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her-nng Ein RentiS igenen, unved : stehen laße» i. DtePoM Jagdscheins > > ttotzdem / folgender „Der Jagd t resp. wiO gnis einer gt. Eine de" . wenn JemB Lumen, weO hen lassen, Ä sher nicht Ä r dadurch i Freispr-chÄ :r Entscheids )ufeisen-GeE hmiede, LuÄ betreiben ratentierten den Pferds beschlag beÄ gelangt, b sunden. HÄ !s XI. ArÄ :af Kö»igsd»> ! und anÄ neue Meth^ jetzige, lobS ;e seiner 'M rndel wurde h acht Schi ', 20 Pfg. I u. s. N 76,80 Mb ;afe wächst s Mk. an. ) )l schr fragls chspiel. — - ein Pferds 5 Liter Ä erkäufer in»' ir geringer p stedern Lei g, um das sortfliegen z") fig zu halte»!- an Sie dei«^ nehmen einer Scheel flügel ab, iv«V liert und da« uschnitten Ä tunter von El m man ZieS'/ artiges Ung», ist Einreib«^ nicht lecken G rotheke erhü-7 nsektenpulPil,^ die eingesch^ lin zugescht ^ l des Aufe"'^ Ist alles Sch"' :r soll ein iss» Schultern ist. Schwa"/ jedoch selten« etzt hör' bleibt fÄ liein Hett/ S . so geh^ iarre weg- mer koste^,.i ist doch e'"^ -m PK' upen Sw- No. 8- Wencktt für Msdmsf Thmndt, Mn, Mtulkhn »nd die Umgegenden. Imlsölull für die Agl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. 2lmtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger m Wüsdrmf. — VeranrworUiey für dre Redaktion H A. Berger daselbst. No. 51. Donnerstag, den 30. April 1816. Bekanntmachung. Dom 30. dieses Monats bis spätestens denU21. nächsten Monat« ist der L Termin 8t««l8-Liiist<»iu»rvii8te««r, IL«1I»88e8vd<»88, l Llrd- milk L«88«1ii8, « auf das laufende Jahr kür s bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung an die Kämmerei zu entrichten. Hierbei «erden alle Diejenigen, welche noch mit Schulgeld und städtischen Anlagen in R-st stehen, aufgefordert, diese Reste ebenfalls bis spätestens den 21. nächsten Monats an vorgenannte Kassenstelle zu bezahlen. Wilsdruff, am 27. April 1896. " ' Der Stadtrat h. — Dicker, Brgmstr. . Bekanntmachung. Diejenigen, welche Grundstücke an den Wilsdruffer Communikationswegen ohne oder mit nicht genügender Einwand besitzen, werden bei Verunreinigung dieser Wege durch Be stellung der Grundstücke zur Bestrafung gezogen. Wilsdruff, dm 28. April 1896. Der Stadtgemeinderat h. Kicker, Brgmstr. Für die Monate Mai und Juni werden Bestellungen auf das „Wochenblatt für Wilsdruff" für die Stadt Wilsdruff bei unterzeichneter Geschäftsstelle zu 7v Pfg., für auswärts bei den Kaiserlichen Postämtern zu 87 Pfg. rngenommen. Geschäftsstelle des Amts- und Wochenblattes für Wilsdruff etc. Lagesgeschichte. Das „Volk" schreibt in seinem letzten „Wirthschaft- üchen Wochenbericht": Die Börse ist mißgestimmt; die böse» „Agrarier" haben das Börsengesetz ihr „eingebrockt", das in das Treiben der Fondsbörse wie der Getreidebörse Vit „rauher Hand" Hineingreifen wird. Noch war die Hoffnung vorhanden — und man lauschte gern den diese Hoffnung nährenden Gerüchten, — daß die Regierung das Börsengesetz in der schärseren Kommissionsfassung ablehnen tperde. Ein hiesiger Börsenberichterstatter hatte diese An- ucht erst noch im Laufe dieser Woche nach Wien telegraphirt, V? nian ebenfalls unter Börsengesetzschmerzen und Ve- Mmngen leidet. Doch auch diese Hoffnung ward zerstört. M preußische Landwirthschaftsminifter erklärte im Abge- vldnetenhause: „Das Börsengesetz wird, wie ich annehme, günstigen Ergebnissen für die Landwirthschaft führen; ^nn wir haben den Wunsch, daß die Bestimmungen des Metzes dazu diene», die Produzenten von den gegenwärtigen Mißbräuchen auf dem Börsengcbiete zu befreien." Wenn Puch in dieser Erklärung nicht ausgesprochen ist, daß die Regierung in allen Einzelvorschlägen den Kommissionsbe- Wüssen beitreten will, so ist doch generell in ihr zu er kennen gegeben, daß die Regierung durchaus nicht gesonnen m, das Börsengesetz fallen zu lassen, daß vielmehr ein positiver handgreiflicher Anfang mit einer durchgreifenden Monn gemacht werden soll. In diesem Sinne ist die Erklärung des preußischen Landwirthschaftsministers nur l^udig zu begrüßen. Bei dieser Gelegenheit dürfte es er neut angebracht sein, auf den eigentlichen Anstoß hinzu- oeffen, aus dem heraus das jetzt vorliegende Börsen-, so- wic. das Depot-Gesetz entstanden ist, umsomehr als in der Mächte dieser Woche ein weiterer, und zwar geradezu : iM Fall verzeichnet ist, der das Nothwendige eines Mchen Gesetzes klar zu Tage treten läßt; wir meinen die in Mngen des Direktors der „Niedersächsischen Bank" "Buckeburg, Lindner. Ueber zehn Jahre hat derselbe in verwegensten Weise an der Börse speknlirt und zur zumeist fehlgeschlagenen Spekulationen die i ^ank anvertrauten Depots veruntreut: er hat die Bank rund 2600000 M. geschädigt. Der Hauptvermittler für diese Spekulationen war die hiesige BankfirmaZJean Fränkel. Es liest sich fast romanhaft, mit welchen Summen hier umgesprungen worden ist; Lindners Engagements er reichten im Jahre 1895 allein bei eben der genannten Firma Jean Fränkel die enorme Höhe von 27 Millionen Mark! Bei dieser Höhe der Summen, gegenüber der Thatsache, daß Lindner von bestimmten bei Jean Fränkel hinter legten Werthpapieren die Koupons einforderte, kam es nach den Vorgängen bei Wolff, Sommerfeld, Loewy und Kou- forten der vermittelnden Berliner Bankfirma niemals in den Sinn, daß Lindner mit fremdem Geld in unrechtmäßiger Weise umgehe. Man könnte über solche Naivität lachen, wenn die begleitenden Thatsachen nicht zu traurig und ernst wären. Zur bessereu Beleuchtung der ganzen Angelegen heit geben wir aus einem ausführlichen Bericht der General versammlung der Niedersächsischen Bank folgendes wieder: „Es gelangte ein Gutachten des gerichtlichen Bücher revisors Borgstedt znr Verlesung, in welchem derselbe her vorhebt, daß Lindner seit 31. Oktober 1885 umfangreiche Spekulationen und Termingeschäfte mit den Berliner Firmen Jean Fränkel, Siegfried Landsberger, der Berliner Kommerz bank A. Manker u. Co., Siegmand Landsberger, Steinsieck u. Co. und der Bückeburger Firma Nathan Meyer unter hielt, daß er im Jahre 1895 27000000 M. (!) und während der ganzen in Frage kommenden Zeit 76000000 M. um setzte (!!). Die Geschäfte schlugen fast ausnahmslos zu Ungunsten des Spekulanten aus, Ende 1892 betrugen seine Verluste bereits 250000 M. Irgend welchen Kredit ge währte Fränkel deni Lindner nicht, er mußte stets für weitere Deckung sorgen, ja er bekam Konpons, die er in natura den Bückeburger Deponenten einhändigen mußte, nicht früher, bis er Valuta nach Berlin gesandt hatte. Der Sachver ständige meint, daß bei solcher Lage dem Berliner Hause es uahe gelegen haben müsse, zu folgern, daß Lindner nicht auf ehrliche Weise in Besitz der eingesandten Effekten ge kommen sein könne. Solide Anlagen seien bei der Ver bindung mit Fränkel nie in Betracht gekommen. Lindner habe den Rathschlägen Fränkels, zu kaufen oder zn ver kaufen, stets Folge gegeben, sehr zn seinem Schaden. Schließlich habe über die Höhe der Engagements Lindner gar nicht mehr zu befinden gehabt, sondern nur noch etwa gedrahtet: „Kaust Banken, Russen, Montan re." Auf ein Telegramm Lindners vom Februar 1895: „Kauft vor sichtig re.", erhielt Lindner 60000 M. Diskonto, 60000 M. Berliner Handelsgesellschaft, 30000 M. Hessische Lud- wigsbahn. — Auf ein weiteres Telegramm: „Kauft kleines Pöstchen re." erhielt er 60000 M. Berliner Handelsgesell schaft und 300 Stück Kreditaktien. Auf das folgende Te legramm: „Kauft doch nicht fo hohe Beträge", erhielt er für 508000 M. Effekten. Das Opfer wurde nicht mehr aus den Händen gelaffen." Soweit dieser Bericht. Er wähnt sei noch, daß, als vor Jahren ein damaliger Ange stellter der Bank den inzwischen verstorbenen Vorsitzenden darauf aufmerksam machte, daß Lindners Geschäftsführung bedenklich sei, eben dieser Angestellte eine Zeitlang ins Irrenhaus gesperrt wurde. Bei solchen Thatsachen will man in gewissen Kreisen einem Börsen- und Depotgesetz gegenüber die gekränkte Unschuld spielen, spricht man von „unberechtigtem Mißtrauen" gegen einen ganzen Stand. Uebrigens sei darauf hingewiesen, daß man derartige Rede wendungen bereits vor Jahren hören konnte, als die No velle zum Aktiengesetz bekannt wurde. Damals hieß es u. a.: „Kein anständiger Mensch werde mehr in den Auf- fichtsrath einer Aktien - Gesellschaft eintreten können." Nun, wir haben nicht gehört, daß wegen dieses Gesetzes noch irgend ein Aufsichtsrathsmitglied irgend einer Gesellschaft aus dem Aufsichtsrath ausgetreten sei, oder daß sich jetzt jemand über das Gesetz beschwere. Es will uns eher noch zu schwach erscheinen, wenn unter ihm derlei Fälle, wie der Lindnersche, sich ereignen können. Sehr oft hat man in der letzten Zeit die Worte gehört: daß die Börsen- und die Bankwclt selbst die etwa zu Tage tretenden Auswüchse be seitigen würde. Unseres Erachtens wäre es eine dringende Aufgabe solcher Selbsthilfe, auf die Art und Weise eines Geschäftsbetriebes wie bei der genannten Firma Jean Fränkel aufmerksam zu machen und zwar im Interesse aller soliden Bankfirmen. Berlin, 28. April. Professor Heinrich v. Treitschke ist hente Vormittag gestorben. Berlin. Zur Lohnbewegung. Wie die „Post" er fährt, hat der Verein der Engrosfirmen der Konfektions- branche beschlossen, den bei den Abmachungen vom 19. Febr. festgesetzten Lohnzuschlag vou 12G Prozent nicht mehr zu zahlen nnd dies dem Gewerbegericht mitzutheileu. Damit ist der Vertrag zwischen den Konfektionären, Meistern und Arbeitern, der die Grundlage der Einigung bildete, that- fächlich aufgelöst. Das Eiuigungsamt wird nuu sofort zu diesem Beschlusse Stellung nehmen. In den Kreisen der Meister und Arbeiter will man der Frage näher treten, ob sich nicht auf Grundlage eines Minimaltarffs eine be friedigende Lösung der Wirren herbeiführen lasse. Wcr.n dcr RUchswz m der laufenden Tagung nach ein Arbeitspensum von großem Umfange zu erledigen hat, so ist, wie von einer offiziösen Korrespondenz dargelegt wird, das W- rathungSmater al, welches dem L undesrathe vorliegt, gleich falls nicht geringfügig. Hauptsächlich find es die durch das bürgerliche Gesetzbuch hervorgerufencn Vorlagen, die den BundeS- rath in Anspruch nehmen. Mit dem bürgerlichen Gesetzbuche sollen gleichzeitig Gesetze, betreffend Aenderungen des Gerichts verfassungsgesetzes, der Civilprozeßordnung und der Konkurs ordnung, über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, einer Grundbuchordnung und über die Angelegenheiten der frei willigen Gerichtsbarkeit in Kraft treten. Bis auf die letzten beiden, an denen im Reichsjustizamte eifrig gearbeitet wird, ist dieser geplante gesetzgeberische Stoff dem Bundesrathe bereits vorgclegt und wird in den Ausschüssen eingehender Berathung unterzogen. Wenigsten« von einigen dieser Entwürfe, die, wie Lie Konkursordnungsnovelle, die weitesten Kreise in persönlichen Interessen angeht, darf man als sicher annehmen, daß sie nach ihrer Feststellung im Bundesrathe veröffentlicht werden. Aller dings wird man vor Schluß der jetzigen Parlamcntstagung