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DchmM für Wckllst Thmndt, Dffen, Menlehn md die Umgegenden. Imlsölstl sür die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie sür das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. - Bezugspreis vierteljährlich 1 M. 30 Pf-, durch die Post bezogen 1 M. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnscrtiousprcis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Berta» nun Martin Nerger m Ä'ustttM. — !8rr«mwL»i!«v iUl r-vr Redaktion Martin B«rg<r datetdü. No. 123. ! DoRuerstag, deu 22. Oktober 1896. Bekanntmachung. Es wird hiermit znr allgemeinen Kenntnis; gebracht, das; den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist: 1. jede Betheiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubniß ertheilt ist, 2. jede Dritten erkennbar gemachte Bethütigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähn liche Kundgebungen, 3. das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale. Ferner ist sümmtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jeden: zu ihrer Kenntniß gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zn erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Hebungen eingezogenen und für die zu Koutrollverfammlungen einberufenen Personen des Beurlaubten standes, welche gemäß 8 6 des Militär-Strafgesetzbuches und 8 38 8 1 des Reichs-Milstärgesetzes bis zum Ablauf des Tages der Wiederentlassung, bezw. der Kontrolversammlung den Vorschriften des Militär-Strafgesetzbuches unterstehen. Dresden, den 1. Oktober 1896. . tt r i e g s - M i n i st e r i B m. von -er Manitz. BekmmtmachmsK. SonuabenS. den 24. Oktober Ss. Js.. Nachmittags 3 Uhr sollen am hiesigen Armenhaufe Möbel, Betten, Wäsche, Hausgeräthe, 4 Blitzlampen, 5 Columbusbrenner nndWerschiedene andere Lampen und Gegenstände gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Wilsdruff, am 16. Oktober 1896. D e r S t a d t r a t h. , Bursian, Bürgermeister. Bekanntmachung. Alle noch rückständigen Krankeil-, Jnvaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge sind bis spätestens Sen 27. dieses Manats zur Vermeidung sofortiger Einleitung des Zwangsvollstreckunasbersahreus anher zu bezahlen. Wilsdruff, am 19. Oktober 1896. Die emeindek r u » k e n v ersiche r u rr g. Bürgermeister Vorsitzender. Bekanntmachmig. Nach gesetzlicher Vorschrift sind alle diejenigen Personen mänulichen Geschlechts, welche a., das 25te Lebensjahr erfüllt haben, 5., öffentliche Armeuunterstützung weder beziehen noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, c., unbescholten sind, 3., seit 3 Jahren im Gemeiudebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, e., mindestens 9 Mk. direkte Staatssteuern jährlich zu entrichten haben, Am Erwerbe des Bürgerrecht» verpflichtet. Solches wird hierdurch mit dem Bemerke» zur öffentliche» Keuntuis; gebracht, das; die hiernach Vcrpslichtetenzur Vermeidung von Mrdnnngsstrafen bis längstens ZZ. MsveMver V. I. den Antra« aus Verleihung des Bürgerrechts bei dem unterzeichneten Stadtrathe zu stellen haben. Wilsdruff, am 20. Oktober 1896. Der S t a d t r a t h. Bursian, Bgmstr. . , Bekanutmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das; Herrn Dl-. Möä. Alfred Müller im BRrkhardtswaWe ''N Stelle des Herrn I»r. Aotzberg daselbst von dem unterzeichneten Vorstande die >LruniL««kr»!Eiipraxi!8 in den Ortschaften Alt- und Neutanneberg ""it Rittergut Alttanneberg), Bnrkhardtswalde, Schmiedewalde, Rothschönberg, Munzig, Limbach und Groitzsch übertragen worden ist. Wilsdruff, am 20. Oktober 1896. Der Vorstand des Krantenkaffen-Verbandes. Bürgermeister Bursian, Vorsitzender. Holzvevfteigernng auf NarmSorfer SLaatsforstrevier. In 2klotzsche's Gasthof zu Naundorf sollen Donnerstag, Sen 29. Oktober L8W von Borazittags 9 Uhr ab "Wehende Nutz- und Brennhölzer, als: 5 harte und 901 weiche Stämme, 6 harte und 72 weiche Klötzer, 1020 weiche Stangenktötzer, 250 weiche Derb- u. 4440 weiche Reisstangen, 31 Nm. weiche NutzknüMt, 2 Rm. harte und 36 Nm. weiche Srennscheite, 4 Nm. harte und 166 Nm. weiche Nrennknüppel, 2 Nm. harte und 97 Nm. weiche Aeste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Mugliche Aorüleviewerwaltmrg Naundorf und Lömgüches Aorstrentamt Tharandt, " am 19. Oktober 18967 von Lindenfels. Wolfframm.