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ShllM UoD, Sitbeckhn md die Umgegendkn. ImlsblnU für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und War Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 M. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verla« vou Marrin Berger m LMSdnch. — Bermilwsarich sür die Redaktion Martin Berger daielbst. Rs. 118. ! Dienstag, Sen S. Oktober ( 18S«. Bekanntmachung, das BeireteN Vee GiseRhahNeZL pp. Seitem dse BMzeiheaMLetl betreffend. Die Bestimmungen in 8 54 der Betriebsordnung für die Haupteisenbahneu Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Seite 691 des Reichsgesetzblattes vom nämlichen Jahre), daß den Polizeibeamten das Betreten der Bahn cinschU Mch der zugehörigen Böschungen, Dämme, Gräben, Brücken und sonstigen Anlagen ohne Erlaubnißkarte gestattet sein stll, verleiht diesen Beamten nur das Recht, die Eisenbahnen pp. tm Morste zu betreten und auch dann nur, wenn es die jeweilige Dienftverrichtung erfordert. Von dem Königlichen Ministerium des Innern ist, bez. auf Anregung des Königlichen Finanzministeriums ungeordnet worden, darauf hinzuwirken, daß, insoweit es bch um die Ueberschreituug von Betriebsgleiscn handelt, diese Beschränkungen streng innegehalten werden. Ergangener Verordnung gemäß werden die Polizeibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes angewiesen, demgemäß ihre Organe mit entsprechender Weisung zu berschen und dabei dieselben zu veraulassen, von diesem ihrem Rechte nur mit größter Vorsicht Gebrauch zu machen, da jede Gleisüberschreitung, insbesondere über vielgleisige Bahuhofsanlageu mit Rangirverkehr sowohl für den Betrieb wie für Denjenigen, der mit dem Betriebe nicht genau betraut ist, stets mit Gefahr verbunden ist. Meißen, am 29. September 1896. Königliche AmLshKNPLMannschasL. I. A. Meusel. GekMmLmKchrmg. Die Ortsbehörden des hiesigen Bezirkes werden darauf hingewiesen, daß die Gmpsangs-Bekctzernigungen von Unterstützungen über Familien der zu miedensübungen einberufen gewesenen Mannschaften für die behufs Erstattung der Beträge hier aufzustellenden Berechnungen, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, bis Mitte dseses Monats wieder hier einzureichen sind. Meißen, am 1. Oktober 1896. Königliche AmtshauptrnannschasL. I. A. Meusel. Aufgebot. Aus Antrag 1. des Fleischermeisters Robert Paul Müblbach in Koßmannsdorf, 2. des Privatus Ernst Julius Silbermann in Hühudorf wird zur Todeser- Mung zu 1. des Kaufmanus Robert Mühlbach zu 2. des Gotthelf Leberecht Lrept von deren Leben seit zu1. 1875, zu 2. 1861 weder durch sie noch durch andere Nachricht Schanden ist, das Anfgebotsverfahren eingeleitet. Die genannten Robert Mühlbach und Gotthelf Leberecht Trept werden ausgefordert, spätestens im Ausgebotstermin am 14. April 1897, Bormittags 1b Uhr ih zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden. Wilsdruff, am 28. September 1896. . Königliches Amtsgericht. vr. KsnglE Schneider. Nachdem Herr LLvrmrruu «41«, üt; hier am heutigen Tage als Gerichtsassistenzarzt verpflichtet worden ist, wird dies hierdurch bekannt gemacht. Königlich! s Amtsgericht N UsLrnff, den 3. Oktober 1896. Ur«. BekmmLMKchmtg. Der diesjährige HerbstjahrmarkL wird DonnerSLaa, den 15. und Freitag, den 1K. Oktober "gehalten. Wilsdruff, am 2. Oktober 1896. Der Stadt rat y. Bursian, Bürgermeister. ' Bekanntmachung, ciugegangeuer Gesetze im Monat September 18SK. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 10. Stück Nr. 64. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthnm für Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz betr. S. 131. Nr. 65. Bekanntmachung, die Berufung der sechsten ordentlichen Landessynode der Evangelisch-lutherischen Kirche betr. S. 132. Nr. 66. Bekanntmachung, die Errichtung eines Aichamtes in Grünhain betr. S. 133. R e i ch s g e s e tz b L a t L: Nr. 30. (2336.) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. S. 699. Nr. 31. (2337.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe auf Grund der Gesetze vom 16. März 1886, 29. März 1895 und 29. März 1896. S. 701. (2338.) Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen. S. 702. , , . Nr. 32. (2339.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 703. (2340.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. S. 704. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht hier aus. Wilsdruff, deu 3. October 1896. Der StadtgeMeirrdersth. Bursian, Bürgermeister. Bekarrntmachong. In den Häusern hiesiger Stadt werden demnächst zu Zwecke,i der Einschätzung zur Einkommensteuer "erth^ HamsWeK - FM'MLMre Die Ausfüllung dieser Hauslisten hat nach dem Stande vom 12. Oktober dieses Jahres