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WcheMatt Pir Wdmp ThuM Mm, Mmichi md die Uiilgkßknden. ImtsblutI für die Agl. 2lmtshauptlnarrnschast Aleißen, für das Agl. 2üntsgerichL und den Stadtrach zn Milsdruff, sowie für das Agl. ^orstrentamt zu Tharandt, Erscheint wöchentlich dreimal und ^war Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inf erste werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck unk Berlaa von Martin Berqcr m flrma A. tz Beraer >n WüSoruN, — VeraktwoetliL für die Redaktion H A. Nera'r daiekkü Ro. 31. Donnerstag, den 12. März l 189«. Bekanntmachung, Handel mit denaturirtem Branntweine betreffend. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 27. vorigen Monats folgenden Beschluß gefaßt: 1. Die anliegenden Bestimmungen über den Handel mit denaturirtem Branntwein werden mit der Maßgabe genehmigt, daß sie am 1. April 1896 in Kraft treten. 2. Diejenigen Gewerbtreibenden, welche bereits mit denaturirtem Branntwein handeln und diesen Handel fortseyen wollen, haben die in Ziffer 2 der Anlage vorgeschriebenen Anzeigen bis zum 20. März 1896 einzureichen. Als zuständige Steuerbehörde im Sinne von Ziffer 2 und 5 der Anlage hat dasjenige Hauptzoll- oder Hauptsteueramt zu gelten, in dessen Bezirke die gewerbliche Niederlassung sich befindet, von der aus der Handel mit denaturirtem Branntweine betrieben werden soll. Dresden, am 6. März 1896. Königliche Zoll- und Steuer-Direktion. Vr. LSI»«. Bestimmungen über den Handel mit denaturirtem Branntwein. Auf Grund der 88 und 43b des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom wird hiermit Folgendes bestimmt: 1. Auf den Kleinhandel mit denaturirtem Branntwein findet 8 33 der Gewerbeordnung keine Anwendung. 2. Wer mit denaturirtem Branntwein handeln will, hat dies 14 Tage vor Eröffnung des Handels der zuständigen Steuerbehörde und der OrtSpolizeibehörde anzumelden. Ueber die erfolgte Anmeldung ertheilt die Steuerbehörde eine Bescheinigung. 3. Denaturirter Branntwein, dessen Stärke weniger als 80 Gewichtsprozente beträgt, darf nicht verkauft oder feilgehalten werden. 4. Wer mit denaturirtem Branntwein handelt, hat in seinem Vrrkaufslokal an einer in die Augen fallenden Stelle und in deutlicher Schrfft eine Bekanntmachung auszuhängen, wonach es verboten ist: n) denaturirten Branntwein, dessen Stärke weniger als 80 Gewichtsprozente beträgt, zu verkaufen oder seilzuhalten. b) aus denaturirtem Branntwein das Denaturirungsmittcl ganz oder theilweise wieder auszuschciden, oder dem denaturirten Branntwein Stoffe beizufügen, durch welche die Wirkung des Dcnatuirungsmittels in Bezug auf Geschmack oder Geruch verändert wird, und solchen Branntwein zu verkaufen oder feilzuhalten. 5. Der Handel mit denaturirtem Branntwein kann seitens der Steuerbehörde versagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb wahrscheinlich machen. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an die Direktivbehörde und die oberste Landesfinanzbehörde zulässig. Die Entscheidung der letzteren ist endgültig. Von jeder Untersagung ist der Ortspolizeibehörde Mittheiiung zu machen. 6. Die Beamten der Zoll- und Steuer- sowie der Polizeiverwaltung sind befugt, in die Räumlichkeiten, in welchen denoimirter Branntwein feilgehalten wird, während der üblichen Geschästsstunden oder während die Räumlichkeiten dem Verkehr geöffnet sind, einzutreten, den daselbst feilgehaltenen oder verkauften, denaturirten oder undenatukirten Branntwein zu untersuchen uno Proben zum Zweck- der Untersuchung gegen Empfangsbescheinigung zu entnehmen. Auf Verlangen ist dem Besitzer auch ein Theil d-r Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zvrückzulaffen. Für die entnommene Probe ist Entschädigung in Höhe des üblichen Kaufpreises zu leisten. Die weitcrgehenden Befugnisse, welche der Steuerverwaltung im § 15 Absatz 2 des Regulativs, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, eingeräumt sind, werden hiervon nicht berührt. in folgendem Fahrplane: Abfahrt von Potschappel: 12 Uhr 10 Min. Vorm. Theatersonderzug potschappel - Wilsdruff In d r Nacht vom 17. <iv» 88. Alrir» <1. verkehrt im Anschluß an den I 11. Uhr 40 Min. Abends von Dresden-Altstadt abgehenden Personenzug em Perssnensorrderzug von Potschappel nach Wilsdruff Ankunft in Wilsdruff: 12 Uhr 58 „ Zur Benutzung des Sonderzuges, welcher an allen Verkehrsstellen der Linie hält, berechtigen die gewöhnlichen Fahrkarten. Wilsdruff, am 10. März 1896. Königliche Bahnverwaltung. Tagesgeschichte. Berlin, 9. März. Den Berliner Morgenblättern zufolge fand gestern Vormittag anläßlich des fünfzigjährigen Militär dienstjubiläums des Prinzen Georg von Sachsen in der evangelisch-lutherischen Kirche in der Annenstraße ein Festgottes dienst statt, an welchem u. A. der sächsische Gesandte mit dem Personal der Gesandtschaft und etwa 50 aktive und inaktive Offiziere der sächsischen Regimenter theilnahmen. Die sächsische Kompanie des Eisenbahnregiments und der deutsche Kriezer- verein .König Albert von Sachsen" betheiligten sich gleichfalls daran. Superintendent Brachmann hielt die Festpredigt. In parlamentarischen Kreisen verlautet nach der „Berl. Birs.-Ztg.", daß der Kaiser demnächst eineReise nach Italien antreten wird; die Jacht „Hohenzollern" soll aus diesem Anlaß nicht nach Adazia fahren, wie man bisher annahm, sondern nach Genua. In Ergänzung zu dieser Mittheiiung wissen die „Berl. Reuest. Nachr." zu melden, daß der Kaiser den Genua aus nach Neapel zum Besuch des italienischen Königspaares einen Abstecher zu machen gedenkt. — Die .Hohenzollern" hat am 9. d. M. Dover vasstrt. Berlin. Die „Kölnische Zeitung" schreibt anläßlich des Gesuches des Grafen Goluchowski in Berlin: Allseitig hat sich bei uns die Ueberzeugung gekräftigt, daß die beiden mächtigen Aachbarreichc mit allen ihren L-bensinteressen eng aufeinander ^gewiesen sind. Heute handelt es sich nicht darum, diesen End formell zu erneuern, er besteht noch für längere Zeit in Kraft; aber es ist klar, daß cs nur mit Freude begrüßt werden °vn, wenn die amtlichen Träger dieser Gemeinschaft der Jn- ^ssen wiederholt in engen persönlichen Gedankenaustausch und sich über alle schwebenden politischen Fragen mit Mündlichkeit aussprechen. Das ist bisher in, vergangenen Jahre in Aussee und Wien geschehen, das wird jetzt in Berlin fortgesetzt und wie damals wird sich anläßlich dieser Meinungs- aussprachs die Bestätigung voller Uebereinstimmung und damit eine neue Bürgschaft für die Sicherung des europäischen Friedens ergeben. Die jetzige Zusammenkunft fällt in eine Zeit, wo nach manchen ursprünglich aufregenden Zwischenfällen wieder Ruhe in die auswärtige Politik zurückgekehrt zu sein scheint. Das schwere Schicksal, das einen treuen und ritterlichen Bundes genoffen getroffen, wird die Ueberzeugung von der Nothwendig- keit festen Zusammenstehens zwischen den beiden mitteleuro päischen Staaten und Italien noch weiter kräftigen und damit den Dreibund, soweit es möglich ist, noch mehr befestigen. Wer gsgentheilige Erwartungen ausspricht, verkennt die innere Natur des Dreibundes oder läßt seinen Wunsch den Vater seiner Gedanken sein. Italien hat jetzt besondere Gelegenheit, seine wahren Freunde kennen zu lernen, und auch die jetzige Zusammenkunft der leitenden Staatsmänner der beiden mit Italien verbundenen Staaten wird in Rom nur sympathischen Widerhall finoen. Daß bei der bevorstehenden Zusammenkunft alle Fragen zur Erörterung kommen werden, versteht sich von selbst. Wenn hier und da gewisse Schwierigkeiten in den Be ziehungen zu England zu Tage getreten sind, so steht dem andererseits eine unverkennbare Besserung der Beziehungen zu Rußland gegenüber, die gleichfalls den friedlichen Zielen des Dreibundes willkommen sein kann. — Der offiziöse „Pester Lloyd" bespricht ebenfalls die Reise des Grafen Goluchowski nach Berlin und glaubt, es handele sich dabei weder um eine dringende Nothwsndigkeit, noch um kritische Vorgänge. Wenn die auswärtige Lage eine gespannte wäre, so würde eine solche Begegnung vermieden werden, um kein Aufsehen zu erregen. Dieser Besuch habe seinen Grund einfach in der Innigkeit und in dem besonderen Verhältnisse, daß zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn bestehe. Das Blatt trifft ferner der Auf fassung entgegen, als ob durch die letzten Ereignisse eine Aenderung oder Verschiebung der Verhältnisse des mitteleuro päischen Friedensbundes eintreten würde. Deutschland und Oesterreich-Ungarn dürften, meint der „Lloyd", in geringerem Maße auf die Zahl der Regimenter und Armeekorps Italien», als auf seine moralische und politische Zugehörigkeit zu der Friedensallianz, auf seinen Einfluß und seine natürlichen Ver bindungen gerechnet haben; daran habe sich auch nach den neuesten Ereignissen in Afrika nichts geändert. Der „Reichs-Anzeiger" meldet, daß angesichts der ernsten Folgen, welche bei Verzicht auf die Impfung gegen Pocken für das Volkswohl eintreten würden, das kaiserliche Gesundheitsamt sich entschlossen habe, die Bedeutung und Erfolge der Schutz impfung in einer für alle Kreise verständlichen Druckschrift klarzulegen. Die Schrift zeigt u. a., daß die Zahl der Todes fälle an Blattern im Deutschen Reiche von 1886 bis 1894 jährlich durchschnittlich nur 126 betrug. Von einer Million erlagen bei uns von 1889 bis 1893 jährlich 2,3, in fran« zöstschen Städten 147,6, in Belgien 259,9, in Oesterreich 313,3, in Rußland von 1891 bis 1893 836,4. Was will, fragt der „Reichs-Anzeiger", gegen diese glänzenden Erfolge der Hinweis auf etwaige Jmpfschädigungen bedeuten? Wie die Berliner Morgenblätter melden, beschloß eine von 1000 Personen besuchte Versammlung Berliner Tischler meister, eine Erhöhung der Preise der Fabrikate von 10 bis 15 Prozent eintreten zu lassen. Die „B. B.-Z." veröffentlicht einige Stellen aus dem Briefe eines Bildhauers, der kürzlich vom Fürsten Bismar ck in Fricdrichsruh empfangen worden ist. Es heißt da: „Die