militärverwaltung inklusive Pensions- s°nds hinter den etatsmäßigen Ausgaben zurückgeblieben ist. «s liegt hierin der Beweis, daß jetzt eine strengere Hand- Mung des Etatsgesetzes stattfindet, und selbst Herr Richter hat der Reichstagssitzung vom 15. d. M. dem Reichsschatzsekretär d'e Anerkennung gezollt, daß er mehr als seine Amtsvorgänger ed strenge meine mit der Beurtheilung außeretatsmäßiger Aus- -aben von Etatsüberschreitungen und daß er, was an ihm sei, Alles thue, um solche Ueberschreitungen außeretatsmäßiger Aus - gaben zu vermeiden." Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb macht sich bereits in der Praxis bemerkbar. Der Elberfelder Detaillisten- Berein der Textil- und verwandten Branchen hat, wie der »Konfektionär" mittheilt, beschlossen, vom 1. Juli ab eine Kommission von 10 Mitgliedern zur Ueberwachung des un lauteren Wettbewerbes einzusetzen. Sie soll in Verbindung mit einem Elberfelder Rechtsanwalt in erster Linie den in Ge- lchäftsreklamen rc. sich irgendwie kundgebenden unlauteren Wett- vewerb unterdrücken. Wahrscheinlich wird in anderen Städten W ähnlicher Weise vorgegangen werden. Bonn, 26. Juni. Ein Fall unschuldiger Verurtheilung beschäftigte heute die Strafkammer. Am 30. Oktober v. I. wurden ron der hiesigen Strafkammer drei Kölner, der Hand- Ager Iakob Bitz, der Tagelöhner Max Pilgramm und der Händler Wilhelm Wurzel wegen einer ganzen Anzahl Kirchen- viebstähle zu 15, 6 und 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Filter erhielt ein belgischer Ziegelarbeiter Namens Stierk, der vlo Kirchendicb abgefaßt worden war, 15 Jahre Zuchthaus, ^wser Belgier hatte die Vorgenannten als Mittäter und be sonders den Bitz als Anführer bezeichnet. Darauf erfolgte die Verurtheilung. Im Zuchthause zu Hamm, wo alle vier unter- gcbracht waren, hat Stierk am 5. März seine frühere Aussage als falsch zurückgezogen. Sein Mitschuldiger, ein gewisser Hoff mann aus Duisburg, habe ihn unter Bedrohung mit dem Tode dazu verleitet, die Kölner als Thäter anzugeben. Diese Erklärung hat Stierk auch später in aller Form aufrecht er halten. Die Folge war die Wiederaufnahme des Verfahrens, und in der heutigen nochmaligen Verhandlung wurde von der hiesigen Strafkammer das erste Urtheil aufgehoben und auf Freisprechung der drei Verurtheilten erkannt. Hamburg. Welche Gesammtkosten die Cholera im Herbste des Jahres 1892 dem hamburgischen Staate verursachte, ergiebt sich aus der erst jetzt von der Budgetkommission erledigten Staatshaushaltsabrechnung für 1893, welches Jahr eine Reihe von Nachforderuugen und Sonderausgaben zwecks Sanirung des Stadtgebietes nöthig machte. Das Jahr 1892 erforderte insgesammt 3,299,999 Mark, unter denen als größere Posten sich befinden: für Barackenbauten 764 000 Mk., für das Kran kenhaus als Sonderausgabe 1 163000 Mk., für Desinfektionen, Krankentransporte 1260000 Mk., zusammen mit einer Reihe kleinerer Posten für Cholerabekämpfung obige Summe. Das Jahr 1893 erforderte noch 1,262 865 Mk., die Seuche hat also insgesammt 4,562864 Mk., Kosten verursacht. Die .Köln. Ztg." schreibt: „Der Besuch auf dem Kyff häuser wächst seit dem Tage der Einweihung des Denkmals außerordentlich und wird mit dem Beginn der Ferien sich noch weiter steigern. Große Verstimmung aber erregt bei all den Tausenden, die jetzt das Denkmal da oben besichtigen wollen, das hierfür von jedem Erwachsenen 50 Pf., von jedem Kinde 25 Pf. erhoben werden. Wer besonders den Thurm besteigen will, mag zahlen, aber das Denkmal selbst zu besichtigen, das muß stets freigegeben werden, denn die deutschen Krieger haben dies Denkmal geschaffen, damit sich das deutsche Volk, alt und jung, daran erbauen, nicht aber, damit man Geld daraus schlagen soll. Die Einnahmen auf dem Kyffhäuser aus der Thurmbesteigung und aus den vielen in die Ausschußkasse fließen den sonstigen Erträgnissen aus Sdisichtskarten, Bildern, Automaten u. s. w. werden bei dem sehr zahlreichen Besuche wohl im stände sein, schließlich das nöthige zur Tilgung der Anleihen für den Denkmals-Baufonds zu schaffen; aber für Besichtigung des Denkmals selbst den Besuchern Geld abzvnehmen, wider spricht dem Geiste, in dem das Werk geschaffen ist." Der österreichische Reichsrath ist am Freitag vor läufig geschloffen worden, um erst im Herbste seine Sitzungen wieder aufzunehmen. Das bemerkenswertheste Ergebniß des jetzt beendigten Sesstonsabschnittes war die Annahme des Badeni'schen Wahlreformentwurfes, womit die wichtige Frage der Wahlreform, deren Lösung von den Ministern Taaffe und Windischgraetz versucht wurde, endlich zum glücklichen Austrage gebracht worden ist. Die italienischen Staatsfinanzen gestalten sich wieder ungünstiger, offenbar unter der Einwirkung der durch den abessinischen Krieg bedeutenden Mehrausgaben. Nach dem der Deputirtenkammer am Freitag vocgelegten Commisstonsberichte über den Einnahmen-Etat wird das Budget des nächsten Finanz jahres mit einem Fehlbetrag von 5600000 Lire abschließcn. — Der italienische Minister des Auswärtigen, Herzog di Si monet«, soll beabsichtigen, im August England zu besuchen und auk der Rückreise in Berlin vorzusprechen. Daß die Franzosen über die Freundlichkeiten und zarten Rücksichten, die man auf sie nimmt, den Verlust von Elsaß- Lothringen und ihres militärischen Ansehens vergessen könnten, ist eine Auffassung, die sich in gewissen deutschen Kreisen trotz vielfacher Enttäuschungen behauptet. Um so nützlicher ist es, wenn ein französischer General in einer Ansprache an seine Mannschaften derartigen Illusionen ein Ende macht und der „Temps", das Organ des französischen Ministers des Aus wärtigen, Herrn Hanotaux, kein Bedenken trägt, diese Ansprache nicht nur abzudrucken, sondern sogar in erster Linie zu ver breiten. Es handelt sich um eine Ansprache des General« Keßler, Kommandanten der 12. Infanteriedivision, an das 9. Jägerbataillon, das in Longwy garnisonirt. General von Keßler erklärt es für die Aufgabe der Offiziere des Bataillons, die Mannschaften über die Ortsgeschichte von Longwy aufzuklären und sie darauf hinzuweisen, daß ihre unglücklichen von einem fremden Volke unterdrückten Nachbarn im Osten von derselben Abkunft seien, wie sie selbst, was freilich eine sonderbare Ge- schichtskenntniß voraussetzt. Um so verständlicher ist aber der Zusatz: „Sie (die Mannschaften nämlich) werden lernen, daß der Boden auf dem sie sich täglich bewegen, eins ist mit dem Nachbarlande, dessen Bewohner von ihnen nur durch eine fin- girte, durch die unglücklichen Ereignisse aufgezwungene Linie (nämlich durch den Frankfurter Frieden) getrennt sind und daß es ihrer Tapferkeit zukommt, diese Linie auszu wischen." Angesichts solcher Reden kann man nur von neuem wiederholen, daß es keine andere Garantie für den Frieden giebt als — die Furcht einer Wiederholung des Experiment« yyn 1870/71.