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Jmpfdistrikt des hiesigen Verwaltungsbezirkes mit den Jmpsorten Sora unter Zuweisung der Orte Klipphausen, Lampersdorf, Lotzen, Röhrsdorf und Sora, Linibach unter Zuweisung der Orte Birkenhain und Limbach und wcistrspp unser Zuweisung der Orte Hühndorf, Kleinschönberg, Niederwartha mit Gruna, Wildberg und Weistropp >n Pflicht genommen worden. Meißen, den 30. November 1896. Der Bürger rn e i ft e r. Bursian. Königliche Amtshauptmannschaft von Schroeter. Königliche Amtshauptmannschaft von Schroeter. Bekanntmachung, den Hufbeschlag betreffend. In Gemäßheit Punkt 2 der unter dem 24. Oktober 1884 erlassenen Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 16. April 1884, die gewerbsmäßige Ausübung des Hufbeschlages Letr., wird hiermit veröffentlicht, daß nach dem in diesem Jahre von ihm beigebrachten Zeugnisse der König!. Commission für das Veterinärwesen 3. äs Dresden, 9. Mai 1894 der Schmiedemeister Lrn§t ASolptz Aünzelonann in Rshrsdsrf als geprüfter ^nfichmies diplomirt worden ist. Meißen, am 1. Dezember 1896. Königliche Amtshanptmannfchaft. von Schroeter. Der praktische Arzt Herr »r 8<r,i k« in Wilsdruff ist am heutigen Tage als Jmpfarzt für den 22. Jmpfdistrikt des hiesigen Verwaltungsbezirkes mit den Jmpsorten wilssrnff unter Zuweisung der Orte Grumbach, Kaufbach, Sachsdorf und Wilsdruff, Herzsgswnloe unter Zuweisung der Orte Helbigsdorf und Herzogswalde und Bcsselsdorf unter Zuweisung der Orte Roitzsch, Steinbach, Unkersdorf und Kesselsdorf m Pflicht genommen worden. Meißen, den 30. November 1896. ftängten Lage am meisten daran gelegen fein muß, daß ft bei per Bildung der Marktpreise für Getreide, Hülsen- ^"chte, Kleesaat, u. s. w. nicht vom Spekulauteuthum be- ^chtheiligt werden, halten daran fest, daß eine Reform der Inodnkteiibörse nothwendig ist. Als die berufenste Ver- sOung der deutschen Landwirthe hat bekanntlich der deutsche ^bidwirthschaftsrath diese Reformfrage in die Hand ge- !"mmen und dem Bundesrathe folgenden Entwurf des fter die Börsenordnung für die Produktenbörse, der auch M Börsenausschusse vorgelegt ist, unterbreitet. 1. Alle smgelcgcnheiten der Produktenbörse werden, soweit nicht ft beaufsichtigende Staatsbehörde in Betracht kommt, von Vorstand derselben in getrennter Verwaltung von der boudsbörfe selbstständig geregelt. 2. Der Vorstand der ^oduktcubörse wird aus Vertretern des Handels, der ^mwwirthschaft und Müllerei zu gleichen Theilen gebildet. Zst Sachverständigenkommission zur Begutachtung des ustrcides besteht a bei Weizen und Roggen aus Händler,-, . ndwirthcn und Müllern zu gleichen Theilen; b. bei "'M' und Mais zur Hälfte aus Händlern zur Hälfte aus VskMMrtmKelMNg. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß die Königliche Amtshauptmaunschast Meißen eine zehnstündige Verkaufszeit im Handelsgewerbe für die Wen 3 Sonntage vor Weihnachten (den 6., 13. und 20. dieses Monats) genehmigt hat. Imlsblnkl sür die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint^wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Psg. Pro dreigespaltene Corpuszeile. Vrucl und Verlast von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich -ür die Redaktion Martin Berger daselbst. Bekanntmachung. Bei der gestrigen Stadtverordnetenergänzungswahl sind gewählt worden Herr Stadtgutsbesitzer Moritz Richard Watzel, Herr Restaurateur Karl Hermann Reiche und Herr Schmiedeobermeister Friedrich Ernst Schmidt, Ms ordentliche ansässige Stadtverordnete sowie Herr Tischlermeister Karl Heinrich Ranst Ms ansässiger Stadtverordneten - Ersatzmann uud Herr Amtsstraßenmeister Friedrich August Franze Ms nnansässigen Stadtversrdneten-Lrsatzmann Soches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 4. Dezember 1896. Der Stadtgemeinderath. Bursian, Bgmstr. scheidung der alten und neuen Ernte zu bilden, für welche die Preisnotirung möglichst einheitlich an allen Produkten börsen und größeren Märkten des deutschen Reiches statt findet 7. Für den Lieferungshandel aus Zeit werden unter Zuziehung von Sachverständigen der Landwirthschaft und Müllerei bestimmte Typen des Getreides nach Volumen gewicht, Mahlfähigkeit, Herkunft sowie sonstiger Beschaffen heit mit Rücksicht auf die inländische Produktion jährlich oder für einen größeren Zeitraum gebildet, für welche auch eine amtliche Preisnotirung stattfindet. 8. Die Einrichtung eines öffentlichen Nachrichtendienstes für die gleichzeitigen Getreidepreise an den wichtigsten Produktions- und Con- sumtionsplätzen des deutschen Reiches würde eine zweck mäßige Ergänzung und Coutrole der Börsennotirung bilden. Es ist im Wege der Reichsgesetzgebung eine Grundlage für die einheitliche Gestaltung des Marktverkehrs im deutschen Reiche anzustreben. Die Getreidepreise in Deutschland und in den Nachbarstaaten Es besteht gegenwärtig in den Kreisen der Getreide händler, Börsenspekulanten uud Landwirthe bekanntlich ein , , > Landwirthe--; c. bei Gerste, Zucker, Spiritus, Stärke etc- Die Landwirthe, denen es in ihrer wirthschaftlich be-! zu gleichen Theilen aus Landwirthe--, Händlern und Jn- '' dustriellen; ä. sogenannte „Frühbörsen," auf denen land- wirthschaftliche Produkte vor den in der Börsenordnung, namentlich mit Bezug auf die Preisnotirung. 5. für jeden Geschäftsabschluß in Getreide- und Mühlenfabrikaten an der Produktenbörse ist eine Schlußnote anzufertigen, je ein Exemplar für Käufer und Verkäufer, das dritte Exem plar zur sofortigen Abgabe und Registrirung durch den Börfenvorstand. Die Schlußnote muß enthalten: Namen des Käufers und desjenigen, für dessen Rechnung die Waare verkauft wird, oder die betreffende Firma, b. Jahr, Monat und Tag des Abschlusses, c. Inhalt des Vertrags mit Angabe der gehandelten Menge nach Preis, Qualität, Her kunft, und sonstigen Lieferungsbedingungen. Für die Schlußnote im Üieferungshandel auf Zeit kommen außer dem die Bestimmungen unter 7 in Betracht. 6. Für die amtliche Preisnotirung im Lokalhaudel sind unter Zu ziehung von Sachverständigen der Landwirthschaft und Müllerei mehrere Qualitätsgruppen des Getreides nach Volumengewicht, Farbe und sonstiger Beschaffenheit, sowie nach Verwendungszweck und Herkunft und mit der Unter-